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   BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98   

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https://dejure.org/1998,3581
BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98 (https://dejure.org/1998,3581)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1998 - IV B 21/98 (https://dejure.org/1998,3581)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - IV B 21/98 (https://dejure.org/1998,3581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Arzt - Fahrt - Wohnhaus - Praxis - Steuerlich Absetzbar

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Fahrten zwischen Wohnhaus mit Bürotrakt und Praxis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.12.1988 - X R 15/87

    1. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - 2. Kilometerpauschale bei

    Auszug aus BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98
    Mit Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 15/87 (BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421) hat der Bundesfinanzhof (BFH) für den Fall des in einer Einliegerwohnung unterhaltenen häuslichen Arbeitszimmers entschieden, daß die mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG angestrebte Gleichbehandlung der Fahrtkosten bei Selbständigen und Arbeitnehmern eine möglichst genaue und verläßliche Abgrenzung zwischen den beschränkt abzugsfähigen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte einerseits und den unbeschränkt abzugsfähigen Aufwendungen für Fahrten zwischen zwei Betriebsstätten andererseits verlangt.

    Doch sind die baulichen Gegebenheiten, d.h. die räumliche Trennung, nicht erheblich, wenn sich die Betriebsstätte in unmittelbarer Nähe der Wohnung befindet (BFH-Urteil in BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421).

  • BFH, 27.10.1993 - I R 99/92

    Einkommensteuer; Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte bei einem Freiberuflicher (§ 4

    Auszug aus BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98
    Der Charakter dieser Fahrten verliert sich nach der Rechtsprechung des BFH selbst dann nicht, wenn in dem häuslichen Büro familienfremde Arbeitskräfte angestellt sind, Kunden oder Mandanten empfangen werden oder sogar der größte Teil des Umsatzes von dort aus getätigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 183/84, BFH/NV 1988, 357, und vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701, m.w.N.).
  • BFH, 22.06.1995 - IV R 74/94

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei beruflich bedingten Umwegen.

    Auszug aus BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98
    Eigentlicher Zweck dieser Fahrten ist nämlich das regelmäßige Aufsuchen der Betriebsstätte und die Rückkehr zur Wohnung (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1995 IV R 74/94, BFH/NV 1996, 117).
  • BFH, 11.12.1987 - III R 183/84

    Voraussetzungen der betrieblichen Veranlassung von Betriebsausgaben für einen als

    Auszug aus BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98
    Der Charakter dieser Fahrten verliert sich nach der Rechtsprechung des BFH selbst dann nicht, wenn in dem häuslichen Büro familienfremde Arbeitskräfte angestellt sind, Kunden oder Mandanten empfangen werden oder sogar der größte Teil des Umsatzes von dort aus getätigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 183/84, BFH/NV 1988, 357, und vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 5/95
    Auszug aus BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98
    Regelungszweck des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ist es nämlich, daß die Aufwendungen der Gewerbetreibenden und Freiberufler für diese regelmäßigen Fahrten nur in demselben Umfang wie die entsprechenden von Arbeitnehmern berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279).
  • BFH, 21.03.1995 - XI R 93/94

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder Fahrten zwischen zwei

    Auszug aus BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98
    An diesen Grundsätzen hat der BFH in dem Urteil vom 16. Februar 1994 XI R 52/91 (BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468) sogar für den Fall einer Zweigstelle festgehalten (vgl. auch Urteil vom 21. März 1995 XI R 93/94, BFH/NV 1995, 875).
  • BFH, 08.12.1994 - IV B 34/94

    Beschränkte Abzugsfähigkeit von Kosten für Fahrten vom häuslichen Büro zu einer

    Auszug aus BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98
    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß trotz des Trends zur Bildung örtlich getrennter Kanzleien die Fahrten eines Rechtsanwalts von seinem häuslichen Büro, in dem er auch Mandanten empfing, zu der in einem anderen Ort gelegenen Kanzlei nach dem Willen des Gesetzgebers nur beschränkt abzugsfähig sind (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1994 IV B 34/94, BFH/NV 1995, 595, m.w.N.).
  • BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98
    An diesen Grundsätzen hat der BFH in dem Urteil vom 16. Februar 1994 XI R 52/91 (BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468) sogar für den Fall einer Zweigstelle festgehalten (vgl. auch Urteil vom 21. März 1995 XI R 93/94, BFH/NV 1995, 875).
  • FG Münster, 29.08.2001 - 8 K 1483/98

    Eigenverbrauch bei gemischt genutzten Betriebsfahrzeugen

    § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG soll eine Gleichbehandlung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Arbeitsstätte) bei der Ermittlung der Gewinneinkünfte und der Überschußeinkünfte sicherstellen (BFH-Urteil vom 15.07.1986 VIII R 134/83, BStBl. II 1986, 744 und BFH-Urteil vom 28.10.1998 IV B 21/98, BFH/NV 1999, 609).
  • FG Münster, 10.07.2002 - 8 K 7260/98

    Lohnsteuerliche Behandlung von Fahrtkosten vom häuslichen Arbeitszimmer zur

    Dies gilt jedoch nicht für Fahrten zwischen dem häuslichen Arbeitszimmer und weiteren Arbeitsstätten (vgl. zur Rechtslage BFH vom 28. Oktober 1998 IV B 21/98 BFH/NV 1999, 609 m.w.N.; Schmidt Drenseck EStG 20 Aufl. § 9 Rz 129, Bergkemper in HHR EStG § 9 Anm. 453, Thürmer in Blümich EStG § 9 Rz 267).
  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 14 K 147/00

    Beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten für die Fahrten eines freiberuflichen

    Das Gericht verweist insoweit auf die Entscheidung des BFH vom 28. Oktober 1998, IV B 21/98, BFH/NV 1999, 609 .
  • FG Baden-Württemberg, 17.01.2001 - 2 K 14/01

    Fahrten eines freiberuflichen Elektrotechnikers vom Arbeitszimmer zu den

    - drei Büroräume eines Arztes im eigenen Haus, dazu ein Besprechungsraum, ein Lagerkeller, zwei WC und ein Waschraum (Beschluss vom 28. Oktober 1998 IV B 21/98, BFH/NV 1999, 609 ).
  • FG Bremen, 30.09.1999 - 499064K 1

    Verpflichtung zur Zahlung von Kindergeld; Dauernder Aufenthalt des Kindes im

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