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   BFH, 30.11.2001 - IV B 30/01   

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https://dejure.org/2001,7490
BFH, 30.11.2001 - IV B 30/01 (https://dejure.org/2001,7490)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2001 - IV B 30/01 (https://dejure.org/2001,7490)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2001 - IV B 30/01 (https://dejure.org/2001,7490)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Divergenz - Beschwerde - Verspätungszuschlag - Steuererklärung - Zinsvorteil

  • Judicialis

    AO 1977 § 233a; ; AO 1977 § 152; ; AO 1977 § 152 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 152 233a; FGO § 115 Abs. 2
    Verspätungszuschlag; Vollverzinsung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus BFH, 30.11.2001 - IV B 30/01
    Damit ist zugleich geklärt, dass die Festsetzung eines Verspätungszuschlages durch die Einführung der Vollverzinsung nicht ausgeschlossen, sondern sogar auch dann zulässig ist, wenn der Zinsvorteil schon nach § 233a der Abgabenordnung (AO 1977) abgeschöpft sein sollte (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).

    Die Rechtssache ist auch nicht etwa deshalb von allgemeinem Interesse, weil das FA im Streitfall in der Einspruchsentscheidung darauf abgestellt hat, dass die Kläger die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen mehrfach erheblich überschritten haben; das ist möglich (vgl. Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).

  • BFH, 14.04.1998 - IV B 3/97

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 30.11.2001 - IV B 30/01
    Die in der Beschwerdeschrift geltend gemachte Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung --FGO-- in der ab dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung) liegt schon deshalb nicht vor, weil nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. z.B. Beschluss des erkennenden Senats vom 14. April 1998 IV B 3/97, BFH/NV 1998, 1243) ein Verspätungszuschlag auch dann festgesetzt werden kann, wenn das Finanzamt entsprechend der eingereichten Steuererklärung einen Teil der vorausbezahlten Steuer erstatten muss.
  • BFH, 22.01.1993 - III R 92/89

    Erlass von Verspätungs- und Säumniszuschlägen nach Tod des Steuerpflichtigen und

    Auszug aus BFH, 30.11.2001 - IV B 30/01
    Denn der Verspätungszuschlag ist keine Strafe, sondern ein besonderes Druckmittel der Steuerverwaltung zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Veranlagungsverfahrens (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Januar 1993 III R 92/89, BFH/NV 1993, 455, und vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929).
  • BFH, 22.12.2000 - IV B 5/00

    Verfassungsmäßigkeit von § 233 a AO

    Auszug aus BFH, 30.11.2001 - IV B 30/01
    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf seinen Beschluss vom 22. Dezember 2000 IV B 5/00 (BFH/NV 2001, 746) Bezug.
  • BFH, 18.08.1988 - V R 19/83

    Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 10 DM wegen verspäteter

    Auszug aus BFH, 30.11.2001 - IV B 30/01
    Denn der Verspätungszuschlag ist keine Strafe, sondern ein besonderes Druckmittel der Steuerverwaltung zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Veranlagungsverfahrens (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Januar 1993 III R 92/89, BFH/NV 1993, 455, und vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929).
  • BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99

    Verspätungszuschläge

    Auszug aus BFH, 30.11.2001 - IV B 30/01
    Das macht es aber nicht erforderlich, jedem Kriterium einen bestimmten Teilbetrag des Zuschlags zuzuordnen (s. z.B. Senatsbeschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146).
  • BFH, 20.02.2019 - X R 32/17

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. Februar 2019 X R 28/17 -

    cc) Dies entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur rechtlichen Einordnung des Verspätungszuschlags nach § 152 AO: Obwohl dieser an ein in der Vergangenheit liegendes schuldhaftes Verhalten des Steuerpflichtigen anknüpft, handelt es sich nicht etwa um einen Straf- oder Bußgeldtatbestand, sondern um ein besonderes Druckmittel der Steuerverwaltung zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Veranlagungsverfahrens, das präventiven Charakter hat (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929, unter B.1.; vom 22. Januar 1993 III R 92/89, BFH/NV 1993, 455, unter 2.d, und vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475).
  • BFH, 23.06.2008 - IV B 106/07

    Rechtmäßige Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    Diese Ansicht des FG entspricht der Rechtsprechung des BFH (s. z.B. BFH-Beschluss vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475, unter 2. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 08.01.2004 - V B 37/03

    USt-Voranmeldung - Ist-Versteuerung

    Im Übrigen hat der BFH mit Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98 (BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60) entschieden, dass die Festsetzung eines Verspätungszuschlags durch die Einführung der Vollverzinsung nicht ausgeschlossen, sondern auch dann zulässig ist, wenn der Zinsvorteil schon nach § 233a AO 1977 abgeschöpft sein sollte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - 5 K 5043/16

    Keine Verfassungswidrigkeit von § 22a Abs. 5 EStG

    Ebenso wie § 152 EStG regelt § 22 a Abs. 5 EStG trotz des repressiven Charakters eine neutrale Sanktion ohne Strafcharakter, weil der Zweck der Norm nicht darin besteht, eine gesellschaftlich-ethische Missbilligung zum Ausdruck zu bringen und somit ein Unwerturteil auszusprechen wegen der in der Tat sichtbar werdenden mangelnden Motivation für normgemäße Verhalten, sondern sich vielmehr darin ergründet, eine spezifische Handhabe für die Behörde zu bieten, ohne einen ethisch-moralischen Vorwurf die ordnungsgemäße Verwaltung sicherzustellen (siehe zum Verspätungszuschlag Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 22.01.1993 - III R 92/89, Sammlung amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1993, 455; Urteil vom 18.08.1988 - V R 19/83, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1988, 929; Beschluss vom 30.11.2001 - IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 152 AO Rn. 4 [Stand: Februar 2017]; Seer in Tipke/Kruse, AO, § 152 Tz. 2).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 5 K 10070/15

    Nicht fristgerechte Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale

    Ebenso wie § 152 AO ordnet § 22 a Abs. 5 EStG trotz des repressiven Charakters eine neutrale Sanktion ohne Strafcharakter an, weil der Zweck der Regelung nicht darin besteht, eine gesellschaftlich-ethische Missbilligung zum Ausdruck zu bringen und somit ein Unwerturteil auszusprechen wegen der in der Tat sichtbar werdenden mangelnden Motivation für normgemäßes Verhalten, sondern sich vielmehr darin ergründet, eine spezifische Handhabe für die Behörde zu bieten, ohne einen ethisch-moralischen Vorwurf die ordnungsgemäße Verwaltung sicherzustellen (siehe zum Verspätungszuschlag Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 22.01.1993 - III R 92/89, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1993, 455; Urteil vom 18.08.1988 - V R 19/83, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1988, 929; Beschluss vom 30.11.2001 - IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 152 AO Rn. 4 [Stand: Februar 2017]; Seer in Tipke/Kruse, AO, § 152 Tz. 2).
  • FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 929/19

    Berücksichtigung der Belastung mit einem Nießbrauch hinsichtlich des Vorerwerbs

    Bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlags sind alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO bezeichneten Ermessenskriterien zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln (BFH, Beschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146; Beschluss vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475).
  • BFH, 10.02.2005 - IV B 50/03

    Verhältnis Verspätungszuschlag - Verzinsung nach § 233a AO

    Vielmehr drängten sich Ausführungen geradezu auf, weil das FG die Verfassungsmäßigkeit ausdrücklich unter Hinweis auf die --jeweils in Verfahren der beiden Kläger ergangenen-- Senatsbeschlüsse vom 30. November 2001 IV B 30/01 (BFH/NV 2002, 475) und vom 22. Dezember 2000 IV B 5/00 (BFH/NV 2001, 746) bejaht hatte.
  • BFH, 08.01.2004 - V B 57/03

    Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und

    Im Übrigen hat der BFH mit Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98 (BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60) entschieden, dass die Festsetzung eines Verspätungszuschlags durch die Einführung der Vollverzinsung nicht ausgeschlossen, sondern auch dann zulässig ist, wenn der Zinsvorteil schon nach § 233a AO 1977 abgeschöpft sein sollte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475).
  • BFH, 08.01.2004 - V B 39/03

    Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und

    Im Übrigen hat der BFH mit Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98 (BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60) entschieden, dass die Festsetzung eines Verspätungszuschlags durch die Einführung der Vollverzinsung nicht ausgeschlossen, sondern auch dann zulässig ist, wenn der Zinsvorteil schon nach § 233a AO 1977 abgeschöpft sein sollte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475).
  • BFH, 08.01.2004 - V B 38/03

    Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und

    Im Übrigen hat der BFH mit Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98 (BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60) entschieden, dass die Festsetzung eines Verspätungszuschlags durch die Einführung der Vollverzinsung nicht ausgeschlossen, sondern auch dann zulässig ist, wenn der Zinsvorteil schon nach § 233a AO 1977 abgeschöpft sein sollte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475).
  • BFH, 10.02.2005 - IV B 52/03

    Zulassung einer Revision bei schwerwiegenden Fehlern bei der Auslegung und

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 5 K 10290/15

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Verspätungsgeldes bei Rentenbezugsmitteilungen nach

  • FG Düsseldorf, 08.01.2003 - 18 K 9060/99

    Tatbestandsvoraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur

  • FG Düsseldorf, 08.01.2003 - 18 K 3984/02

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach Einführung der

  • FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 930/19

    Erbschaftsteuerliche Hinzurechnung des Vorerwerbs: Erwerbsmindernde

  • FG Köln, 26.08.2022 - 11 K 3155/19

    Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer

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