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   BFH, 18.02.1997 - IV B 31/96   

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https://dejure.org/1997,7008
BFH, 18.02.1997 - IV B 31/96 (https://dejure.org/1997,7008)
BFH, Entscheidung vom 18.02.1997 - IV B 31/96 (https://dejure.org/1997,7008)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - IV B 31/96 (https://dejure.org/1997,7008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Wechselkursveränderungen in die Beurteilung der Frage, ob ein Steuerpflichtiger die Erzielung eines Totalgewinns beabsichtigt - Gewinnerzielungsabsicht eines Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wechselkursveränderungen und Totalgewinnprognose

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 18.02.1997 - IV B 31/96
    Die Frage, ob Wechselkursveränderungen in die Beurteilung der Frage, ob der Steuerpflichtige die Erzielung eines Totalgewinns im Sinne des Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) beabsichtigt, einzubeziehen sind, ist durch die bisherige BFH-Rechtsprechung ausreichend geklärt.

    Seit dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 (766) steht fest, daß der Gewinn im Begriff der Gewinnabsicht die (während der Lebensdauer des Unternehmens erzielte) nach steuerlichen Grundsätzen ermittelte Betriebsvermögensmehrung bzw. der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelte Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben ist.

  • BFH, 13.09.1989 - I R 117/87

    Zur Ermittlung und Währungsumrechnung der Einkünfte einer ausländischen

    Auszug aus BFH, 18.02.1997 - IV B 31/96
    In seinem Urteil vom 13. September 1989 I R 117/87 (BFHE 158, 340, BStBl II 1990, 57) hat der BFH klargestellt, daß die Ergebnisse einer ausländischen Betriebsstätte zum Zwecke der deutschen Besteuerung in deutscher Währung zu erfassen sind.
  • BFH, 15.11.1990 - IV R 103/89

    Kursverlust bei Teiltilgung eines Fremdwährungsdarlehens als Betriebsausgabe in

    Auszug aus BFH, 18.02.1997 - IV B 31/96
    Das gilt auch für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit der Maßgabe, daß hier an die Stelle der bilanzsteuerlichen Gewinnrealisierung der Zu- oder Abfluß tritt (Senatsurteil vom 15. November 1990 IV R 103/89, BFHE 162, 567, BStBl II 1991, 228).
  • BFH, 16.02.1996 - I R 46/95

    Währungskursverluste durch Umrechnung des Jahresergebnisses einer ausländischen

    Auszug aus BFH, 18.02.1997 - IV B 31/96
    Die steuerliche Berücksichtigung von Kursgewinnen und -verlusten im Inland unterbleibt nur dann, wenn sie dem nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Inland steuerfreien Gewinn einer ausländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind (BFH-Urteil vom 16. Februar 1996 I R 46/95, BFH/NV 1997, 111).
  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    In Fällen der vorliegenden Art lässt sich eine sachgerechte und einigermaßen verlässliche Prognoseentscheidung nur auf solche nach Abschluss des Leibrentenvertrages eingetretenen Faktoren erstrecken, die bei objektiver Betrachtung vorhersehbar waren (vgl. insoweit auch BFH-Beschluss vom 18. Februar 1997 IV B 31/96, BFH/NV 1997, 478, m.w.N.).
  • BFH, 20.09.2007 - IV R 20/05

    Tatsächliche Verständigung über Gewinnerzielungsabsicht eines land- und

    Außergewöhnliche Verluste sind nur dann in die Totalgewinnprognose einzubeziehen, wenn sie vorhersehbar waren (BFH-Beschluss vom 18. Februar 1997 IV B 31/96, BFH/NV 1997, 478).
  • BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14

    Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung;

    Ein Kursanstieg der inländischen Währung kann indes --bei unveränderten Anschaffungskosten für die Fremdwährungsverbindlichkeit-- zu einem Ertrag (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1977 III R 92/75, BFHE 124, 296, BStBl II 1978, 233), ein Kursverlust zu einem Aufwand führen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 1997 IV B 31/96, BFH/NV 1997, 478, und BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778).
  • BFH, 05.12.2005 - X B 59/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Auch soweit die Kläger geltend machen, das angefochtene FG-Urteil weiche von den Entscheidungen des BFH vom 9. März 1999 X B 156/98 (BFH/NV 1999, 1204), vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 (BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219), vom 24. Februar 1999 X R 106/95 (BFH/NV 1999, 1081), vom 18. Februar 1997 IV B 31/96 (BFH/NV 1997, 478), vom 31. August 1993 I B 135/92 (BFH/NV 1994, 464) und vom 17. November 2004 X R 62/01 (BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336) ab, genügen diese Rügen nicht den gesetzlichen Anforderungen.

    bb) Entsprechendes gilt auch für die Rüge der Kläger, das FG habe die in den BFH-Beschlüssen in BFH/NV 1997, 478 und in BFH/NV 1994, 464 vertretene Auffassung missachtet, "dass Anlaufverluste im Rahmen einer neu gegründeten gewerblichen Tätigkeit anzuerkennen (seien)".

  • FG Brandenburg, 18.09.1997 - 5 K 315/96

    Erzielung negativer Einkünfte im Zusammenhang mit dem Erwerb eines

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  • FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen -

    (ff) Wechselkursveränderungen sind in die Beurteilung der Frage, ob eine Gewinnerzielungsabsicht bestand, zwar grundsätzlich einzubeziehen, jedoch können unvorhersehbare Kursverluste für die Beurteilung der Frage, ob der Steuerpflichtige mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt hat, unbeachtlich sein (BFH-Beschluss vom 18.02.1997 IV B 31/96, BFH/NV 1997, 478).
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