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   BFH, 26.05.1994 - IV B 33/93   

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https://dejure.org/1994,5332
BFH, 26.05.1994 - IV B 33/93 (https://dejure.org/1994,5332)
BFH, Entscheidung vom 26.05.1994 - IV B 33/93 (https://dejure.org/1994,5332)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - IV B 33/93 (https://dejure.org/1994,5332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung einer innerhalb eines Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindung während der Entwicklungsphase zum Bereich der nichtselbständigen oder der selbständigen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zuordnung einer Arbeitnehmer-Erfindung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 26.05.1994 - IV B 33/93
    So hat der BFH bereits im Urteil vom 22. Januar 1980 VIII R 74/77 (BFHE 129, 485, BStBl II 1980, 244 unter 3. b, bb) entschieden, daß das Aktivierungsverbot für nichtentgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte (§ 5 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) der Einlage eines Nutzungsrechts nicht entgegenstehe (ebenso BFH- Beschluß vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348 unter C. I. 1. b, aa).
  • BFH, 22.01.1980 - VIII R 74/77

    Nutzungsrecht - Eigenschaft eines Wirtschaftsguts - Ersparte Aufwendung -

    Auszug aus BFH, 26.05.1994 - IV B 33/93
    So hat der BFH bereits im Urteil vom 22. Januar 1980 VIII R 74/77 (BFHE 129, 485, BStBl II 1980, 244 unter 3. b, bb) entschieden, daß das Aktivierungsverbot für nichtentgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte (§ 5 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) der Einlage eines Nutzungsrechts nicht entgegenstehe (ebenso BFH- Beschluß vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348 unter C. I. 1. b, aa).
  • BFH, 10.03.1993 - I R 116/91

    Abschreibungen bei immateriellen Wirtschaftsgütern - Bemessung des Wertes

    Auszug aus BFH, 26.05.1994 - IV B 33/93
    Im Urteil vom 10. Oktober 1993 I R 116/91 (BFH/NV 1993, 595) hat der BFH diese Grundsätze für die Einlage einer ungeschützten Erfindung bestätigt.
  • BFH, 11.09.1969 - IV R 160/67

    Erfindung - Patent - Notwendiges Betriebsvermögen - Freiberufliche Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 26.05.1994 - IV B 33/93
    Nach dem Senatsurteil vom 11. September 1969 IV R 160/67 (BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317) ist die erfinderische Tätigkeit als solche farblos.
  • BFH, 11.02.1983 - III R 141/80

    Kapitalgesellschaft - Diensterfindung - Gewährung von Gesellschaftsanteilen -

    Auszug aus BFH, 26.05.1994 - IV B 33/93
    Zum Bewertungsrecht hat der BFH im Urteil vom 11. Februar 1983 III R 141/80 (BFHE 138, 253, BStBl II 1983, 442) entschieden, daß Diensterfindungen, die eine Kapitalgesellschaft einer OHG gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen überläßt, bei der letzteren als Betriebsvermögen anzusetzen sind.
  • BFH, 20.08.1986 - I R 150/82

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Übertragung eines

    Auszug aus BFH, 26.05.1994 - IV B 33/93
    Unter Berufung auf dieses Urteil hat der BFH im Urteil vom 20. August 1986 I R 150/82 (BFHE 149, 25, BStBl II 1987, 455) entschieden, daß der Geschäftswert eines Tochterunternehmens, der anläßlich einer Teilbetriebsveräußerung an ein Schwesterunternehmen Gegenstand einer verdeckten Gewinnausschüttung an die gemeinsame Muttergesellschaft war, bei dieser zu aktivieren und alsdann als verdeckte Einlage auf das Beteiligungskonto umzubuchen war.
  • BFH, 12.06.2019 - X R 20/17

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Überlassung des kommerzialisierbaren Teils

    Insbesondere steht das für unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geltende Aktivierungsverbot (§ 5 Abs. 2 EStG) der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG bei der Einlage eines selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsguts nicht entgegen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C.I.1.b aa; BFH-Entscheidungen vom 10.03.1993 - I R 116/91, BFH/NV 1993, 595, unter II.2., und vom 26.05.1994 - IV B 33/93, BFH/NV 1995, 102, unter 1.; HHR/Eckstein, § 6 EStG Rz 855; Schmidt/ Weber-Grellet, a.a.O., § 5 Rz 164).
  • BFH, 21.10.2009 - I R 70/08

    Lohnsteuererstattungsanspruch bei abkommenswidriger Lohnsteuereinbehaltung

    cc) Wenn damit eine Erfindervergütung für Diensterfindungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen ist (BFH-Urteil vom 26. Juni 1970 VI R 193/67, BFHE 100, 25, BStBl II 1970, 824; BFH-Beschluss vom 26. Mai 1994 IV B 33/93, BFH/NV 1995, 102; BFH-Urteile vom 23. April 2003 IX R 57/99, BFH/NV 2003, 1311; in BFH/NV 2005, 888; Breinersdorfer in Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 19 Rz A 39; Thürmer in Blümich, EStG/ KStG/GewStG, § 19 EStG Rz 280 "Arbeitnehmererfindungen"; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Diensterfindung" Rz 6 f.; Küttner, Personalbuch 2008, "Arbeitnehmererfindung" Rz 29), wird diese Einkünftezuordnung durch den Umstand, dass das Arbeitsverhältnis in den streitbefangenen Voranmeldungszeiträumen 2004 und 2005 nicht mehr bestand, nicht gehindert.
  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 83/16

    Aufgabegewinn; Buchwertübertragung; Firmenwert; Geschäftswert; Zur

    So hat der BFH bspw. entschieden, dass die Verschiebung eines selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsguts vom Privat- in das Betriebsvermögen einer Person - gegen den Wortlaut des § 5 Abs. 2 EStG - eine Einlage in das Betriebsvermögen darstellt (BFH-Urteil vom 26. Mai 1994, IV B 33/93, BFH/NV 1995, 102 ), oder dass der Geschäftswert eines Tochterunternehmens, der anlässlich einer Teilbetriebsveräußerung an ein Schwesterunternehmen Gegenstand einer verdeckten Gewinnausschüttung an die gemeinsame Muttergesellschaft war, bei dieser zu aktivieren und alsdann als verdeckte Einlage auf das Beteiligungskonto umzubuchen war (BFH-Urteil vom 20. August 1986, I R 150/82, BStBl. II 1987, 455).
  • BFH, 23.04.2003 - IX R 57/99

    Zeitlich begrenzte Überlassung; Erfindung

    Handelt es sich um eine Erfindung eines Arbeitnehmers, so kann sie zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1970 VI R 193/67, BFHE 100, 25, BStBl II 1970, 824, und BFH-Beschluss vom 26. Mai 1994 IV B 33/93, BFH/NV 1995, 102).
  • FG München, 21.11.2000 - 6 K 3102/98

    Aktivierung und Abscheibung eines eingelegten Geschäftswerts

    a) Allerdings hat der BFH mehrfach entschieden, dass ein immaterielles Wirtschaftsgut möglicher Gegenstand einer Einlage sein kann und dass das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG in Einlagefällen nicht gilt (z. B. BFH-Beschluss vom 26.5.1994 IV B 33/93, BFH/NV 1995, 102; Beschluss des Großen Senats vom 26.10.1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523 , BStBl II 1988, 348, 353).
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