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   BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07   

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https://dejure.org/2007,8274
BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07 (https://dejure.org/2007,8274)
BFH, Entscheidung vom 12.11.2007 - IV B 36/07 (https://dejure.org/2007,8274)
BFH, Entscheidung vom 12. November 2007 - IV B 36/07 (https://dejure.org/2007,8274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz; keine verfassungswidrige Benachteiligung durch die Anwendung des Nominalwertprinzips bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 01.03.2001 - IV R 90/99

    Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Ehegatten - Steuerberater -

    Auszug aus BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07
    Der erkennende Senat hat ebenfalls unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 50, 57 ausgeführt, dass eine verfassungswidrige Benachteiligung durch die Anwendung des Nominalwertprinzips bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nicht vorliegt (Senatsurteil vom 1. März 2001 IV R 90/99, BFH/NV 2001, 904).

    Denn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird durch die Realisierung von Gewinnen aus der Veräußerung von zur Erzielung von Überschusseinkünften genutzten Gegenständen in gleicher Weise gesteigert wie im Fall der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (Senatsurteil in BFH/NV 2001, 904).

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07
    Mit dem Nominalwertprinzip im Steuerrecht hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dem Beschluss vom 19. Dezember 1978 1 BvR 335, 427, 811/76 (BVerfGE 50, 57) im Hinblick auf die Besteuerung der Kapitaleinkünfte eingehend auseinandergesetzt.

    Der erkennende Senat hat ebenfalls unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 50, 57 ausgeführt, dass eine verfassungswidrige Benachteiligung durch die Anwendung des Nominalwertprinzips bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nicht vorliegt (Senatsurteil vom 1. März 2001 IV R 90/99, BFH/NV 2001, 904).

  • BFH, 27.06.1996 - VIII B 102/95

    Begründungsanforderungen an eine Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07
    Eine solche Darlegung erfordert konkrete Ausführungen darüber, inwieweit die aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juni 1996 VIII B 102/95, BFH/NV 1996, 921, m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in

    Auszug aus BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07
    Auch in dem Beschluss vom 15. Dezember 1989 2 BvR 436/88 (Der Betrieb --DB-- 1990, 969) hat das BVerfG betont, dass das Nominalwertprinzip ein tragendes Ordnungsprinzip der geltenden Währungsordnung und Wirtschaftspolitik ist.
  • BVerfG, 11.05.1970 - 1 BvL 17/67

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 S. 5 EStG in Bezug auf die Veräußerung oder

    Auszug aus BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07
    Es kann dahinstehen, ob der Dualismus der Einkunftsarten und die damit verbundene unterschiedliche Erfassung von Gewinnen aus der Veräußerung von zur Erzielung von Einkünften genutzten Wirtschaftsgütern den Anforderungen des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG entsprechen, was bisher vom BVerfG nicht in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 11. Mai 1970 1 BvL 17/67, BVerfGE 28, 227, unter C.I. der Gründe; Kirchhof, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 2 Rz A 499).
  • BFH, 17.06.1997 - VIII B 59/96
    Auszug aus BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07
    Hält der Beschwerdeführer eine Rechtsfrage dennoch für klärungsbedürftig oder sieht er durch eine gesetzliche Regelung oder deren Auslegung einen Verfassungsverstoß als gegeben an, so muss er auch unter Heranziehung der entsprechenden Rechtsprechung und Literatur darstellen, ob und ggf. in welchem Umfang die aufgeworfene Rechtsfrage umstritten ist, oder dass trotz eindeutiger gesetzlicher Regelung und vorhandener Rechtsprechung noch weiterer Klärungsbedarf besteht und dass die Rechtsfrage, aus der sich die Verfassungswidrigkeit ergeben soll, bisher nicht geklärt sei (BFH-Beschluss vom 17. Juni 1996 VIII B 59/96, BFH/NV 1998, 171).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07
    Ebenso gibt der zur Vermögensteuer ergangene Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121) keinen Anlass anzunehmen, das BVerfG habe von seiner früheren Rechtsprechung zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Anwendung des Nominalwertprinzips bei der Besteuerung abrücken wollen.
  • BFH, 06.04.2006 - IV B 131/04

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07
    Ein Finanzgericht (FG) weicht von einer Entscheidung des BFH ab, wenn es bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in derselben Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt (BFH-Beschluss vom 6. April 2006 IV B 131/04, BFH/NV 2006, 1476, unter 2.b der Gründe; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 53, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.1997 - V R 51/95

    Anforderungen an Nachweis einer wirksamen Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07
    Hält der Beschwerdeführer eine Rechtsfrage dennoch für klärungsbedürftig oder sieht er durch eine gesetzliche Regelung oder deren Auslegung einen Verfassungsverstoß als gegeben an, so muss er auch unter Heranziehung der entsprechenden Rechtsprechung und Literatur darstellen, ob und ggf. in welchem Umfang die aufgeworfene Rechtsfrage umstritten ist, oder dass trotz eindeutiger gesetzlicher Regelung und vorhandener Rechtsprechung noch weiterer Klärungsbedarf besteht und dass die Rechtsfrage, aus der sich die Verfassungswidrigkeit ergeben soll, bisher nicht geklärt sei (BFH-Beschluss vom 17. Juni 1996 VIII B 59/96, BFH/NV 1998, 171).
  • BFH, 20.06.1994 - III B 39/94

    Begriff des Darlegens bei der Pflicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07
    Das gilt auch, wenn die grundsätzliche Bedeutung auf einen Verstoß gegen Normen des GG gestützt wird (BFH-Beschluss vom 20. Juni 1994 III B 39/94, BFH/NV 1995, 50).
  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 89/95

    Schlüssige Begründung einer allgemeinen Sachaufklärungsrüge im

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

  • BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 616/01
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