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   BFH, 08.05.2009 - IV B 38/08   

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https://dejure.org/2009,9816
BFH, 08.05.2009 - IV B 38/08 (https://dejure.org/2009,9816)
BFH, Entscheidung vom 08.05.2009 - IV B 38/08 (https://dejure.org/2009,9816)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - IV B 38/08 (https://dejure.org/2009,9816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens einer Personengesellschaft als Betriebsvermögen

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung einer Beschwerde wegen einer Verletzung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens einer Personengesellschaft nur bei betrieblicher Veranlassung Betriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung einer Beschwerde wegen einer Verletzung rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.09.2001 - I R 101/99

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 08.05.2009 - IV B 38/08
    Eine entsprechende Rüge war in der mündlichen Verhandlung nicht möglich, da sich die Verletzung ihres rechtlichen Gehörs erst aus den Entscheidungsgründen ergibt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 2001 I R 101/99, BFH/NV 2002, 493).
  • BFH, 02.03.1967 - IV 32/63

    Vornahme einer Teilwertabschreibung einer Personengesellschaft bzgl. erworbener

    Auszug aus BFH, 08.05.2009 - IV B 38/08
    Eine betriebliche Veranlassung ist zu verneinen, wenn --wovon das FG zutreffend ausgegangen ist-- beim Erwerb des Wirtschaftsguts bereits erkennbar war, dass es dem Betrieb der Personengesellschaft keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen wird; insoweit gelten die gleichen Maßstäbe wie für die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1967 IV 32/63, BFHE 88, 323, BStBl III 1967, 391, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2003 - X B 168/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 08.05.2009 - IV B 38/08
    Sie wird aber nur dann durchbrochen, wenn das Gehör nur hinsichtlich einzelner Feststellungen verletzt wurde, auf die es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (BFH-Beschluss vom 14. Mai 2003 X B 168/02, BFH/NV 2003, 1205, m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BFH, 08.05.2009 - IV B 38/08
    Geht das Gericht auf den Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von entscheidender Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung dieses Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG-Beschluss vom 19. Mai 1992 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133, m.w.N.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 08.05.2009 - IV B 38/08
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur dann festzustellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfG-Beschluss vom 15. April 1980 2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86, m.w.N.).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BFH, 08.05.2009 - IV B 38/08
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81, m.w.N.).
  • BFH, 25.11.2004 - IV R 7/03

    Darlehen der Besitz-Personengesellschaft an Geschäftspartner der

    Auszug aus BFH, 08.05.2009 - IV B 38/08
    Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens gehören daher nicht zum Betriebsvermögen, wenn ihre Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen nicht betrieblich veranlasst ist (BFH-Urteil vom 25. November 2004 IV R 7/03, BFHE 208, 207, BStBl II 2005, 354, m.w.N.).
  • BFH, 22.05.1975 - IV R 193/71

    Eine für das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft erworbene Forderung

    Auszug aus BFH, 08.05.2009 - IV B 38/08
    Bei einer gewerblich tätigen und bilanzierenden Personengesellschaft --wie im Streitfall der KG-- sind die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter wegen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) grundsätzlich als Betriebsvermögen zu behandeln (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 1975 IV R 193/71, BFHE 116, 328, BStBl II 1975, 804, m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr

    Ist ihre Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen hingegen nicht betrieblich veranlasst, so gehören sie nicht zum Betriebsvermögen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. November 2004 IV R 7/03, BFHE 208, 207, BStBl II 2005, 354, und BFH-Beschluss vom 8. Mai 2009 IV B 38/08, juris).
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