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   BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09   

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https://dejure.org/2010,11589
BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09 (https://dejure.org/2010,11589)
BFH, Entscheidung vom 29.12.2010 - IV B 46/09 (https://dejure.org/2010,11589)
BFH, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - IV B 46/09 (https://dejure.org/2010,11589)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz und Verfahrensfehlern - Anordnung einer Außenprüfung auch zur Feststellung einer Steuerhinterziehung zulässig

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz und Verfahrensfehlern; Anordnung einer Außenprüfung auch zur Feststellung einer Steuerhinterziehung zulässig

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 155 Abs 2 Nr 3, AO § 193 Abs 1, AO § 196
    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz und Verfahrensfehlern - Anordnung einer Außenprüfung auch zur Feststellung einer Steuerhinterziehung zulässig

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz und Verfahrensfehlern - Anordnung einer Außenprüfung auch zur Feststellung einer Steuerhinterziehung zulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 155 Abs 2 Nr 3 FGO, § 193 Abs 1 AO, § 196 AO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz und Verfahrensfehlern - Anordnung einer Außenprüfung auch zur Feststellung einer Steuerhinterziehung zulässig

  • IWW
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz und Verfahrensfehlern - Anordnung einer Außenprüfung auch zur Feststellung einer Steuerhinterziehung zulässig

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz und Verfahrensfehlern - Anordnung einer Außenprüfung auch zur Feststellung einer Steuerhinterziehung zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76; FGO § 96 Abs. 1 S. 1
    Darlegung einer Divergenz durch Herausarbeitung abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts; Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht durch ein Finanzgericht durch ordnungsgemäße Bekanntgabe des Bescheides

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung, der Divergenz und eines Verfahrensfehlers; Anordnung einer Außenprüfung zur Feststellung einer Steuerhinterziehung zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 10.04.2003 - IV R 30/01

    Ablaufhemmung bei rechtswidriger Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09
    d) Eine Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil vom 10. April 2003 IV R 30/01 (BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827) wird nicht ausreichend dargelegt.

    Im Übrigen kann dem BFH-Urteil in BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827 nicht der Rechtssatz entnommen werden, eine Prüfung sei nur zulässig, wenn Anhaltspunkte für den Lauf einer verlängerten Festsetzungspflicht vorliegen.

  • BFH, 05.02.2010 - IV B 57/09

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Auslandsreise als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09
    Zur Darlegung einer Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) wäre es erforderlich gewesen, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) herauszuarbeiten und tragenden Rechtssätzen einer zu gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt ergangenen anderen Entscheidung gegenüberzustellen, so dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Februar 2010 IV B 57/09, BFH/NV 2010, 880).
  • BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09
    Liegen bereits Entscheidungen des BFH zu dem Problemkreis vor, ist insbesondere auszuführen, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, die der BFH noch nicht geprüft hat (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngerer Zeit BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 04.11.1987 - II R 102/85

    Anordnung einer Außenprüfung zur Feststellung, ob und inwieweit Steuern

    Auszug aus BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09
    Die Klägerin weist selbst auf die Rechtsprechung des BFH hin, wonach eine Außenprüfung auch dann zulässig ist, wenn festgestellt werden soll, ob Steuern hinterzogen oder leichtfertig verkürzt worden sind, da eine sich insoweit ausschließende Zuständigkeit von Außenprüfung und Steuerfahndung nicht besteht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 4. November 1987 II R 102/85, BFHE 151, 324, BStBl II 1988, 113).
  • BFH, 20.12.2007 - VI B 68/06

    Zur Revisibilität von Regelungen der Vereinten Nationen - revisibles Recht -

    Auszug aus BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang ebenfalls vorbringt, das FG habe hinsichtlich der ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Bescheids vom 19. Januar 2007 gegen seine Amtsermittlungspflicht gemäß § 76 FGO verstoßen, wurde weder dargelegt noch ist ersichtlich, warum die fachkundig von einem Rechtsanwalt vertretene Klägerin in der mündlichen Verhandlung nicht bereits von sich aus eine insoweit mangelhafte Sachaufklärung gerügt und einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2007 VI B 68/06, BFH/NV 2008, 977).
  • BFH, 27.07.2009 - IV B 90/08

    Einleitung eines Steuerstrafverfahrens steht Durchführung einer Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09
    Angesichts dieser gefestigten und immer wieder bestätigten Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2009 IV B 90/08, BFH/NV 2010, 4, und vom 13. Januar 2010 X B 113/09, BFH/NV 2010, 600) genügt der allgemeine und nicht näher konkretisierte Hinweis auf abweichende Stimmen in der Literatur den Darlegungserfordernissen nicht.
  • BFH, 07.11.1985 - IV R 6/85

    Zur Durchführung von Außenprüfungen bei Ehegatten sowie nach § 193 Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09
    b) Eine Abweichung der Vorentscheidung von den BFH-Urteilen vom 7. November 1985 IV R 6/85 (BFHE 145, 23, BStBl II 1986, 435), vom 16. Dezember 1986 VIII R 123/86 (BFHE 148, 426, BStBl II 1987, 248) und vom 2. September 2008 X R 9/08 (BFH/NV 2009, 3) wird ebenfalls nicht ausreichend dargelegt.
  • BFH, 16.12.1986 - VIII R 123/86

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigte Prüfungsanordnung - Berechtigtes

    Auszug aus BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09
    b) Eine Abweichung der Vorentscheidung von den BFH-Urteilen vom 7. November 1985 IV R 6/85 (BFHE 145, 23, BStBl II 1986, 435), vom 16. Dezember 1986 VIII R 123/86 (BFHE 148, 426, BStBl II 1987, 248) und vom 2. September 2008 X R 9/08 (BFH/NV 2009, 3) wird ebenfalls nicht ausreichend dargelegt.
  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 54/92

    Für den zeitlichen Umfang einer Außenprüfung ist die Einordnung des zu prüfenden

    Auszug aus BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09
    a) Die Klägerin rügt eine Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil vom 21. Juni 1994 VIII R 54/92 (BFHE 174, 397, BStBl II 1994, 678).
  • BFH, 16.12.1992 - X R 77/91

    Ablehnung eines auf weitere Sachverhaltsermittlungen gerichteten Antrags eines

    Auszug aus BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09
    Eine Abweichung von dem BFH-Urteil vom 16. Dezember 1992 X R 77/91 (BFH/NV 1993, 547) wird mit diesem Vorbringen ebenso wenig dargelegt.
  • BFH, 07.09.2005 - IV B 67/04

    Vollmacht

  • BFH, 13.01.2010 - X B 113/09

    Zulässigkeit einer Außenprüfung, wenn regelmäßige Festsetzungsfrist bereits

  • BFH, 02.09.2008 - X R 9/08

    Ergänzungsprüfungsanordnung bzw. Erweiterungsprüfungsanordnung als selbständiger

  • BFH, 23.07.1985 - VIII R 197/84

    Außenprüfung - Anordnung nach Steuerfestsetzung - Endgültige Steuerfestsetzung -

  • BFH, 14.04.2020 - VI R 32/17

    Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat

    Es ist möglich und zulässig, dass Ermittlungsmaßnahmen des Außenprüfers eine Doppelfunktion haben: die Ermittlung des steuerlichen und die des strafrechtlichen Sachverhalts (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 04.11.1987 - II R 102/85, BFHE 151, 324, BStBl II 1988, 113, unter II., m.w.N., sowie BFH-Beschlüsse vom 27.07.2009 - IV B 90/08; vom 13.01.2010 - X B 113/09, und vom 29.12.2010 - IV B 46/09).
  • BFH, 15.06.2016 - III R 8/15

    Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb - Anforderungen

    c) Für die Anordnung einer Außenprüfung ist unerheblich, ob --was für den Senat nicht ersichtlich ist-- hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerungszeiträume der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht (BFH-Urteile vom 4. November 1987 II R 102/85, BFHE 151, 324, BStBl II 1988, 113; vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227, unter II.2.b; s.a. BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2010 IV B 46/09, BFH/NV 2011, 634; anderer Ansicht Drüen, Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, Band 38, S. 219, 232).
  • BFH, 07.04.2011 - IV B 157/09

    Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG -

    Letzteres erfordert u.a., dass der Beschwerdeführer rechtserhebliche (tragende) und abstrakte Rechtssätze im Urteil des FG einerseits sowie in den Divergenzentscheidungen des BFH andererseits so genau bezeichnet, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 29. Dezember 2010 IV B 46/09, BFH/NV 2011, 634).
  • FG Köln, 22.03.2017 - 3 K 123/14

    Abgabenordnung: Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei Bestehen des

    Der Senat folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 4.11.1987 II R 102/85, BStBl II 1988, 113; 8.3.1988 VIII R 229/84, juris; 14.7.1989 III R 34/88, juris; 19.8.1998 XI R 37/97, BStBl II 1999, 7; Beschlüsse vom 27.5.2005 VII B 38/04, juris; 27.7.2009 IV B 90/08, BFH/NV 2010, 4; 13.1.2010 X B 113/09, BFH/NV 2010, 600; 29.12.2010 IV B 46/09, BFH/NV 2011, 634 - die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen worden, BVerfG, Beschluss vom 9.8.2012 1 BvR 1902/11, juris; zuletzt BFH, Urteil vom 15.6.2016 III R 8/15, BStBl II 2017, 25) und Teilen des Schrifttums (Gosch in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 193 AO Rn. 3, Stand September 2009; Rüsken in Klein, AO - Kommentar, 13. Auflage 2016, § 193 Rn. 21).
  • BFH, 13.12.2012 - X B 104/12

    Zusammenwirken von Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Keine Beschränkung der

    Hat der BFH bereits früher über die Rechtsfrage entschieden, muss dargelegt werden, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, so dass eine erneute Entscheidung des BFH über diese Frage im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist (BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2010 IV B 46/09, BFH/NV 2011, 634, unter 2.).
  • BFH, 29.08.2012 - X B 69/12

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im

    Diese Frage ist daher nicht mehr klärungsbedürftig, zumal die Kläger --über den bloßen Hinweis auf vereinzelte abweichende Stimmen in der Instanzrechtsprechung und der Literatur hinaus-- nicht darlegen, aus welchen Gründen eine erneute Entscheidung des BFH über diese Frage im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich sein könnte (vgl. zu diesem Darlegungserfordernis BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2010 IV B 46/09, BFH/NV 2011, 634, unter 2.).
  • BFH, 18.04.2018 - X B 124/17

    Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 367 Abs. 2a AO ist geklärt

    Hat der BFH bereits früher über die Rechtsfrage entschieden, muss dargelegt werden, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, so dass eine erneute Entscheidung des BFH über diese Frage im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist (BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2010 IV B 46/09, BFH/NV 2011, 634, Rz 10, m.w.N.).
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