Rechtsprechung
   BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21414
BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16 (https://dejure.org/2017,21414)
BFH, Entscheidung vom 27.04.2017 - IV B 53/16 (https://dejure.org/2017,21414)
BFH, Entscheidung vom 27. April 2017 - IV B 53/16 (https://dejure.org/2017,21414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,21414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft unter Zurückbehaltung der Darlehensverbindlichkeit

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 5 S 3, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, GewStG § 7 S 1, GewStG VZ 2006, GewStG VZ 2007, GewStG VZ 2008
    Unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft unter Zurückbehaltung der Darlehensverbindlichkeit

  • Bundesfinanzhof

    Unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft unter Zurückbehaltung der Darlehensverbindlichkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 5 S 3 EStG 2002, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft unter Zurückbehaltung der Darlehensverbindlichkeit

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 60 Abs. 3 FGO, § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 48 FGO, § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO, § 123 Abs. 1 FGO, § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 40 Abs. 1 Alternative 2 FGO, § 100 Abs. 2 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 107 Abs. 1 FGO, § 107 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG, § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 7 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), § 119 Nr. 6 FGO, § 35b GewStG, § 143 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Erfassung einer Darlehnsverbindlichkeit als negatives Sonderbetriebsvermögen; Bindung des Finanzgerichts an die gestellten Anträge

  • rewis.io

    Unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft unter Zurückbehaltung der Darlehensverbindlichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Finanzgerichts an die gestellten Anträge

  • rechtsportal.de

    FGO § 96 Abs. 1 S. 2
    Bindung des Finanzgerichts an die gestellten Anträge

  • datenbank.nwb.de

    Unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft unter Zurückbehaltung der Darlehensverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um den Sonderbetriebsgewinn - und die Beiladung der übrigen Gesellschafter

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 25.10.2011 - IV B 59/10

    Bindung an das Klagebegehren - offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16
    Das Gericht darf danach dem Kläger nicht etwas zusprechen, das dieser nicht beantragt hat; es darf darüber hinaus auch nicht über etwas anderes ("aliud") entscheiden, als der Kläger durch seinen Antrag begehrt und zur Entscheidung gestellt hat (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2011 IV B 59/10, Rz 14).

    Ein Verstoß dagegen zwingt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, weil dadurch die Ordnungsmäßigkeit des ganzen weiteren Verfahrens betroffen ist (BFH-Urteil vom 19. Mai 2011 III R 61/09; BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2011 IV B 59/10).

    Maßgeblich ist in der Regel allein der in der mündlichen Verhandlung gestellte Antrag (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2011 IV B 59/10).

    d) Die dem FG unterlaufene Unrichtigkeit kann auch nicht vom erkennenden Senat nach § 107 Abs. 1 FGO berichtigt werden (zur diesbezüglichen Zuständigkeit des BFH im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2011 IV B 59/10, Rz 20), weil sie nicht ähnlich wie Schreib- oder Rechenfehler offenbar im Sinne dieser Vorschrift ist.

    Da die Unrichtigkeit "offenbar" sein muss, schließt die ernstliche Möglichkeit eines Fehlers in der Sachverhaltsermittlung, der Tatsachenwürdigung oder der Rechtsanwendung eine Berichtigung nach § 107 FGO aus (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2011 IV B 59/10, Rz 19, m.w.N.).

  • BFH, 12.10.2016 - I R 92/12

    Doppelstöckige Personengesellschaft - Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II

    Auszug aus BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16
    Dieser Zurechnungszusammenhang (Veranlassungszusammenhang) ist auch für die Zuordnung einer Darlehensverbindlichkeit eines Kommanditisten zum passiven Sonderbetriebsvermögen bei einer KG maßgeblich zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 12. Oktober 2016 I R 92/12, BFHE 256, 32, Rz 24, m.w.N., und vom 27. Juni 2006 VIII R 31/04, BFHE 214, 256, BStBl II 2006, 874).

    Zinsaufwendungen sind danach dem Sonderbetriebsbereich zuzuordnen und als Sonderbetriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn die Darlehensmittel für Wirtschaftsgüter im Bereich des Sonderbetriebsvermögens des Gesellschafters verwendet werden (BFH-Urteile in BFHE 256, 32, und vom 20. September 2007 IV R 68/05, BFHE 219, 7, BStBl II 2008, 483, m.w.N).

    Auch Verbindlichkeiten, die der Gesellschafter zur Finanzierung von in die Gesellschaft eingelegten Wirtschaftsgütern eingeht, gehören zu seinem (negativen) Sonderbetriebsvermögen II (BFH-Urteil in BFHE 256, 32, m.w.N.).

    Insoweit können die streitgegenständlichen Darlehensverbindlichkeiten nicht anders behandelt werden als eine Darlehensverbindlichkeit, die der Gesellschafter zur Finanzierung der gesellschaftsvertraglichen Einlageverpflichtung eingegangen ist (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 256, 32, Rz 23, m.w.N).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16
    Sie ergibt sich vielmehr aus der steuerrechtlichen Anerkennung der (gewillkürten) Zurechnung eines aktiven Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen einerseits und dem --durch die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel hergestellten-- Zurechnungszusammenhang zwischen diesem Wirtschaftsgut und der Kreditaufnahme andererseits (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C.II.3.a).

    Dieser Zurechnungszusammenhang bedingt auch, dass ein Darlehen, das dem Erwerb eines zunächst privat genutzten Wirtschaftsguts diente, mit der Einlage dieses Wirtschaftsguts in den Betrieb zur Betriebsschuld wird (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C.II.3.b).

  • BFH, 20.11.2014 - IV R 47/11

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Hinzurechnungsbeträge nach § 15a

    Auszug aus BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16
    In der Auslegung prozessualer Willenserklärungen, die im erstinstanzlichen Klageverfahren abgegeben worden sind, ist das Revisionsgericht frei; es ist insoweit nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die Auslegung durch die Vorinstanz gebunden (BFH-Urteile vom 23. Februar 2012 IV R 32/09, und vom 20. November 2014 IV R 47/11, BFHE 248, 144, BStBl II 2015, 532).

    Dabei sind alle dem FG und dem FA bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFHE 248, 144, BStBl II 2015, 532).

  • BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11

    Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der

    Auszug aus BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2012 IV B 122/11).

    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, und vom 20. Juni 2012 IV B 122/11, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Auszug aus BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16
    Unerheblich ist daher auch, dass die Grundstücke F nach der Übertragung auf die Klägerin nur noch anteilig entsprechend seiner Beteiligungsquote in Höhe von 70 % gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO zuzurechnen sind (zur anteiligen Zurechnung der Wirtschaftsgüter auf den Gesellschafter: Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691).
  • BFH, 27.06.2006 - VIII R 31/04

    Zuordnung von Sicherheiten zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen eines

    Auszug aus BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16
    Dieser Zurechnungszusammenhang (Veranlassungszusammenhang) ist auch für die Zuordnung einer Darlehensverbindlichkeit eines Kommanditisten zum passiven Sonderbetriebsvermögen bei einer KG maßgeblich zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 12. Oktober 2016 I R 92/12, BFHE 256, 32, Rz 24, m.w.N., und vom 27. Juni 2006 VIII R 31/04, BFHE 214, 256, BStBl II 2006, 874).
  • BFH, 26.03.2003 - VI B 151/01

    NZB: teilbarer Streitgegenstand

    Auszug aus BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16
    Soweit die Beschwerde betreffend die Gewerbesteuermessbescheide 2006 und 2007 zurückgewiesen wurde, hat das FA gemäß § 135 Abs. 2 FGO die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 26. März 2003 VI B 151/01, BFH/NV 2003, 1068).
  • BFH, 20.09.2007 - IV R 68/05

    Entscheidung über Passivierungsaufschub gemäß § 5 Abs. 2a EStG bei einem der

    Auszug aus BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16
    Zinsaufwendungen sind danach dem Sonderbetriebsbereich zuzuordnen und als Sonderbetriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn die Darlehensmittel für Wirtschaftsgüter im Bereich des Sonderbetriebsvermögens des Gesellschafters verwendet werden (BFH-Urteile in BFHE 256, 32, und vom 20. September 2007 IV R 68/05, BFHE 219, 7, BStBl II 2008, 483, m.w.N).
  • BFH, 26.10.2011 - IV B 96/10

    Auslegung von § 4 Abs. 6 Satz 2 UmwStG a. F. - Auflösung des Aktivpostens

    Auszug aus BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16
    Unterhalb dieser Schwelle liegende erhebliche Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2011 IV B 96/10, m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2017 - X B 49/16

    Klärung der Höhe des Verlustrücktrags im Rücktragsjahr - Verfahrensfehler

  • BFH, 06.05.2004 - V B 101/03

    Ausfuhrlieferung in Drittstaaten

  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 38/01

    Teilbestandskraft und Teilfeststellungsverjährung

  • BFH, 08.05.2008 - IV B 138/07

    Verfahrensmangel: Unterlassene Beiladung

  • BFH, 23.01.1992 - V R 66/85

    Unternehmereigenschaft eines Lehrers bei entgeltlicher Veranstaltung von

  • BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08

    Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers -

  • BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09

    Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des

  • BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09

    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises -

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 15/08

    Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten

  • BFH, 19.05.2011 - III R 61/09

    Einseitige Erledigungserklärung - Bindung an das Klagebegehren

  • BFH, 21.12.2011 - IV B 101/10

    Notwendige Beiladung bei Streit um Gewinnfeststellung bei atypisch stiller

  • BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09

    Übergang zur Feststellungsklage bei Streit über die Erledigung der Hauptsache.

  • BFH, 29.10.2013 - V B 58/13

    Zur Steuerbefreiung heilberuflicher Leistungen

  • BFH, 24.09.2015 - IV R 39/12

    Entscheidung über den Freibetrag gemäß § 14a Abs. 4 EStG nicht im

  • BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19

    Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - teilentgeltliche Übertragung eines

    Da die Unrichtigkeit "offenbar" sein muss, schließt die ernstliche Möglichkeit eines Fehlers in der Sachverhaltsermittlung, der Tatsachenwürdigung oder der Rechtsanwendung eine Berichtigung gemäß § 107 FGO aus (z.B. BFH-Beschlüsse vom 27.04.2017 - IV B 53/16, Rz 16, und vom 25.10.2011 - IV B 59/10, Rz 19).
  • FG Hamburg, 28.06.2023 - 5 K 28/22

    Einkommensteuer: Zur Unentgeltlichkeit i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG

    So hat der BFH in einem Fall, in dem ein Mitunternehmer einer Kommanditgesellschaft (-KG- 1) ein fremdfinanziertes Grundstück zunächst der KG 1 zur Nutzung überließ (und das Grundstück nebst Verbindlichkeit sich damit im Sonderbetriebsvermögen befanden) und dieses Grundstück dann in das Gesamthandsvermögen einer weiteren KG (KG 2) einlegte und die Verbindlichkeit dabei zurückbehielt, diesen Rückbehalt nicht beanstandet (BFH, Beschluss vom 27. April 2017, IV B 53/16, BFH/NV 2017, 1032).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht