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   BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04   

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https://dejure.org/2004,8971
BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04 (https://dejure.org/2004,8971)
BFH, Entscheidung vom 30.12.2004 - IV B 57/04 (https://dejure.org/2004,8971)
BFH, Entscheidung vom 30. Dezember 2004 - IV B 57/04 (https://dejure.org/2004,8971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § ... 14a Abs. 4; ; AO 1977 § 173; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 128 Abs. 3; ; EStDV 1997 § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 13 § 14 § 14a Abs. 4
    Betriebszerschlagung

  • datenbank.nwb.de

    Freibetrag gemäß § 14a Abs. 4 EStG bei wesentlicher Verringerung der eigenen Betriebsflächen eines landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs wegen Abfindung weichender ErbenS. 14

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts; Zerschlagung eines landwirtschaftlichen Betriebs; Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) bei Veräußerung mehr als der Hälfte des Flächenbestands eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Niedersachsen, 09.02.2004 - 4 V 387/03

    Gewährung eines Freibetrages bei der Veräußerung eines landwirtschaftlichen oder

    Auszug aus BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04
    Der Beschluss wurde in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) veröffentlicht (EFG 2004, 890).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182; seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99

    Veräußerungsfreibetrag bei Aufgabe eines Restbetriebs

    Auszug aus BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04
    Denn der nach den einzelnen Veräußerungen der Nutzflächen jeweils verbleibende Betriebsteil ist ein vollständiger Betrieb (vgl. Senatsurteil vom 9. November 2000 IV R 60/99, BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101).
  • BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91

    Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft bei Erbengemeinschaft

    Auszug aus BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04
    Der Antragsteller hatte den vom ihm ursprünglich bis zum Jahr 1991 selbst bewirtschafteten Betrieb im Ganzen an seinen Sohn A verpachtet und ihn dann als Verpachtungsbetrieb --offensichtlich im Einvernehmen mit dem pachtenden Sohn-- durch die gewährten Abfindungen an die beiden anderen Kinder sowie durch Veräußerungen in stetig verkleinerter Form fortgeführt (vgl. Senatsurteil vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, unter 3.).
  • BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99

    Beendigung der Eigenbewirtschaftung keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04
    Denn selbst wenn ein als Verpachtungsbetrieb fortgeführter land- und forstwirtschaftlicher Betrieb durch Veräußerungen gleichsam halbiert wird, wird er dadurch nicht zerschlagen (Senatsurteil vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433, unter 5.).
  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04
    Die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Mai 1997 VIII B 108/96, BFHE 183, 174, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.1996 - IV R 77/95

    Der Freibetrag zur Abfindung weichender Erben kann auch bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04
    Bei einer Verkleinerung des Betriebs durch Entnahmen für Abfindungen an weichende Erben i.S. von § 14a Abs. 4 EStG kann letztlich nichts anderes gelten; denn weder die Buchwertfortführung i.S. von § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1997 (nun § 6 Abs. 3 EStG) noch der Freibetrag nach § 14a Abs. 4 EStG sind davon abhängig, dass das Abfindungsgrundstück eine bestimmte Größe nicht überschreitet (Senatsurteil vom 9. Mai 1996 IV R 77/95, BFHE 180, 391, BStBl II 1996, 476, unter 2.c).
  • BFH, 18.06.1998 - IV R 9/98

    Freibetrag bei Abfindung weichender Erben

    Auszug aus BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04
    Es liegt zudem auf der Hand, dass sich die Betriebsfläche stark verringern kann, wenn mehrere weichende Erben abgefunden werden müssen (zur Abfindung mehrerer Erben s. im Übrigen das Senatsurteil vom 18. Juni 1998 IV R 9/98, BFHE 186, 368, BStBl II 1998, 623).
  • BFH, 18.05.2000 - IV R 27/98

    Betriebsvermögen eines Forstbetriebs

    Auszug aus BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04
    Denn diese Betriebsfläche wurde weiter bewirtschaftet (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 2000 IV R 27/98, BFHE 192, 287, BStBl II 2000, 524, unter 1.d).
  • BFH, 21.12.2016 - IV R 45/13

    Konkludente Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Zeitpunkt der Aufgabe

    Dies gelte unabhängig davon, ob die Übertragung alle wesentlichen Betriebsgrundlagen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs umfasse (BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 IV R 28/00, BFH/NV 2005, 1062) oder die Übertragung erst nach und nach stattfinde (BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004 IV B 57/04, BFH/NV 2005, 1042), und zwar selbst dann, wenn die zurückbehaltenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen keine eigenständige Existenzgrundlage mehr bildeten (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1042).
  • FG Münster, 02.12.2008 - 13 K 5208/06

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Versagung des Freibetrages gem. § 14a Abs. 4

    Bleibt demgegenüber nach einer Veräußerung einzelner Teile des Betriebs oder deren Überführung in das Privatvermögen eine Restfläche übrig, die weiterhin bewirtschaftet wird und Betriebsvermögen darstellt, liegt keine der Steuerbefreiung entgegenstehende Zerschlagung des Betriebs vor (vgl. BFH-Beschluss vom 30.12.2004 IV B 57/04, BFH/NV 2005, 1042 und BFH-Urteil vom 21.09.2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433).

    Denn der nach den einzelnen Veräußerungen der Nutzflächen jeweils verbleibende Betriebsteil ist ein vollständiger Betrieb (BFH-Beschluss vom 30.12.2004 IV B 57/04, BFH/NV 2005, 1042, vgl. BFH-Urteil vom 09.11.2000 IV R 60/99, BStBl II 2001, 101).

  • FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11

    Ausdrückliche Aufgabeerklärung als Voraussetzung für eine Aufgabe eines

    Auch die sukzessive Veräußerung von Teilflächen führt nur zu einer (fortlaufenden) Betriebsverkleinerung und nicht zu einer Betriebsaufgabe durch Betriebszerschlagung (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1991, IV R 58/91, BStBl. II 1992, 521; BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004, IV B 57/04, BFH/NV 2005, 1042f.).
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