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   BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10   

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https://dejure.org/2012,8356
BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10 (https://dejure.org/2012,8356)
BFH, Entscheidung vom 02.02.2012 - IV B 60/10 (https://dejure.org/2012,8356)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - IV B 60/10 (https://dejure.org/2012,8356)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesfinanzhof

    Zerlegungssperre nach § 189 Satz 3 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 189 S 3 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Zerlegungssperre nach § 189 Satz 3 AO

  • rewis.io

    Zerlegungssperre nach § 189 Satz 3 AO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 189 S. 3
    Zulassung der Revision bei Rüge einer (vermeintlich) unzutreffenden Tatsachenwürdigung und fehlerhaften Rechtsanwendung durch das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de

    Nachholung oder Änderung der Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags nur auf Antrag; Zerlegungssperre nach § 189 Satz 3 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.09.1977 - IV R 10/73

    Zerlegungssperre - Beantragung der Zerlegung - Zeitpunkt des Antrages - Erlaß des

    Auszug aus BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10
    Sie lässt schon nicht ansatzweise eine Auseinandersetzung mit dem vom Finanzgericht (FG) seiner angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten BFH-Urteil vom 22. September 1977 IV R 10/73 (BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120) erkennen, in dem der BFH die Vorgängervorschrift des § 189 Satz 3 der Abgabenordnung (AO) dahin ausgelegt hat, dass die darin geregelte Zerlegungssperre auch dann nicht eingreift, wenn eine (erstmalige oder abweichende) Zerlegung vom (vermeintlich) Steuerberechtigten --hier der beigeladenen Stadt X-- schon vor Erlass des Gewerbesteuermessbescheids beantragt wurde.

    In seinem Urteil in BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120 hat der BFH zur Auslegung der Vorgängervorschrift des § 189 Satz 3 AO u.a. ausgeführt, dass der Sinn der in jener Norm bestimmten Frist darin zu sehen sei, dass es bei der Zerlegung bleiben solle, wenn bis zum Ablauf der Frist kein (weiterer) Zerlegungsanspruch geltend gemacht worden sei.

  • BFH, 28.06.2000 - I R 84/98

    Änderung einer Gewerbesteuerzerlegung

    Auszug aus BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10
    Dabei hat der BFH den Zweck der in § 189 Satz 3 AO bestimmten Zerlegungssperre auch darin gesehen, innerhalb eines Jahres nach Bestandskraft des Steuermessbescheids Klarheit darüber zu erlangen, ob noch weitere Steuerberechtigte einen Zerlegungsanteil beanspruchen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 I R 84/98, BFHE 192, 222, BStBl II 2001, 3, m.w.N.).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 1/00

    Eintritt der Zerlegungssperre

    Auszug aus BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10
    Vielmehr hat der BFH wiederholt betont, dass die Nachholung oder Änderung der Zerlegung einen entsprechenden Antrag des (vermeintlich) übergangenen Steuerberechtigten voraussetzt, der vor Ablauf der in § 189 Satz 3 AO genannten Jahresfrist zu stellen ist (z.B. BFH-Urteile vom 8. November 2000 I R 1/00, BFHE 194, 227, BStBl II 2001, 769, und I R 2/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 748).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 2/00

    Betriebsstätte - Gewerbesteuererklärung - Niederlassung - Beginn der

    Auszug aus BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10
    Vielmehr hat der BFH wiederholt betont, dass die Nachholung oder Änderung der Zerlegung einen entsprechenden Antrag des (vermeintlich) übergangenen Steuerberechtigten voraussetzt, der vor Ablauf der in § 189 Satz 3 AO genannten Jahresfrist zu stellen ist (z.B. BFH-Urteile vom 8. November 2000 I R 1/00, BFHE 194, 227, BStBl II 2001, 769, und I R 2/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 748).
  • BFH, 29.05.2009 - IV B 143/08

    Kostenerstattung für Beigeladenen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des

    Auszug aus BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10
    Auch die X, die im Beschwerdeverfahren lediglich eine kurze Stellungnahme abgegeben hat, hat keine Sachanträge gestellt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2009 IV B 143/08, BFH/NV 2009, 1452, und vom 7. Dezember 2010 III B 33/10, BFH/NV 2011, 433).
  • BFH, 14.09.2010 - IV B 121/09

    Zulassung der Revision bei Streit um Voraussetzungen des § 129 AO

    Auszug aus BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10
    Damit rügt die Klägerin im Kern eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; allein damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 14. September 2010 IV B 121/09, BFH/NV 2011, 440, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2010 - III B 33/10

    Aufnahme eines Kindes in den Haushalt eines Elternteils - Darlegung des Verstoßes

    Auszug aus BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10
    Auch die X, die im Beschwerdeverfahren lediglich eine kurze Stellungnahme abgegeben hat, hat keine Sachanträge gestellt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2009 IV B 143/08, BFH/NV 2009, 1452, und vom 7. Dezember 2010 III B 33/10, BFH/NV 2011, 433).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10
    Dazu muss dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165).
  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Weder haben die Beigeladenen das Revisionsverfahren wesentlich gefördert noch durch Stellung eines Antrags ein Kostenrisiko getragen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. März 2012 IV R 18/08, BFH/NV 2012, 1095; BFH-Beschluss vom 2. Februar 2012 IV B 60/10, BFH/NV 2012, 699, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.12.2015 - IV B 68/14

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters

    Damit macht er die unzutreffende Anwendung materiellen Rechts geltend; allein damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Februar 2012 IV B 60/10, BFH/NV 2012, 699).
  • BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12

    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung -

    Allein mit der Rüge einer (vermeintlich) unzutreffenden Tatsachenwürdigung und fehlerhaften Rechtsanwendung durch das FG, also eines materiell-rechtlichen Fehlers, kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. September 2010 IV B 121/09, BFH/NV 2011, 440, und vom 2. Februar 2012 IV B 60/10, BFH/NV 2012, 699).
  • BFH, 28.08.2012 - IV B 14/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernis eines auf die überlange Dauer

    Dazu muss dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngerer Zeit z.B. BFH-Beschluss vom 2. Februar 2012 IV B 60/10, BFH/NV 2012, 699).
  • BFH, 09.01.2013 - IV B 8/12

    Ermittlung des Teilwerts eines Handelsschiffes - Keine Revisionszulassung bei

    Anders als die Klägerin meint, kann allein damit jedoch die Zulassung der Revision nicht --auch nicht nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO-- erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. September 2010 IV B 121/09, BFH/NV 2011, 440, und vom 2. Februar 2012 IV B 60/10, BFH/NV 2012, 699).
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