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   BFH, 19.10.2011 - IV B 61/10   

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https://dejure.org/2011,6917
BFH, 19.10.2011 - IV B 61/10 (https://dejure.org/2011,6917)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2011 - IV B 61/10 (https://dejure.org/2011,6917)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - IV B 61/10 (https://dejure.org/2011,6917)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kein Verfahrensfehler bei Ersetzung der Unterschrift - Darlegung einer Divergenz - Anzeichen des Einschlafens eines Richters während der mündlichen Verhandlung

  • openjur.de

    Kein Verfahrensfehler bei Ersetzung der Unterschrift; Darlegung einer Divergenz; Anzeichen des Einschlafens eines Richters während der mündlichen Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 105 Abs 1 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 119 Nr 1
    Kein Verfahrensfehler bei Ersetzung der Unterschrift - Darlegung einer Divergenz - Anzeichen des Einschlafens eines Richters während der mündlichen Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    Kein Verfahrensfehler bei Ersetzung der Unterschrift - Darlegung einer Divergenz - Anzeichen des Einschlafens eines Richters während der mündlichen Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 Abs 1 S 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 119 Nr 1 FGO
    Kein Verfahrensfehler bei Ersetzung der Unterschrift - Darlegung einer Divergenz - Anzeichen des Einschlafens eines Richters während der mündlichen Verhandlung

  • rewis.io

    Kein Verfahrensfehler bei Ersetzung der Unterschrift - Darlegung einer Divergenz - Anzeichen des Einschlafens eines Richters während der mündlichen Verhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein Verfahrensfehler bei Ersetzung der Unterschrift - Darlegung einer Divergenz - Anzeichen des Einschlafens eines Richters während der mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Darlegung eines Verfahrensfehlers i.R der Beschwerde zur Zulassung der Revision im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Kein Verfahrensfehler aus der fehlenden Unterschrift einer später erkrankten Richterin unter dem FG-Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 17.02.2011 - IV B 108/09

    Schlafender Richter - Zur Darlegung des Verfahrensmangels - Grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IV B 61/10
    Dass diese Voraussetzungen vorliegen, kann im Allgemeinen jedoch erst dann angenommen werden, wenn sichere Anzeichen für das Schlafen wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder eindeutige Anzeichen von fehlender Orientierung gerügt werden (BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2009 X B 202/08, BFH/NV 2009, 1059; vom 17. Februar 2011 IV B 108/09, BFH/NV 2011, 996).

    Deshalb muss derjenige, der sich darauf beruft, ein Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf wesentliche Vorgänge in der mündlichen Verhandlung ausschließen (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2006  10 B 9/06, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 2648; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 996).

  • BFH, 16.06.2009 - X B 202/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Schlafender Richter, Begründung einer Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IV B 61/10
    Dass diese Voraussetzungen vorliegen, kann im Allgemeinen jedoch erst dann angenommen werden, wenn sichere Anzeichen für das Schlafen wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder eindeutige Anzeichen von fehlender Orientierung gerügt werden (BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2009 X B 202/08, BFH/NV 2009, 1059; vom 17. Februar 2011 IV B 108/09, BFH/NV 2011, 996).

    Dem entspricht es, dass während der mündlichen Verhandlung weder der Prozessbevollmächtigte des Klägers noch der Vertreter des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt) einen Anlass gesehen haben, den Vorsitzenden auf die (angeblich) schlafende Richterin hinzuweisen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1059; BFH-Urteile in BFHE 89, 183, BStBl III 1967, 558, und vom 5. Dezember 1985 IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468).

  • BFH, 04.08.1967 - VI R 198/66

    Rüge der Übermüdung eines Richters

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IV B 61/10
    aa) Ein Gericht ist nicht vorschriftsmäßig besetzt --mit der Folge eines Verfahrensfehlers i.S. des § 119 Nr. 1 FGO--, wenn ein Richter während der mündlichen Verhandlung schläft und deshalb wesentlichen Vorgängen nicht folgt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. August 1967 VI R 198/66, BFHE 89, 183, BStBl III 1967, 558).

    Dem entspricht es, dass während der mündlichen Verhandlung weder der Prozessbevollmächtigte des Klägers noch der Vertreter des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt) einen Anlass gesehen haben, den Vorsitzenden auf die (angeblich) schlafende Richterin hinzuweisen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1059; BFH-Urteile in BFHE 89, 183, BStBl III 1967, 558, und vom 5. Dezember 1985 IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468).

  • BFH, 31.10.2007 - IX B 34/07

    Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IV B 61/10
    Mit einer solchen Rüge wird nämlich lediglich eine fehlerhafte Rechtsanwendung geltend gemacht, die nicht zu den in § 115 Abs. 2 FGO aufgeführten Zulassungsgründen gehört (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2007 IX B 34/07, BFH/NV 2008, 239).
  • BFH, 22.07.2008 - II B 47/07

    Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IV B 61/10
    Dazu hätte er einen abstrakten Rechtssatz aus dem angefochtenen Urteil und aus mindestens einer Divergenzentscheidung derart einander gegenüberstellen müssen, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juli 2008 II B 47/07, BFH/NV 2008, 1846; vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IV B 61/10
    Soweit nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ausnahmsweise besonders schwere Fehler des FG bei der Rechtsanwendung die Zulassung der Revision rechtfertigen können, setzt dies voraus, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.1989 - IV R 6/88

    Möglichkeit der Auswertung von Feststellungen einer Außenprüfung in einem

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IV B 61/10
    Denn das FG hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH angenommen, dass sich die Wirkung einer nachträglich bekanntgegebenen Prüfungsanordnung nur auf anschließend vorgenommene Prüfungshandlungen erstrecken kann (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1989 IV R 6/88, BFH/NV 1990, 139).
  • BFH, 19.03.1996 - VII B 6/96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IV B 61/10
    Abgesehen davon, dass nicht ersichtlich ist, weshalb die spätere Krankheit der betroffenen Richterin Rückschlüsse auf ihre Konzentration während der mündlichen Verhandlung vom 21. April 2010 zulassen sollte, ergibt sich aus der fehlenden Unterschrift der später erkrankten Richterin unter dem FG-Urteil schon deshalb kein Verfahrensfehler, weil es § 105 Abs. 1 Satz 3 FGO ausdrücklich zulässt, dass bei Verhinderung eines Richters an seiner Unterschrift der Vorsitzende dies --wie im Streitfall geschehen-- mit dem Hinderungsgrund unter dem Urteil vermerkt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VII B 6/96, BFH/NV 1996, 631).
  • BFH, 24.08.2006 - V B 36/05

    Keine Revisionszulassung bei Rüge des materiellen Rechts; Nachkalkulation durch

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IV B 61/10
    Dazu hätte er einen abstrakten Rechtssatz aus dem angefochtenen Urteil und aus mindestens einer Divergenzentscheidung derart einander gegenüberstellen müssen, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juli 2008 II B 47/07, BFH/NV 2008, 1846; vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69).
  • BFH, 05.12.1985 - IV R 114/85

    Schlaf eines Richters in der mündlichen Verhandlung - Konzentration des Richters

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IV B 61/10
    Dem entspricht es, dass während der mündlichen Verhandlung weder der Prozessbevollmächtigte des Klägers noch der Vertreter des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt) einen Anlass gesehen haben, den Vorsitzenden auf die (angeblich) schlafende Richterin hinzuweisen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1059; BFH-Urteile in BFHE 89, 183, BStBl III 1967, 558, und vom 5. Dezember 1985 IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

  • BFH, 21.01.2015 - XI B 88/14

    Keine Steuerermäßigung bei Vermietung von Räumen an Prostituierte zum Zweck der

    a) Ein Gericht ist nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn ein Richter während der mündlichen Verhandlung schläft und deshalb wesentlichen Vorgängen nicht folgt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. August 1967 VI R 198/66, BFHE 89, 183, BStBl III 1967, 558, und BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2011 IV B 61/10, BFH/NV 2012, 246).
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