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   BFH, 01.12.2005 - IV B 69/04   

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https://dejure.org/2005,15291
BFH, 01.12.2005 - IV B 69/04 (https://dejure.org/2005,15291)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2005 - IV B 69/04 (https://dejure.org/2005,15291)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - IV B 69/04 (https://dejure.org/2005,15291)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.06.1999 - IV R 11/99

    Praxisveräußerung; Einstellung der Berufstätigkeit

    Auszug aus BFH, 01.12.2005 - IV B 69/04
    Das hängt jedoch --worauf der Senat in seinem Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 11/99 (BFH/NV 1999, 1594) hingewiesen hat-- damit zusammen, dass die Erheblichkeit der zeitlichen Dauer der Einstellung von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist.

    Unabhängig von der Frage, ob der Veräußerer eines Praxisanteils seine Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis zumindest für eine bestimmte Dauer eingestellt hat, liegt eine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung jedenfalls dann nicht vor, wenn der Veräußerer nicht alle wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit einschließlich des Patientenstammes/Mandantenstammes auf den Erwerber überträgt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 1994 I R 109/93, BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925; in BFH/NV 1999, 1594).

  • BFH, 18.05.1994 - I R 109/93

    Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer

    Auszug aus BFH, 01.12.2005 - IV B 69/04
    Unabhängig von der Frage, ob der Veräußerer eines Praxisanteils seine Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis zumindest für eine bestimmte Dauer eingestellt hat, liegt eine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung jedenfalls dann nicht vor, wenn der Veräußerer nicht alle wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit einschließlich des Patientenstammes/Mandantenstammes auf den Erwerber überträgt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 1994 I R 109/93, BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925; in BFH/NV 1999, 1594).
  • BFH, 21.08.2018 - VIII R 2/15

    Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis

    Neben der Dauer der Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit sind insbesondere die räumliche Entfernung einer wieder aufgenommenen Berufstätigkeit zur veräußerten Praxis, die Vergleichbarkeit der Betätigungen, die Art und Struktur der Mandate sowie die Nutzungsdauer des erworbenen Praxiswerts zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1594; BFH-Beschlüsse vom 7. November 2006 XI B 177/05, BFH/NV 2007, 431; vom 1. Dezember 2005 IV B 69/04, BFH/NV 2006, 298).
  • FG Köln, 03.12.2014 - 13 K 2231/12

    Steuerbegünstigungen nach §§ 16 , 34 EStG bei Wiederaufnahme der Tätigkeit

    Dieses ausdrückliche Festhalten an dem Erfordernis der zumindest zeitweiligen Tätigkeitseinstellung hat der BFH mit dem in ständiger Rechtsprechung wiederholten Hinweis verknüpft, dass die nähere Bestimmung der "gewissen Zeit", für die die Tätigkeit nach der Praxisübertragung einzustellen ist, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls wie etwa der räumlichen Entfernung der wiederaufgenommenen Berufstätigkeit zu der veräußerten Praxis, der Vergleichbarkeit der Betätigungen sowie der Art und Struktur der Mandate abhänge (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2008 VIII B 166/07, BFH/NV 2008, 1478, und vom 1. Dezember 2005 IV B 69/04, BFH/NV 2006, 298).

    Auch für die räumliche Entfernung, in der sich die neue Praxis zu der bisherigen Tätigkeitsstätte befinden muss, um eine Arbeitsaufnahme außerhalb des bisherigen örtlichen Wirkungsbereichs annehmen zu können, lassen sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keine allgemeingültigen Regeln aufstellen (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 2005 IV B 69/04, BFH/NV 2006, 298, vgl. auch Brandt in Herrmann / Heuer / Raupach, EStG, Kommentar, § 18 Anm. 323, m.w.N., und Stöcker in Lademann / Söffing / Brockhoff, EStG, Kommentar, § 18 Rz. 915).

  • BFH, 07.11.2006 - XI B 177/05

    NZB: verbindliche Zusage; Veräußerungsgewinn und Wiederaufnahme der

    Der BFH hat auch wiederholt entschieden, dass die von den Klägern aufgeworfene Frage, was in dem hier streitigen Zusammenhang unter einer "gewissen Zeit" zu verstehen ist, nicht klärungsbedürftig sei (BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 2000 XI B 25/00, BFH/NV 2001, 588, und vom 1. Dezember 2005 IV B 69/04, BFH/NV 2006, 298).
  • FG Hamburg, 05.04.2011 - 6 K 191/10

    Kein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn bei der "Praxisveräußerung" eines

    Die Frage, ob die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der räumlichen Entfernung der neuen Praxis zur bisherigen Tätigkeitsstätte, der zeitlichen Dauer der Einstellung, der Vergleichbarkeit der Betätigung sowie der Art und Struktur der Mandate (BFH-Beschlüsse vom 07.11.2006 XI B 177/05, BFH/NV 2007, 431; vom 01.12.2005 IV B 69/04, BFH/NV 2006, 298).
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