Rechtsprechung
   BFH, 14.03.2007 - IV B 76/05 O   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2513
BFH, 14.03.2007 - IV B 76/05 O (https://dejure.org/2007,2513)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2007 - IV B 76/05 O (https://dejure.org/2007,2513)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2007 - IV B 76/05 O (https://dejure.org/2007,2513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 116 Abs. 7; ; FGO § 122 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung des Beigeladenen am Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge eines Verfahrensfehlers nach vom FG als unzulässig abgewiesener Klage

  • datenbank.nwb.de

    Beteiligung des Beigeladenen am Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers ? Folgen einer Beiladung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ? Der Beigeladene ist Beteiligter ? Er muss jedoch als Beteiligter lediglich über den Inhalt der eingereichten Schriftsätze informiert werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Beteiligung eines Beigeladenen am Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 216, 507
  • NVwZ-RR 2008, 71
  • BB 2007, 930
  • DB 2007, 1009
  • BStBl II 2007, 466
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 27/04

    Beteiligung des Beigeladenen des Klageverfahrens am Verfahren über die NZB

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - IV B 76/05
    Hierfür bezog er sich auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 2004 IX B 27/04 (BFHE 206, 330, BStBl II 2004, 895).

    a) Allerdings ist derjenige, der im Klageverfahren beigeladen war, zugleich Beteiligter des nachfolgenden Verfahrens wegen Nichtzulassung der Revision, auch wenn er selbst keine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat (BFH-Beschluss in BFHE 206, 330, BStBl II 2004, 895).

    Ihm ist jedenfalls umfassend rechtliches Gehör zu gewähren (BFH-Beschluss in BFHE 206, 330, BStBl II 2004, 895).

  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - IV B 76/05
    Das ist der Fall, wenn das Gericht von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus bei richtigem Verfahren zu einer anderen Entscheidung hätte kommen können (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 49, m.w.N.).
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - IV B 76/05
    Eine schlüssige Rüge erfordert hier, dass die Tatsachen, die den Mangel ergeben, im Einzelnen angeführt werden und dass dargelegt wird, dass die Entscheidung des FG auf dem Mangel beruhen kann (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148).
  • BGH, 26.04.2004 - II ZR 120/02

    Haftung für Rechtshandlungen einer oHG vor Eintragung in das Handelsregister

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - IV B 76/05
    Er trägt vor, die Klägerin sei als gewerbliches Bauträgerunternehmen mit einem Umsatz von ca. 30 Mio. DM kraft Gesetzes eine OHG (s. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 26. April 2004 II ZR 120/02, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2004, 1094).
  • BFH, 08.04.2004 - VII B 181/03

    Verfahrensrüge; unrichtig erteilte Rechtsbehelfsbelehrung

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - IV B 76/05
    b) Hat das FG die Klage zu Unrecht als unzulässig abgewiesen, ist darin ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zu sehen (BFH-Beschlüsse vom 19. März 2002 IV B 112/01, BFH/NV 2002, 1042; vom 8. April 2004 VII B 181/03, BFH/NV 2004, 1284; vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.03.2002 - IV B 112/01

    Verfahrenfehler; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - IV B 76/05
    b) Hat das FG die Klage zu Unrecht als unzulässig abgewiesen, ist darin ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zu sehen (BFH-Beschlüsse vom 19. März 2002 IV B 112/01, BFH/NV 2002, 1042; vom 8. April 2004 VII B 181/03, BFH/NV 2004, 1284; vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.04.1992 - IV B 115/91

    Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft und Entscheidung über die

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - IV B 76/05
    Insofern hat sich die für den Senatsbeschluss vom 24. April 1992 IV B 115/91 (BFH/NV 1993, 369) maßgebliche Rechtslage durch die Neuordnung des Revisionsrechts mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) nicht geändert.
  • BFH, 08.06.2004 - XI B 46/02

    Verletzung des Rechts auf Gehör durch Prozessurteil

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - IV B 76/05
    b) Hat das FG die Klage zu Unrecht als unzulässig abgewiesen, ist darin ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zu sehen (BFH-Beschlüsse vom 19. März 2002 IV B 112/01, BFH/NV 2002, 1042; vom 8. April 2004 VII B 181/03, BFH/NV 2004, 1284; vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten

    b) Soweit die Klägerin einen weiteren Verfahrensfehler darin zu erkennen glaubt, dass das Verfahren entgegen dem FG auch ohne Antrag auf Wiedereinsetzung auf Grund der nicht ordnungsgemäßen Zustellung hätte fortgesetzt werden müssen, fehlt es schon an Ausführungen dazu, inwiefern das angefochtene Urteil nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts --wonach auch kein Wiedereinsetzungsgrund vorgetragen worden sei-- auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann und es zu einer anderen Entscheidung hätte kommen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2007 IV B 76/05, BFHE 216, 507, BStBl II 2007, 466; vom 11. Juli 2007 IV B 121/06, BFH/NV 2007, 2241, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2007 - IV S 6/07

    Anhörungsrüge: Schlüssige Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Mit Beschluss vom 14. März 2007 IV B 76/05 (BFH/NV 2007, 1039) verwarf der Senat die Beschwerde als unzulässig, weil mit ihr weder ausdrücklich einer der Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bezeichnet worden sei, noch die Ausführungen in Beschwerdeschrift und Begründungsschrift inhaltlich die schlüssige Darlegung eines Zulassungsgrunds erkennen ließen.

    Nach der im Beschluss in BFH/NV 2007, 1039 deutlich zum Ausdruck gebrachten Auffassung des Senats war das Vorbringen des P bei der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin nicht zu berücksichtigen.

    Ob das Schreiben des P eine Genehmigung der Prozessführung des H enthielt, ist schon deshalb unbeachtlich, weil der Nichtzulassungsbeschwerde keine Darlegungen zu den vom FG hilfsweise angestellten Erwägungen zur materiellen Rechtslage zu entnehmen waren (s. auch S. 5 des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2007, 1039).

  • BFH, 30.08.2012 - X B 97/11

    Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides - Anpassung des Folgebescheides -

    Eine schlüssige Rüge erfordert hier, dass die Tatsachen, die den Mangel ergeben, im Einzelnen angeführt werden und dass dargelegt wird, dass die Entscheidung des FG auf dem Mangel beruhen kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. März 2007 IV B 76/05, BFHE 216, 507, BStBl II 2007, 466).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 176/08

    Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung

    Denn sie betrifft nur die Problematik, ob ein Verfahrensfehler auch dann vorliegt, wenn die Nichtanwendung einer Verfahrensvorschrift auf der unzutreffenden Auslegung der Vorschrift durch das FG beruht (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 14. März 2007 IV B 76/05, BFHE 216, 507, BStBl II 2007, 466).
  • BFH, 25.08.2022 - X B 96/21

    Ladungsfähige Anschrift und Ermittlungspflicht des FG

    Daher hätte der Kläger insoweit zur ordnungsmäßigen Rüge eines Verfahrensfehlers im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch schlüssige Ausführungen zur Begründetheit machen müssen (vgl. nur BFH-Beschluss vom 14.03.2007 - IV B 76/05, BFHE 216, 507, BStBl II 2007, 466, unter II.2.c, m.w.N.).
  • BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13

    Insolvenz eines Beigeladenen unterbricht nicht Verfahren über

    Nach dem BFH-Beschluss vom 14. März 2007 IV B 76/05 (BFHE 216, 507, BStBl II 2007, 466) ist der Beigeladene in der Weise zu beteiligen, dass er über Beginn und Stand des Verfahrens durch Übersendung der Schriftsätze des Beschwerdeführers und des Beschwerdegegners laufend informiert wird.
  • BFH, 11.07.2007 - IV B 121/06

    Steuerfestsetzungsverfahren; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Eine schlüssige Rüge erfordert hier, dass die Tatsachen, die den Mangel ergeben, im Einzelnen angeführt werden und dass dargelegt wird, dass die Entscheidung des FG auf dem Mangel beruhen kann (s. hierzu aus jüngster Zeit den BFH-Beschluss vom 14. März 2007 IV B 76/05, BFH/NV 2007, 1039).
  • BFH, 29.05.2009 - IV B 143/08

    Kostenerstattung für Beigeladenen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des

    Jedoch hat der Senat dem Beigeladenen eine eingeschränkte Beteiligtenstellung dadurch eingeräumt, dass er ihm einen Informationsanspruch und im Fall einer möglichen Entscheidung nach § 116 Abs. 6 FGO auch einen Anspruch auf rechtliches Gehör zugebilligt hat (BFH-Beschluss vom 14. März 2007 IV B 76/05, BFHE 216, 507, BStBl II 2007, 466).
  • BFH, 21.08.2007 - I B 28/07

    NZB-Verfahren: Umfang der Beteiligung

    Der Senat hält es angesichts der Zahl der Beteiligten für zweckmäßig, in entsprechender Anwendung des § 60a der Finanzgerichtsordnung (FGO) nur solchen Beigeladenen die Beschwerdeschrift, weitere Schriftsätze der Beteiligten sowie die Entscheidung über die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision zuzustellen, die dies innerhalb von drei Monaten ab der Veröffentlichung dieses Beschlusses ausdrücklich beantragen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14. März 2007 IV B 76/05, BStBl II 2007, 466).
  • BFH, 20.05.2014 - III B 82/13

    Wahrung der Klagefrist nach Auslandszustellung - Auslegung einer Klageschrift -

    Wenn das FG hilfsweise auch die Begründetheit der Klage prüft, müssen mit der Beschwerde neben der ordnungsgemäßen Rüge des Verfahrensfehlers schlüssige Ausführungen zur Begründetheit gemacht werden (BFH-Beschluss vom 14. März 2007 IV B 76/05, BFHE 216, 507, BStBl II 2007, 466).
  • BFH, 29.05.2007 - III B 141/06

    Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe

  • BFH, 29.01.2013 - I B 181/12

    Keine Beiladung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bei offensichtlicher

  • BFH, 22.04.2013 - IX B 35/13

    Verfahrensfehler wegen Klageabweisung als unzulässig - Abweichende

  • BFH, 20.09.2013 - III B 129/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensmangel

  • BFH, 07.03.2012 - II B 18/11

    Darlegungsanforderungen an Rüge eines Verfahrensmangels - Abgrenzung zwischen LKW

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht