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   BFH, 27.07.2009 - IV B 90/08   

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https://dejure.org/2009,7828
BFH, 27.07.2009 - IV B 90/08 (https://dejure.org/2009,7828)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2009 - IV B 90/08 (https://dejure.org/2009,7828)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - IV B 90/08 (https://dejure.org/2009,7828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einleitung eines Steuerstrafverfahrens steht Durchführung einer Außenprüfung nicht entgegen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; AO § 193 Abs. 1; ; AO § 393 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung einer Revision wegen einer Willkürentscheidung durch eine fehlerhafte Ermessensausübung bei dem Erlass einer Prüfungsanordnung

  • datenbank.nwb.de

    Die Anordnung einer Außenprüfung steht in keinem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit einer gleichzeitig angeordneten Lohnsteueraußenprüfung; Einleitung eines Strafverfahrens hindert nicht die Durchführung einer Betriebsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.04.2003 - XI B 60/02

    Nebeneinander von Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren

    Auszug aus BFH, 27.07.2009 - IV B 90/08
    Über die Frage, ob und ggf. auf welche Weise dem strafprozessualen Grundsatz, dass sich niemand selbst einer Straftat bezichtigen müsse, im Besteuerungsverfahren Rechnung getragen wird, hat der Gesetzgeber, nicht die Rechtsprechung zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 3. April 2003 XI B 60/02, BFH/NV 2003, 1034).
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 27.07.2009 - IV B 90/08
    Dieser Zulassungsgrund ist nur gegeben, wenn die Entscheidung des FG schwerwiegende Rechtsfehler aufweist und deshalb objektiv willkürlich erscheint oder greifbar gesetzeswidrig ist (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 37/97

    Außenprüfung und Steuerstrafverfahren

    Auszug aus BFH, 27.07.2009 - IV B 90/08
    Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens hindert daher weder die Durchführung einer Außenprüfung noch die Erweiterung des Prüfungszeitraums einer bereits angeordneten Außenprüfung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 1998 XI R 37/97, BFHE 186, 506, BStBl II 1999, 7).
  • BFH, 23.01.2002 - XI R 10/01

    Betriebsprüfung - Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem

    Auszug aus BFH, 27.07.2009 - IV B 90/08
    In der Rechtsprechung ist zudem geklärt, dass Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren grundsätzlich unabhängig und gleichrangig nebeneinander stehen (BFH-Urteil vom 23. Januar 2002 XI R 10, 11/01, BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328).
  • BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung,

    Angesichts dieser gefestigten und immer wieder bestätigten Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2009 IV B 90/08, BFH/NV 2010, 4, und vom 13. Januar 2010 X B 113/09, BFH/NV 2010, 600) genügt der allgemeine und nicht näher konkretisierte Hinweis auf abweichende Stimmen in der Literatur den Darlegungserfordernissen nicht.
  • FG München, 12.11.2014 - 2 V 2530/14

    Erweiterung der Prüfungsanordnung

    In der Rechtsprechung ist zudem geklärt, dass Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren grundsätzlich unabhängig und gleichrangig nebeneinander stehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 2002 XI R 10, 11/01, BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328 sowie BFH-Beschluss vom 27. Juli 2009 IV B 90/08, BFH/NV 2010, 4).
  • FG München, 25.03.2010 - 14 V 3963/09

    Prüfungsanordnung bei vermuteter Steuerhinterziehungährung - Zulässigkeit der

    In der Rechtsprechung ist zudem geklärt, dass Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren grundsätzlich unabhängig und gleichrangig nebeneinander stehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 2002 XI R 10, 11/01, BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328 sowie BFH-Beschluss vom 27. Juli 2009 IV B 90/08, BFH/NV 2010, 4).
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