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   BVerwG, 14.04.1967 - IV C 134.65   

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https://dejure.org/1967,336
BVerwG, 14.04.1967 - IV C 134.65 (https://dejure.org/1967,336)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1967 - IV C 134.65 (https://dejure.org/1967,336)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1967 - IV C 134.65 (https://dejure.org/1967,336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubter Wohnbau im Außenbereich - Versagung einer Baugenehmigung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Mit dieser Ausgangsfrage tritt das unbebaute, jedoch gleichwohl den Zusammenhang nicht unterbrechende Grundstück in den Vordergrund der Betrachtung, d.h. einerseits und vor allem die "Baulücke", andererseits freie Flächen, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit (stehendes oder fließendes Gewässer) oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung (Sportplätze, Erholungsflächen) einer Bebauung entzogen sind und die, wie der Senat bereits im Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 134.65 - (BRS 18, 28 [29]) ausgeführt hat, "auch bei größerer Ausdehnung ohne Bedeutung sein, also den Zusammenhang nicht unterbrechen" mögen.

    Da es sieh bei ihnen um Flächen handelt, die kraft der Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind, könnte selbst bei größerer Ausdehnung die Annahme gerechtfertigt sein, daß es an einer Unterbrechung des Zusammenhanges fehlt (vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 14. April 1967 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter

    Entsprechendes gilt für die Frage welche Bedeutung andere der Bebauung entzogene Flächen für eine Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs haben (vgl. Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 134.65 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 39; Beschluß vom 12. Februar 1968 - BVerwG 4 B 47.67 - Buchholz 406.11 § 34 Nr. 10).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten

    Die Ausdehnung eines Bebauungszusammenhanges hängt maßgeblich davon ab, inwieweit "die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt" (Beschluß vom 12. Februar 1968 - BVerwG IV B 47.67 - [S. 3]; vgl. ferner die Urteile vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - in DVBl. 1964, 184 [186] und vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 134.65 - in BRS 18, 28 [29]).
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