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   BVerwG, 26.09.1958 - IV C 14.57   

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BVerwG, 26.09.1958 - IV C 14.57 (https://dejure.org/1958,208)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1958 - IV C 14.57 (https://dejure.org/1958,208)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1958 - IV C 14.57 (https://dejure.org/1958,208)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LAG § 265 Abs. 4; MRVO Nr. 165 §§ 61, 65

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 29
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 102/04 R

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Wegfall der Verfügbarkeit -

    Sind alle Ermittlungsmöglichkeiten erschöpft, kann das Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 128 SGG unter Umständen auch Schlüsse daraus ziehen, dass sich ein Beteiligter grundlos geweigert hat, sich untersuchen zu lassen, Unterlagen vorzulegen oder eine Zustimmung zur Einholung von Auskünften zu erteilen, und zu dem Ergebnis kommen, dass die verhinderten Ermittlungen für den Beteiligten ein ungünstiges Ergebnis gehabt hätten, wenn dies mit sonstigen Feststellungen nicht im Widerspruch steht (BSG SozR Nr. 40 zu § 128 SGG; BFHE 96, 13; BFHE 156, 38, 43; BVerwGE 8, 29).
  • BVerwG, 05.11.2013 - 2 B 60.13

    Dauernde Dienstunfähigkeit; Klärung der Dienstunfähigkeit durch das Gericht;

    Dieser aus §§ 427, 444 und 446 ZPO abgeleitete Rechtsgrundsatz gilt im Verwaltungsverfahren wie auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Urteile vom 26. September 1958 - BVerwG 4 C 14.57 - BVerwGE 8, 29 , vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 C 40.89 - Buchholz 239.1 § 60 BeamtVG Nr. 1 S. 5, vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 33.96 - Buchholz 237.5 § 51 HeLBG Nr. 2 S. 3, vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 C 7.11 - a.a.O. Rn. 14 und vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - a.a.O. Rn. 12).
  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80

    Wehrpflichtsache - Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Klageabweisung -

    Einer vorherigen Belehrung bedarf es nur, wenn ein anwaltlich nicht vertretener Kläger aufgrund besonderer Umstände des Falles ausnahmsweise nicht mit der Möglichkeit der Klageabweisung rechnen mußte (Modifizierung der im Urteil vom 26. September 1958 - BVerwG IV C 14.57 - BVerwGE 8, 29 [30 f.] zur Verfahrensrechtslage vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung vertretenen Ansicht).

    Die im Urteil des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1958 - BVerwG IV C 14.57 - (BVerwGE 8, 29 [30 f.]) zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung geäußerte Ansicht, die Klage dürfe unter solchen Umständen erst abgewiesen werden, wenn der Kläger zuvor auf diese mögliche Folge seiner Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung hingewiesen worden sei, vermag der Senat nicht zu teilen.

    Die abweichende frühere Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts gibt keine Veranlassung, gemäß § 11 Abs. 3 VwGO den Großen Senat dieses Gerichts anzurufen, weil das Urteil vom 26. September 1958 (a.a.O.) das nicht mehr geltende Verfahrensrecht der MRVO 165 betrifft (vgl. auch Urteil vom 24. Juli 1963 - BVerwG VI C 190.60 - Buchholz 310 § 41 VwGO Nr. 5 S. 11 [13]).

  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96

    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeit bei

    Nach diesem Rechtsgrundsatz kann das die Benutzung eines bestimmten Beweismittels schuldhaft vereitelnde Verhalten einer Partei im Rahmen freier Beweiswürdigung als ein Umstand gewertet werden, der für die Richtigkeit des Vorbringens des Gegners zeugt, auch wenn dieser Schluß nicht notwendigerweise gezogen werden muß (vgl. BVerwGE 8, 29; 10, 270 (272) [BVerwG 26.04.1960 - II C 68/58]; Urteil vom 22. Juli 1965 - BVerwG 2 C 41.62 - (ZBR 1966, 178)).
  • BSG, 31.01.1979 - 11 BA 129/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Mitwirkung der Beteiligten bei der Sachaufklärung -

    Denn dessen Satz 1 bestimmt im 2. Halbsatz allgemein, daß die Beteiligten bei der Erforschung des Sachverhalts heranzuziehen sind; auch die Hinweispflicht des Gerichts bei fehlender Mitwirkung (vgl. SozR Nr. 55 zu § 103 SGG) ist aus dem Gebot der Sachaufklärung abgeleitet worden (BVerwGE 8, 29, 30).
  • VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12

    Schreckschusspistole; Führen; vielfach provozierte Gefahrensituationen;

    Nachdem der Kläger nicht bereit war, anlässlich der rechtmäßigen, anlassbezogenen und verhältnismäßigen Aufforderung der Beklagten, ein fachärztliches Gutachten beizubringen (vgl. Schreiben der Beklagten vom 24.10.2011, Bl. 431 d. Behördenakte), durfte sie zu dessen Lasten gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 AWaffV den negativen Schluss auf seine fehlende persönliche Eignung ziehen (vgl. auch Runkel, in: Hinze, Waffenrecht, Band 2, § 6 WaffG, Rn. 14 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 26.09.1958 - IV C 14.57 - BVerwGE 8, 29).
  • BVerwG, 09.03.1967 - V B 149.66

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Unter diesen Umständen wäre das Verwaltungsgericht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO gehalten gewesen, jede sich bietende Möglichkeit zu weiterer Aufklärung des Sachverhalts zu nutzen (vgl. BVerwGE 8, 29 f.).

    Soweit der Kläger sich geweigert hatte, der Durchführung einer Irrigoskopie zuzustimmen, hätte das Verwaltungsgericht hieraus einen für den Kläger nachteiligen Schluß nur dann ziehen dürfen, wenn es ihn vorher auf diese Möglichkeit hingewiesen hätte (BVerwGE 8, 29 f.).

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 70/81
    Je nach den Umständen kann die Weigerung dazu führen, daß eine umstrittene Tatsache zum Nachteil des Klägers als bewiesen bzw unbewiesen angesehen wird (vgl RVA EuM 22, 139, 141; BVerwGE 8, 29); es gilt insoweit nichts anderes, wie wenn ein Beteiligter schuldhaft die Benutzung eines Beweismittels vereitelt oder erschwert hat (vgl BSG SozR Nr. 60 zu 5 128 SGG; BSGE 2A, 25; 41, 297, 300 = SozR 2200 5 1599 Nr. 4; BSG SozR 1500 5 141 Nr. 9; BVerwGE 10, 270; 38, 310; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, S 244k VII f, Stand: Juni 1965; Rohwer-Kahlmann, Kommentar zum SGG, @ 103 RdNrn 47, 93, 107, Stand: 22. Lieferung; Peters/ Sautter/Wolff, Kommentar zum SGG, @ 103 Anm 3; Meyer-Ladewig, 11 Kommentar zum SSG, 2. Aufl, 5 103 RdNr 18).

    Allerdings muß der Kläger, bevor das Gericht entscheidet, darauf hingewiesen worden sein, daß es aus der Weigerung, sich ärztlich untersuchen zu lassen, für ihn nachteilige Schlüsse ziehen kann (BSG SozR Nr. 55 zu 5 103; BVerwGE 8, 29; RVA AN 1927, 252).

  • BVerwG, 05.10.1962 - IV C 191.61

    Abweisung einer Klage im Falle der Verweigerung der stationären Beobachtung

    Verweigert ein Kläger die stationäre Beobachtung in einem Krankenhaus, die der mit der Beurteilung der Prozeßfähigkeit beauftragte medizinische Gutachter für erforderlich hält, so kann das Gericht die Klage abweisen, wenn es den Kläger auf diese Folge hingewiesen hat und der Nachweis der Prozeßfähigkeit anders nicht erbracht werden kann (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 14.57, BVerwG IV C 191.59, BVerwG III C 205.60).

    Insbesondere hat es entschieden, daß die Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung durch einen Beteiligten, der mit seiner Klage eine durch seinen Gesundheitszustand bedingte Entschädigung begehrt, dann die Abweisung der Klage zur Folge haben muß, wenn der Gesundheitszustand anderweitig nicht festgestellt worden kann und der Beteiligte auf die zu erwartende Folge seiner Weigerung hingewiesen worden ist (BVerwG IV C 14.57 in RLA 58, 366, BVerwG IV C 191.59 in RLA 60, 73).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 8 A 1242/98

    Unterlassungsklage eines Mitglieds der Studierendenschaft hinsichtlich von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1997 - 2 C 33.96 -, NVwZ-RR 1998, S. 574; Urteil vom 26. September 1958 - IV C 14.57 -, BVerwGE 8, S. 29 (30); Urteil vom 22. Juli 1965 - II C 41.62 -, ZBR 1966, 178; Urteil vom 2. Dezember 1960 - VII C 43.59 -, BVerwGE 11, 274 (275); vgl. auch Peschau, Die Beweislast im Verwaltungsrecht, 1983, S. 63 ff. m.w.N.
  • BVerwG, 29.10.1969 - IV C 78.68

    Kennzeichnung der Herstellungsmerkmale in einer Ortssatzung; Fortbestehen von

  • LSG Bayern, 15.04.2009 - L 8 AL 186/06

    Rückforderung bereits gewährten Arbeitslosengeldes; Beweislastumkehr bei

  • BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64

    Verletzung der Aufklärungspflicht

  • BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64

    Anspruch auf Zahlung von Unterhaltsbeträgen an frühere berufsmäßige

  • BVerwG, 12.10.1961 - III C 137.60

    Erforderlichkeit einer auf Erwerb ausgerichteten Forschung

  • BVerwG, 25.09.1974 - VIII CB 32.74
  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 41.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.09.1991 - 6 PB 15.91

    Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde - Ermessensentscheidung eines Personalrates

  • BVerwG, 06.11.1968 - V C 63.67

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • BVerwG, 06.10.1966 - III C 70.65

    Folgen der fehlenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht - Bestimmung des

  • BVerwG, 08.02.1963 - IV C 125.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.07.1974 - VII CB 18.74
  • BVerwG, 14.02.1964 - VII B 132.63

    Vorliegen der Prozessfähigkeit eines Klägers

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