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   BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71   

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BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71 (https://dejure.org/1972,128)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1972 - IV C 15.71 (https://dejure.org/1972,128)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1972 - IV C 15.71 (https://dejure.org/1972,128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Kraft einer Ortssatzung auf den Zeitpunkt der Herstellung einer Teilanlage

  • rechtsportal.de

    BBauG § 132 Nr. 4
    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von Erschließungsstraßen; Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermessen - Erschließungsanlage - Satzung - Flächeneinteilung - Teilanlagen - Generalisierende Regelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 129 Abs. 1; BauGB § 132

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 177
  • MDR 1972, 977
  • ZMR 1973, 25
  • DÖV 1973, 205
  • BauR 1972, 369
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 96.66

    Festsetzung von Einheitssätzen im Erschließungsbeitragsrecht; Merkmale der

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71
    So hat der Senat im Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - (BVerwGE 30, 207) ausgesprochen, es müsse genügen, wenn aus der Ortssatzung hervorgehe, daß eine moderne Straßenbefestigung verlangt werde; in diesem Falle könnten auch mehrere moderne Ausführungsarten wahlweise aufgeführt werden.

    Bereits im Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - (DVBl. 1962, 275) hat der Senat § 132 Nr. 4 BBauG deshalb dahin ausgelegt, daß es nur darum gehen könne, Merkmale zu finden, die allgemein - ohne Bezug auf eine individuelle Erschließungsanlage - in einer Ortssatzung festgelegt werden könnten, wenn auch nicht zu verkennen sei, daß damit keine volle Klarheit über die endgültige Herstellung der Straße gewonnen werde.

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69

    Abrechnung von vor dem Inkrafttreten des BBauG hergestellten Teilanlagen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - (BVerwGE 37, 99) aus § 133 Abs. 2 Satz 1 BBauG entnommen, daß eine unter der Geltung des früheren Landesrechtes hergestellte Teilanlage einer Erschließungsanlage nach dem neuen Recht abzurechnen ist, wenn bei dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes noch nicht die gesamte Anlage hergestellt war und die Teilanlage noch nicht unter der Geltung des alten Rechtes abgespalten worden war.
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Inkrafttreten des BBauG hergestellte

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71
    Wenn der Oberbundesanwalt davon ausgeht, die Voraussetzungen für eine Abrechnung dieser Teilanlagen seien erfüllt, da sie im Sinne des Urteils vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 - (DVBl. 1969, 272) endgültig hergestellt seien, so vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • BVerwG, 29.10.1969 - IV C 78.68

    Kennzeichnung der Herstellungsmerkmale in einer Ortssatzung; Fortbestehen von

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71
    Da ein geordneter Unterbau für die Herstellung einer modernen Straßendecke technisch stets notwendig ist, kann nach dem Urteil vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 78.68 - (ZMR 1970, 144) auf die ausdrückliche Erwähnung des Unterbaues überhaupt verzichtet werden.
  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 104.67

    Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71
    Im Urteil vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 104.67 - (ZMR 1969, 375) ist bereits entschieden worden, daß eine Beleuchtungsanlage nur dann beitragsfähig ist, wenn sie von der Ortssatzung als Merkmal der endgültigen Herstellung im Sinne von § 132 Nr. 4 BBauG gefordert wird.
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 116.65

    Kostenspaltung bei bereits teilweise hergestellter Straßen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71
    Für den Fall, daß nach dem früheren Recht zwar eine Beitragspflicht bestand, eine Kostenspaltung indessen nicht vorgesehen war, konnte die Möglichkeit der Kostenspaltung nach dem Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG IV C. 116.65 - (BVerwGE 27, 345) später jederzeit durch Satzung eingeführt werden.
  • BVerwG, 10.02.1967 - IV C 121.65

    Voraussetzungen für eine Kostenspaltung; Heranziehung bei Inkrafttreten des BBauG

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71
    Das Berufungsgericht hält den Ausspruch der Kostenspaltung durch Beschluß des Rates der Stadt für Rechtens, obwohl dieser Ausspruch nach dem Urteil vom 10. Februar 1967 - BVerwG IV C 121.65 - (BVerwGE 26, 180) bundesrechtlich einer ortsgesetzlichen (oder vergleichbaren) Regelung nicht bedarf.
  • BVerwG, 06.05.1966 - IV C 136.65

    Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71
    Daß er dabei freilich nicht auf sein Grundstück, sondern auf das gesamte Erschließungsgebiet abstellen muß, hat der Senat im Urteil vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 136.65 - (DVBl. 1966, 693) bereits entschieden.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 (180 f.) [BVerwG 23.06.1972 - IV C 15/71]) verlangt § 132 Nr. 4 (früher BBauG und jetzt) BauGB nicht, daß in der Satzung eine Flächeneinteilung der Straßen vorgenommen wird.
  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Sollte den Angaben zur Unterteilung der Verkehrsfläche im Bebauungsplan nur nachrichtliche Qualität zukommen, sind für die Beantwortung der Frage nach dem Abschluß der Herstellung der Fahrbahn folgende Überlegungen maßgebend: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 (180 f.)) verlangt § 132 Nr. 4 BBauG nicht, daß in der Satzung eine Flächeneinteilung der Straße vorgenommen wird.
  • OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17

    Ablöseverträge; beitragsfähiger Aufwand; Bauprogramm; Bestimmtheit, hinreichende;

    Diesem Gebot des Gesetzgebers liegt unter anderem der Gedanke zugrunde, den Bürger möglichst weitgehend erkennen zu lassen, welche Kosten für die Herstellung seiner Erschließungsstraße entstehen werden und in welchem Zustand diese Straße als endgültig hergestellt anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.1972 - IV C 15.71 - juris Rn. 13).

    Daher kann es im Zusammenhang mit § 132 Nr. 4 BBauG/BauGB nur darum gehen, für das Einrichtungs- wie für das Ausbauprogramm ein Mindesterfordernis festzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.1972, a. a. O., Rn. 13).

    Bei Anbaustraßen i. S. d. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG (heute § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwischen den Teileinrichtungen Beleuchtung und Entwässerung einerseits und den flächenmäßigen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Parkspur usw.) andererseits zu unterscheiden (BVerwG, Urteil vom 23.6.1972, a. a. O. Rn 13).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Dazu ist erforderlich, daß in der Satzung festgelegt wird, wie die Fahrbahn, Bürgersteige oder Radfahrwege zu befestigen sind, dh es muß zumindest die Art der Befestigung in der Satzung angegeben werden, wobei allerdings mehrere verschiedene Ausführungsarten wahlweise vorgesehen sein können (vgl. Urteile des Senats vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - BVerwGE 30, 207 [210], vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 78.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 6 [S. 7], vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 [178] und vom 5. September 1975 - BVerwG IV CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 55 [S. 16/17]).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Der Senat hat das in Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - (BVerwGE 40, 177) ausgesprochen.
  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, alle vor der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage entstandenen Beleuchtungskosten seien unabhängig davon umlagefähig, ob die Beleuchtung ein in der Satzung rechtsgültig aufgeführtes Herstellungsmerkmal im Sinne des § 132 Nr. 4 BBauG sei oder nicht, steht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juli 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 [181] und vom 13. Juni 1973 - BVerwG IV C 66.71 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 13 S. 19 [21]).
  • BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75

    Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer

    Die Einrichtung einer Beleuchtung muß in der Ortssatzung als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage festgelegt sein, wenn für die Beleuchtung Beiträge erhoben werden sollen (im Anschluß an das Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 ).

    Der Senat hat jedoch bereits mehrfach betont, daß die Unbestimmtheit der Bezeichnung der "etwa vorgesehenen Beleuchtung" als Herstellungsmerkmal nur zur Folge hat, daß die Gemeinde Kosten für die Beleuchtung nicht erheben darf (Urteile des Senats vom 23. Juni 1972 - BVerwG 4 C 15.71 - BVerwGE 40, 177 und vom 13. Juni 1973 - BVerwG 4 C 66.71 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 13).

    Für weniger wichtige Teile einer Erschließungsanlage - zB Gehwege oder Radwege, Parkstreifen oder Grünstreifen - können zwar Herstellungsmerkmale festgelegt werden, doch muß dies nicht geschehen (Urteil des Senats vom 23. Juni 1972 - BVerwG 4 C 15.71 - aaO).

  • VG Neustadt, 28.03.2017 - 3 L 282/17

    Abdrängen von Fußgängern auf Radweg infolge Obst- und Gemüseverkaufs unzulässig

    Innerhalb des ihr dabei eingeräumten Planungsspielraums (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1972 - IV C 15.71 -, BVerwGE 40, 177) hat die Gemeinde die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 -, NVwZ 1992, 492).
  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer

    Der Senat hat diese Rechtsprechung in den Urteilen vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - (BVerwGE 40, 177 [180]) und vom 13. Juni 1973 - BVerwG IV C 66.71 - aufrechterhalten.
  • VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16

    Verhältnis von straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis und

    Innerhalb des ihr dabei eingeräumten Planungsspielraums (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1972 - IV C 15.71 -, BVerwGE 40, 177) hat die Gemeinde die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 -, NVwZ 1992, 492).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13

    Zustellung des Ausbaubeitragsbescheids an Zustellungsbevollmächtigten - Begriff

  • BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76

    Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Überörtlicher und innerörtlicher

  • VG Augsburg, 19.03.2015 - Au 2 K 14.1729

    (Auch) im Bereich der Abrechnungen von Straßen kann vom Entstehen der

  • BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73

    Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72

    Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen

  • BVerwG, 13.06.1973 - IV C 66.71

    Folgen des Fehlens eines Einrichtungsprogramms in der Erschließungssatzung

  • VGH Bayern, 11.06.2002 - 6 B 97.2354

    Erschließungsbeitragsrecht: Gehweg im erschließungsrechtlichen Sinn

  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72

    Begriffe der "einzelnen Erschließungsanlage", des "Abschnitts" einer

  • BVerwG, 29.12.1999 - 11 B 19.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2009 - 9 ME 8/09

    Beitragspflicht; Erschließungsbeitrag; Herstellung, endgültige;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1998 - 3 A 176/93

    Anbaustraße; Formloses Bauprogramm; Außenbereichsstraße; Straßenrinne;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03

    Erfolgsaussicht, Prozesskostenhilfe, Verkehrsanlage, Anlage, Betrachtungsweise,

  • VG Augsburg, 02.03.2021 - Au 2 S 20.2690

    Erstinstanzlich erfolgloser Eilantrag gegen Erschließungsbeitrag

  • VGH Bayern, 24.08.2012 - 6 ZB 10.215

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; vorhandene Erschließungsanlage;

  • VG Augsburg, 04.08.2014 - Au 2 S 14.894

    Anfechtungsklage, Ausbau, Bauprogramm, Bebauungsplan, Innenbereich, Sperrwirkung,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2004 - 2 O 7/04

    Erforderlichkeit einer Ausstattung der Erschließungsanlage liegt in der Regel im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1998 - 3 A 3520/98

    Erschließungsbeitragsrecht: Voraussetzungen für die Annahme der endgültigen

  • VG Neustadt, 07.11.2014 - 4 K 478/14

    Erschließungsbeitrag -Zeitpunkt der Beurteilung eines Widerspruchsbescheids -

  • BVerwG, 26.02.1987 - 8 B 109.86

    Voraussetzungen an die endgültige Herstellung einer Anbaustraße im Sinne des

  • OVG Sachsen, 14.03.2013 - 5 A 739/10

    Erschließungsbeitrag, endgültige Herstellung einer Anbaustraße, Gehwege

  • VG Saarlouis, 24.08.2012 - 3 K 983/10

    Erschließungsbeitragsfreie Altanlage

  • BVerwG, 22.03.1974 - I D 61.73

    Rechtsmittel

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