Rechtsprechung
BVerwG, 06.06.1962 - IV C 181.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anrechnungsfähigkeit von aus einem Versicherungsvertrag aufgrund von Kriegssachschäden geleisteten Zahlungen auf eine Hauptentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
LAG § 249 Abs. 2
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 31.03.1960 - VS III 147/59
- BVerwG, 06.06.1962 - IV C 181.60
Papierfundstellen
- BVerwGE 14, 220
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.05.1962 - III C 134.60
Kürzung des Schadensgrundbetrages um Zahlungen seitens der …
Auszug aus BVerwG, 06.06.1962 - IV C 181.60
Zahlungen auf Grund einer Mitgliedschaft bei der badischen Gebäudeversicherungsanstalt für Grundstücksschäden im Zusammenhang mit dem Krieg unterliegen nicht der Anrechnung im Sinn von § 249 Abs. 2 LAG auf die Hauptentschädigung (Bestätigung [Übernahme] von III C 134/60 vom 24. Mai 1962).Der Senat neigt in dieser Frage sogar ebenfalls - im Gegensatz zu der zunächst gegebenen Begründung des angefochtenen Urteils - in Übereinstimmung mit dem Urteil des III. Senats - BVerwG III C 134.60 - vom 24. Mai 1962 zu der Auffassung, daß der Abschluß des Vergleichs die ihm vom angefochtenen Urteil beigelegte Rechtswirkung nicht ausgelost hat, vielmehr den Leistungen nach wie vor das - wenn auch streitige - Anspruchsverhältnis aus dem Badischen Gebäude-Versicherungsgesetz zugrunde liegt.
- BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62
Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen …
Für die hier vertretene Auffassung fällt vor allem die Erwägung ins Gewicht, daß auch der lediglich die Rechtslage durch eine deklaratorische Feststellung konkretisierende Verwaltungsakt - wie im vorliegenden Sachverhalt der Versorgungsfestsetzungsbescheid - zu einer Begünstigung und damit zu einer schutzwürdigen Rechtsposition seines Adressaten führt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; 9, 251 [BVerwG 23.10.1959 - VII P 14/58]; 11, 136 [BVerwG 28.09.1960 - V CB 209/59]; 14, 222 [BVerwG 06.06.1962 - IV C 181/60][232, 233]; Urteile vom 30. August 1962 - BVerwG II C 90.60 - und vom 2. Juli 1963 - BVerwG II C 161.60 -). - VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes - Anforderungen der …
Die zwar objektiv unrichtige, aber nach sorgfältiger Prüfung vorgenommene Anwendung einer Vorschrift, deren Inhalt zweifelhaft sein kann und höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, gereicht dem sachbearbeitenden Beamten nicht zum Verschulden (…Wöstmann a.a.O.;… Papier/Shirvani a.a.O.;… vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2013 - 8 C 5.12 - NVwZ-RR 2014, 465 Rn. 31; U.v. 6.6.1962 - IV C 181.60 - BVerwGE 14, 222/231). - VGH Bayern, 26.06.2015 - 11 BV 15.487
Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …
Die zwar objektiv unrichtige, aber nach sorgfältiger Prüfung vorgenommene Anwendung einer Vorschrift, deren Inhalt zweifelhaft sein kann und höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, gereicht dem sachbearbeitenden Beamten nicht zum Verschulden (…Schmidt a.a.O.;… Papier a.a.O.;… vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2013 - 8 C 5/12 - NVwZ-RR 2014, 465 Rn. 31; U.v. 6.6.1962 - IV C 181.60 - BVerwGE 14, 222/231).
- BVerwG, 27.11.1963 - VI C 125.61
Rechtsmittel
Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts, daß die schuldhafte Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (vgl. § 36 DBG, § 48 BRRG, § 79 BBG) den Dienstherrn zum Schadensersatz verpflichtet und daß dieser Anspruch im Verwaltungsrechtsweg geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 13, 17; 14, 222 [BVerwG 06.06.1962 - IV C 181/60][229]; 15, 3 [10]; Urteile vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 59.60 und BVerwG VI C 169.60 - sowie vom 3. Mai 1963 - BVerwG VI C 191.60 -). - BVerwG, 13.05.1964 - IV C 147.63
Feststellung und Entschädigung eines Hausratverlustes - Auf dem Transport …
Verneint hat die Rechtsprechung bei Leistungen aus der Individualversicherung den Begriff "Entschädigungszahlung" (Urteile BVerwG III C 256.58 und BVerwG IV C 181.60, BVerwGE 14, 220), weil diesen Leistungen Beiträge des Versicherungsnehmers gegenüberstehen. - BVerwG, 23.11.1962 - IV C 228.61
Rechtsmittel
Der Senat hat deshalb in seinem Urteil BVerwG IV C 181.60 vom 6. Juni 1962 einen Anspruch auf die Versicherungsleistung aus einem seit langem bestehenden Versicherungsverhältnis für einen 1945 entstandenen Schadensfall trotz steuerlicher Nichtberücksichtigung als am Währungsstichtag vorhanden erachtet und nur wegen seiner Zweifelhaftigkeit von einer ins Gewicht fallenden Bewertung abgesehen.