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   BVerwG, 11.05.1973 - IV C 7.72   

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https://dejure.org/1973,258
BVerwG, 11.05.1973 - IV C 7.72 (https://dejure.org/1973,258)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1973 - IV C 7.72 (https://dejure.org/1973,258)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1973 - IV C 7.72 (https://dejure.org/1973,258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BBauG § 131 Abs. 1; BBauG § 133 Abs. 1 S. 1
    Rechtliche und tatsächliche Bebaubarkeit eines Grundstücks als Voraussetzung für eine Beitragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundstück - Erschließung - Bebaubarkeit - Verteilung - Erschließungsbeitrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 133 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BauR 1973, 243
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1973 - IV C 7.72
    Der erkennende Senat hat zwar im Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - (BVerwGE 32, 226 ) den Begriff der Erschließung unter dem Gesichtspunkt einer baulichen oder gewerblichen Nutzung verstanden, dabei jedoch ausdrücklich ausgesprochen, daß auch ein gegenwärtig nicht bebaubares Grundstück erschlossen ist, wenn es von der Erschließungsanlage aus erreicht werden kann, einer Bebauung nicht schlechthin entzogen ist und auch das übrige Gelände bebaut werden kann.
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1973 - IV C 7.72
    Wenn auch nach dem Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - (DVBl 1971, 791) in der Regel von dem Grundstücksbegriff des Grundbuches auszugehen ist, so sind doch gerade im Erschließungsbeitragsrecht hiervon wiederholt Ausnahmen gemacht worden und auch notwendig.
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß sich der vom Bundesbaugesetz verwendete Begriff des Grundstücks mit diesem grundbuchrechtlichen Begriff deckt (vgl. den Beschluß vom 5. Dezember 1968 - BVerwG IV B 191.68 - [Buchholz 406.11 § 145 BBauG Nr. 1 S. 1] sowie die Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 73.68 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 28 S. 73 [75], vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - in BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69] [36], vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 7.72 - in Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44 S. 30 [33] und vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - in Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 45 S. 34 [35 f.]).
  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 46.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragsrecht; Beitragspflicht; Grundstück;

    Gemäß § 133 Abs. 1 BauGB unterliegt ein Grundstück, das - etwa aufgrund seiner geringen Größe oder seines für eine beitragsrelevante Nutzung ungeeigneten Zuschnitts (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1973 - 4 C 7.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44 S. 31 f.) - nicht bebaubar oder gewerblich nutzbar ist, keiner Erschließungsbeitragspflicht.
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81

    "Erschlossensein" eines Grundstücks"

    Das Merkmal des Erschlossenseins knüpft in § 133 Abs. 1 BBauG an das geltende Baurecht an und ist damit abhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen das (bundesrechtliche) Bebauungsrecht und das (landesrechtliche) Bauordnungsrecht die zur Beitragspflicht führende Grundstücksnutzung gestatten (im Anschluß an das Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 7.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44 S. 30).

    1 BBauG relevanten Sinne genutzt) werden dürfen" (Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 7.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44 S. 30 (32)).

  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei

    Der Beitragspflicht nach § 133 Abs. 1 BauGB unterliegen Grundstücke nicht, die wegen ihrer Größe oder ihrer Gestalt nicht oder erst im Zusammenhang mit im fremden Eigentum stehenden Grundstücken entsprechend den baurechtlichen Vorschriften genutzt werden können (vgl. Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 7.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44 S. 30 [31 ff.]), also nicht abstrakt bebaubar oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar nutzbar sind.
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

    Als erschlossen im Sinne von § 131 Abs. 1 BBauG muß er aber nach dem Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 7.72 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44) angesehen werden, da auch ein gegenwärtig nicht bebaubares Grundstück erschlossen ist, wenn es von der Erschließungsanlage aus erreicht werden kann, einer Bebauung nicht schlechthin entzogen ist und auch das umliegende Gelände bebaut werden kann.
  • BVerwG, 24.03.1982 - 8 B 94.81

    Erschließungsbeitragspflicht trotz Bebauungsverbot aufgrund beschränkter

    Für diesen "Bauland"-Begriff kommt es darauf an, daß das Grundstück in seinem gegenwärtigen Zustand tatsächlich und rechtlich, d.h. bebauungs- und bauordnungsrechtlich bebaut werden kann (vgl. u.a. Urteile vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 7.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44 S. 30 [31] und vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 [65 f.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18

    Straßenreinigungsgebühren

    In Ausnahmefällen können verschiedene Buchgrundstücke zu einer wirtschaftlichen Betrachtungseinheit zusammengefasst werden, notwendig ist jedoch, dass die einzelnen Buchgrundstücke im Eigentum derselben Person bzw. derselben Personen stehen (OVG Schleswig, Urteile vom 22. Februar 1995 - 2 L 266/93 -; und vom 7. Mai 2015 - 4 LB 17/14 -, Rn. 44, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrechts auch BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1976 - IV C 24.74 -, Rn. 13, juris; und vom 11. Mai 1973 - IV C 7.72 -, Rn. 13, juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 9 ME 62/17

    Bauordnungsrechtliche Anforderungen; Baugrundstück; Erschließungsbeitrag;

    Ein Grundstück ist im Sinne der §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn auch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit des Baugrundstücks erfüllt sind (BVerwG, Urteile vom 11.5.1973 - IV C 7.72 - Leitsatz und Rn. 12 f. in juris, vom 14.1.1983 - 8 C 81.81 - Leitsatz und Rn. 15 f. in juris und vom 28.3.2007 - 9 C 4.06 - Leitsatz und Rn. 12 in juris; vgl. ferner Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 248/13 - 2. Leitsatz und Rn. 26 in juris und Senatsbeschluss vom 9.11.2012 - 9 LA 157/11 - 2. Leitsatz und Rn. 8 in juris zum Straßenausbaubeitragsrecht).
  • BVerwG, 08.08.1973 - IV B 69.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vorausleistungen auf den

    Abgesehen davon, daß der Beklagte die Aussetzung des Verfahrens erst in einem nach Abschluß der Berufungsverhandlung eingereichten Schriftsatz beantragt hat, hängt die Entscheidung über den vorliegenden Rechtsstreit nicht von dem Bestehen oder Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses ab, das Gegenstand des Rechtsstreits BVerwG IV C 7.72 (OVG III R 13.71) war.

    Die hier aufgeworfene Frage ist übrigens im Urteil des Senats vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 7.72 - nicht angesprochen worden.

  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 50.15

    Einzelne Ferstsetzung der Vorausleistung zu Erschließungsbeiträgen für jedes

    Gemäß § 133 Abs. 1 BauGB unterliegt ein Grundstück, das - etwa aufgrund seiner geringen Größe oder seines für eine beitragsrelevante Nutzung ungeeigneten Zuschnitts (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1973 - 4 C 7.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44 S. 31 f.) - nicht bebaubar oder gewerblich nutzbar ist, keiner Erschließungsbeitragspflicht.
  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 48.15

    Einzelne Ferstsetzung der Vorausleistung zu Erschließungsbeiträgen für jedes

  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 47.15

    Einzelne Ferstsetzung der Vorausleistung zu Erschließungsbeiträgen für jedes

  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 49.15

    Einzelne Ferstsetzung der Vorausleistung zu Erschließungsbeiträgen für jedes

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 24.74

    Schlechterstellung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens - Erhebung eines

  • BVerwG, 13.07.1984 - 4 B 138.84

    Rechtsfolgen eines Erschließungsbeitragsbescheids bezüglich der Bebaubarkeit

  • VG Berlin, 01.10.2020 - 13 K 112.12
  • BVerwG, 06.07.1977 - 4 B 63.77

    Revisibilität von Landesrecht - Erhebung von Benutzungsgebühren - Begriff des

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