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   BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67   

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https://dejure.org/1969,47
BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67 (https://dejure.org/1969,47)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1969 - IV C 77.67 (https://dejure.org/1969,47)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1969 - IV C 77.67 (https://dejure.org/1969,47)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung eines Wegs zur Errichtung eines Freilichtmuseums - Beschränkung der Anfechtungsmöglichkeit auf Anlieger - (Subjektives) Recht von Nichtanlieger auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs - Umfang der Rechtsweggarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 222
  • MDR 1969, 953
  • DVBl 1969, 686
  • DVBl 1969, 696
  • BB 1970, 193
  • DÖV 1969, 722
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67
    Die grundrechtliche (Kern-)Gewährleistung der Teilnahme am Gemeingebrauch (vgl. Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 195.65 - in DVBl. 1969, 308 [310]) schließt, soweit sie auf Art. 14 Abs. 1 GG zurückgeht ("Anliegergebrauch"), ein Recht ein, das durch die Einziehung der Straße verletzt werden kann.

    Daraus ergibt sich, daß das Landesrecht - abgesehen von der Möglichkeit, mehr an Rechten zu gewähren, als bereits die Grundrechte einräumen - den Inhalt des Gemeingebrauchs nur in dem Umfange regeln kann, den das Bundesrecht für eine Konkretisierung läßt" (Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 195.65 - in DVBl. 1969, 308 [310]).

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67
    Er "eröffnet und garantiert den Rechtsweg gegen die Verletzung von Rechten durch die öffentliche Gewalt, ... sagt aber nichts über den materiellrechtlichen Inhalt und Umfang von Rechten und Ansprüchen" (Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - in BVerwGE 11, 95 [97]).
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16

    Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig

    Art. 2 Abs. 1 GG schützte zwar die Teilnahme am bestehenden Gemeingebrauch, verbot aber nicht dessen gesetzliche Aufhebung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1969 - 4 C 77.67 - BVerwGE 32, 222 ; Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 4 BN 40.07 - BauR 2008, 483 f.).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Maßgebend ist, was aus dem Grundstück unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten als anerkennenswertes Bedürfnis hervorgeht (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 4 C 77.67 - BVerwGE 32, 222, und vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 15.75 - BVerwGE 54, 1).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Im Übrigen muss sich jedoch der Benutzer mit dem abfinden, was und wie lange es geboten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 77.67 -, [...] Rn. 20).
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