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   BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67   

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https://dejure.org/1969,148
BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67 (https://dejure.org/1969,148)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1969 - IV C 80.67 (https://dejure.org/1969,148)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1969 - IV C 80.67 (https://dejure.org/1969,148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung mit Blick auf ein Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich - Der Nachbarschutz im nicht beplanten Innenbereich - Der Nachbarschutz nach § 34 Bundesbaugesetz (BBauG) - Beschränkung der schönen Aussicht des Nachbarn durch ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich; Beschränkung einer schönen Aussicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1970, 60
  • BB 1971, Beil. 3
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67
    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage - BVerwG IV C 234.65 - entschieden und näher begründet hat, vermittelt § 34 BBauG dem Nachbarn kein Recht gegen eine unter Verletzung der genannten Vorschrift erteilte Baugenehmigung.

    Wie der Senat in dem erwähnten Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG IV C 234.65 ebenfalls entschieden hat, ist dies der Fall, wenn die durch die Genehmigung zugelassene Bebauung die vorgegebene Grundstückssituation, in die auch das Grundstück des Nachbarn hineingestellt ist, nachhaltig verändern und dadurch den Nachbarn schwer und unerträglich treffen würde.

    Es kann für den vorliegenden Fall offenbleiben, ob das Grundstück der Klägerin in einer Weise "situationsberechtigt" (vgl. das erwähnte Urteil BVerwG IV C 234.65) sein könnte, daß das Verbauen der Aussicht schlechthin oder zu einem wesentlichen Teil eine Verletzung des durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentums der Klägerin zur Folge haben würde.

  • BVerwG, 13.08.1966 - IV B 149.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bauplanungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67
    Mit der vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revision rügt die Klägerin die Verletzung des § 34 BBauG, dem sie unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. August 1961 - BVerwG I C 36.60 - [NJW 1962, 507] und Beschluß vom 13. August 1966 - BVerwG IV B 149.65 - [BBauBl. 1967.351]) grundsätzlich nachbarschützende Funktion beimessen will.
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67
    Auf die Verletzung des § 36 Abs. 1 BBauG kann sich jedoch die Klägerin nicht mit Erfolg berufen (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [270 f.]).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67
    § 34 BBauG verlangt nämlich nicht, daß neue Vorhaben mit der bereits vorhandenen Bebauung übereinstimmen und eine in ihr etwa zum Ausdruck kommende Konzeption fortsetzen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 -), wie wenn es sich bei dieser Konzeption um einen fiktiven oder fingierten Plan handele.
  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 36.60

    Anforderungen an die Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Schreinerei -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67
    Mit der vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revision rügt die Klägerin die Verletzung des § 34 BBauG, dem sie unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. August 1961 - BVerwG I C 36.60 - [NJW 1962, 507] und Beschluß vom 13. August 1966 - BVerwG IV B 149.65 - [BBauBl. 1967.351]) grundsätzlich nachbarschützende Funktion beimessen will.
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    a) Die behauptete Divergenz zu den Urteilen vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 80.67 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 21) und vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45) ist nicht hinreichend bezeichnet.

    Nach den von der Beschwerde angeführten Urteilen des Senats kann die Frage, ob etwas nach der vorhandenen Bebauung unbedenklich ist, nicht allein nach der Bebauung eines Grundstücks oder nur ganz weniger Grundstücke bestimmt werden (Urteil vom 13. Juni 1969 a.a.O. S. 38).

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Die Aufrechterhaltung einer ungeschmälerten Aussicht und das Fehlen von Anlagen, von denen aus das Grundstück eingesehen werden kann, stellen eine durch die Baugenehmigung vermittelte Chance dar, deren Vereitelung nicht dem Entzug einer Rechtsposition gleichkommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 -BVerwG 4 C 80.67 Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 21).
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Ob dies der Fall ist, läßt sich, wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 - entschieden hat, nicht allein nach der Bebauung eines Grundstücks oder nur ganz weniger Grundstücke beurteilen.

    Dadurch ist, wie der Senat schon wiederholt entschieden hat, der Kläger nicht in seinen Rechten verletzt worden (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [270 f.] sowie Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 -).

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