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   BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70   

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https://dejure.org/1972,9
BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70 (https://dejure.org/1972,9)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1972 - IV C 9.70 (https://dejure.org/1972,9)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1972 - IV C 9.70 (https://dejure.org/1972,9)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorbeugen einer Zersiedelung der Landschaft - Geltendmachung besonderer Privilegierungstatbestände - Persönliche Inaugenscheinnahme durch das erkennende Gericht

  • rechtsportal.de

    BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4
    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens" [... einem landwirtschaftlichen Betrieb]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Vorhaben - Außenbereich - Landwirtschaft - Pachtland - Dauer - Gartenbaubetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 138
  • DVBl 1973, 643
  • BauR 1973, 101
 
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Wird zitiert von ... (328)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.01.1967 - IV C 47.65

    Privilegierung eines Vorhabens im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70
    Dem hat sich der erkennende Senat im wesentlichen angeschlossen und z.B. in seinem Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 - (Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 34) zum Ausdruck gebracht, daß auch ein Vorhaben zuzulassen sein werde, das zwar nach betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen an sich für den Betrieb nicht (zwingend) erforderlich, aber nach der individuellen Betriebsweise tatsächlich dem Betrieb gewidmet und durch diese Widmung auch gekennzeichnet sei.

    Darauf hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Januar 1967 a.a.O. S. 91 mit der Wendung hingewiesen, daß das Vorhaben "dem Betrieb gewidmet und durch diese Widmung auch gekennzeichnet" sein müsse (vgl. im gleichen Sinne ferner das Urteil vorn 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 41.65 - in BVerwGE 26, 121 [124]).

    In diesem Sinne hat der erkennende Senat für die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG stets gefordert, daß das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllt sein und es sich um auf die Dauer (und zwar für Generationen) berechnete und auf die Dauer lebensfähige Planungen handeln müsse (Urteil vom 27. Januar 1967 a.a.O. S. 124 und 123; vgl. ferner das Urteil vom 15. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 - in Buchholz a.a.O. S. 91 und 93).

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70
    Dazu hat der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits im Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 - (BVerwGE 19, 75 [77]) ausgeführt, es sei nicht entscheidend, ob ein Betrieb sich auch ohne das umstrittene Vorhaben sachgerecht betreiben ließe; auch eine nach betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen an sich nicht erforderliche Sache könne, wie die Erfahrung lehre, je nach der individuellen Betriebsweise tatsächlich dem Betrieb dienlich sein.

    Der vorliegende Fall gibt dem erkennenden Senat Anlaß, zum Begriff des " Dienens " in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG folgendes ergänzend klarzustellen: Festzuhalten ist einerseits, daß in diesem Zusammenhang nicht die Zweckmäßigkeit der land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsweise des Bauherrn zu beurteilen ist, sondern daß die Zulässigkeit des Vorhabens von der tatsächlich gegebenen Bodenbewirtschaftung und Bodennutzung des konkreten Betriebes sowie davon abhängt, in welcher Beziehung das Vorhaben zu diesem konkreten Betrieb steht oder voraussichtlich stehen würde (wie Urteil vom 30. Juni 1964 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70
    Darauf hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Januar 1967 a.a.O. S. 91 mit der Wendung hingewiesen, daß das Vorhaben "dem Betrieb gewidmet und durch diese Widmung auch gekennzeichnet" sein müsse (vgl. im gleichen Sinne ferner das Urteil vorn 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 41.65 - in BVerwGE 26, 121 [124]).

    In diesem Sinne hat der erkennende Senat für die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG stets gefordert, daß das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllt sein und es sich um auf die Dauer (und zwar für Generationen) berechnete und auf die Dauer lebensfähige Planungen handeln müsse (Urteil vom 27. Januar 1967 a.a.O. S. 124 und 123; vgl. ferner das Urteil vom 15. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 - in Buchholz a.a.O. S. 91 und 93).

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70
    § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG hilft dem Kläger jedenfalls deshalb nicht, weil das in Rede stehende Vorhaben für den vom Kläger verfolgten Zweck nicht unerläßlich, vielmehr "die Verfolgung des Zwecks ... auch ohne die Ausführung des Vorhabens (bzw. eines Vorhabens in dieser Form) möglich ist" (Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - in BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68] [3]).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Deshalb ist das Merkmal des Dienens zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. Urteile vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 und vom 16. Mai 1991 a.a.O.).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Eine im Sinne dieser Vorschrift dienende Funktion hat ein Vorhaben nur dann, wenn es dem Betrieb unmittelbar zu- und untergeordnet ist und durch diese Zu- und Unterordnung auch äußerlich erkennbar geprägt wird (vgl. BVerwGE 41, 138 und Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 11.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273).

    Diese Bestimmung stellt einen Auffangtatbestand für solche Vorhaben dar, die von den Nrn. 1 bis 4 und 6 nicht erfaßt werden, nach den Grundsätzen städtebaulicher Ordnung, wenn überhaupt, sinnvoll aber nur im Außenbereich ausgeführt werden können, weil sie zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks auf einen Standort außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angewiesen sind (vgl. BVerwGE 41, 138; BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 62.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 127 und Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 4 B 176.91 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 276).

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

    Soweit der Senat das Merkmal der Dauerhaftigkeit mit einer "auf Generationen" angelegten Planung verknüpft hat (vgl. z.B. Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 41.65 - BVerwGE 26, 121 ; Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 ; Beschluss vom 21. Juli 1986 - BVerwG 4 B 138.86 - BRS 46 Nr. 76), hat er keinen Zeithorizont markiert, der jenseits eines überschaubaren und einer verlässlichen Planung noch zugänglichen Zeitraums liegt.

    Vielmehr genügt es, wenn erwartet werden kann, dass das Unternehmen nach dem Ausscheiden des derzeitigen Inhabers durch einen Verwandten oder Dritten fortgeführt werden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - a.a.O. ; Beschluss vom 2. April 1979 - BVerwG 4 B 51.79 - n.v.; Beschluss vom 9. Dezember 1993 - BVerwG 4 B 196.93 - a.a.O.).

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