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   BFH, 10.07.2013 - IV E 7/13   

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https://dejure.org/2013,23723
BFH, 10.07.2013 - IV E 7/13 (https://dejure.org/2013,23723)
BFH, Entscheidung vom 10.07.2013 - IV E 7/13 (https://dejure.org/2013,23723)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - IV E 7/13 (https://dejure.org/2013,23723)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Streitwerterhöhung bei über den klägerischen Antrag hinausgehendem Beigeladenenantrag

  • openjur.de

    Streitwerterhöhung bei über den klägerischen Antrag hinausgehendem Beigeladenenantrag

  • Bundesfinanzhof

    GKG § 1 Abs 2 Nr 2, GKG § 3 Abs 1, GKG § 45 Abs 1 S 2, GKG § 45 Abs 1 S 3, GKG § 47 Abs 1 S 1, GKG § 66 Abs 1
    Streitwerterhöhung bei über den klägerischen Antrag hinausgehendem Beigeladenenantrag

  • Bundesfinanzhof

    Streitwerterhöhung bei über den klägerischen Antrag hinausgehendem Beigeladenenantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 Nr 2 GKG, § 3 Abs 1 GKG, § 45 Abs 1 S 2 GKG, § 45 Abs 1 S 3 GKG, § 47 Abs 1 S 1 GKG
    Streitwerterhöhung bei über den klägerischen Antrag hinausgehendem Beigeladenenantrag

  • cpm-steuerberater.de

    Streitwerterhöhung bei über den klägerischen Antrag hinausgehendem Beigeladenenantrag

  • rewis.io

    Streitwerterhöhung bei über den klägerischen Antrag hinausgehendem Beigeladenenantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert im Verfahren der einheitlichen und/oder gesonderten Gewinnfeststellung

  • datenbank.nwb.de

    Erhöhung des Streitwerts bei über den klägerischen Antrag hinausgehendem Beigeladenenantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwerterhöhung bei über den klägerischen Antrag hinausgehendem Beigeladenenantrag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streitwert im Verfahren der einheitlichen und/oder gesonderten Gewinnfeststellung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.11.1960 - IV 62/60 U

    Aktivierung der an einen vorzeitig ausscheidenden Gesellschafter für künftige

    Auszug aus BFH, 10.07.2013 - IV E 7/13
    Die Ermittlung des Streitwerts in einer (einheitlichen und/oder gesonderten) Gewinnfeststellungssache richtet sich dabei nach den steuerlichen Auswirkungen, die die streitigen Feststellungen auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer der Verfahrensbeteiligten haben können (BFH-Urteil vom 10. November 1960 IV 62/60 U, BFHE 72, 251, BStBl III 1961, 95; BFH-Beschlüsse vom 28. September 1967 IV R 60/67, BFHE 90, 277, BStBl II 1968, 62; vom 22. Februar 1985 III R 206/83, BFH/NV 1985, 42).
  • BFH, 28.09.1967 - IV R 60/67

    Streitwert - Einheitliche Gewinnfesttellung - Gewerbesteurliche Verfahren

    Auszug aus BFH, 10.07.2013 - IV E 7/13
    Die Ermittlung des Streitwerts in einer (einheitlichen und/oder gesonderten) Gewinnfeststellungssache richtet sich dabei nach den steuerlichen Auswirkungen, die die streitigen Feststellungen auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer der Verfahrensbeteiligten haben können (BFH-Urteil vom 10. November 1960 IV 62/60 U, BFHE 72, 251, BStBl III 1961, 95; BFH-Beschlüsse vom 28. September 1967 IV R 60/67, BFHE 90, 277, BStBl II 1968, 62; vom 22. Februar 1985 III R 206/83, BFH/NV 1985, 42).
  • BFH, 22.02.1985 - III R 206/83

    Bemessung des Streitwerts bei einem Rechtsstreit über die gesonderte

    Auszug aus BFH, 10.07.2013 - IV E 7/13
    Die Ermittlung des Streitwerts in einer (einheitlichen und/oder gesonderten) Gewinnfeststellungssache richtet sich dabei nach den steuerlichen Auswirkungen, die die streitigen Feststellungen auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer der Verfahrensbeteiligten haben können (BFH-Urteil vom 10. November 1960 IV 62/60 U, BFHE 72, 251, BStBl III 1961, 95; BFH-Beschlüsse vom 28. September 1967 IV R 60/67, BFHE 90, 277, BStBl II 1968, 62; vom 22. Februar 1985 III R 206/83, BFH/NV 1985, 42).
  • BFH, 01.09.2005 - III E 1/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 10.07.2013 - IV E 7/13
    Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschluss vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92).
  • BFH, 27.10.2008 - I E 3/08

    Streitwert eines Revisionsverfahrens bei gegenläufigen Anträgen

    Auszug aus BFH, 10.07.2013 - IV E 7/13
    Die Regelungen beziehen sich auf wechselseitige Rechtsmittel, die denselben Streitgegenstand betreffen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2008 I E 3/08, BFH/NV 2009, 189).
  • BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 10.07.2013 - IV E 7/13
    Mit Urteil vom 28. Februar 2013 IV R 50/09 (BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494) hat der Senat auf die Revision des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2009  9 K 2067/03 F (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 467) und die Einspruchsentscheidung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) vom 12. März 2003 aufgehoben und den Bescheid des FA über die gesonderte und einheitliche Feststellung 1998 vom 5. Oktober 2000 mit der Maßgabe abgeändert, dass dem Kläger kein Organeinkommen zugerechnet wird.
  • FG Düsseldorf, 21.01.2009 - 9 K 2067/03

    Gewinnfeststellung bei KG - Aufteilung bei Anteilsveräußerung während des

    Auszug aus BFH, 10.07.2013 - IV E 7/13
    Mit Urteil vom 28. Februar 2013 IV R 50/09 (BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494) hat der Senat auf die Revision des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2009  9 K 2067/03 F (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 467) und die Einspruchsentscheidung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) vom 12. März 2003 aufgehoben und den Bescheid des FA über die gesonderte und einheitliche Feststellung 1998 vom 5. Oktober 2000 mit der Maßgabe abgeändert, dass dem Kläger kein Organeinkommen zugerechnet wird.
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2021 - 17 W 47/20

    Streitwert einer Klage bei Abweisung des Klageantrags als unbegründet und des

    Abweichend davon wird die Meinung vertreten, eine Wertaddition finde in allen Fällen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG statt, in denen über den Hilfsantrag entschieden werde, unabhängig vom Inhalt der Entscheidung (MüKoZPO/Wöstmann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 5 Rn. 16; BFH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - IV E 7/13 -, juris Rn. 8; dahin tendierend: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. August 2018 - 4 O 20/18 -, juris Rn. 19; weitergehend: OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. April 2012 - 13 W 19/12 -, juris zur Hilfswiderklage, dass allein der Eintritt der Bedingung ausreiche).
  • BFH, 02.06.2014 - XI E 1/14

    Entscheidung über Erinnerung nach GKG n. F. beim BFH

    a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juli 2013 IV E 7/13, BFH/NV 2013, 1809, m.w.N.).
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