Rechtsprechung
BFH, 29.11.2011 - IV E 9/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Bestimmung des Streitwerts eines Rechtsmittelverfahrens bei späterem Änderungsbescheid über gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung - Unbeachtlichkeit tatsächlicher einkommensteuerlicher Auswirkungen
- openjur.de
Bestimmung des Streitwerts eines Rechtsmittelverfahrens bei späterem Änderungsbescheid über gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung; Unbeachtlichkeit tatsächlicher einkommensteuerlicher Auswirkungen
- Bundesfinanzhof
GKG § 3 Abs 2, GKG § 34, GKG § 40, GKG § 47 Abs 1 S 1, GKG § 52 Abs 1, GKG § 66 Abs 8, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, FGO § 68, EStG § 5a Abs 4 S 3, EStG § 16 Abs 4
Bestimmung des Streitwerts eines Rechtsmittelverfahrens bei späterem Änderungsbescheid über gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung - Unbeachtlichkeit tatsächlicher einkommensteuerlicher Auswirkungen
- Bundesfinanzhof
Bestimmung des Streitwerts eines Rechtsmittelverfahrens bei späterem Änderungsbescheid über gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung - Unbeachtlichkeit tatsächlicher einkommensteuerlicher Auswirkungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 2 GKG, § 34 GKG, § 40 GKG, § 47 Abs 1 S 1 GKG, § 52 Abs 1 GKG
Bestimmung des Streitwerts eines Rechtsmittelverfahrens bei späterem Änderungsbescheid über gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung - Unbeachtlichkeit tatsächlicher einkommensteuerlicher Auswirkungen - rewis.io
Bestimmung des Streitwerts eines Rechtsmittelverfahrens bei späterem Änderungsbescheid über gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung - Unbeachtlichkeit tatsächlicher einkommensteuerlicher Auswirkungen
- ra.de
- rewis.io
Bestimmung des Streitwerts eines Rechtsmittelverfahrens bei späterem Änderungsbescheid über gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung - Unbeachtlichkeit tatsächlicher einkommensteuerlicher Auswirkungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung des Streitwerts gemäß § 52 Abs. 1 GKG im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AO; Zulässigkeit des Ansetzens von 25% des streitigen Gewinns oder Verlustes bei der Bemessung des Streitwerts im Verfahren ...
- datenbank.nwb.de
Bestimmung des Streitwerts im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.09.2008 - I E 5/08
Streitwert bei gesonderter und einheitlicher Einkünftefeststellung
Auszug aus BFH, 29.11.2011 - IV E 9/11
Nach der Rechtsprechung des BFH bemisst sich im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung der Streitwert des § 52 Abs. 1 GKG nach der typisierten einkommensteuerlichen Bedeutung für die Gesellschafter, wobei diese grundsätzlich mit 25 % des streitigen Gewinns oder Verlustes anzusetzen ist; die tatsächlichen steuerlichen Auswirkungen bei den einzelnen Gesellschaftern werden nicht ermittelt (z.B. BFH-Beschluss vom 4. September 2008 I E 5/08, BFH/NV 2008, 2041, m.w.N.). - BFH, 19.07.2011 - IV R 42/10
Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als …
Auszug aus BFH, 29.11.2011 - IV E 9/11
Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) begehrte als ehemaliger Kommanditist einer Schiffsbeteiligung GmbH & Co. KG im Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) IV R 42/10, den auf ihn entfallenden, nach § 5a Abs. 4 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dem Gewinn hinzuzurechnenden Unterschiedsbetrag nicht als laufenden Gewinn, sondern als nach § 16 Abs. 4 EStG tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn festzustellen. - BFH, 27.10.2005 - VII E 10/05
Streitwert: Klage gegen Pfändungsverfügung; Zeitpunkt der Wertberechnung
Auszug aus BFH, 29.11.2011 - IV E 9/11
Sind wie hier die Kosten für das Revisionsverfahren streitig, ist für die Wertberechnung der Zeitpunkt der Einlegung der Revision maßgebend (vgl. auch BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2005 VII E 10/05, BFH/NV 2006, 345, dort für das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision).
- BFH, 31.07.2014 - IV E 2/14
Erinnerung: Abweichung von der typisierenden 25 v. H.-Regel bei …
Die tatsächlichen steuerlichen Auswirkungen bei den einzelnen Gesellschaftern werden nicht ermittelt (z.B. BFH-Beschluss vom 29. November 2011 IV E 9/11, BFH/NV 2012, 434, m.w.N.). - FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 5 KO 5240/16
Steuerrückstände als Streitwert bei der Sache nach auf Abwehr von …
Nach § 40 GKG bestimmt sich der Streitwert des Klageverfahrens vor dem Finanzgericht nach den Anträgen des Klägers im Zeitpunkt der Einlegung der Klage beim Finanzgericht (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 29.11.2011 - IV E 9/11, BFH/NV 2012, 434). - FG Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 7 K 2145/13
Streitwertermittlung gemäß § 40 GKG bei Änderung von Grundlagenbescheiden nach …
c) Diese Beurteilung steht in Einklang mit dem Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 29. November 2011 IV E 9/11 (BFH/NV 2012, 434).