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   BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97   

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BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97 (https://dejure.org/1998,1908)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1998 - IV R 1/97 (https://dejure.org/1998,1908)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 1998 - IV R 1/97 (https://dejure.org/1998,1908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schauspieler - Werbevertrag - Werbeagentur - Gewerbebetrieb - Selbständige Arbeit - Künstlerische Tätigkeit

  • Judicialis

    EStG § 18; ; EStG § 15 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 126 Abs. 2; ; GewStG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2 S. 1 § 18 Abs. 1 Nr. 1
    GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von Werbefotografien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 18 Abs 1 Nr 1
    Freiberufliche Tätigkeit; Gewerbebetrieb; Schauspieler; Werbung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)

  • FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4272/06

    Qualifizierung von Einkünften einer überwiegend im Bereich des Webdesign tätigen

    Kennzeichnend für eine künstlerische Tätigkeit ist das Vorliegen einer eigenschöpferischen Leistung des Künstlers, in der die individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und die - jedenfalls bei Gebrauchskunst - neben einer hinreichenden Beherrschung der Technik grundsätzlich eine künstlerische Gestaltungshöhe erreichen muss (BFH-Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362, BStBl II 1992, 353; vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).
  • BFH, 12.06.2019 - X R 20/17

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Überlassung des kommerzialisierbaren Teils

    Ob eine derartige Gesamttätigkeit insgesamt als gewerblich oder aber künstlerisch anzusehen ist, bestimmt sich daher nicht nach dem geschätzten Anteil der Einzeltätigkeiten am Umsatz oder Ertrag, sondern danach, ob das freiberufliche oder das gewerbliche Element vorherrscht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15.10.1998 - IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465, unter II.3.a; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 15 EStG Rz 1073).
  • FG Köln, 25.04.2018 - 3 K 265/15

    Vorliegen einer gewerblichen bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit bei einer

    a) Künstlerisch tätig i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist ein Steuerpflichtiger, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Darstellungskraft zum Ausdruck kommt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse, objektiv festzustellende Gestaltungshöhe erreicht (BFH vom 16.09.2014, VIII R 5/12, BStBl. II 2015, 217; BFH vom 15.10.1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465; BFH vom 23.09.1999, XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist von den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall abhängig (BFH vom 15.10.1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465 m.w.N.).

    Dabei kommt der allgemeinen Verkehrsauffassung besonderes Gewicht zu (BFH vom 15.10.1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465; BFH vom 14.08.1980, IV R 9/77, BStBl. II 1981, 21).

    Eine künstlerisch gestaltete Leistung verliert nicht allein dadurch die Eigenschaft einer künstlerischen Leistung, dass sie einem gewerblichen Zweck wie z.B. der Werbung dient (BFH vom 15.10.1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465; BFH vom 23.09.1998, XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460; BFH vom 14.12.1976, VIII R 76/75, BStBl. II 1977, 474; BFH vom 26.09.1968, IV 43/64, BStBl. II 1969, 70).

    c) Hat sich der Steuerpflichtige aber an ins einzelne gehende Angaben und Weisungen seines Auftraggebers zu halten und bleibt ihm infolgedessen kein oder kein genügender Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung, so ist eine künstlerische Tätigkeit ausgeschlossen (BFH vom 15.10.1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465; BFH vom 11.07.1991, IV R 102/90, BStBl. II 1992, 413, m.w.N.).

    Ob diese Voraussetzungen einer künstlerischen Tätigkeit vorliegen, ist von den tatsächlichen Verhältnissen und deren Würdigung durch das Finanzgericht als Tatsacheninstanz im Einzelfall abhängig (vgl. BFH 15.10.1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465 m.w.N.).

  • FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 263/02

    Einkommensteuerrecht: Freiberufliche Tätigkeit eines Video-Editors (Cutter)

    Das Wesen künstlerischer Betätigung liegt nach allgemeiner Ansicht und nach der Rechtsprechung des BFH und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.10.1998, IV R 1/97, BFH NV 1999, 465; vom 11.07.1991, IV R 102/90, BStBl II 1992, 413 ; BVerfG v. 24.02.1971, 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173 ; vom 17.07.1984, 1 BvR 16/82, BVerfGE 67, 213 ) in der freien schöpferischen Gestaltung, in der der Steuerpflichtige seine individuelle Anschauungsweise und Darstellungskraft zum Ausdruck bringt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht.

    Dabei kommt der allgemeinen Verkehrsauffassung besonderes Gewicht zu (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil v. 15.10.1998, IV R 1/97 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10

    Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung ist keine künstlerische, son-dern

    Ein künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht (BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).

    Eine künstlerisch gestaltete Leistung verliert daher nicht allein dadurch die Eigenschaft einer künstlerischen Leistung, dass sie dem gewerblichen Zweck der Werbung dient (BFH Urteil vom 14. Dezember 1976, VIII R 76/75, BStBl. II 1977, 474; BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).

    Andererseits ist eine künstlerische Tätigkeit dann nicht gegeben, wenn sich der Steuerpflichtige an ins einzelne gehende Angaben und Weisungen seines Auftraggebers zu halten hat und ihm infolgedessen kein oder kein genügender Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung bleibt (BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).

    Die subjektive Vorstellung des Steuerpflichtigen ist unbeachtlich (BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).

    Der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung erfordert vielmehr einen objektiven Kunstbegriff, der eine allgemein nachvollziehbare Abgrenzung der künstlerischen von der gewerblichen Betätigung aufgrund einer konkreten Definition ermöglicht (BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).

    Die Rechtsprechung misst daher der allgemeinen Verkehrsauffassung bei der Beurteilung dessen, was als künstlerisch einzustufen ist, besonderes Gewicht bei (BFH Beschluss vom 24. April 1996, XI B 118/95, BFH/NV 1996, 806; BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).

  • BFH, 16.09.2014 - VIII R 5/12

    Gewerbliche Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen

    Die Auftritte können deshalb auch nicht im Hinblick auf schauspielerische Leistungen als künstlerische Tätigkeit eingeordnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465 zur Gewerblichkeit eines Schauspielerauftritts als Produktnutzer zu Werbezwecken; Urteil des FG Düsseldorf vom 15. Dezember 2006  1 K 3442/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1316; nachgehend BFH-Beschluss vom 22. November 2007 XI B 15/07, BFH/NV 2008, 370), weil auch insoweit angesichts der Vorgaben der Auftraggeber kein genügender Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung bleibt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16

    Gestaltungsmissbrauch bei Kleinunternehmerregelung

    Die Rechtsprechung hat daher der allgemeinen Verkehrsauffassung bei der Beurteilung dessen, was als künstlerisch einzustufen ist, besondere Bedeutung zugemessen (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).
  • FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10

    Änderung wegen neuer Tatsache, Treu und Glauben, Verletzung von

    Gewerbebetrieb ist nach § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG jede selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Gewerbebetriebs ist nach der Rechtsprechung des BFH ferner, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465, m.w.N.).
  • BFH, 01.06.2006 - IV B 200/04

    Entscheidung über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit erfordert im

    Es legte die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur selbständig ausgeübten künstlerischen Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG bei zweckfreier Kunst einerseits und Gebrauchskunst andererseits dar (u.a. Hinweis auf die Senatsentscheidungen vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465; vom 10. September 1998 IV R 70/97, BFH/NV 1999, 456; vom 19. Februar 1998 IV R 50/96, BFHE 185, 400, BStBl II 1998, 441).
  • FG Düsseldorf, 12.08.2021 - 11 K 2430/18

    Einstufung der Tätigkeit eines Diskjockey als künstlerische oder gewerbliche

    Schuldet ein Steuerpflichtiger gegenüber seinem Auftraggeber einen einheitlichen Erfolg, so ist auch die zur Durchführung des Auftrags erforderliche Tätigkeit regelmäßig als einheitliche zu beurteilen (BFH-Urteile vom 30.03.1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864; vom 15.10.1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465, und vom 22.01.2009 VIII B 153/07, BFH/NV 2009, 758).
  • BFH, 18.05.2000 - IV R 89/99

    Krankenpflegedienst als Gewerbebetrieb

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.04.2008 - 3 K 2240/04

    Steuerliche Qualifizierung der Einkünfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • FG Köln, 27.04.2022 - 2 K 553/18

    Streit um die rechtliche Qualifizierung der Einkünfte aus einer selbstständigen

  • FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10

    Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit, Abfärbung

  • FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04

    Freibetrag für "nebenberufliche künstlerische Tätigkeit" eines nebenberuflich an

  • FG Düsseldorf, 05.11.2004 - 1 K 3118/02

    Graphiker; Freiberufliche Tätigkeit; Künstlerische Tätigkeit; Werbezwecke;

  • BFH, 22.11.2007 - XI B 15/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlen einer BFH-Entscheidung zu genau vergleichbaren

  • FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08

    Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen im Fernsehen für einen

  • FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 6823/02

    Begriff der "ähnlichen Darbietung" in § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG

  • FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 6822/02

    Begriff der "künstlerischen Darbietung" in § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG

  • FG München, 16.10.2003 - 5 K 1166/00

    Mitwirkung einer Schauspielerin an einem Fernsehwerbespot; Künstlerische oder

  • BFH, 11.02.2021 - VIII B 30/20

    Unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Streit um die

  • FG Hamburg, 10.02.2016 - 6 K 83/14

    Zu den Voraussetzungen der Tätigkeit eines beratenden Betriebswirts - Abgrenzung

  • FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 1 K 3442/06

    Einordnung der Tätigkeit einer Moderatorin für einen Verkaufssender als

  • BFH, 12.11.2003 - XI B 162/03

    Frage zur gewerblichen Tätigkeit eines Künstlers oder Schriftstellers nicht

  • FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11

    (Gebrauchs-) Kunst

  • FG Hamburg, 30.11.2007 - 6 K 125/05

    Zur künstlerischen Tätigkeit eines Film-Editors

  • FG München, 19.11.2003 - 10 K 1534/00

    Stuntcoordinator ist gewerblich tätig; Gewerbesteuermessbetrag 1998

  • FG Thüringen, 18.10.2000 - I 1043/00

    Prüfung des Vorliegens einer künstlerischen, sportlichen, artistischen oder

  • FG München, 27.01.2012 - 8 K 4021/08

    Künstlerische Tätigkeit

  • FG München, 23.01.2009 - 1 K 2390/07

    Produktion urheberrechtlich geschützter Bühnenwerke als Gewerbebetrieb

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2013 - 10 K 4781/09

    Gewerblichkeit der Einkünfte aus der Verwertung eines Urheberrechts an einem

  • FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06

    Gewerbesteuer bei einem Eiskunstläufer; Abgrenzung zwischen Gewerbe und

  • FG München, 21.12.2009 - 1 V 1224/09

    Umsetzung von Entwürfen namhafter Modelabels in Computerschnitte als gewerbliche

  • FG Hamburg, 29.06.2001 - II 369/00

    Herstellung und Vertrieb von Schiffsminiaturen als zweckfreie künstlerische

  • SG Frankfurt/Main, 12.10.2020 - S 20 R 364/16
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