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   BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06   

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https://dejure.org/2009,1176
BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06 (https://dejure.org/2009,1176)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2009 - IV R 10/06 (https://dejure.org/2009,1176)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - IV R 10/06 (https://dejure.org/2009,1176)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 15 Abs. 2

  • openjur.de

    Nachhaltigkeit einer Tätigkeit; Verkehrsbeteiligung; Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag; Bauvertrag mit Einschaltung eines Generalunternehmers

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 2

  • Betriebs-Berater

    Nachhaltigkeit einer Tätigkeit - Verkehrsbeteiligung - Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag - Bauvertrag mit Einschaltung eines Generalunternehmers

  • Judicialis

    AO § 164 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeine wirtschaftliche Tätigkeit einer GbR mit Zweck des Erwerbs eines Grundstücks, dessen Bebauung mit Pavillons und Hallen und deren anschließende Vermietung; Nachhaltige Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr bei einer Tätigkeit zur Errichtung von ...

  • datenbank.nwb.de

    Nachhaltigkeit: Bauvertrag mit Einschaltung eines Generalunternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei der Bebauung eines Grundstücks mit verschiedenen Baueinheiten ? Einschaltung eines Generalunternehmers ? Zurechnung der Tätigkeiten des Generalunternehmens gegenüber dem Auftraggeber ? Anforderungen an die Nachhaltigkeit i. S. des § 15 Abs. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachhaltige Tätigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemeine wirtschaftliche Tätigkeit einer GbR mit Zweck des Erwerbs eines Grundstücks, dessen Bebauung mit Pavillons und Hallen und deren anschließende Vermietung; Nachhaltige Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr bei einer Tätigkeit zur Errichtung von ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Errichtung von Gebäuden als gewerbliche Tätigkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bauvertrag mit Einschaltung eines Generalunternehmers

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Erfüllung eines einzigen Auftrags unter Einschaltung eines Generalunternehmers kann nachhaltige gewerbliche Betätigung sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachhaltigkeit: Auch ein einziges Bauprojekt kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen! (IBR 2009, 355)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 1
    Gewerbebetrieb; Grundstück; Nachhaltigkeit; Veräußerung; Vermögensverwaltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 321
  • NJW 2009, 1534
  • BB 2009, 923
  • DB 2009, 988
  • BStBl II 2009, 533
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259).

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass an der Klägerin und der FHZ-S teilweise dieselben Personen beteiligt waren (BFH-Urteil in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259).

    10, 1 Mio. DM (bzw. 11, 1 Mio. DM, wenn man den Gewinn der Klägerin mitrechnet) nicht so hoch, dass aus ihnen allein geschlossen werden müsste, dass die Klägerin bei der Errichtung des Fachhandwerkszentrums nachhaltig i.S. des § 15 Abs. 2 EStG tätig geworden wäre (BFH-Urteile in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, und in BFH/NV 2007, 412).

    Der erkennende Senat hat die Frage bisher offen gelassen (BFH-Urteil in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259).

  • BFH, 26.09.2006 - X R 27/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verkauf nur eines Grundstücks; Nachhaltigkeit

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06
    Wie die Gründe des BFH-Urteils in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 zeigen, kann auch die Errichtung eines einzigen, aber ungewöhnlich aufwändigen Gebäudes als nachhaltig anzusehen sein, wobei der BFH einschränkend darauf hingewiesen hat, dass für die Annahme der Nachhaltigkeit solche Einzeltätigkeiten nicht ausreichen, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, und vom 26. September 2006 X R 27/03, BFH/NV 2007, 412).

    10, 1 Mio. DM (bzw. 11, 1 Mio. DM, wenn man den Gewinn der Klägerin mitrechnet) nicht so hoch, dass aus ihnen allein geschlossen werden müsste, dass die Klägerin bei der Errichtung des Fachhandwerkszentrums nachhaltig i.S. des § 15 Abs. 2 EStG tätig geworden wäre (BFH-Urteile in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, und in BFH/NV 2007, 412).

    Zudem hat die Klägerin so viele Aktivitäten entfaltet, dass ihre Tätigkeit unter diesem Gesichtspunkt auch bei Beachtung der in den BFH-Urteilen in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606 und in BFH/NV 2007, 412 genannten Einschränkungen als nachhaltig bezeichnet werden muss.

  • BFH, 14.11.1972 - VIII R 71/72

    Gewerbliche Grundstücksverkäufe - Parzellierung - Erschließung -

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06
    Der VIII. Senat des BFH hat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98 (BFH/NV 2003, 742) zu erkennen gegeben, dass er dazu neigt, die Vertragsleistungen des Generalunternehmers dem Auftraggeber (hier: der Klägerin) auch für die Prüfung der Nachhaltigkeit jeweils gesondert (d.h. als eine Vielzahl wirtschaftlicher Einzelaktivitäten) zuzurechnen (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302).

    Allerdings ging es in den BFH-Urteilen in BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239 und in BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666 um die Frage, ob von einem Beauftragten entfaltete Aktivitäten zur Folge hatten, dass unbebaute --vor langer Zeit erworbene-- Grundstücke zu gewerblichem Umlaufvermögen wurden (z.B. durch Aufstellung eines Bebauungsplans und Erschließung - im Gegensatz zu bloßer Parzellierung).

  • BFH, 06.02.1986 - IV R 133/85

    Steuerliche Zuordnung einer Tätigkeit - Grundstückserschließungsgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06
    Der VIII. Senat des BFH hat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98 (BFH/NV 2003, 742) zu erkennen gegeben, dass er dazu neigt, die Vertragsleistungen des Generalunternehmers dem Auftraggeber (hier: der Klägerin) auch für die Prüfung der Nachhaltigkeit jeweils gesondert (d.h. als eine Vielzahl wirtschaftlicher Einzelaktivitäten) zuzurechnen (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302).

    Allerdings ging es in den BFH-Urteilen in BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239 und in BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666 um die Frage, ob von einem Beauftragten entfaltete Aktivitäten zur Folge hatten, dass unbebaute --vor langer Zeit erworbene-- Grundstücke zu gewerblichem Umlaufvermögen wurden (z.B. durch Aufstellung eines Bebauungsplans und Erschließung - im Gegensatz zu bloßer Parzellierung).

  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06
    Wie die Gründe des BFH-Urteils in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 zeigen, kann auch die Errichtung eines einzigen, aber ungewöhnlich aufwändigen Gebäudes als nachhaltig anzusehen sein, wobei der BFH einschränkend darauf hingewiesen hat, dass für die Annahme der Nachhaltigkeit solche Einzeltätigkeiten nicht ausreichen, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, und vom 26. September 2006 X R 27/03, BFH/NV 2007, 412).

    Zudem hat die Klägerin so viele Aktivitäten entfaltet, dass ihre Tätigkeit unter diesem Gesichtspunkt auch bei Beachtung der in den BFH-Urteilen in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606 und in BFH/NV 2007, 412 genannten Einschränkungen als nachhaltig bezeichnet werden muss.

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06
    Maßgeblich ist, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilhabe entspricht (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1999 I R 16/99, BFHE 191, 45, BStBl II 2000, 404; vom 22. Januar 2003 X R 37/00, BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464; zustimmend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.I. der Gründe).

    Der Vertrag entspricht demnach den Verträgen, wie sie von Bauunternehmern oder Generalübernehmern und mithin von Gewerbetreibenden abgeschlossen werden (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.4. der Gründe).

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06
    Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäftes oder Vertrages eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294).

    Wie die Gründe des BFH-Urteils in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 zeigen, kann auch die Errichtung eines einzigen, aber ungewöhnlich aufwändigen Gebäudes als nachhaltig anzusehen sein, wobei der BFH einschränkend darauf hingewiesen hat, dass für die Annahme der Nachhaltigkeit solche Einzeltätigkeiten nicht ausreichen, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, und vom 26. September 2006 X R 27/03, BFH/NV 2007, 412).

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06
    Eine Tätigkeit ist regelmäßig dann nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (vgl. Senatsurteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.2. der Gründe).

    Für den Fall, dass ein zu bebauendes Grundstück verkauft wird, hat der BFH außerdem das Erfordernis aufgestellt, dass die maßgeblichen Aktivitäten mit dem Ziel entfaltet wurden, den Verkaufspreis zu erhöhen (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.2. der Gründe a.E.).

  • BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98

    Klagebefugnis einer KG; gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06
    Der VIII. Senat des BFH hat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98 (BFH/NV 2003, 742) zu erkennen gegeben, dass er dazu neigt, die Vertragsleistungen des Generalunternehmers dem Auftraggeber (hier: der Klägerin) auch für die Prüfung der Nachhaltigkeit jeweils gesondert (d.h. als eine Vielzahl wirtschaftlicher Einzelaktivitäten) zuzurechnen (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302).
  • BFH, 12.02.1990 - X B 124/88

    Veräußerung der Miteigentumsanteile an einem Grundstück als gewerblicher

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06
    Der VIII. Senat des BFH hat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98 (BFH/NV 2003, 742) zu erkennen gegeben, dass er dazu neigt, die Vertragsleistungen des Generalunternehmers dem Auftraggeber (hier: der Klägerin) auch für die Prüfung der Nachhaltigkeit jeweils gesondert (d.h. als eine Vielzahl wirtschaftlicher Einzelaktivitäten) zuzurechnen (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302).
  • BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03

    Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel setzt Wiederholungsabsicht

  • BFH, 20.09.1995 - X R 34/93
  • FG Brandenburg, 14.12.2005 - 2 K 1064/04

    Nachhaltigkeit bei der Verpflichtung zur Errichtung von Gebäuden

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 27/01

    Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag bei Forschungs- und Entwicklungsleistungen

  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

  • BFH, 16.05.2002 - IV R 94/99

    Pilot als Gewerbetreibender

  • BFH, 15.12.1999 - I R 16/99

    Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00

    Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung

  • BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08

    Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur

    b) Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also die Absicht besteht, weitere Geschäfte abzuschließen (u.a. BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 10/06, BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.c aa der Gründe).

    Diese erfordert eine Tätigkeit, die gegen Entgelt am Markt erbracht und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFH-Urteil in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.b der Gründe).

    Maßgeblich ist, ob die zu beurteilende Tätigkeit dem Bild einer unternehmerischen Marktteilhabe entspricht (BFH-Urteil in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.b aa der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 30.11.2023 - IV R 10/21

    Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres

    Eine Tätigkeit ist regelmäßig nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (z.B. BFH-Urteile vom 19.02.2009 - IV R 10/06, BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533; vom 22.07.2010 - IV R 62/07, Rz 36; vom 14.09.2017 - IV R 34/15, Rz 29).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08

    Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf

    (1) Denn zum einen sind dazu nur Leistungen von einem Gewicht geeignet, wie es etwa die Bebauung hat (vgl. oben unter II.2.a bb (2); BFH-Urteile vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter II.2.c der Gründe, und vom 19. Februar 2009 IV R 10/06, BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.c ff der Gründe, zur Nachhaltigkeit).
  • BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

    a) Eine Tätigkeit ist regelmäßig nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also die Absicht besteht, weitere Geschäfte abzuschließen (u.a. BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 10/06, BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.c aa der Gründe).

    a) Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert eine Tätigkeit, die gegen Entgelt am Markt erbracht und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFH-Urteil in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.b der Gründe).

  • BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07

    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

    a) Eine Tätigkeit ist grundsätzlich nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 10/06, BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.c aa der Gründe, m.w.N.).

    Wie die Gründe des BFH-Urteils in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 zeigen, kann auch die Errichtung eines einzigen, aber ungewöhnlich aufwändigen Gebäudes als nachhaltig anzusehen sein, wobei der BFH einschränkend darauf hingewiesen hat, dass für die Annahme der Nachhaltigkeit solche Einzeltätigkeiten nicht ausreichen, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll (BFH-Urteil in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.c dd der Gründe, m.w.N.).

    Maßgeblich ist, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilhabe entspricht (BFH-Urteil in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 21.12.2023 - 14 K 1546/22

    Grundstückshandel bei städtebaulichem Veräußerungszwang

    Die Durchführung der Arbeiten durch die - ggfs. von der noch zwischengeschalteten S. GmbH - beauftragten Generalunternehmer sind ihr als Auftraggeberin jeweils gesondert als Einzelaktivitäten zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 19.02.2009 - IV R 10/06, BStBl II 2009, 533, Leitsatz).

    Es dient dazu, solche Betätigungen abzugrenzen, die zwar von einer Gewinnerzielungsabsicht getragen, aber nicht auf einen Güter- und Leistungsaustausch gerichtet sind (BFH-Urteil vom 19.02.2009 - IV R 10/06, BStBl II 2009, 533).

    Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kann sogar dann vorliegen, wenn Geschäftsbeziehungen zu anderen Personen vertraglich ausgeschlossen sind; maßgeblich ist (dann) lediglich, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilhabe entspricht (BFH-Urteil vom 19.02.2009 - IV R 10/06, BFH/NV 2009, 832 unter II.2.a)aa) m.w.N.).

  • FG Münster, 18.07.2016 - 14 K 1370/12

    Turnierpokerspieler erzielt gewerbliche Einkünfte

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (vgl. BFH-Urteil vom 19.02.2009 - IV R 10/06, BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 14.08.2013 - 2 K 242/12

    Einkommensteuer, Gewerbesteuer: Abgrenzung gewerblicher Vermietung von privater

    Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist (BFH-Urt. vom 26.06.2007 IV R 49/04, BStBl II 2009, 289; vom 19.02.2009 IV R 10/06, BStBl II 2009, 533).
  • BFH, 19.10.2010 - X R 41/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in

    Maßgeblich ist allein, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspricht (BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 10/06, BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Hätte er --wie vom FA im Revisionsverfahren vorgetragen-- die Wirksamkeit des Generalunternehmervertrags vom Zustandekommen eines Kaufvertrags abhängig gemacht, wären ihm die Vertragsleistungen des Generalunternehmers, den er auch zu überwachen hatte, gesondert zuzurechnen (BFH-Urteile vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302; in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533).

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2014/17

    Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Nicht in der Steuererklärung

    Eine Tätigkeit ist regelmäßig nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also die Absicht besteht, weitere Geschäfte abzuschließen (vgl. BFH, Urteil vom 19. Februar 2009, IV R 10/06, BStBl II 09, 533); nicht jede einzelne Handlung der Tätigkeit braucht jedoch in Wiederholungsabsicht verwirklicht zu werden (vgl. BFH, Urteil vom 18. Januar 1995, XI R 28/94, BFH/NV 1995, 787).

    Die Nachhaltigkeit kann selbst dann zu bejahen sein, wenn der Steuerpflichtige nur ein einziges Geschäft oder einen einzigen (Veräußerungs-)Vertrag abschließt und sich insoweit keine Wiederholungsabsicht feststellen lässt (vgl. BFH, Urteil vom 19. Februar 2009, IV R 10/06, BStBl II 2009, 533).

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2160/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K

  • BFH, 14.09.2017 - IV R 34/15

    Nachhaltigkeit bei gewerblichem Forderungskäufer - Ermittlung des wirklichen

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2220/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K

  • FG München, 01.12.2014 - 7 K 2162/12

    Voraussetzungen für einen Forstbetrieb nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Erwerb von

  • BFH, 22.09.2016 - IV R 2/13

    Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2b EStG 1999 verfassungsgemäß - Zeitlicher

  • FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12

    Gewinnerzielungsabsicht und Bartender als nebenberufliche Tätigkeit

  • FG München, 15.12.2014 - 7 K 2242/12

    Geerbtes Waldgrundstück als Forstbetrieb - Veräußerte Waldfläche von 0,5 ha als

  • FG Sachsen, 29.10.2019 - 4 K 1734/18

    Anwendung des Steuersatzes des § 34b EStG bei Holznutzungen infolge höherer

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