Rechtsprechung
BFH, 11.07.1991 - IV R 102/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
GewStG § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2; EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Einnahmen aus schauspielerischer Tätigkeit - Werbung - Eigenschöpferische Leistungen - Selbständige künstlerische Tätigkeit - Rolle eines Produktbenutzers - Verwertung von Fotografien - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Besteuerung der Einnahmen von Künstlern und Schauspielern aus der Werbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Pressemeldung)
Abgabe von Impfstoffen: Abgrenzung der freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Papierfundstellen
- BFHE 166, 36
- BB 1992, 1778
- BB 1992, 265
- DB 1992, 614
- BStBl II 1992, 413
Wird zitiert von ... (67)
- BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher …
Das gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen den verschiedenen Tätigkeiten bestehen (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413, m. w. N.).Sind allerdings bei einer Tätigkeit beide Tätigkeitsarten derart miteinander verflochten, daß sie sich gegenseitig unlösbar bedingen, so liegt eine einheitliche Tätigkeit vor, die steuerlich danach zu qualifizieren ist, ob das freiberufliche oder das gewerbliche Element vorherrscht (BFH-Urteil in BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413).
- BFH, 30.03.1994 - I R 54/93
1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung …
Eine künstlerische Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt - abgesehen von weiteren Voraussetzungen - nur vor, wenn der Steuerpflichtige eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht (vgl. hierzu insbesondere die BFH-Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362, BStBl II 1992, 353; IV R 15/90, BFHE 165, 216, BStBl II 1991, 889; IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413).Sind die verschiedenen Tätigkeiten nach der Verkehrsauffassung ohne Schwierigkeiten zu trennen, so können sie nach der (jüngeren) Rechtsprechung des BFH steuerlich getrennt beurteilt werden, und zwar auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen den verschiedenen Tätigkeiten bestehen (vgl. z. B. BFH in BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413 m. w. N.;… Schmidt, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., § 15 Anm. 21 m. w. N.;… Lenski/Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 2 Rdnr. 452).
Sind allerdings bei einer Tätigkeit die verschiedenen Tätigkeitsarten derart miteinander verflochten, daß sie sich gegenseitig unlösbar bedingen, so liegt eine einheitliche Tätigkeit vor, die steuerlich danach zu qualifizieren ist, ob das künstlerische oder das gewerbliche Element vorherrscht (vgl. BFH in BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413; BFH-Urteil vom 29. Juli 1981 I R 183/79, BFHE 134, 135, BStBl II 1982, 22;… weitere Nachweise bei Lenski/Steinberg, a. a. O., § 2 Rdnr. 453).
Die Fragen, ob eine Tätigkeit die aufgezeigten Merkmale einer künstlerischen Tätigkeit erfüllt, eine einheitliche Tätigkeit vorliegt und welches Element einen einheitlichen Betrieb prägt, hat das FG anhand der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles zu beurteilen (BFH in BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413).
- BFH, 19.02.1998 - IV R 11/97
Keine Abfärbung der gewerblichen Tätigkeit einer GbR nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG …
Im Unterschied zur sog. gemischten Tätigkeit eines Einzelunternehmers, bei dem eine gleichzeitige gewerbliche und freiberufliche Betätigung selbst bei sachlichen und wirtschaftlichen Berührungspunkten dieser Tätigkeiten in der Regel getrennt zu beurteilen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413), bedingt die Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG bei gemischt tätigen Personengesellschaften eine Umqualifizierung von nicht gewerblichen Tätigkeiten durch eine gleichzeitig ausgeübte gewerbliche Tätigkeit.
- BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97
GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von …
a) Das Wesen künstlerischer Betätigung liegt in der freien schöpferischen Gestaltung, in der der Steuerpflichtige seine individuelle Anschauungsweise und Darstellungskraft zum Ausdruck bringt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413, zu 2., m.w.N.; ähnlich auch das Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Entscheidungen vom 24. Februar 1971 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188 f., und vom 17. Juli 1984 1 BvR 816/82, BVerfGE 67, 213;… dazu auch Senatsbeschluß vom 3. März 1998 IV B 45/96, BFH/NV 1998, 956).Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist von den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall abhängig, die das FG nach seiner freien Überzeugung zu beurteilen hat (vgl. Senatsurteile vom 20. Juni 1962 IV 208/60 U, BFHE 75, 322, BStBl III 1962, 385; vom 3. Februar 1977 IV R 112/72, BFHE 121, 429, BStBl II 1977, 459, und in BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413).
b) Die Grundsätze, nach denen eine schauspielerische Tätigkeit im Bereich der Werbung als schöpferische Leistung zu werten ist und daher zu den Einkünften aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit gehört, hat der erkennende Senat zuletzt in seinem Urteil in BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413 (m.w.N.) dargelegt.
Hat sich der Steuerpflichtige aber an ins einzelne gehende Angaben und Weisungen seines Auftraggebers zu halten und bleibt ihm infolgedessen kein oder kein genügender Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung, so ist eine künstlerische Tätigkeit ausgeschlossen (vgl. Senat in BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413, m.w.N.).
Der Senat ist an diese Tatsachenwürdigung des FG gebunden, weil sie auf der dargestellten Rechtsprechung beruht und das vom FG gefundene Ergebnis zumindest möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 1. April 1971 IV R 195/69, BFHE 102, 85, BStBl II 1971, 522, und in BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413 zu I. 2. b).
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht: Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben …
Auch wenn zwischen den Betätigungen gewisse sachliche und wirtschaftliche Berührungspunkte bestehen - also eine gemischte Tätigkeit vorliegt - sind die Betätigungen regelmäßig steuerlich getrennt zu erfassen (vgl. BFH, BStBl II 1992, 413, 415 mit weiteren Nachweisen). - BFH, 10.08.1994 - I R 133/93
Übt der Inhaber einer Steuerberaterpraxis neben seiner freiberuflichen auch eine …
Der Senat verkennt nicht, daß insbesondere im Hinblick auf die - allerdings im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren nicht zu entscheidende - Frage der Gewerbesteuerpflicht die vollständige Umqualifizierung von überwiegend selbständigen Einkünften in gewerbliche im Ergebnis deswegen unbefriedigend ist, weil die Rechtsprechung des BFH dem Einzelunternehmer bei sog. gemischter Tätigkeit die Möglichkeit einer gesonderten Beurteilung trennbarer Einkunftsarten eröffnet (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1983 VIII R 92/83, BFHE 139, 380, BStBl II 1984, 129, und vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413), während ebendies durch die nunmehr ausdrückliche gesetzliche Regelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG der Personengesellschaft versagt wird. - FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 263/02
Einkommensteuerrecht: Freiberufliche Tätigkeit eines Video-Editors (Cutter)
Das Wesen künstlerischer Betätigung liegt nach allgemeiner Ansicht und nach der Rechtsprechung des BFH und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.10.1998, IV R 1/97, BFH NV 1999, 465; vom 11.07.1991, IV R 102/90, BStBl II 1992, 413 ; BVerfG v. 24.02.1971, 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173 ; vom 17.07.1984, 1 BvR 16/82, BVerfGE 67, 213 ) in der freien schöpferischen Gestaltung, in der der Steuerpflichtige seine individuelle Anschauungsweise und Darstellungskraft zum Ausdruck bringt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht. - BFH, 16.09.2014 - VIII R 5/12
Gewerbliche Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen
Die Auftritte können deshalb auch nicht im Hinblick auf schauspielerische Leistungen als künstlerische Tätigkeit eingeordnet werden (…vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465 zur Gewerblichkeit eines Schauspielerauftritts als Produktnutzer zu Werbezwecken; Urteil des FG Düsseldorf vom 15. Dezember 2006 1 K 3442/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1316;… nachgehend BFH-Beschluss vom 22. November 2007 XI B 15/07, BFH/NV 2008, 370), weil auch insoweit angesichts der Vorgaben der Auftraggeber kein genügender Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung bleibt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BFH, 02.10.2003 - IV R 48/01
Einkünfte eines Arztes aus Privatklinik
Das gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen den verschiedenen Tätigkeiten bestehen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413, und vom 24. April 1997 IV R 60/95, BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567, jeweils m.w.N.).Eine einheitliche Tätigkeit liegt nur dann vor, wenn die verschiedenen Tätigkeiten derart miteinander verflochten sind, dass sie sich gegenseitig unlösbar bedingen; diese einheitliche Tätigkeit ist dann steuerlich danach zu qualifizieren, ob das freiberufliche oder das gewerbliche Element vorherrscht (BFH-Urteil in BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413).
- BFH, 23.09.1998 - XI R 71/97
"Künstlerische Tätigkeit" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH übt ein Steuerpflichtiger eine künstlerische Tätigkeit aus, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt, und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus grundsätzlich eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1971 IV R 139/66, BFHE 104, 314, BStBl II 1972, 335; vom 14. Dezember 1976 VIII R 76/75, BFHE 121, 410, BStBl II 1977, 474; vom 2. Dezember 1980 VIII R 32/75, BFHE 132, 77, BStBl II 1981, 170; vom 22. März 1990 IV R 145/88, BFHE 160, 253, BStBl II 1990, 643; vom 11. Juli 1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362, BStBl II 1992, 353; vom 11. Juli 1991 IV R 15/90, BFHE 165, 216, BStBl II 1991, 889; vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413; vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864).d) Die Frage, ob eine Tätigkeit die aufgezeigten Merkmale einer künstlerischen Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllt, hat das FG anhand der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles zu beurteilen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413; in BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864).
- BFH, 10.06.2008 - VIII R 101/04
Trennbarkeit von freiberuflicher Unternehmensberatung und gewerblicher …
- FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91
Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen …
- BFH, 18.03.1999 - IV R 5/98
Abgrenzung Gewerbebetrieb - selbständige Arbeit bei selbständigem Hausverwalter
- FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10
Änderung wegen neuer Tatsache, Treu und Glauben, Verletzung von …
- FG Rheinland-Pfalz, 02.04.2008 - 3 K 2240/04
Steuerliche Qualifizierung der Einkünfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts …
- FG Köln, 25.04.2018 - 3 K 265/15
Vorliegen einer gewerblichen bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit bei einer …
- BFH, 24.09.1998 - IV R 16/98
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht freiberuflich
- BFH, 30.03.1994 - I R 53/93
Gewerbesteuerpflicht eines Restaurationsbetriebs in der Form der Gesellschaft …
- FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08
Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen im Fernsehen für einen …
- FG Düsseldorf, 12.08.2021 - 11 K 2430/18
Einstufung der Tätigkeit eines Diskjockey als künstlerische oder gewerbliche …
- FG Hamburg, 10.09.2013 - 3 K 80/13
Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und …
- FG Düsseldorf, 21.01.2010 - 14 K 575/08
Insolvenzverwaltertätigkeit eines Rechtsanwaltes gewerbesteuerpflichtig
- FG Niedersachsen, 23.03.2005 - 3 K 175/99
Tätigkeit eines Hausverwalters: sonstige selbständige Arbeit oder Gewerbebetrieb?
- BFH, 10.09.1998 - IV R 16/97
Erstellen eines Softwarelernprogramms
- FG Berlin, 18.09.1996 - VI 277/90
- BFH, 14.09.2005 - VI R 89/98
Pauschalierung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte in Betrieben der Landwirtschaft …
- FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10
Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit, Abfärbung
- BFH, 21.04.1994 - IV R 99/93
Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Treuhänderleistungen bei Tätigkeit …
- FG Baden-Württemberg, 24.10.2002 - 9 K 173/01
Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der …
- FG Düsseldorf, 25.02.2004 - 7 K 7162/01
Gewerbesteuer; Büttenredner; Künstlerische Tätigkeit; Eigenschöpferische Leistung …
- FG Münster, 21.11.2005 - 8 K 3185/02
Beurteilung der Einkünfte einer aus Diplom-Psychologen bestehenden GbR zur …
- BFH, 05.05.1999 - IV B 35/98
Freiberufler; Entwicklung von Software
- FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04
Freibetrag für "nebenberufliche künstlerische Tätigkeit" eines nebenberuflich an …
- FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit einer …
- FG Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 2 K 139/05
Zur steuerschädlichen Verwendung von Lebensversicherungen ist deren …
- FG Hessen, 29.03.2001 - 8 K 3307/96
Keine Gewerbesteuerfreiheit für Arzt mit Privatklinik
- FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 279/04
Freiberufliche Tätigkeit einer Personengesellschaft in Abgrenzung zu deren …
- BFH, 24.02.2003 - V B 176/02
NZB; Verbandstätigkeit eines Fahrlehrers; USt
- FG Hamburg, 17.01.1997 - II 97/96
Aufteilung des Entgelts einerseits zwischen künstlerischer Darbietung und …
- FG Köln, 27.04.2006 - 10 K 6416/02
Gewinnermittlung bei einem Generalübernehmer
- FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 322/04
Freiberufliche Tätigkeit einer Personengesellschaft; Umqualifizierung sämtlicher …
- FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 280/04
Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit einer unternehmerisch …
- BFH, 12.11.2003 - XI B 162/03
Frage zur gewerblichen Tätigkeit eines Künstlers oder Schriftstellers nicht …
- BFH, 19.09.2001 - IV B 137/00
Unbegründetheit der Beschwerde - Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - …
- FG Hamburg, 30.11.2007 - 6 K 125/05
Zur künstlerischen Tätigkeit eines Film-Editors
- FG Niedersachsen, 09.12.1997 - I 500/95
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2004 - 11 K 208/04
Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei …
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.1996 - V 1121/95
Anforderungen an die einkommensteuerrechtliche Abfärbewirkung; Steuerliche …
- FG Köln, 27.04.2022 - 2 K 553/18
Streit um die rechtliche Qualifizierung der Einkünfte aus einer selbstständigen …
- FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 324/04
Vermögensverwaltende Tätigkeit bei Beschränkung auf das Geltendmachen der aus der …
- FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 325/04
Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit einer unternehmerisch …
- FG München, 16.10.2003 - 5 K 1166/00
Mitwirkung einer Schauspielerin an einem Fernsehwerbespot; Künstlerische oder …
- BFH, 14.04.1994 - I B 150/93
Frage der Beurteilung des Berufs eines Steintechnikers als Ingenieur oder …
- FG Hamburg, 29.06.2001 - II 369/00
Herstellung und Vertrieb von Schiffsminiaturen als zweckfreie künstlerische …
- FG Baden-Württemberg, 20.12.1999 - 14 K 167/96
Gewerbesteuer-Meßbetrag 1989-1991
- FG München, 09.11.1998 - 16 K 2435/98
Ausschluss der Kindergeldzahlung für volljährige Kinder in Berufsausbildung mit …
- FG Baden-Württemberg, 04.02.1998 - 2 K 3/94
Qualifikation der Tätigkeit eines beratenden Betriebswirt als freiberuflich im …
- SG Frankfurt/Main, 12.10.2020 - S 20 R 364/16
- FG Sachsen, 05.12.2002 - 2 K 691/01
Gewerbliche Prägung einer Freiberufler-Gesellschaft des bürgerlichen Rechts …
- FG Hamburg, 27.11.2002 - VII 301/00
Versteuerung des unter dem Grundfreibetrag liegenden Einkommens durch …
- FG Hamburg, 20.06.1995 - V 252/93
Voraussetzungen für die Behandlung von Gewinnen als gewerbliche Gewinne; …
- FG Nürnberg, 27.09.2004 - II 290/03
Umsatzsteuerpflicht des Verkaufs von medizinischen Hilfsmitteln durch einen …
- FG Hamburg, 19.03.1998 - VI 189/95
Voraussetzungen für das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit
- FG Nürnberg, 25.04.1995 - I 67/94
- FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 2 K 691/01
Gewerbliche Prägung einer Freiberufler-GbR; Einheitlichkeit der Betätigung
- FG München, 21.11.1996 - 11 K 4118/92
Beurteilung von Einkünften als gewerblich; Nichtberücksichtigung des Freibetrages …
- FG Hamburg, 08.06.1995 - VII 72/92
Abgrenzung der freiberuflichen von der gewerblichen Tätigkeit; Ausübung einer …