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   BFH, 26.11.1992 - IV R 109/90   

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https://dejure.org/1992,485
BFH, 26.11.1992 - IV R 109/90 (https://dejure.org/1992,485)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1992 - IV R 109/90 (https://dejure.org/1992,485)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1992 - IV R 109/90 (https://dejure.org/1992,485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1
    Dispacheur ist kein freier Beruf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 170, 88
  • BB 1993, 570
  • DB 1993, 865
  • BStBl II 1993, 235
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 74/05

    Promotionsberater ist nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig

    Die ausdrückliche Aufnahme der wissenschaftlich geprägten Berufe in den Katalog der freien Berufe wäre überflüssig, wenn deren Tätigkeit bereits stets aufgrund ihrer Ausbildung als wissenschaftliche Arbeit zu beurteilen wäre (BFH-Urteile vom 26. November 1992 IV R 109/90, BFHE 170, 88, BStBl II 1993, 235, verneint für einen Dispacheur; vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864).

    Ebenso wenig ist die bloße Vermittlung wissenschaftlicher Grundsätze und Methoden bereits eine wissenschaftliche Tätigkeit, sofern sie im Wesentlichen in einer praxisorientierten Beratung besteht (BFH-Urteil in BFHE 170, 88, BStBl II 1993, 235; Urteil des FG Düsseldorf vom 25. Januar 2005 17 K 572/02 G, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2005, 824, m.w.N.).

    Allein maßgebend ist die Art der vom Auftragnehmer ausgeübten Tätigkeit (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 89; in BFHE 170, 88, BStBl II 1993, 235).

  • BFH, 19.09.2002 - IV R 74/00

    Beratender Betriebswirt als Freiberufler

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Rechtsprechung, die z.B. dem Senatsurteil vom 26. November 1992 IV R 109/90 (BFHE 170, 88, BStBl II 1993, 235 --Dispacheur--) zugrunde liegt, verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2001 2 BvR 460/93, Finanz-Rundschau --FR-- 2001, 367, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung ---HFR-- 2001, 496; ferner den Beschluss vom 15. März 2001 1 BvR 2102/00, Steuer-Eildienst --StEd-- 2001, 307, mit dem die Verfassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil vom 4. Mai 2000 IV R 52/99, nicht veröffentlicht, juris --Gewerbesteuermessbetragssache desselben Steuerpflichtigen wie in BFHE 192, 439, BStBl II 2000, 616-- nicht zur Entscheidung angenommen wurde).

    Vielmehr ist die Rechtsprechung des Senats, wonach in der Ausbildung für den Regelfall ein zulässiges und sachlich einleuchtendes Differenzierungskriterium für die Zuordnung zu einem Katalogberuf gesehen werden kann, vom BVerfG mehrfach bestätigt worden (s. Nachweise in Senatsurteil in BFHE 170, 88, BStBl II 1993, 235, unter II. 4.).

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 2/95

    Eine Beratungstätigkeit, die auf die Lösung von Problemen in einem bestimmten

    Daß einzelne Elemente der sog. Katalogberufe erfüllt sind, genügt nicht, um eine Tätigkeit als freiberuflich zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1992 IV R 109/90, BFHE 170, 88, BStBl II 1993, 325).
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