Rechtsprechung
BFH, 30.03.2017 - IV R 11/15 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 3, UmwStG § 24 Abs 2, AO § 42 Abs 1, UmwStG § 24 Abs 3
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen
- Bundesfinanzhof
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 16 Abs 2 EStG 2002, § 16 Abs 3 EStG 2002, § 24 Abs 2 UmwStG 2002, § 42 Abs 1 AO
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen - IWW
§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes, § ... 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG, § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG, § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 251 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 74 FGO, § 155 FGO, § 251 ZPO, § 251 Satz 1 ZPO, § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 126 Abs. 2 FGO, § 42 der Abgabenordnung (AO), § 42 Abs. 1 Satz 2 AO, § 42 AO, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, § 24 des Umwandlungssteuergesetzes, § 16 EStG, § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG, § 24 Abs. 3 Satz 1 UmwStG, § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 16 Abs. 3 Satz 1 Alternative 1 EStG, § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG, § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 16 Abs. 3 Sätze 3 und 4 EStG, § 16 Abs. 2, Abs. 3 EStG, § 24 Abs. 4 Halbsatz 1, § 22 Abs. 1, § 12 Abs. 3 Satz 1 UmwStG, § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG, § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG, § 24 Abs. 2, Abs. 3 UmwStG, § 24 UmwStG, § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG, § 135 Abs. 2 FGO, § 139 Abs. 4 FGO
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen - Wolters Kluwer
Ertragsteuerliche Behandlung des Ausscheidens eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung aus dem mitunternehmerischen Vermögen
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
§ 16 EStG
Gewinnrealisierung, Realteilung - Betriebs-Berater
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen
- rewis.io
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen
- rechtsportal.de
Ertragsteuerliche Behandlung des Ausscheidens eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung aus dem mitunternehmerischen Vermögen
- datenbank.nwb.de
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Realteilung bei Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Buchwertfortführung bei Ausscheiden aus Personengesellschaft gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensaussetzung - wegen eines beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft - gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Buchwertfortführung bei Ausscheiden aus Personengesellschaft gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Buchwertfortführung bei Ausscheiden aus Personengesellschaft gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
- pwc.de (Kurzinformation)
Realteilung und Buchwertfortführung bei Ausscheiden aus Personengesellschaft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gewinnneutraler Ausstieg von Gesellschaftern aus der Personengesellschaft erleichtert
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Gewinnneutrale Realteilung auch bei Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Gewinnneutraler Ausstieg von Gesellschaftern aus der Personengesellschaft erleichtert
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Realteilung auch mit Einzelwirtschaftsgütern
- datev.de (Kurzinformation)
BFH zur Buchwertfortführung bei Ausscheiden aus Personengesellschaft gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
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In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Realteilung
- Realteilung einer Mitunternehmerschaft
- Einzelfälle aus der Rechtsprechung
- Umwandlung
- Steuerrechtliche Beurteilung der Umwandlungen
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 04.12.2014 - 14 K 2968/09
- BFH, 30.03.2017 - IV R 11/15
Papierfundstellen
- BFHE 257, 324
- ZIP 2017, 1710
- ZIP 2017, 49
- BB 2017, 1647
- DB 2017, 1427
- BStBl II 2019, 29
- NZG 2017, 952
Wird zitiert von ... (11)
- BFH, 06.08.2019 - VIII R 12/16
Auflösung einer positiven Ergänzungsrechnung anlässlich der Veräußerung eines …
Zwar kann auch aufgrund der Einbringung für M ein --ebenfalls als Veräußerungsgewinn des M i.S. des § 16 EStG festzustellender (BFH-Urteile vom 30.03.2017 - IV R 11/15, BFHE 257, 324, BStBl II 2019, 29, Rz 32; in BFHE 260, 543, BStBl II 2018, 587, Rz 25)-- Einbringungsgewinn gemäß § 24 Abs. 3 Sätze 1 und 3 UmwStG i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG entstehen, wenn in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich einer Ergänzungsrechnung des M für die eingebrachten Wirtschaftsgüter höhere Werte als die bisherigen Buchwerte angesetzt werden (BFH-Urteil in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, unter 1.; in BFHE 257, 324, BStBl II 2019, 29, Rz 32). - BFH, 01.03.2018 - IV R 38/15
Eigenes Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes während des Bestehens einer …
Als Veräußerungsgewinn i.S. des § 16 Abs. 1 EStG gilt dabei auch ein sog. Einbringungsgewinn i.S. des § 24 UmwStG, denn die Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist grundsätzlich als Veräußerung des Mitunternehmeranteils durch den Einbringenden an die Personengesellschaft i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu verstehen ("tauschähnlicher Vorgang", vgl. BFH-Urteil vom 30. März 2017 IV R 11/15, BFHE 257, 324, Rz 31 f.).Demzufolge entsteht nach der im Streitjahr geltenden Rechtslage durch die Einbringung eines Mitunternehmeranteils unter Wahl der Buchwertfortführung kein Veräußerungsgewinn, wenn der Einbringende nur Gesellschaftsrechte oder aber neben den Gesellschaftsrechten andere Gegenleistungen von der Personengesellschaft erhält und die Summe der Gutschrift auf einem Kapitalkonto der Personengesellschaft und des gemeinen Werts der Gegenleistung den Buchwert des eingebrachten Mitunternehmeranteils nicht übersteigt (z.B. BFH-Urteil in BFHE 257, 324, Rz 32).
- BFH, 23.11.2021 - VIII R 14/19
Zur Zurechnung eines aus einer Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG …
Die Fortführung der Buchwerte (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG) in den freiberuflichen Einzelpraxen der Klägerin und der Beigeladenen war zwingend (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 EStG, sowie z.B. BFH-Urteile vom 16.12.2015 - IV R 8/12, BFHE 252, 141, BStBl II 2017, 766, und vom 30.03.2017 - IV R 11/15, BFHE 257, 324, BStBl II 2019, 29).Eine etwaige Verlagerung stiller Reserven infolge einer im Rahmen der Realteilung erfolgten Kapitalkontenanpassung steht der Buchwertfortführung nicht entgegen (BFH-Urteil in BFHE 257, 324, BStBl II 2019, 29, Rz 42 und 43).
eee) Schließlich folgt auch aus den Entscheidungen des IV. Senats (BFH-Urteile in BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24, und in BFHE 257, 324, BStBl II 2019, 29) kein anderes Ergebnis.
Auch aus der Formulierung im Urteil in BFHE 257, 324, BStBl 2019, 29 (Rz 35) nach der die für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter im Rahmen einer Realteilung geltenden besonderen Bedingungen allein in § 16 Abs. 3 Sätze 3 und 4 EStG geregelt sind, folgt nicht, dass eine vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel abweichende, auf die Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG gestützte Zurechnung des Gewinns gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG in den Fällen der Betriebsveräußerung während der Sperrfrist ausgeschlossen ist.
- FG Düsseldorf, 19.04.2018 - 15 K 1187/17
Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines …
Soweit einige Stimmen in der Literatur kritisieren, dass eine einheitliche Auslegung der Begriffe im Anwendungsbereich der §§ 6 Abs. 3 EStG und 16 EStG nicht mehr möglich sei (… Wacker , a.a.O., § 6 Rn. 15;… Kulosa , a.a.O., § 6 Rn. 650), so ist dem zu entgegnen, dass die Begrifflichkeiten auch bislang schon seitens des BFH aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtungen der Normen (§ 6 Abs. 3 EStG: Erleichterung der Rechtsnachfolge, § 16 EStG: ermäßigte Besteuerung bei der Zusammenballung von Einkünften) im Hinblick auf die sog. Gesamtplan-Rechtsprechung (dazu BFH, Urteil vom 09.11.2011 X R 60/09, BStBl II 2012, 638) unterschiedlich ausgelegt werden (vgl. nur BFH…, Urteil vom 02.08.2012 IV R 41/11, BFH/NV 2012, 2053;… vom 09.12.2014 IV R 29/14, BFH/NV 2015, 415; vom 30.03.2017 IV R 11/15, BFH/NV 2017, 1125). - BFH, 02.10.2018 - IV R 24/15
Aktivierung des bei Veräußerung eines GmbH-Anteils vorbehaltenen …
Dies gilt unabhängig davon, ob die Sachwertabfindung in einem Teilbetrieb, einem Mitunternehmeranteil oder in einzelnen Wirtschaftsgütern besteht (BFH-Urteile vom 17. September 2015 III R 49/13, BFHE 252, 17, BStBl II 2017, 37; vom 30. März 2017 IV R 11/15, BFHE 257, 324, BStBl II 2019, 29; in BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24).Denn die Verlagerung stiller Reserven in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, an deren Vermögen nur Personen beteiligt sind, die vor der Betriebsaufgabe der Personengesellschaft oder vor dem Ausscheiden eines Gesellschafters gegen Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen an dem Vermögen der Personengesellschaft beteiligt waren, entspricht dem Zweck der Regelung in § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG (BFH-Urteile vom 16. Dezember 2015 IV R 8/12, BFHE 252, 141, BStBl II 2017, 766, und in BFHE 257, 324, BStBl II 2019, 29).
- BFH, 19.09.2019 - IV R 50/16
Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Aufgabe des Anteils an einer …
a) Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto ohne Abfindung --also unentgeltlich (vgl. BFH-Urteil vom 14.01.2010 - IV R 13/06, Rz 17, m.w.N.)-- aus einer KG aus, ergibt sich in Höhe dieses Kapitalkontos ein steuerpflichtiger Aufgabegewinn, wenn der Kommanditist das negative Kapitalkonto nicht ausgleichen muss (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30.03.2017 - IV R 3/15, Rz 35 und 41, dort u.a. anknüpfend an den Wortlaut des § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG in der gegenwärtig geltenden Fassung im übergeordneten Sinne als "Veräußerungsgewinn i.S. des § 16 EStG" bezeichnet; näher zur Abgrenzung von "Veräußerung" und "Aufgabe" eines Mitunternehmeranteils bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft BFH-Urteile vom 09.07.2015 - IV R 19/12, BFHE 249, 555, BStBl II 2015, 954, Rz 16; vom 17.09.2015 - III R 49/13, BFHE 252, 17, BStBl II 2017, 37, Rz 26 und 35; vom 30.03.2017 - IV R 11/15, BFHE 257, 324, BStBl II 2019, 29, Rz 35). - FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erfüllt das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer fortbestehenden Gesellschaft gegen eine Sachwertabfindung in Gestalt eines Teilbetriebs unmittelbar die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17.09.2015 III R 49/13, BStBl II 2017, 37; vom 30.03.2017 IV R 11/15, BFH/NV 2017, 1125; BMF-Schreiben vom 20.12.2016, BStBl I 2017, 36).§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG findet auf diese Vorgänge keine Anwendung, denn selbst wenn die dortige Voraussetzung einer Minderung von Gesellschaftsrechten auch den Fall des Ausscheidens aus der Personengesellschaft umfassen sollte, wäre die Regelung in § 16 Abs. 2 und Abs. 3 EStG die speziellere, genau auf den Fall des Ausscheidens bezogene Norm (BFH-Urteil vom 30.03.2017 IV R 11/15, BFH/NV 2017, 1125).
Zweckwidrigen Übertragungen wird durch die Sperrfristregelung in § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG entgegengewirkt (BFH-Urteil vom 30.03.2017 IV R 11/15, BFH/NV 2017, 1125).
- FG Hessen, 31.03.2022 - 8 K 590/20
EStG, AktG, HGB
Rechtsfolge der Realteilung ist in beiden Fällen die (zwingende) Buchwertfortführung des übertragenen Vermögens ("unechte Realteilung", vgl. BFH, Urteile vom 17. September 2015, III R 49/13, BStBl II 2017, Seite 37; vom 30. März 2017, IV R 11/15, BStBl II 2019, Seite 29).Maßgeblich ist daher allein, ob das Wirtschaftsgut (betrieblich) fortgenutzt wird (so unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung: BFH, Urteil vom 30. März 2017, IV R 11/15, BStBl. II 2019, Seite 29).
(e) Die spätere Einziehung durch die Beigeladene erfüllt auch nicht den Tatbestand der Entnahme, bzw. Veräußerung im Sinne des § 16 Abs. 5 EStG (vgl. BFH, Urteil vom 30. März 2017, IV R 11/15, BFH/NV 2017, Seite 1125), da es an einer "zweckwidrigen" Übertragung fehlt.
- FG Hessen, 31.03.2022 - 8 K 589/20
Berücksichtigung übertragener Wirtschaftsgüter nach den Grundsätzen einer …
Rechtsfolge der Realteilung ist in beiden Fällen die (zwingende) Buchwertfortführung des übertragenen Vermögens ("unechte Realteilung", vgl. BFH, Urteile vom 17. September 2015, III R 49/13, BStBl II 2017, Seite 37; vom 30. März 2017, IV R 11/15, BStBl II 2019, Seite 29).Maßgeblich ist daher allein, ob das Wirtschaftsgut (betrieblich) fortgenutzt wird (so unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung: BFH, Urteil vom 30. März 2017, IV R 11/15, BStBl. II 2019, Seite 29).
ee) Die spätere Einziehung durch die B-AG erfüllt auch nicht den Tatbestand der Entnahme, bzw. Veräußerung im Sinne des § 16 Abs. 5 EStG (vgl. BFH, Urteil vom 30. März 2017, IV R 11/15, BFH/NV 2017, Seite 1125), da es an einer "zweckwidrigen" Übertragung fehlt.
- FG München, 29.09.2020 - 5 K 2870/19
Wertpapiereigenschaft von Xetra-Gold
Da es keinen allgemeingültigen Rechtsgrundsatz des Inhalts gibt, dass eine aufgrund einheitlicher Planung in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehende Mehrzahl von Rechtsgeschäften für die steuerliche Beurteilung zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang zusammenzufassen und sodann unter den Steuertatbestand zu subsumieren ist (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 2017 IV R 11/15, BStBl II 2019, 29), dürfte im Streitfall die Gesamtgestaltung betreffend § 32d Abs. 2 Nr. 1 b) EStG als spezielle Missbrauchsnorm nicht greifen. - FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15
Aufteilung eines im Zuge einer Realteilung auf der Ebene der Gesellschaft …