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   BFH, 28.05.2020 - IV R 11/18   

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https://dejure.org/2020,25049
BFH, 28.05.2020 - IV R 11/18 (https://dejure.org/2020,25049)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2020 - IV R 11/18 (https://dejure.org/2020,25049)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - IV R 11/18 (https://dejure.org/2020,25049)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Halbs 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Halbs 2, EStG VZ 2014
    Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Halbs 1 EStG 2009, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Halbs 2 EStG 2009, EStG VZ 2014
    Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

  • IWW

    Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung von Zahlungen der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG als Vorabgewinn für die Übernahme der Geschäftsführung; Ertragsteuerliche Behandlung der Zahlungen bei dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

  • Betriebs-Berater

    Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

  • rewis.io

    Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Zurechnung von Zahlungen der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG als Vorabgewinn für die Übernahme der Geschäftsführung

  • datenbank.nwb.de

    Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Zurechnung eines für Übernahme der Geschäftsführung der KG vorgesehenen Vorabgewinns der Komplementär-GmbH bei Erbringung der Geschäftsführung durch Kommanditisten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vorabgewinn der Komplementär-GmbH - für die vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Ansatz einer Pensionsrückstellung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer in Fällen der Entgeltumwandlung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kein Vorabgewinn für Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung einer KG

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
    Personengesellschaft, Gewinnverteilung, Angemessenheit, Geschäftsführung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 2284
  • DB 2020, 1936
  • BStBl II 2020, 641
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Münster, 23.02.2018 - 1 K 2201/17

    Angemessenheit des Gewinnvorabs für eine am Vermögen nicht beteiligte

    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - IV R 11/18
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.02.2018 - 1 K 2201/17 F aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der hiergegen gerichteten Klage der Kläger mit Urteil vom 23.02.2018 - 1 K 2201/17 F statt.

  • BFH, 14.02.2006 - VIII R 40/03

    Sondervergütungen des Gesellschafters einer OHG aus mittelbaren Leistungen an die

    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - IV R 11/18
    Insoweit ist die Zahlung der Tätigkeitsvergütung an den Gesellschafter-Kommanditisten einer Gewinnverteilung vergleichbar und kann deshalb steuerlich nicht anders als jene behandelt werden (z.B. BFH-Urteil vom 14.02.2006 - VIII R 40/03, BFHE 212, 270, BStBl II 2008, 182, unter II.B.2.a aa [Rz 44], mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • FG Sachsen, 19.07.2019 - 6 K 1301/17

    Kürzung des Betriebsausgabenabzugs für die Haftungsvergütung

    Unter dem Aktenzeichen IV R 11/18 sei ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.

    Der Streitfall ist schließlich auch nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt im Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23. Februar 2018 (1 K 2201/17F), zu dem beim BFH unter dem Aktenzeichen IV R 11/18 ein Revisionsverfahren anhängig ist.

  • FG Sachsen, 19.07.2019 - 6 K 1302/17

    Kürzung des Betriebsausgabenabzugs für die Haftungsvergütung

    Unter dem Aktenzeichen IV R 11/18 sei ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.

    Der Streitfall ist schließlich auch nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt im Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23. Februar 2018 (1 K 2201/17F), zu dem beim BFH unter dem Aktenzeichen IV R 11/18 ein Revisionsverfahren anhängig ist.

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