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   BFH, 06.07.1989 - IV R 112/87   

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https://dejure.org/1989,13671
BFH, 06.07.1989 - IV R 112/87 (https://dejure.org/1989,13671)
BFH, Entscheidung vom 06.07.1989 - IV R 112/87 (https://dejure.org/1989,13671)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 1989 - IV R 112/87 (https://dejure.org/1989,13671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich von Verlusten eines Ehegatten aus gewerblicher Tierzucht und tierhaltung mit Gewinnen des anderen Ehegatten bei Zusammenveranlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.07.1989 - IV R 116/87

    Ausgleich von Verlusten aus gewerblicher Tierzucht des einen Ehegatten mit

    Auszug aus BFH, 06.07.1989 - IV R 112/87
    Mit dem Urteil IV R 116/87 vom heutigen Tage (BFHE 157, 202, BStBl II 1989, 787) hat der Senat zu § 15 Abs. 2 EStG 1975 und 1977 entschieden, daß bei zusammenveranlagten Ehegatten Verluste des einen Ehegatten aus gewerblicher Tierzucht und gewerblicher Tierhaltung mit Gewinnen des anderen Ehegatten aus gewerblicher Tierzucht und Tierhaltung bei der Zusammenveranlagung der Ehegatten ausgeglichen und daß solche Verluste, soweit ein Ausgleich im Verlustentstehungsjahr nicht möglich ist, nach Maßgabe des § 10 d EStG von in anderen Veranlagungszeiträumen erzielten Tierzucht- und Tierhaltungsgewinnen des anderen Ehegatten nach Maßgabe des § 10 d EStG abgezogen werden.

    Zur näheren Begründung wird auf das Urteil IV R 116/87 verwiesen.

  • BGH, 10.04.1975 - VII ZB 5/75

    Erhöhte Sorgfaltsanforderung eines Prozeßbevollmächtigten bei fristgerechter

    Auszug aus BFH, 06.07.1989 - IV R 112/87
    Im Schrifttum wird unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. April 1975 VII ZB 5/75 (Versicherungsrecht - VersR - 1975, 811), wonach Wiedereinsetzung nicht zu gewähren ist, wenn eine Sendung am 24. Dezember eingeworfen wird und die Frist am 27. Dezember abläuft, die Auffassung vertreten, dasselbe müsse bei Einwurf am Ostersamstag und Fristablauf am Osterdienstag gelten (Gräber / Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 56 Anm. 24).
  • Drs-Bund, 31.05.1974 - BT-Drs 7/2180
    Auszug aus BFH, 06.07.1989 - IV R 112/87
    Die Streichung des § 2 a EStG und die Übernahme seines Regelungsgehalts nach § 15 EStG durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 (BGBl 1, 1769, BStBl I, 530) erfolgte aus systematischen Gründen, weil § 2 a EStG nicht mehr unter die neue Überschrift vor § 2 EStG: "Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung" paßte (vgl. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Bundestages in BTDrucks 7/2180, 16).
  • BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04

    Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes

    Nach § 26b EStG werden "die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet" (vgl. z.B. für beschränkt verrechenbare Einkünfte BFH-Urteil vom 6. Juli 1989 IV R 112/87, BFH/NV 1990, 231, m.w.N.).
  • FG München, 26.07.2012 - 5 K 2812/11

    Nichtigkeit von Bescheiden, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen,

    Unverschuldetes Büroversehen liegt vor, wenn die rechtzeitig fertiggestellte Rechtsbehelfsschrift der Bürokraft zur Versendung übergeben worden ist und nicht rechtzeitig versandt worden ist, oder wenn die Sendung versehentlich im Pkw der Bürokraft liegen geblieben ist (vgl. Kucyzynski in Beermann/Gosch, AO und FGO, § 110 AO Rz. 29, mit Rechtsprechungsnachweisen, insbesondere BFH-Urteil vom 6. Juli 1989 IV R 112/87, BFH/NV 1990, 231, BFH-Beschluss vom 30. Januar 1990 VII B 165/89, BFH/NV 1990, 682 unter Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23. Februar 1978 III 293/77, EFG 1978, 308).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.06.2019 - L 8 AY 5/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Versäumung der

    Zu der Frage einer notwendigen Überwachung des fristgerechten Eingangs eines Schriftsatzes bei einem Gericht bei einem Fristablauf am Ostermontag hat der Bundesfinanzhof (BFH) ausdrücklich offen gelassen, ob die Rechtsprechung der Beschluss des BGH vom 10. April 1975 (a.a.O.) übertragbar ist und die Aufgabe eines Schriftstücks zur Post an einem Gründonnerstag bei einem Fristende am Dienstag nach Ostern für ausreichend erachtet, um dem erforderlichen Sorgfaltsmaßstab zu genügen (vgl. BFH, Urteil vom 6. Juli 1989 - IV R 112/87 -, juris).
  • BGH, 30.11.1992 - X ZR 57/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verspätetem Eingang der

    Jedenfalls dann, wenn die Partei das Schreiben vor den Feiertagen zur Post aufgibt, kann sie nach diesen Grundsätzen erwarten, daß ihre Sendung nach den Feiertagen rechtzeitig zugeht (so im Ergebnis auch BFH, Urt. v. 06.07.1989 - IV R 112/87).
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