Rechtsprechung
   BFH, 30.06.1983 - IV R 113/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,536
BFH, 30.06.1983 - IV R 113/81 (https://dejure.org/1983,536)
BFH, Entscheidung vom 30.06.1983 - IV R 113/81 (https://dejure.org/1983,536)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 1983 - IV R 113/81 (https://dejure.org/1983,536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG § 17

Papierfundstellen

  • BFHE 138, 569
  • BStBl II 1983, 640
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.10.1957 - IV 64/57 U

    Grundsätze bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach dem

    Auszug aus BFH, 30.06.1983 - IV R 113/81
    Denn da Tatbestandselement des § 17 EStG ein (aus einer Veräußerung resultierender gewerblicher) Gewinn ist und § 17 EStG eine Gewinnermittlungsvorschrift, wenn auch "eigener Art", darstellt (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1957 IV 64/57 U, BFHE 65, 544, BStBl III 1957, 443), erscheint es systemgerecht, einen Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG jedenfalls nicht früher, nämlich bereits bei Abschluß des entgeltlichen schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts, zu erfassen, als einen entsprechenden Gewinn aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich.
  • BFH, 21.09.1982 - VIII R 140/79

    Entschädigung für Wettbewerbsverbot gehört nicht zum Veräußerungsentgelt nach §

    Auszug aus BFH, 30.06.1983 - IV R 113/81
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits wiederholt entschieden hat, ist die Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 EStG nicht nach dem Zuflußprinzip des § 11 EStG vorzunehmen, sondern "nach einer Stichtagsbewertung auf den Zeitpunkt der Veräußerung" (z. B. Urteil vom 21. September 1982 VIII R 140/79, BFHE 137, 407, 413, BStBl II 1983, 289, 292, m. w. N.).
  • BFH, 17.10.1974 - IV R 223/72

    Tausch einer wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 EStG gegen Anteile an

    Auszug aus BFH, 30.06.1983 - IV R 113/81
    Wenn es in den BFH-Urteilen vom 17. Oktober 1974 IV R 223/72 (BFHE 113, 456, BStBl II 1975, 58) und vom 12. Februar 1980 VIII R 114/77 (BFHE 130, 378, BStBl II 1980, 494) heißt, Veräußerung i. S. von § 17 EStG sei jedes Rechtsgeschäft, das "auf die Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums gerichtet ist", so besagt dies nicht, daß bereits mit Abschluß eines entgeltlichen schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäftes ein Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 2 EStG entsteht.
  • BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77

    Auswirkungen der Übertragung einer wesentlichen Beteiligung gegen einen

    Auszug aus BFH, 30.06.1983 - IV R 113/81
    Wenn es in den BFH-Urteilen vom 17. Oktober 1974 IV R 223/72 (BFHE 113, 456, BStBl II 1975, 58) und vom 12. Februar 1980 VIII R 114/77 (BFHE 130, 378, BStBl II 1980, 494) heißt, Veräußerung i. S. von § 17 EStG sei jedes Rechtsgeschäft, das "auf die Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums gerichtet ist", so besagt dies nicht, daß bereits mit Abschluß eines entgeltlichen schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäftes ein Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 2 EStG entsteht.
  • BFH, 27.01.1977 - IV R 46/76

    Steuerumgehung; Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei

    Auszug aus BFH, 30.06.1983 - IV R 113/81
    Ob auch bei der Ermittlung der Fünfjahresfristen des § 17 Abs. 1 Satz 1 und 4 EStG von dem Zeitpunkt auszugehen ist, zu dem der Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG realisiert ist, oder ob insoweit im Hinblick auf die Zwecksetzung der Fristen bereits der Abschluß des entgeltlichen schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäftes maßgeblich ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 1977 IV R 46/76, BFHE 122, 445, 449, BStBl II 1977, 754; Schmidt, a. a. O., § 17 Anm. 17 c), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden.
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 41/14

    Verlust aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen -

    Maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1, § 5 EStG nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Gewinn oder Verlust realisiert wäre (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. Juni 1983 IV R 113/81, BFHE 138, 569, BStBl II 1983, 640; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428).
  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17

    Nach der Auflösung der Gesellschaft bestimmt sich der Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsgewinns oder -verlustes nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1957 IV 64/57 U, BFHE 65, 544, BStBl III 1957, 443, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 30. Juni 1983 IV R 113/81, BFHE 138, 569, BStBl II 1983, 640; vom 21. September 1982 VIII R 140/79, BFHE 137, 407, BStBl II 1983, 289; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; vom 19. Oktober 1978 VIII R 182/77, nicht veröffentlicht - n. v. -).
  • BFH, 01.07.2014 - IX R 47/13

    Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation

    Maßgebender Zeitpunkt der Gewinn- oder Verlustrealisierung ist derjenige, zu dem bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1, § 5 EStG nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Gewinn oder Verlust realisiert wäre (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. Juni 1983 IV R 113/81, BFHE 138, 569, BStBl II 1983, 640; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht