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   BFH, 04.08.1977 - IV R 119/73   

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https://dejure.org/1977,764
BFH, 04.08.1977 - IV R 119/73 (https://dejure.org/1977,764)
BFH, Entscheidung vom 04.08.1977 - IV R 119/73 (https://dejure.org/1977,764)
BFH, Entscheidung vom 04. August 1977 - IV R 119/73 (https://dejure.org/1977,764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnermittlung - Einnahmen-Überschußrechnung - Tilgungsleistungen - Verbindlichkeiten - Betriebsausgaben - Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung - Vermögensvergleich - Gewinnmindernde Berücksichtigung - Ansatz von Passivposten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5, § 4 Abs. 3, § 11 Abs. 2 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 154
  • DB 1977, 2123
  • BStBl II 1977, 866
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.10.1971 - IV R 181/66

    Auswirkung unterlassener AfA bei Gewinnermittlung nach § 4 (Abs. 3 EStG)

    Auszug aus BFH, 04.08.1977 - IV R 119/73
    Der Geltendmachung dieser Beträge als Betriebsausgaben steht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Oktober 1971 IV R 181/66, BFHE 103, 564, BStBl II 1972, 271).
  • BFH, 23.07.1970 - IV 270/65

    Berechnung der durch den Übergang von der Überschußrechnung zum

    Auszug aus BFH, 04.08.1977 - IV R 119/73
    Deshalb ist gegebenenfalls durch Korrektur des Gewinns im Übergangsjahr dafür Sorge zu tragen, daß dem Steuerpflichtigen durch den Übergang weder steuerliche Vorteile noch Nachteile erwachsen (BFH-Urteil vom 23. Juli 1970 IV 270/65, BFHE 99, 540, BStBl II 1970, 745).
  • BFH, 22.06.1967 - IV 172/63

    Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA) für die Kosten des Umbaus eines auf

    Auszug aus BFH, 04.08.1977 - IV R 119/73
    Ein Kaufmann sei bei Aufstellung seiner Bilanz verpflichtet, alle Umstände zu berücksichtigen, die nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung am Bilanzstichtag von Bedeutung seien, auch wenn sie am Bilanzstichtag noch nicht eingetreten oder noch nicht bekannt gewesen seien (Urteile des BFH vom 27. April 1965 I 324/62 S, BFHE 82, 445, BStBl III 1965, 409, und vom 22. Juni 1967 IV 172/63, BFHE 90, 116, BStBl II 1968, 5).
  • BFH, 29.11.1965 - GrS 1/65

    Nachträgliche Berichtigung eines unrichtigen Bilanzsatzes in einer Anfangsbilanz

    Auszug aus BFH, 04.08.1977 - IV R 119/73
    Denn der Grundsatz einer periodengerechten Gewinnermittlung muß im allgemeinen hinter der Richtigkeit der Besteuerung des einzelnen Geschäftsvorfalls zurücktreten (BFH-Beschluß vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142).
  • BFH, 27.04.1965 - I 324/62 S

    Bildung von Rückstellung für drohende Verluste nach den handelsrechtlichen

    Auszug aus BFH, 04.08.1977 - IV R 119/73
    Ein Kaufmann sei bei Aufstellung seiner Bilanz verpflichtet, alle Umstände zu berücksichtigen, die nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung am Bilanzstichtag von Bedeutung seien, auch wenn sie am Bilanzstichtag noch nicht eingetreten oder noch nicht bekannt gewesen seien (Urteile des BFH vom 27. April 1965 I 324/62 S, BFHE 82, 445, BStBl III 1965, 409, und vom 22. Juni 1967 IV 172/63, BFHE 90, 116, BStBl II 1968, 5).
  • BFH, 16.12.2014 - VIII R 45/12

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei gerichtlich geltend gemachten

    Denn auch durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart darf das Gesamtergebnis des unternehmerischen Erfolges nicht verfälscht werden (vgl. BFH-Urteile vom 4. August 1977 IV R 119/73, BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866; vom 4. August 1983 IV R 242/80, juris; vom 22. November 2011 VIII R 5/08, juris; vom 23. Juli 2013 VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820; in BFH/NV 2014, 514).

    Durch Gewinnkorrekturen in dieser Überleitungsrechnung wird sichergestellt, dass betriebliche Vorgänge wie Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfasst werden, die ansonsten wegen der unterschiedlichen Systematik des Bestandsvergleichs einerseits und der Einnahmenüberschussrechnung andererseits nicht oder aber doppelt erfasst würden (BFH-Urteile in BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866, und vom 22. November 2011 VIII R 5/08, juris).

  • FG Schleswig-Holstein, 25.09.2012 - 3 K 77/11

    Bildung einer Rückstellung im Fall einer gegen den Unternehmer gerichteten Klage

    Aus diesem Grunde können nach dem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG z.B. solche Beträge nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden, die sich bereits zuvor bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG durch den Ansatz einer entsprechenden Verbindlichkeit oder - wie im Streitfall - Rückstellung erfolgsmindernd ausgewirkt haben (BFH-Urteil vom 4.8.1977 IV R 119/73, BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866).

    Aus diesem Grunde können nach dem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG solche Beträge nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden, die sich bereits zuvor bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG durch den Ansatz einer entsprechenden Verbindlichkeit oder - wie im Streitfall - Rückstellung erfolgsmindernd ausgewirkt haben (BFH-Urteil vom 4.8.1977 IV R 119/73, BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866).

    Die Rückstellung hat sich bereits in der Vergangenheit, und zwar in 2003, gewinnmindernd ausgewirkt und ist dementsprechend im Rahmen der Ermittlung des Übergangsgewinns gewinnerhöhend hinzuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 4.8.1977 IV R 119/73, BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866; Buciek in Blümich, EStG, § 4 Rz. 246; Lambrecht in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz. D 253; Nacke in Littmann/Bitz/Pust, EStG, §§ 4,5 Rz. 2274).

  • BFH, 28.07.1999 - X R 63/95

    Tilgung betrieblicher Darlehen nach Betriebsaufgabe

    b) Die Berufung auf das BFH-Urteil vom 4. August 1977 IV R 119/73 (BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866) verhilft der Revision nicht zum Erfolg.

    Auch das von den Klägern zur Stützung ihrer Rechtsauffassung herangezogene BFH-Urteil vom 13. Mai 1980 VIII R 84/79 (BFHE 131, 206, BStBl II 1980, 692) befaßt sich unter Hinweis auf die Entscheidung in BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866 nur mit der Frage, ob gezahlte Betriebssteuern nachträgliche Betriebsausgaben sein können, wenn bei der Gewinnermittlung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine Schlußbilanz nicht erstellt wurde.

  • BFH, 22.11.2011 - VIII R 5/08

    Gewinnbegriff des § 4 Abs. 4a EStG - Wechsel der Gewinnermittlungsart -

    aa) Die Einbeziehung solcher Übergangsverluste --wie auch ggf. entstehender Übergangsgewinne-- dient allein dem Zweck, den Gewinn für das Wirtschaftsjahr des Wechsels der Gewinnermittlungsart so zu ermitteln, dass das Gesamtergebnis des unternehmerischen Erfolgs durch den Wechsel nicht verfälscht, sondern durch Korrekturen derart festgestellt wird, dass dem Steuerpflichtigen durch den Übergang weder steuerliche Vor- oder Nachteile erwachsen (BFH-Urteil vom 4. August 1977 IV R 119/73, BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866, zum Übergang vom Bestandsvergleich zur Überschussrechnung).
  • FG München, 30.09.2009 - 9 K 1693/07

    Wechsel der Gewinnermittlung

    Deshalb ist gegebenenfalls durch Korrektur des Gewinns dafür Sorge zu tragen, dass dem Steuerpflichtigen durch den Übergang weder steuerliche Vorteile noch Nachteile erwachsen (BFH-Urteile vom 23. Juli 1970 IV 270/65, BFHE 99, 540, BStBl II 1970, 745; vom 4. August 1977 IV R 199/73, BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866).

    Insbesondere kann keine gewinnwirksame Berücksichtigung der Umsatzsteuerzahlungen im Streitjahr über § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG erreicht werden, da diese Vorschrift bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nicht anwendbar ist (vgl. aber BFH-Urteil vom 4. August 1977 IV R 119/73, BStBl II 1977, 866 zur Anwendbarkeit des § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG im Falle des Wechsels der Gewinnvermittlung von § 4 Abs. 1 EStG nach § 4 Abs. 3 EStG).

  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 84/79

    Nachträgliche Betriebsausgaben bei fehlender Schlußbilanz zum Aufgabezeitpunkt

    Die vom FG aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. August 1977 IV R 119/73 (BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866) übernommenen Grundsätze seien, im Gegensatz zum vorliegenden Streitfall, im Zusammenhang mit dem Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Überschußrechnung aufgestellt worden.

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866, können auch nach einem Übergang von der Gewinnermittlung nach § 5 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Tilgungsleistungen auf Verbindlichkeiten, die im Rahmen des Vermögensvergleichs durch Ansatz eines Passivpostens hätten berücksichtigt werden müssen, bei späterer Zahlung Betriebsausgaben sein; eine Ausnahme gilt für den Fall, daß vom Ansatz eines Passivpostens bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG unter bewußter Außerachtlassung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung abgesehen wurde, um auf diese Weise einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil zu erlangen.

  • FG Schleswig-Holstein, 15.06.2005 - 2 K 9/02

    Erfolgsneutrale Berichtigung eines unrichtigen Bilanzansatzes

    Die von den Klägern zitierten Rechtsprechungs- und Literaturstellen befassen sich im Allgemeinen nur mit der Frage, ob nicht erfasste Aufwendungen wie gezahlte Betriebsteuern, Haftungsschulden, nachträgliche Betriebsausgaben sein können, wenn bei der Gewinnermittlung ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine Schlussbilanz nicht erstellt wurde (siehe beispielhaft BFH, BStBl II 1977, 866; 1984, 695).
  • BFH, 23.02.1984 - IV R 128/81

    Die Erhöhung einer betrieblichen Rentenverpflichtung auf Grund einer

    Ob der Kläger die in den Jahren 1968 bis 1973 nicht geltend gemachten Gewinnminderungen bis zum Jahre des Übergangs zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG noch hätte nachholen können, mag hier dahinstehen (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 1977 IV R 119/73, BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866).
  • BFH, 26.01.1978 - IV R 62/77

    Passivierung - Leibrentenverpflichtung - Veräußerer - Betriebserwerb

    bb) Irgendwelche Anhaltspunkte dafür, daß die Klägerin die gebotene Passivierung in den Veranlagungszeiträumen, die den Streitjahren vorangehen, bewußt zum Zwecke der steuerlichen Manipulation unterlassen hätte, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. auch BFH-Urteil vom 4. August 1977 IV R 119/73, BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866).
  • BFH, 24.10.1996 - X B 168/95

    Nichtzulassungebeschwerde wegen Divergenz zwischen dem Finanzgerichtlichenurteil

    Eine derartige Abweichung des angefochtenen Urteils von den BFH-Urteilen vom 4. August 1977 IV R 119/73 (BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866) und vom 13. Mai 1980 VIII R 84/79 (BFHE 131, 206, BStBl II 1980, 692) ist nicht erkennbar.
  • FG Hamburg, 27.01.2000 - V 56/97

    Berücksichtigung von Verlusten der Vorjahre; Nachträgliche

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