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   BFH, 21.05.1987 - IV R 124/83   

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https://dejure.org/1987,17785
BFH, 21.05.1987 - IV R 124/83 (https://dejure.org/1987,17785)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1987 - IV R 124/83 (https://dejure.org/1987,17785)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1987 - IV R 124/83 (https://dejure.org/1987,17785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verspätungszuschlag für die Säumnis der Gewinnermittlung einer nichtrechtsfähigen Personenvereinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82

    Gesonderte und einheitliche Feststellung - Erforderlichkeit - Vorliegen von

    Auszug aus BFH, 21.05.1987 - IV R 124/83
    Der Zweck des besonderen, vom Veranlagungsverfahren des einzelnen Steuerpflichtigen abgetrennten Verfahrens wird mithin darin gesehen, in Fällen der Beteiligung mehrerer eine einheitliche Sachbehandlung durch die Finanzbehörden sicherzustellen, also die Besteuerung der Gesellschafter bezüglich der Einkünfte, an denen sie beteiligt sind, zu vereinheitlichen (h. M. und ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. September 1978 IV R 49/74, BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159, und vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 180 AO 1977 Rdnr. 7, m. w. N.).
  • BFH, 14.09.1978 - IV R 49/74

    Feststellungszeitraum bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Auszug aus BFH, 21.05.1987 - IV R 124/83
    Der Zweck des besonderen, vom Veranlagungsverfahren des einzelnen Steuerpflichtigen abgetrennten Verfahrens wird mithin darin gesehen, in Fällen der Beteiligung mehrerer eine einheitliche Sachbehandlung durch die Finanzbehörden sicherzustellen, also die Besteuerung der Gesellschafter bezüglich der Einkünfte, an denen sie beteiligt sind, zu vereinheitlichen (h. M. und ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. September 1978 IV R 49/74, BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159, und vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 180 AO 1977 Rdnr. 7, m. w. N.).
  • BFH, 20.03.1984 - IX R 10/83

    Vorsorgeaufwendungen - Wirtschaftlicher Zusammenhang - Wirtschaftlicher

    Auszug aus BFH, 21.05.1987 - IV R 124/83
    Diese verfahrensrechtliche Beurteilung wird nicht dadurch berührt, daß die neuere Rechtsprechung in Auslegung des § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Mitunternehmerschaften als Subjekt der Gewinnerzielung anerkennt (vgl. BFH-Urteil vom 20. März 1984 IX R 10/83, BFHE 140, 568, BStBl II 1984, 487).
  • BFH, 06.11.2012 - VIII R 19/09

    Verspätungszuschlag für Feststellungserklärung einer GbR

    Dies gilt auch für die Partner einer freiberuflichen Sozietät (BFH-Urteil vom 21. Mai 1987 IV R 124/83, BFH/NV 1988, 760).

    Das Auswahlermessen ist daher bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegen eine in § 34 AO genannte Person genauso fehlerfrei ausgeübt wie im Sonderfall der Inanspruchnahme des Empfangsbevollmächtigten i.S. des § 183 AO (BFH-Beschluss in BFH/NV 1988, 760).

    Insofern ist ein Ermessensfehlgebrauch im Hinblick auf die absolute Höhe des Verspätungszuschlags nicht erkennbar (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1987 IV R 134/83, BFHE 150, 300, BStBl II 1987, 764; vom 21. Mai 1987 IV R 124/83, BFH/NV 1988, 760, jeweils für die pauschale Ermittlung der Verspätungszuschlagshöhe in Höhe von 1 % der steuerlichen Auswirkung).

  • FG Düsseldorf, 24.08.2023 - 12 K 1698/22

    Verspätungszuschlag: Erforderlichkeit einer Ermessensentscheidung -

    Dies gilt auch für die Partner einer freiberuflichen Sozietät (BFH-Urteil vom 21. Mai 1987 IV R 124/83, BFH/NV 1988, 760).

    Das Auswahlermessen ist daher bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegen eine in § 34 AO genannte Person genauso fehlerfrei ausgeübt wie im Sonderfall der Inanspruchnahme des Empfangsbevollmächtigten i.S. des § 183 AO (BFH-Beschluss in BFH/NV 1988, 760).

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