Rechtsprechung
BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gemeinschaftliche Tierhaltung bei Beteiligung einer juristischen Person keine Landwirtschaft; Qualifikation der Einkünfte im Feststellungsverfahren für das Gewerbesteuerverfahren nicht bindend; Anwendung des § 3 Nr. 12 GewStG bei Mitunternehmerschaften; Kein ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Qualifizierung der Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung als Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft; Grundsatz von Treu und Glauben im Steuerrecht
- datenbank.nwb.de
Keine Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft bei Beteiligung einer juristischen Person an einer gemeinschaftlichen Tierhaltung; rechtliche Qualifikation der Einkünfte im Feststellungsverfahren für das Gewerbesteuerverfahren nicht bindend
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Qualifizierung der Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung als Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft; Grundsatz von Treu und Glauben im Steuerrecht
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Landwirtschaftliche Tierzucht und Tierhaltung
- Land- und Forstwirtschaft
- Die umsatzsteuerrechtliche Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe gem. § 24 Abs. 2 UStG
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 20.09.2006 - III 496/03
- BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 07.07.2004 - X R 24/03
Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA
Auszug aus BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07
Er gebietet, dass im Steuerrechtsverhältnis jeder auf die berechtigten Belange des anderen Teils angemessen Rücksicht nimmt und sich mit seinem eigenen früheren (nachhaltigen) Verhalten nicht in Widerspruch setzt, auf das der andere vertraut und aufgrund dessen er unwiderruflich disponiert hat (BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975, unter II.4. der Gründe;… Klein/Gersch, AO, 9. Aufl., § 4 Rz 15;… Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 4 Rz 25, jeweils m.w.N.).c) Der Grundsatz von Treu und Glauben kann als Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Tuns (venire contra factum proprium) die Verwirkung von Rechten zur Folge haben (BFH- Urteil in BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975, unter 5. der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99
Wertpapiere bei Freiberuflern
Auszug aus BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07
Ein darauf beruhender Vertrauenstatbestand besteht in einem bestimmten Verhalten des einen Teils, aufgrund dessen der andere bei objektiver Beurteilung annehmen kann, jener werde an seiner Position oder seinem Verhalten konsequent und auf Dauer festhalten (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708, unter II.1. der Gründe).Ein Vertrauenstatbestand erfordert daher neben weiteren Voraussetzungen die eindeutige, klare und unmissverständliche Äußerung, dass ein bestimmter Tatbestand für die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts maßgeblich sein soll (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 708, unter II.1. der Gründe;… Pahlke/Koenig, a.a.O., § 4 Rz 27).
- BFH, 13.12.1989 - X R 208/87
Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und …
Auszug aus BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07
b) An eine außerhalb der Außenprüfung schon vor Einführung des § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) gegebene, nicht durch die §§ 204 bis 207 AO geregelte Auskunft ist das FA nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gebunden, wenn es einem Steuerpflichtigen zugesichert hat, einen konkreten Sachverhalt, dessen steuerrechtliche Beurteilung zweifelhaft erscheint und der für die wirtschaftliche Disposition des Steuerpflichtigen bedeutsam ist, bei der Besteuerung in einem bestimmten Sinn zu beurteilen (z.B. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BFHE 159, 114, BStBl II 1990, 274, unter 2.c der Gründe, m.w.N.).Weitere Voraussetzung ist, dass der im Zeitpunkt der Auskunftserteilung für die spätere Entscheidung im Veranlagungsverfahren zuständige Beamte oder der Vorsteher die Auskunft erteilt hat (BFH-Urteil in BFHE 159, 114, BStBl II 1990, 274, unter 2.c der Gründe, m.w.N.; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2003 IV A 4 -S 0430- 7/03, BStBl I 2003, 742, unter 4. i.V.m. Anwendungserlass zur Abgabenordnung 1977 zu § 89 AO Nr. 5).
- FG Thüringen, 20.09.2006 - III 496/03
Umqualifizierung von Einkünften einer GmbH & Co KG in Einkünfte aus gewerblicher …
Auszug aus BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1155 veröffentlicht.das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 20. September 2006 III 496/03 sowie die Gewerbesteuermessbescheide für die Jahre 1996 bis 2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 29. April 2003 aufzuheben und die Feststellungsbescheide 1996 bis 2000 dahingehend zu ändern, dass die von ihr erzielten Einkünfte als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft qualifiziert werden.
- BFH, 05.06.2003 - III R 26/00
Vorbehalt der Nachprüfung; Abhilfebescheid; Einspruch
Auszug aus BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07
Denn ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Bescheid kann gemäß § 164 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 AO bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist ohne sachliche Einschränkung jederzeit in vollem Umfang aus formellen oder materiellen Gründen geändert werden (BFH-Entscheidungen vom 21. März 2002 III R 30/99, BFHE 198, 184, BStBl II 2002, 547; vom 5. Juni 2003 III R 26/00, BFH/NV 2003, 1529;… vom 28. August 2002 V B 71/02, BFH/NV 2003, 4;… Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl., § 164 Rz 21; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 164 AO Rz 32 ff.). - BFH, 21.03.2002 - III R 30/99
Lfd. Nummer
Auszug aus BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07
Denn ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Bescheid kann gemäß § 164 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 AO bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist ohne sachliche Einschränkung jederzeit in vollem Umfang aus formellen oder materiellen Gründen geändert werden (BFH-Entscheidungen vom 21. März 2002 III R 30/99, BFHE 198, 184, BStBl II 2002, 547;… vom 5. Juni 2003 III R 26/00, BFH/NV 2003, 1529;… vom 28. August 2002 V B 71/02, BFH/NV 2003, 4;… Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl., § 164 Rz 21; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 164 AO Rz 32 ff.). - BFH, 28.08.2002 - V B 71/02
Vorbehalt der Nachprüfung; Änderung einer Steuerfestsetzung
Auszug aus BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07
Denn ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Bescheid kann gemäß § 164 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 AO bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist ohne sachliche Einschränkung jederzeit in vollem Umfang aus formellen oder materiellen Gründen geändert werden (BFH-Entscheidungen vom 21. März 2002 III R 30/99, BFHE 198, 184, BStBl II 2002, 547;… vom 5. Juni 2003 III R 26/00, BFH/NV 2003, 1529; vom 28. August 2002 V B 71/02, BFH/NV 2003, 4;… Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl., § 164 Rz 21; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 164 AO Rz 32 ff.). - BFH, 16.04.2002 - X B 201/01
Divergenz; Verwirkung des Anspruchs auf Festsetzung des GewSt-Messbetrages
Auszug aus BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07
Wollte man anders entscheiden, würde man dem Einkommensteuer- oder Feststellungsbescheid gegenüber dem Gewerbesteuermessbescheid die Qualität eines Grundlagenbescheides zumessen, die ihm --abgesehen von der Sonderregelung des § 35b GewStG-- nicht zukommt (…vgl. BFH- Urteil vom 24. August 1995 IV R 112/94, BFH/NV 1996, 449, unter 2. der Gründe; BFH-Beschluss vom 16. April 2002 X B 201/01, BFH/NV 2002, 1014, unter 3.b der Gründe). - BFH, 24.08.1995 - IV R 112/94
Voraussetzungen für den Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides
Auszug aus BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07
Wollte man anders entscheiden, würde man dem Einkommensteuer- oder Feststellungsbescheid gegenüber dem Gewerbesteuermessbescheid die Qualität eines Grundlagenbescheides zumessen, die ihm --abgesehen von der Sonderregelung des § 35b GewStG-- nicht zukommt (vgl. BFH- Urteil vom 24. August 1995 IV R 112/94, BFH/NV 1996, 449, unter 2. der Gründe;… BFH-Beschluss vom 16. April 2002 X B 201/01, BFH/NV 2002, 1014, unter 3.b der Gründe). - BFH, 07.08.2008 - IV R 36/07
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für grundstücksverwaltende …
Auszug aus BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07
Der Gesetzgeber ist grundsätzlich darin frei, tatbestandliche Voraussetzungen zu normieren, die erfüllt sein müssen, um in den Genuss einer steuerlichen Vergünstigung zu gelangen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. August 2008 IV R 36/07, BFHE 223, 251, unter II.2.b cc (2) der Gründe, zur erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes --GewStG--). - BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02
Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog. …
- BFH, 27.11.2019 - II R 43/16
Gemeinschaftliche Tierhaltung bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften
Zweck des § 51a BewG ist es, die bäuerliche Veredelungswirtschaft durch landwirtschaftliche Tierhaltungsgemeinschaften zu fördern, indem Zusammenschlüsse von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gewerbebetriebe, sondern als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft behandelt werden (vgl. BFH-Urteil vom 05.11.2009 - IV R 13/07, BFH/NV 2010, 652, Rz 17).Grundsätzlich können nur natürliche Personen hauptberuflich Land- und Forstwirte sein, unter § 1 Abs. 2 ALG fallen und somit die Voraussetzungen des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b und c BewG erfüllen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 652, Rz 14).
- FG Hamburg, 04.09.2020 - 6 K 150/18
Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft
- FG Niedersachsen, 16.06.2017 - 11 K 98/17
Durchschnittsbesteuerung bei einer Kommanditgesellschaft ohne …
In ihrer Klagebegründung verweist die Klägerin zunächst auf ihre Antragsbegründung im Verfahren XXX. Ergänzend erklärt sie, die im Beschluss vom 26. Januar 2017 zitierten Entscheidungen des Thüringer Finanzgerichts zum Aktenzeichen III 496/03, des Nds. FG zum Aktenzeichen 1 K 235/14 und des BFH zum Aktenzeichen IV R 13/07 enthielten zu den inhaltlichen Vorgaben an eine Mitunternehmerschaft keine Ausführungen.Eine Reduzierung auf jede Art von Personengesellschaften unabhängig von der Einengung auf Mitunternehmergesellschaften würde die Verweisungskette nicht gerecht; im Übrigen obliegt es den Steuerpflichtigen, die Voraussetzungen einer Subventionsnorm, von der sie profitieren wollen, zu erfüllen (vgl. BFH, Urteil vom 5. November 2009 IV R 13/07, BFH/NV 2010, 93 = Juris Rdnr. 17).
- FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 - 6 K 2254/17
Keine sog. "tatsächliche Verständigung" mit dem Finanzamt über …
- der vom Steuerpflichtigen mitgeteilte Sachverhalt in allen wesentlichen Punkten richtig und vollständig dargestellt ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV R 13/07, BFH/NV 2010, 652 und BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1619) und. - FG Köln, 12.10.2017 - 10 K 2487/16
Anspruch eines polnischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Steuernummer; …
Die Erteilung einer Steuernummer hat organisatorische Gründe; bindende Entscheidungen für das Verwaltungsverfahren werden durch die Zuteilung damit nicht getroffen (BFH-Urteil vom 5.11.2009 - IV R 13/07, BFH/NV 2010, 652). - BFH, 21.05.2010 - V B 91/09
Erlass von Nachzahlungszinsen
Voraussetzung für eine Bindung ist u.a. allerdings, dass der vom Steuerpflichtigen mitgeteilte Sachverhalt in allen wesentlichen Punkten richtig und vollständig dargestellt wurde, von der Auskunft gewichtige wirtschaftliche Entscheidungen des Steuerpflichtigen abhängen und dass der im Zeitpunkt der Auskunftserteilung für die spätere Entscheidung im Veranlagungsverfahren zuständige Beamte oder der Vorsteher die Auskunft erteilt hat (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 159, 114, BStBl II 1990, 274; vom 5. November 2009 IV R 13/07, BFH/NV 2010, 652). - FG Münster, 26.01.2022 - 7 K 896/19
Feststellung erzielter negativer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei …
Zweck des § 51a BewG ist es, die bäuerliche Veredelungswirtschaft durch landwirtschaftliche Tierhaltungsgemeinschaften zu fördern, indem Zusammenschlüsse von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gewerbebetriebe, sondern als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft behandelt werden (BFH-Urteil vom 05.11.2009 IV R 13/07, BFH/NV 2010, 652).Dabei soll die Förderung auf aktive Landwirte begrenzt sein und berufsfremde Personen sowie bloße kapitalistische Beteiligungen ausgeschlossen werden (BFH-Urteil vom 05.11.2009 IV R 13/07, BFH/NV 2010, 652;… Bruschke in Stenger/Loose, § 51a BewG Rn. 32;… Paul in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 13 EStG Rn. 80;… Wiegand in Rössler/Troll, § 51a BewG Rn. 1).
- BFH, 01.04.2015 - V B 63/14
Wechsel der Richterbank nach Zeugenvernehmung - Unmittelbarkeit der …
Darüber hinaus ist geklärt, dass ein Verbot der Rückkehr des FA zur als richtig erkannten Besteuerung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben oder der Verwirkung nur dann ausnahmsweise angenommen werden kann, wenn eindeutig erkennbar ist, dass das FA mit einer bestimmten Sachbehandlung auch eine Festlegung für die Zukunft treffen wollte (BFH-Urteile vom 5. November 2009 IV R 13/07, BFH/NV 2010, 652, Rz 26; vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414, Rz 34-36; vom 25. Mai 1977 I R 93/75, BFHE 122, 296, BStBl II 1977, 660). - FG Köln, 29.10.2014 - 5 K 463/12
Schadensersatzzahlung, Veranlassungszusammenhang, Bindungswirkung
Zudem muss der vom Steuerpflichtigen mitgeteilte Sachverhalt in allen wesentlichen Punkten richtig und vollständig dargestellt werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 05.11.2009 IV R 13/07, BFH/NV 2010, 652 und BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1619). - FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 K 235/14
Anforderungen an das Vorliegen einer Tierhaltungsgemeinschaft im Sinne des § 51a …
Außerdem dürfen in sachlicher Hinsicht gem. § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BewG die Anzahl der übertragenen Vieheinheiten und die Summe der Vieheinheiten der Gesellschafter nicht überschritten werden und die Betriebe der Gesellschafter nicht mehr als 40 km von der Produktionsstätte der Gesellschaft entfernt liegen (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV R 13/07, BFH/NV 2010, 652). - FG Hamburg, 17.03.2016 - 2 K 263/14
Umsatzsteuer: Behandlungsleistungen nach der Tomatis-Therapie nicht …
- FG Köln, 10.02.2011 - 13 K 2516/07
Unzulässige Versagung der Übertragung der von der Enkelorgangesellschaft in der …
- FG Thüringen, 30.01.2008 - 3 K 579/07
Ansparrücklage: GmbH & Co. KG kein Existenzgründer i.S. des § 7g Abs. 7 EStG, …