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   BFH, 28.05.1980 - IV R 135/79   

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https://dejure.org/1980,1645
BFH, 28.05.1980 - IV R 135/79 (https://dejure.org/1980,1645)
BFH, Entscheidung vom 28.05.1980 - IV R 135/79 (https://dejure.org/1980,1645)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 1980 - IV R 135/79 (https://dejure.org/1980,1645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    FGO § 115 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 484
  • DB 1980, 1972
  • BStBl II 1980, 591
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.02.1978 - IV E 2/78

    Streitwertermittlung - Gewinnfeststellungsverfahren - Steuervergünstigung

    Auszug aus BFH, 28.05.1980 - IV R 135/79
    Dieser Prozentsatz, der im Regelfall mit 25 v. H. anzusetzen ist, ist angemessen zu erhöhen, wenn sich aus der Höhe der Gewinne oder Gewinnanteile die Vermutung ableiten läßt, daß ein Streitwert in Höhe von 25 v. H. des streitigen Gewinns den tatsächlichen Auswirkungen auf die Einkommensbesteuerung der von der einheitlichen Gewinnfeststellung betroffenen Personen nicht gerecht wird (z. B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 1978 IV E 1/78 und IV E 2/78, BFHE 125, 7 bzw. 10, BStBl II 1978, 409 bzw. 435, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 23.02.1978 - IV E 1/78

    Gewinnfeststellungsverfahren - Streitwert - Gewinnanteil - Einkommensteuerschuld

    Auszug aus BFH, 28.05.1980 - IV R 135/79
    Dieser Prozentsatz, der im Regelfall mit 25 v. H. anzusetzen ist, ist angemessen zu erhöhen, wenn sich aus der Höhe der Gewinne oder Gewinnanteile die Vermutung ableiten läßt, daß ein Streitwert in Höhe von 25 v. H. des streitigen Gewinns den tatsächlichen Auswirkungen auf die Einkommensbesteuerung der von der einheitlichen Gewinnfeststellung betroffenen Personen nicht gerecht wird (z. B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 1978 IV E 1/78 und IV E 2/78, BFHE 125, 7 bzw. 10, BStBl II 1978, 409 bzw. 435, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 22.01.2015 - IV S 17/14

    Anwendung von § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG - Rechtsschutzbedürfnis für die

    Der Wert des Streitgegenstandes wird aber durch die Minderung der Gewerbesteuerrückstellung beeinflusst, die sich bei einem für den Steuerpflichtigen positiven Ausgang des Rechtsstreits als Folge einer Gewinnminderung ergibt (BFH-Beschluss vom 28. Mai 1980 IV R 135/79, BFHE 130, 484, BStBl II 1980, 591).
  • BFH, 11.03.1982 - IV R 46/79

    Beiladung eines Gesellschafters - Gewinnverteilung - Festgeldkonto -

    Andererseits wird bei der einheitlichen Gewinnfeststellung der Gegenstandswert auch durch die Minderung der Gewerbesteuerrückstellung beeinflußt, die sich bei einem für den Steuerpflichtigen erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits als Folge einer Gewinnminderung ergeben würde (BFH-Beschluß vom 28. Mai 1980 IV R 135/79, BFHE 130, 484, BStBl II 1980, 591).
  • BFH, 22.01.1990 - VIII S 10/89

    Antrag auf Festsetzung des Streitwertes

    Dieser Betrag allein wirkte sich auf die Einkommensteuer der am Feststellungsverfahren Beteiligten aus (allerdings gemindert um die Korrektur der Gewerbesteuerrückstellung, vgl. dazu BFH-Beschluß vom 28. Mai 1980 IV R 135/79, BFHE 130, 484, BStBl II 1980, 591).
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