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   BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04   

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BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04 (https://dejure.org/2006,1810)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2006 - IV R 14/04 (https://dejure.org/2006,1810)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - IV R 14/04 (https://dejure.org/2006,1810)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 6b Abs. 3 Satz 1; EStG i. d. F. des StBereinG 1999 § 4 Abs. 2 Satz 2; AO 1977 § 183 Abs. 2 Satz 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6b Abs. 3 Satz 1; EStG i.d.F. des StBereinG 1999 § 4 Abs. 2 Satz 2; AO 1977 § 183 Abs. 2 Satz 1

  • Judicialis

    EStG § 6b Abs. 3 Satz 1; ; EStG i.d.F. des StBereinG 1999 § 4 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 183 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG in der Sonderbilanz

  • datenbank.nwb.de

    Rücklagen i.S. des § 6b Abs. 3 EStG für Gewinne aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bildung einer Rücklage i. S. des § 6b Abs. 3 EStG in der Sonderbilanz eines Mitunternehmers ? Ausübung des Wahlrechts durch den Mitunternehmer ? Folgen der Aufstellung der Sonderbilanz durch die Mitunternehmerschaft ? Kostenfolge bei Klaglosstellung des Klägers durch das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerrechtliche Behandlung der Gewinne eines Mitunternehmers aus der Veräußerung eines zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden Anlageguts; Minderung des Gewinns durch Bildung einer Rücklage in der Sonderbilanz; Ausübung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 2 S 2, StEntlG 1999/2000/2002, EStG § 6b Abs 3 S 1, GG Art 20 Abs 3
    Ausscheiden; Bilanzänderung; Gesellschafter; Rücklage; Rückwirkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 231
  • NJW 2006, 1455
  • BB 2006, 538
  • BB 2006, 656
  • DB 2006, 478
  • DB 2007, 25
  • BStBl II 2006, 418
  • NZG 2006, 279
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 13.05.2004 - IX R 8/02

    Erledigung der Hauptsache; Ergehen eines Gerichtsbescheids

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
    Die Erledigung in der Hauptsache kann auch dann erklärt werden, wenn nach Ergehen eines Gerichtsbescheides Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt worden ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2002 I R 87/00, BFH/NV 2003, 785, m.w.N.; vom 13. Mai 2004 IX R 8/02, BFH/NV 2004, 1290; vom 28. Juni 2005 I R 35/03, BFH/NV 2005, 1847; Christiansen, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2003, 264, 264 f.; derselbe, DStR 2005, 1488, 1488 f.; a.A. Renz, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1986, 166, 166 f., wonach ein Antrag auf mündliche Verhandlung für die Regelung des Vorbescheides dann unzulässig sei, wenn der Antragsteller die ablehnende Entscheidung des Gerichts tatsächlich annimmt).

    Der Senat hat folglich nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens gemäß §§ 143 Abs. 1 i.V.m. 138 FGO zu entscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1290, und vom 26. August 2002 IX R 75/01, BFH/NV 2003, 15, m.w.N.).

  • BFH, 23.01.1985 - II R 2/83

    Revision - Kostentragung - Beigeladener

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht gemäß § 143 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da sie keinen eigenen Sachantrag gestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BFHE 143, 119, BStBl II 1985, 368, und vom 15. Oktober 1997 I R 10/92, BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63).
  • FG Münster, 17.12.2003 - 1 K 7673/00

    Nur eingeschränkte Bilanzänderung, wenn Antrag erst nach dem 1.1.1999 gestellt

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
    das Urteil des FG Münster vom 17. Dezember 2003 1 K 7673/00 F sowie die Einspruchsentscheidung vom 20. November 2000 aufzuheben und den Feststellungsbescheid für 1998 des FA vom 31. März 2000 insoweit abzuändern, als bei seiner Gewinnfeststellung die Bildung einer Rücklage gemäß § 6b EStG in Höhe von 713 014 DM berücksichtigt wird.
  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 32/15

    Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben

    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht gemäß § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da er keinen eigenen Sachantrag gestellt hat (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2012 - IV R 41/09

    Ausübung des Wahlrechts bei Übertragung der § 6b-Rücklage in einen anderen

    Die Rücklage ist in diesem Fall zwingend in der Sonderbilanz des veräußernden Mitunternehmers zu bilden (BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 34/95, BFHE 180, 305, BStBl II 1996, 568; BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).

    c) Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG werden die vorgenannten Wahlrechte (Bilanzierungswahlrechte) durch entsprechenden Ansatz oder die Auflösung einer Rücklage in der Steuerbilanz, bzw. bei der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen in der jeweiligen Sonderbilanz ausgeübt (BFH-Urteil vom 21. Januar 1992 VIII R 72/87, BFHE 169, 219, BStBl II 1992, 958; BFH-Beschluss in BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).

    d) Hat der Steuerpflichtige sein Bilanzierungswahlrecht in der dem FA eingereichten Bilanz des Veräußerungsbetriebs dahin ausgeübt, dass die Rücklage gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EStG fortgeführt wird, kommt eine nachträgliche Änderung des Bilanzierungswahlrechts nur noch nach der Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG in Betracht (BFH-Urteil vom 18. August 2005 IV R 37/04, BFHE 211, 155, BStBl II 2006, 165; BFH-Beschluss in BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).

  • BFH, 26.02.2009 - VI R 17/07

    Finanzamt hat Kosten des Revisionsverfahrens zur Pendlerpauschale zu tragen

    Einer Erledigungserklärung des Beigetretenen als sonstigem Beteiligten bedarf es nicht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418, m.w.N. unter 1. a).

    Der Senat hat damit nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens gemäß § 143 Abs. 1 i.V.m. § 138 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).

  • BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht gemäß § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da er keinen eigenen Sachantrag gestellt hat (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).
  • BFH, 12.07.2023 - X R 14/21

    Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b des

    Da die Rücklage in einem solchen Fall nicht Bestandteil der Gesamthandsbilanz der Mitunternehmerschaft ist, bleibt bilanztechnisch nur die Möglichkeit, sie in eine Sonderbilanz des ausscheidenden Gesellschafters einzustellen (ebenso zum --etwas anders gelagerten-- Fall des Gewinns aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen im Rahmen der Veräußerung des Mitunternehmeranteils auch BFH-Entscheidungen vom 07.03.1996 - IV R 34/95, BFHE 180, 305, BStBl II 1996, 568, unter 1., und vom 25.01.2006 - IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418, unter 2.a).

    Die Vermeidung der Durchführung eines Gewinnfeststellungsverfahrens dient in einem solchen Fall auch dem Schutz des ausgeschiedenen Gesellschafters, da eine Sonderbilanz für ausgeschiedene Gesellschafter ebenfalls von der Mitunternehmerschaft aufzustellen ist (BFH-Beschluss vom 25.01.2006 - IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418, unter 2.a, m.w.N.).

    cc) Die von den Klägern angeführten Entscheidungen, aus denen sich ihrer Auffassung nach die weitere Zuständigkeit des Betriebs-FA auch für ausgeschiedene Mitunternehmer ergeben soll (BFH-Urteil vom 25.01.2006 - IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2021 - 5 K 2442/17, EFG 2021, 1199, Rev. IV R 9/21; FG Münster, Urteil vom 15.07.2021 - 2 K 29/19, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2022, 657, rechtskräftig), betreffen allesamt lediglich den Veranlagungszeitraum des Ausscheidens, nicht aber --wie hier-- einen Veranlagungszeitraum, der vier Jahre nach dem Ausscheiden liegt.

  • BFH, 10.05.2012 - IV R 34/09

    Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Zuordnung der

    und 2. sind nicht gemäß § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da sie keinen eigenen Sachantrag gestellt haben (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).
  • BFH, 29.03.2007 - IV R 72/02

    Gesellschafterbezogenes Abzugsverbot für Zinsen, die durch eine Finanzierung von

    - (erstens) dann, wenn das gewerbliche (freiberufliche oder land- und forstwirtschaftliche) Unternehmen von einer Personengesellschaft betrieben wird (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 18 Abs. 4 Satz 2, 13 Abs. 7 EStG; vgl. dazu --einschließlich Buchführungspflicht-- BFH-Urteile vom 23. Oktober 1990 VIII R 142/85, BFHE 162, 99, BStBl II 1991, 401; vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418), bei der Bestimmung der Überentnahme gemäß § 4 Abs. 4a EStG 1999 neben Veränderungen der Ergänzungsbilanzen auch die im Sonderbetriebsvermögen erzielten Gewinne (Sonderbetriebseinnahmen abzüglich Sonderbetriebsausgaben, z.B. wegen Schuldzinsen) sowie die diesen Vermögensbereich betreffenden Einlagen und Entnahmen zu berücksichtigen sind (ganz herrschende Meinung, zur Rechtsgrundlage für die Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, unter C.III.6.a bb der Gründe); .
  • BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09

    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht gemäß § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da die Beigeladenen keinen eigenen Sachantrag gestellt haben (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).
  • BFH, 27.09.2006 - IV R 7/06

    Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2

    Eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG liegt nicht vor, wenn sich einem Steuerpflichtigen überhaupt erst nach Einreichung der Bilanz die Möglichkeit eröffnet hatte, erstmalig sein Wahlrecht, hier i.S. des § 6b Abs. 1 oder Abs. 3 EStG, auszuüben (Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).

    b) Der Wortlaut des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG setzt zwar eine Bilanzänderung voraus, die u.a. dann nicht vorliegt, wenn sich einem Steuerpflichtigen überhaupt erst nach Einreichung der Bilanz die Möglichkeit eröffnet hatte, erstmalig sein Wahlrecht i.S. des § 6b Abs. 1 oder Abs. 3 Satz 1 EStG auszuüben (Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418; Fink, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- Fach 17, 2019, 2025 f.; ähnlich Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 4 EStG Anm. 462, der jedoch von einer verfassungskonformen Auslegung ausgeht).

  • BFH, 11.02.2009 - VI R 27/07

    Kostenentscheidung im Revisionsverfahren des BFH nach Urteil des

    Einer Erledigungserklärung des Beigetretenen als sonstigem Beteiligten bedarf es nicht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418, m.w.N., unter 1. a).

    Der Senat hat damit nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens gemäß § 143 Abs. 1 i.V.m. § 138 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).

  • BFH, 19.11.2008 - VI R 80/06

    Zur Anwendung der Sachbezugsverordnung bei einer Auswärtstätigkeit - Erklärung

  • BFH, 12.07.2012 - IV R 12/11

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 07. 2012 IV R 39/09 - Ermittlung des

  • BFH, 29.11.2012 - IV R 47/09

    Keine Feststellung eines Unterschiedsbetrags für nicht bilanzierbare

  • FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17

    Keine Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrages bei fehlender

  • BFH, 21.04.2008 - IV B 105/07

    Grundsätzliche Bedeutung: gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 30.03.2006 - V R 12/04

    Antrag auf mündliche Verhandlung nach Ergehen eines Gerichtsbescheids

  • BFH, 22.06.2010 - I R 77/09

    Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung

  • FG München, 10.06.2021 - 13 K 1825/19

    Auflösung einer für einen veräußerten Mitunternehmeranteil gebildete Rücklage

  • BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13

    Ausübung und Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei

  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 13 K 2104/18

    Keine Gewinnerzielungsabsicht des Herausgeberkreises wissenschaftlicher

  • BFH, 31.01.2012 - IV B 22/11

    Anforderungen an Darlegung eines Verfahrensmangels bei Übergehen eines

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2008 - 6 K 10256/04

    Keine Zugehörigkeit der Beteiligung eines Kommanditisten an der

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