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   BFH, 01.10.1981 - IV R 147/79   

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BFH, 01.10.1981 - IV R 147/79 (https://dejure.org/1981,440)
BFH, Entscheidung vom 01.10.1981 - IV R 147/79 (https://dejure.org/1981,440)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 1981 - IV R 147/79 (https://dejure.org/1981,440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 552
  • BStBl II 1982, 250
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.03.1965 - IV 106/62 U

    Einkommensteuerpflichtigkeit einer Gewinnausschüttung aus dem Erlös eines

    Auszug aus BFH, 01.10.1981 - IV R 147/79
    Denn das veräußerte Weidegrundstück war steuerrechtlich der eGmbH als rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümerin und nicht anteilig den Genossen zuzurechnen (vgl. auch BFH-Urteil vom 3. März 1965 IV 106/62 U, BFHE 82, 204, BStBl III 1965, 319).
  • BFH, 04.04.1968 - IV 210/61

    Zugehörigkeit des Wohngebäudes eines Landwirts zum Betriebsvermögen bei

    Auszug aus BFH, 01.10.1981 - IV R 147/79
    Die Aufgabe eines Genossenschaftsanteils, der - wie im vorliegenden Fall - wegen des Umfangs des Genossenschaftsvermögens einen ganz erheblichen Wert verkörpert, ist hinsichtlich der Gewichtigkeit des Vorfalls für den Betrieb der Veräußerung von zum Anlagevermögen gehörenden Grundstücken oder Gebäuden gleichzusetzen, Maßnahmen, die über den normalen Betriebsablauf hinausgehen (vgl. auch das zu der VOL ergangene Urteil vom 4. April 1968 IV 210/61, BFHE 92, 15, BStBl II 1968, 411).
  • BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U

    Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen und

    Auszug aus BFH, 01.10.1981 - IV R 147/79
    Wie bei der früheren Durchschnittsbesteuerung nach der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft vom 2. Juni 1949 - VOL - (Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes - WiGBl - S. 95) sind nicht realisierte Wertsteigerungen mit den Durchschnittsätzen nach dem GDL nicht abgegolten (vgl. das zu der VOL ergangene Urteil vom 3. Juni 1965 IV 351/64 U, BFHE 83, 207, BStBl III 1965, 576).
  • BFH, 23.07.1975 - I R 6/73

    Verwendung als Belegschaftsheim - Landhausgrundstück - Notwendiges

    Auszug aus BFH, 01.10.1981 - IV R 147/79
    Voraussetzung ist dafür nicht, daß sie für den Betrieb notwendig im Sinne von "erforderlich" sind (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juli 1975 I R 6/73, BFHE 117, 141, BStBl II 1976, 179).
  • BFH, 04.04.1957 - IV 460/56 U

    Annahme einer Gewinnverwirklichung bei Erzielung eines Erlöses, der über dem

    Auszug aus BFH, 01.10.1981 - IV R 147/79
    Die Grundsätze des D-Markbilanzgesetzes sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, auf den § 12 Abs. 4 Nr. 3 GDL verweist, entsprechend anzuwenden für die Ermittlung des Werts, der bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern vom Veräußerungserlös abzusetzen ist (BFH-Urteil vom 4. April 1957 IV 460/56 U, BFHE 64, 521, BStBl III 1957, 195; Felsmann, a. a. O., 601).
  • BFH, 10.04.2019 - X R 28/16

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen

    Dies gilt ebenso für den Anteil eines Landwirts an einer Weidegenossenschaft, wenn er die Weide jedenfalls in der Vergangenheit für seinen Betrieb genutzt hat, und zwar selbst dann, wenn auch Nichtmitglieder die Weide nutzen können und der Steuerpflichtige auf die Nutzung nicht zwingend angewiesen ist (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1981 IV R 147/79, BFHE 134, 552, BStBl II 1982, 250).
  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

    Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind; dabei wird nicht vorausgesetzt, dass sie für den Betrieb notwendig im Sinne von "erforderlich" sind (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1981 IV R 147/79, BFHE 134, 552, BStBl II 1982, 250; vom 3. Oktober 1989 VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., § 4 Rdnr. 104).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

    Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind; dabei wird nicht vorausgesetzt, dass sie für den Betrieb notwendig im Sinne von "erforderlich" sind (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1981 IV R 147/79, BFHE 134, 552, BStBl II 1982, 250; vom 3. Oktober 1989 VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., § 4 Rdnr. 143).
  • BFH, 04.02.1998 - XI R 45/97

    Genossenschaftsanteile als Betriebsvermögen

    Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, daß sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind; dabei wird nicht vorausgesetzt, daß sie für den Betrieb notwendig im Sinne von "erforderlich" sind (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1981 IV R 147/79, BFHE 134, 552, BStBl II 1982, 250; vom 3. Oktober 1989 VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl. 1997, § 4 Rz. 104).

    Die Beteiligung eines Landwirts an einer Genossenschaft ist auch dann dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn er die Mitgliedschaftsrechte für seinen Betrieb fortdauernd in Anspruch nimmt (BFH-Urteil in BFHE 134, 552, BStBl II 1982, 250).

  • BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines

    Die Beteiligung eines Landwirts an einer Genossenschaft ist auch dann dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn er die Mitgliedschaftsrechte für seinen Betrieb fortdauernd in Anspruch nimmt (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1981 IV R 147/79, BFHE 134, 552, BStBl II 1982, 250).
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 32/01

    Im Privateigentum stehende Wohnung einer in Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

    Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass sie für den Betrieb notwendig im Sinne von "erforderlich" sind (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1981 IV R 147/79, BFHE 134, 552, BStBl II 1982, 250, m.w.N.; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 4 Rdnr. 143; Kirchhof, Einkommensteuer, KompaktKommentar, 3. Aufl., § 18 Rdnr. 18 ff.).
  • FG Baden-Württemberg, 01.12.2006 - 9 K 58/04

    Zugehörigkeit einer Genossenschaftsanteils zum (gewillkürten) Betriebsvermögen

    Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind; dabei wird nicht vorausgesetzt, dass sie für den Betrieb notwendig im Sinne von "erforderlich" sind (Urteile des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 1.10.1981 IV R 147/79, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1982, 250; vom 03.10.1989 VIII R 328/84, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1990, 361; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 25. Aufl. 2006, § 4 Rz. 104).

    Die Beteiligung eines Landwirts an einer Genossenschaft ist auch dann dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn #er die Mitgliedschaftsrechte für seinen Betrieb fortdauernd in Anspruch nimmt (BFH-Urteil vom 01.10.1981 IV R 147/79, BStBl II 1982, 250 ).

  • BFH, 22.11.2002 - X B 92/02

    Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen

    Danach gehören Wirtschaftsgüter dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind; dabei wird nicht vorausgesetzt, dass sie für den Betrieb notwendig im Sinne von "erforderlich" sind (vgl. auch BFH-Urteile vom 1. Oktober 1981 IV R 147/79, BFHE 134, 552, BStBl II 1982, 250; vom 3. Oktober 1989 VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361).
  • BFH, 25.02.2009 - X B 44/08

    NZB: Arztpraxen als notwendiges Betriebsvermögen einer Apotheke - grundsätzliche

    Keine Voraussetzung ist, dass das Wirtschaftsgut für den Betrieb notwendig im Sinne von "erforderlich" ist (vgl. auch BFH-Urteile vom 1. Oktober 1981 IV R 147/79, BFHE 134, 552, BStBl II 1982, 250; vom 3. Oktober 1989 VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361).
  • FG Niedersachsen, 03.06.2014 - 12 K 39/12

    Anforderungen an die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei Geldanlagen von

    Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind; dabei wird nicht vorausgesetzt, dass sie für den Betrieb notwendig im Sinne von "erforderlich" sind (BFH-Urteile vom 01.10.1981, IV R 147/79, BStBl II 1982, 250; vom 03.10.1989, VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361; Schmidt/Heinicke, EStG, 33. Aufl. 2014, § 4 Rn. 104).
  • BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07

    Willkürung von Betriebsvermögen - Keine Bilanzberichtigung wegen der Behandlung

  • FG Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 7 V 12/04

    Beteiligung an Kapitalgesellschaft notwendiges Betriebsvermögen, wenn

  • FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 7 K 3623/04

    Nutzung der Kapitalbeteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • FG Nürnberg, 10.01.2008 - VII 75/05

    Zugehörigkeit von Arztpraxen zum notwendigen Betriebsvermögen einer Apotheke

  • FG Köln, 29.08.2001 - 3 K 2293/98

    Aktien von Zuckerfabriken sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn damit

  • BFH, 12.02.2001 - X B 34/00

    Einkommensteuer - Eheleute - Beschwerde - Zulassung - Revision - Beteiligung -

  • FG Niedersachsen, 15.05.2008 - 11 K 607/03

    Steuerpflichtigkeit des Gewinns aus der Veräußerung von nicht wesentlichen

  • BFH, 26.05.1993 - IV B 184/92

    Einkommensteuer; Aktien als notwendiges Betriebsvermögen eines Landwirts (§ 4

  • FG München, 07.12.2004 - 2 K 3049/03

    Gesellschafterbeschluss als Voraussetzung für die Widmung von Wertpapieren als

  • FG Köln, 12.02.2008 - 15 K 2446/02

    Änderung eines Einkommensteuerbescheides i.R.e. postmortalen Betriebsprüfung;

  • FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04

    GmbH-Beteiligung und übernommene Bürgschaftsverpflichtung als

  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01

    Einlage verlustträchtiger Wertpapiere in das Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 EStG)

  • FG Niedersachsen, 12.09.2001 - 2 K 905/99

    Zinseinnahmen eines landwirtschaftlichen Genossen aus der Darlehensgewährung an

  • FG Baden-Württemberg, 04.04.2011 - 10 K 1436/10

    Aktien eines selbständigen Handelsvertreters als Betriebsvermögen;

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2003 - 4 K 2699/98

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht beim kurzfristigen Halten eines bebauten

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 355/84

    Anwendbarkeit des Umwandlungssteuergesetzes auf das Einbringen des Vermögens

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