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   BFH, 09.08.1984 - IV R 151/81   

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https://dejure.org/1984,1469
BFH, 09.08.1984 - IV R 151/81 (https://dejure.org/1984,1469)
BFH, Entscheidung vom 09.08.1984 - IV R 151/81 (https://dejure.org/1984,1469)
BFH, Entscheidung vom 09. August 1984 - IV R 151/81 (https://dejure.org/1984,1469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Das Verzeichnis i. S. des § 7a Abs. 8 EStG kann auch noch bei Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen erstellt werden

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 47
  • BB 1985, 1313
  • BStBl II 1985, 47
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 09.01.1974 - BT-Drs 7/1470
    Auszug aus BFH, 09.08.1984 - IV R 151/81
    Die Gründe hierfür bestehen darin, daß es wegen der fehlenden Normierung des Begriffs "Ordnungsmäßigkeit der Buchführung" zu zahlreichen Streitigkeiten gekommen ist und wegen der Entwicklung der Buchführungstecknik laufende Anpassungen notwendig geworden sind und daß ferner die von der Gewährung der Steuervergünstigungen ausgehende Anreizwirkung nicht durch die Erfüllung gesetzlicher Buchführungsvoraussetzungen gemindert werden sollte; die Bundesregierung hielt es deshalb für ausreichend, wenn die erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen in einem besonderen Verzeichnis verfolgt werden können (Materialien zum Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974, BTDrucks. 7/1470 S. 312 zu dem mit § 7a Abs. 9 EStG 1975 übereinstimmenden § 167 Abs. 3 des Regierungsentwurfs).

    Die Auslegung des § 7a Abs. 9 Satz 1 EStG 1975 in diesem Sinne erscheint auch deshalb angebracht, weil der Gesetzgeber das nach dieser Vorschrift gebotene Verzeichnis bewußt nicht für erhöhte Absetzungen im nichtbetrieblichen Bereich gefordert hat (vgl. Materialien zum Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974, BTDrucks 7/1470 S. 312 zu dem mit § 7a Abs. 9 EStG 1975 übereinstimmenden § 167 Abs. 3 des Regierungsentwurfs).

  • BFH, 03.07.2019 - VI R 49/16

    Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer

    Vielmehr ist danach unter der "laufenden Aufzeichnung" nur die Aufzeichnung der in Frage kommenden Vorgänge in ihrer zeitlichen Reihenfolge zu verstehen, so dass in diesem Sinne Aufzeichnungen auch laufend vorgenommen werden können, wenn sie nicht in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Entstehen der aufzuzeichnenden Vorgänge, sondern erst später erfolgen (BFH-Urteil vom 09.08.1984 - IV R 151/81, BFHE 142, 47, BStBl II 1985, 47).

    Die Frage, ob Aufzeichnungen zeitgerecht i.S. des § 146 Abs. 1 AO sind, ist indes nicht für alle Geschäftsvorfälle gleich zu beantworten; vielmehr ist hierbei entscheidend auf die Art des Geschäftsvorfalls abzustellen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 142, 47, BStBl II 1985, 47).

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04

    Fahrtenbuch

    c) Aus der von den Klägern herangezogenen Rechtsprechung des BFH zu § 7a Abs. 8 (früher Abs. 9) EStG (etwa Senatsurteil vom 9. August 1984 IV R 151/81, BFHE 142, 47, BStBl II 1985, 47) können keine Argumente für die Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG gewonnen werden.
  • FG Niedersachsen, 11.05.2016 - 4 K 122/15

    Vorliegen der einkommensteuerlichen Voraussetzungen für eine landwirtschaftliche

    Wie der BFH zu dem wortgleichen Begriff in § 7a Abs. 9 EStG 1975 (jetzt § 7a Abs. 8 Satz 1 EStG) entschieden hat, ergibt sich aus dem Merkmal "laufend" nur, dass die in Frage kommenden Vorgänge in ihrer zeitlichen Reihenfolge aufzuzeichnen sind (BFH-Urteil vom 9. August 1984 IV R 151/81, BStBl. II 1985, 47, unter 2. a).
  • FG Köln, 30.06.2005 - 9 K 6117/01

    Antrag nach § 14a Abs. 5 EStG noch bei Auflösung der Rücklage möglich

    Vielmehr spricht nichts dagegen, dieses Verzeichnis auch nachträglich zu erstellen oder zu verändern, wenn ein Antragsrecht ausgeübt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. August 1984 IV R 151/81, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1985, 47 zu § 7a Abs. 9 EStG 1975 - jetzt Abs. 8).
  • FG Nürnberg, 13.06.1996 - VI 193/94

    Einkommensteuer; Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen

    In diesem Zusammenhang wird aber auf das Urteil des BFH, BStBl. II 1985, 47 hingewiesen.
  • FG München, 15.01.1996 - 7 K 3809/94

    Abzugsfähigkeit von Mietaufwendungen für Ferienheime im Ausland als

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  • BFH, 11.03.1988 - III R 62/87

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Geschenke und für Bewirtungen von

    Danach hat der BFH die für die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7 a Abs. 9 EStG vorgeschriebenen Aufzeichnungen als rechtzeitig ("zeitgerecht") angesehen, auch wenn sie erst im Zeitpunkt der steuerlichen Geltendmachung der erhöhten Absetzungen erstellt werden (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1984 IV R 151/81, BFHE 142, 47, BStBl II 1985, 47).
  • FG Schleswig-Holstein, 07.07.2003 - 5 K 116/00

    Zu den Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparabschreibung

    Die Frage, ob Aufzeichnungen zeitgerecht i.S. des § 146 Abs. 1 Satz 1 AO sind, ist nicht für alle Geschäftsvorfälle gleich zu beantworten; hierbei ist auf die Art. des Geschäftsvorfalls entscheidend abzustellen (BFH-Urteil vom 9. August 1984, IV R 151/81, BStBl II 1985, 47 m.w.N.).
  • FG München, 29.05.1998 - 7 V 345/98

    Steuerliche Anerkennung von Rückstellungen; Künftige Aufwendungen im Zusammenhang

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  • FG Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 7 K 137/95

    Wahlrecht des Steuerpflichtigen im Fall der Verpachtung des landwirtschaftlichen

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