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   BFH, 04.08.1977 - IV R 157/74   

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https://dejure.org/1977,298
BFH, 04.08.1977 - IV R 157/74 (https://dejure.org/1977,298)
BFH, Entscheidung vom 04.08.1977 - IV R 157/74 (https://dejure.org/1977,298)
BFH, Entscheidung vom 04. August 1977 - IV R 157/74 (https://dejure.org/1977,298)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsausgaben - Lebensführung des Steuerpflichtigen - Beurteilung - Allgemeine Verkehrsauffassung - Gewinnermittlung - Zweckmäßigkeit der Betriebsausgaben - Rechtfertigung durch wirtschaftlich vernünftige Gründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1971) § 4 Abs. 4, 5 Satz 2, § 12 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 158
  • DB 1977, 2356
  • BStBl II 1978, 93
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 04.08.1977 - IV R 157/74
    Dieses Verbot legt der BFH indessen in ständiger Rechtsprechung dergestalt eingrenzend aus, daß eine Aufteilung gemischter Aufwendungen dann möglich und geboten ist, wenn der betrieblich veranlaßte Teil der Aufwendungen sich leicht und einwandfrei anhand von Unterlagen nach objektiven, nachprüfbaren Merkmalen von den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebenshaltung trennen läßt (Beschluß vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).
  • Drs-Bund, 30.04.1960 - BT-Drs III/1811
    Auszug aus BFH, 04.08.1977 - IV R 157/74
    Damit sollte die Unangemessenheit nicht nur nach der Verkehrsauffassung lediglich der beteiligten Wirtschaftskreise, sondern nach der Anschauung breitester Bevölkerungskreise beurteilt werden (BT-Drucksache III/1811, Anlage 1, S. 8 r. Sp.).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    ff) In der Folgezeit traten weitere Fallgruppen hinzu, in denen der BFH eine Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen grundsätzlich zuließ, so etwa Aufwendungen für ein Privatflugzeug oder einen Hubschrauber (Urteile vom 4. August 1977 IV R 157/74, BFHE 123, 158, BStBl II 1978, 93; vom 27. Februar 1985 I R 20/82, BFHE 143, 440, BStBl II 1985, 458), für eine auch im Betrieb eingesetzte Hausgehilfin (Urteil vom 8. November 1979 IV R 66/77, BFHE 129, 134, BStBl II 1980, 117), für die Reinigung typischer Berufskleidung in der privaten Waschmaschine (Urteile vom 29. Juni 1993 VI R 77/91, BFHE 171, 525, BStBl II 1993, 837; vom 29. Juni 1993 VI R 53/92, BFHE 171, 527, BStBl II 1993, 838), für Versicherungsprämien (Urteile vom 19. Februar 1993 VI R 42/92, BFHE 170, 560, BStBl II 1993, 519; vom 31. Januar 1997 VI R 97/94, BFH/NV 1997, 346; vom 20. Mai 2009 VIII R 6/07, BFH/NV 2009, 1519), Kontoführungsgebühren (Urteil vom 9. Mai 1984 VI R 63/80, BFHE 141, 50, BStBl II 1984, 560), Zinsen für eine durch betriebliche und private Auszahlungen entstandene Kontokorrentverbindlichkeit (Beschluss des Großen Senats vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) sowie Aufwendungen für die Leerstandszeiten einer Ferienwohnung (Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) und für einen privat angeschafften und in der privaten Wohnung aufgestellten PC (Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958).
  • BFH, 19.01.2017 - VI R 37/15

    Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs - Änderungsbescheid

    Liegt einer Reise des Steuerpflichtigen ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde, kann aus der Wahl des Verkehrsmittels grundsätzlich keine private Veranlassung der Reisekosten abgeleitet werden (BFH-Urteile vom 27. Februar 1985 I R 20/82, BFHE 143, 440, BStBl II 1985, 458, und vom 4. August 1977 IV R 157/74, BFHE 123, 158, BStBl II 1978, 93).

    Flugzeugkosten können nach der Rechtsprechung des BFH als die Lebensführung des Steuerpflichtigen berührende Aufwendungen zu behandeln sein (BFH-Urteile in BFHE 143, 440, BStBl II 1985, 458, und in BFHE 123, 158, BStBl II 1978, 93; ebenso R 9.1 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Lohnsteuer-Richtlinien 2008).

  • BFH, 08.10.1987 - IV R 5/85

    Angemessenheit der Anschaffungskosten für Betriebs-Pkw richtet sich nach

    Zu den die Lebensführung berührenden Betriebsausgaben zählen alle Aufwendungen, die, wenn sie nicht durch den Betrieb veranlaßt wären, zu den Kosten der Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen gehören würden (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 1977 IV R 157/74, BFHE 123, 158, BStBl II 1978, 93).

    Die Unangemessenheit der die Lebensführung berührenden Aufwendungen ist nach der Rechtsprechung des BFH nicht nur nach der Verkehrsauffassung der beteiligten Wirtschaftskreise, sondern nach der Anschauung breitester Bevölkerungskreise zu beurteilen (BFHE 123, 158, BStBl II 1978, 93).

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2016 - 4 K 1218/14

    Zur Berücksichtigung von Aufwendungen für Sponsoring als Betriebsausgaben

    Berühren sie auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen, so erhält gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG 1971 die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zu beurteilende Angemessenheit der Aufwendungen entscheidende Bedeutung (vgl. BFH, Urteil vom 04. August 1977 - IV R 157/74 -, juris, Rdn. 17).In die Würdigung der Angemessenheit von Aufwendungen sind Beurteilungsmerkmale einzubeziehen, die bei "echten" Betriebsausgaben - also nur durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen - nicht anzuwenden sind.

    Damit sind Fragen der wirtschaftlichen Betriebsgebarung, der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit ebenso von Bedeutung wie die Fragen der Üblichkeit und der Verhältnismäßigkeit der Mittel (vgl. BFH, Urteil vom 04. August 1977 - IV R 157/74 -, juris, Rdn. 17).Mit dem Ausdruck "nach der allgemeinen Verkehrsauffassung" soll die Unangemessenheit nicht nur nach der Verkehrsauffassung lediglich der beteiligten Wirtschaftskreise, sondern nach der Anschauung breitester Bevölkerungskreise beurteilt werden (vgl. BFH, Urteil vom 04. August 1977 - IV R 157/74 -, juris, Rdn. 19; Beschluss vom 19. März 2002 - IV B 50/00 -, juris, Rdn. 21).

  • BFH, 27.02.1985 - I R 20/82

    Zu der Frage, ob und in welcher Höhe durch Anmietung eines Hubschraubers

    Für Flugzeugkosten hat der IV. Senat des BFH durch Urteil vom 4. August 1977 IV R 157/74 (BFHE 123, 158, BStBl II 1978, 93) entsprechend entschieden.

    In seinem Urteil in BFHE 123, 158, BStBl II 1978, 93 hat der IV. Senat des BFH die Auffassung vertreten, daß Flugzeugkosten als die Lebensführung des Steuerpflichtigen berührende Aufwendungen behandelt werden müssen.

  • BFH, 19.03.2002 - IV B 50/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Angemessenheit von Luxus-Pkw im BV

    Der Senat hat hierzu zwar entschieden, dass die Höhe der Aufwendungen nur im Rahmen der im Einzelfall zu würdigenden Tatsachen, wie der Unternehmensgröße und der Bedeutung des Repräsentationsaufwands für den Geschäftserfolg eine Rolle spielten; den in § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG enthaltenen Begriff der "allgemeinen Verkehrsauffassung" hat der Senat jedoch im Anschluss an die dieser Vorschrift beigegebene Gesetzesbegründung (BT-Drucks III/1811, Anlg. 1, S.8 r. Sp.) dahingehend verstanden, dass die Unangemessenheit der die Lebensführung berührenden Aufwendungen nicht nur nach der Verkehrsauffassung der beteiligten Wirtschaftskreise, sondern auch nach der Anschauung breitester Bevölkerungskreise zu beurteilen sei (Senatsurteile vom 4. August 1977 IV R 157/74, BFHE 123, 158, BStBl II 1978, 93, und in BFHE 150, 558, BStBl II 1987, 853).
  • FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04

    Einkommensteuer; Schätzung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG;

    Dazu zählt insbesondere die Unterhaltung von PKW (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 1977 IV R 157/74, BStBl II 1978, 93).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2001 - 5 K 1249/00

    Aufwendungen für einen häuslichen PC

    Dieses Verbot legt der Bundesfinanzhof indessen in ständiger gefestigter Rechtsprechung dergestalt eingrenzend aus, dass eine Aufteilung gemischter Aufwendungen dann möglich und geboten ist, wenn der betrieblich veranlasste Teil der Aufwendungen sich leicht und einwandfrei anhand von Unterlagen nach objektiven, nachprüfbaren Merkmalen von den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebenshaltung trennen lässt (BFH, Großer Senat vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl II 1971, 17; BFH vom 04. August 1997 IV R 157/74, BStBl II 1978, 93).
  • BFH, 20.08.1986 - I R 80/83

    Zur Prüfung der Angemessenheit von Aufwendungen (Orientteppiche) für eine

    Dazu gehören nicht nur Aufwendungen für PKW (vgl. BFH-Urteile vom 2. Februar 1979 III R 50-51/78, BFHE 127, 297, BStBl II 1979, 387, und III R 89/78, BFHE 130, 100, BStBl II 1980, 340) und Reiseaufwendungen schlechthin (vgl. BFH-Urteile vom 4. August 1977 IV R 157/74, BFHE 123, 158, BStBl II 1978, 93, und vom 27. Februar 1985 I R 20/82, BFHE 143, 440, BStBl II 1985, 458), sondern grundsätzlich auch Aufwendungen für eine Büroeinrichtung des Steuerpflichtigen.

    a) Das FG hat - wie ausgeführt - seine Angemessenheitsprüfung insbesondere an der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Aufwendungen orientiert und insoweit die im Urteil in BFHE 123, 158, BStBl II 1978, 93 aufgestellten Maßstäbe beachtet.

  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 16/05

    Angemessenheit der betrieblichen Aufwendungen für ein Geschäftsflugzeug

    Zu den die Lebensführung berührenden Betriebsausgaben zählen alle Aufwendungen, die, wenn sie nicht durch den Betrieb veranlasst wären, zu den Kosten der Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen gehören würden (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 1977 IV R 157/74, BStBl II 1978, 93).

    Die Unangemessenheit der die Lebensführung berührenden Aufwendungen ist nach der Rechtsprechung des BFH nicht nur nach der Verkehrsaufassung der beteiligten Wirtschaftskreise, sondern nach der Anschauung breitester Bevölkerungskreise zu beurteilen (BFH-Urteil vom 4. August 1977 IV R 157/74, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2011 - 2 K 1253/11

    Angemessenheit von Aufwendungen für Kraftfahrzeuge eines angestellten

  • FG Hamburg, 13.09.2006 - 6 K 242/02

    Abzugsfähigkeit ausländischer Quellensteuer und Angemessenheit von Aufwendungen

  • BFH, 20.08.1986 - I R 29/85

    AfA - Anschaffungskosten - Aufwendungen - Angemessenheit - Aktivierungspflichtige

  • FG Hessen, 14.10.2014 - 4 K 781/12

    Kein Werbungskostenabzug der Aufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers in

  • BFH, 08.09.1988 - IV R 97/82

    Betriebsausgaben - Zinsen - Betriebsschuld - Kontokorrentverbindlichkeit -

  • FG Nürnberg, 18.02.2003 - I 111/03

    Unangemessen hohe AfA für einen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer

  • BFH, 08.09.1988 - IV R 66/87

    Betriebsausgaben - Zinsen - Betriebsschuld - Kontokorrentverbindlichkeit -

  • BFH, 10.03.1978 - VI R 111/76

    Kreditzinsen für die Anschaffung eines Flügels einer Musiklehrerin sowie AfA sind

  • FG München, 27.02.2007 - 13 K 4449/01

    Abziehbarkeit von Finanzierungskosten eines zu Baulandpreis erworbenen

  • FG Niedersachsen, 20.10.1999 - II 666/98

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Motorboot

  • BFH, 23.04.1985 - VIII R 300/81

    Festsetzung der Höhe des Streitwertes in einem Gewinnfeststellungsverfahren -

  • BFH, 14.02.1992 - VI R 7/89

    Abzugsfähigkeit von Kosten privater Fliegerei eines Fluglotsen als Werbungskosten

  • BFH, 20.05.1980 - VI R 241/77

    Taxikosten - Werbungskosten - Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75

    Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten

  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 1 K 153/01

    Abzugsverbot für Aufwendungen eines Freiberuflers mit eigener Praxis für ein

  • FG Hessen, 27.11.2001 - 2 K 6838/98

    Aufwendungen für einen teils beruflich, teils privat genutzten Computer als

  • BFH, 24.05.1984 - IV R 174/81
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