Rechtsprechung
BFH, 26.09.2013 - IV R 16/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Kein landwirtschaftlicher Betrieb bei unentgeltlicher Überlassung landwirtschaftlicher Flächen an Dritten - Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen zum Privatvermögen nach Betriebsaufgabe
- openjur.de
Kein landwirtschaftlicher Betrieb bei unentgeltlicher Überlassung landwirtschaftlicher Flächen an Dritten; Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen zum Privatvermögen nach Betriebsaufgabe
- Bundesfinanzhof
EStG § 13 Abs 1 S 2, EStG § 13 Abs 7, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, BewG § 34 Abs 7
Kein landwirtschaftlicher Betrieb bei unentgeltlicher Überlassung landwirtschaftlicher Flächen an Dritten - Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen zum Privatvermögen nach Betriebsaufgabe
- Bundesfinanzhof
Kein landwirtschaftlicher Betrieb bei unentgeltlicher Überlassung landwirtschaftlicher Flächen an Dritten - Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen zum Privatvermögen nach Betriebsaufgabe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 13 Abs 7 EStG 2002, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 34 Abs 7 BewG 1991
Kein landwirtschaftlicher Betrieb bei unentgeltlicher Überlassung landwirtschaftlicher Flächen an Dritten - Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen zum Privatvermögen nach Betriebsaufgabe - rewis.io
Kein landwirtschaftlicher Betrieb bei unentgeltlicher Überlassung landwirtschaftlicher Flächen an Dritten - Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen zum Privatvermögen nach Betriebsaufgabe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 13 Abs. 1 S. 2
Zuordnung eines Grundstücks zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen - datenbank.nwb.de
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; unentgeltliche Überlassung landwirtschaftlicher Flächen an Dritte kein landwirtschaftlicher Betrieb; Zuordnung der Grundstücke nach Betriebsaufgabe zum Privatvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ohne Landwirtschaft keine Zuordnung eines Grundstücks zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen
- buchstelle-lage.de (Kurzinformation)
Unentgeltliche Überlassung landwirtschaftlicher Flächen an einen Dritten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Land- und Forstwirtschaft
- Zuordnung von Grundstücken
- Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen
Verfahrensgang
- FG Hessen, 16.02.2010 - 13 K 2820/08
- BFH, 26.09.2013 - IV R 16/10
Wird zitiert von ... (16)
- BFH, 16.11.2017 - VI R 63/15
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher …
Eine Betriebsaufgabe liegt daher insbesondere dann vor, wenn im Wege vorweggenommener Erbfolge die Betriebsgrundstücke auf mehrere nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Einzelrechtsnachfolger übertragen werden oder nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt werden (BFH-Urteile vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324, …und vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702; ebenso FG Bremen, Urteil vom 23. August 2004 2 K 328/03 (1), juris; a.A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. Juli 2013 15 K 265/11, EFG 2013, 1747; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, D Rz 61f).Mit diesen Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wurde der landwirtschaftliche Betrieb der Klägerin seiner Existenzgrundlage vollständig enthoben und als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufgelöst (BFH-Urteile in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431; in BFH/NV 2014, 324, und in BFH/NV 2016, 1702).
- BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung …
Nach der Rechtsprechung des BFH wird ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, wenn die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt werden (BFH-Urteile vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324, …und vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702; ebenso FG Bremen, Urteil vom 23. August 2004 2 K 328/03 (1), juris; a.A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. Juli 2013 15 K 265/11, EFG 2013, 1747; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, D Rz 61f).Mit der Übertragung der Flurstücke 11/3 und 11/4, bei denen es sich um die letzten zum Betriebsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücke handelte, wurde der landwirtschaftliche Betrieb der Erbengemeinschaft als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufgelöst (s. BFH-Urteile in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431; in BFH/NV 2014, 324, und in BFH/NV 2016, 1702).
- BFH, 14.07.2016 - IV R 19/13
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf …
(1) Nach der Rechtsprechung des Senats wird ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, wenn die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt (BFH-Urteil vom 26. September 2013 IV R 16/10) oder wenn im Wege vorweggenommener Erbfolge die Betriebsgrundstücke auf mehrere nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Einzelrechtsnachfolger übertragen werden (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).
- BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung …
Mit der Übertragung der Flurstücke wurde der (ruhende) landwirtschaftliche Betrieb der Miteigentümergemeinschaft, sofern er bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch bestanden haben sollte, als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufgelöst (s. BFH-Urteile in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431; vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324, …und vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702). - FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12
Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze
Wegen der besonderen Funktion des Grund und Bodens für land- und forstwirtschaftliche Eigentumsbetriebe wird der Betrieb hierdurch vollständig seiner Existenzgrundlage enthoben (BFH, Urteil vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324; BFH, Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb - wie im Streitfall - nach dem Tod des Betriebsinhabers durch Verteilung der zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücke auf die Miterben zerschlagen, verlieren diese grundsätzlich ihre Eigenschaft als Betriebsvermögen, soweit sie nicht durch entsprechenden Widmungsakt dem Betriebsvermögen der einzelnen Erben zugeordnet werden (BFH, Urteil vom 26. September 2013, aaO).
- BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten
Dies gilt auch dann, wenn das land- und forstwirtschaftliche Betriebsvermögen des Erblassers nach seinem Tod auf seine (nicht mitunternehmerisch verbundenen) Erben aufgeteilt wird (BFH-Urteile vom 26.09.2013 - IV R 16/10, Rz 22, und vom 14.07.2016 - IV R 19/13, Rz 21). - FG Niedersachsen, 23.01.2013 - 9 K 293/11
Einkünftequalifikation bei Verpachtung von landwirtschaftlich und …
Solches ist nach Überzeugung des Senats auch nicht aus der Entscheidung des Hessischen FG vom 16. Februar 2010 (13 K 2820/08, EFG 2011, 618, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 16/10) herzuleiten. - FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter …
Nach der Rechtsprechung des BFH wird ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, wenn die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt werden (vgl. BFH-Urteile vom 01.12.2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431, vom 26.09.2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014 324 …und vom 14.07.2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702). - FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15
Einkommensteuer-Vorauszahlung 2014
a) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH wird ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, wenn die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt (BFH-Urteil vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324) oder wenn im Wege vorweggenommener Erbfolge die Betriebsgrundstücke auf mehrere nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Einzelrechtsnachfolger übertragen werden (…BFH-Urteil vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702; BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BStBl II 2010, 431). - FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2014 - 1 K 1627/11
Aufteilung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen im Wege einer …
Die Grundsätze der Realteilung sind insbesondere auch bei der Zuweisung von Einzelwirtschaftsgütern an die Gesellschafter anzuwenden (vgl. BFH, Urteil vom 19. Januar 1982 VIII R 21/77, BFHE 135, 282, BStBl II 1982, 456; BFH, Urteil vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BFHE 174, 550, BStBl II 1994, 809, m.w.N.; BFH…, Beschluss vom 27. Juni 2007 IV B 113/06, BFH/NV 2007, 2257; ähnlich zur Aufteilung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen im Wege einer Erbauseinandersetzung: BFH, Urteil vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324). - FG München, 25.09.2018 - 12 K 3314/16
Besteuerungsgrundlage - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 3773/16
Bodengewinnbesteuerung bei Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke - …
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 89/17
Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach …
- FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14
Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter …
- FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 182/18
Reichweite der Rechtsprechungsgrundsätze zur Begründung einer konkludenten …
- FG Nürnberg, 08.07.2020 - 9 K 182/18
Begründung einer konkludenten Mitunternehmerschaft bei Landwirtschaftsehegatten