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   BFH, 11.09.1969 - IV R 160/67   

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https://dejure.org/1969,889
BFH, 11.09.1969 - IV R 160/67 (https://dejure.org/1969,889)
BFH, Entscheidung vom 11.09.1969 - IV R 160/67 (https://dejure.org/1969,889)
BFH, Entscheidung vom 11. September 1969 - IV R 160/67 (https://dejure.org/1969,889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfindung - Patent - Notwendiges Betriebsvermögen - Freiberufliche Tätigkeit - Erfinderische Tätigkeit - Eigengewerbliche Verwertung - Vergabe von Lizenzen - Gewerbliches Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 98, 144
  • DB 1970, 762
  • BStBl II 1970, 317
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.11.1960 - I 103/60 S

    Berücksichtigung des teilweise für eigene Wohnzwecke genutzten Gebäudes als Teil

    Auszug aus BFH, 11.09.1969 - IV R 160/67
    Der Ansicht des Steuerpflichtigen kann nicht zugestimmt werden, weil ein Wirtschaftsgut grundsätzlich nicht teilbar ist (BFH-Urteile IV 38/58 U vom 24. September 1959, BFH 69, 550, BStBl III 1959, 466; I 103/60 S vom 22. November 1960, BFH 72, 259, BStBl III 1961, 97).
  • BFH, 24.09.1959 - IV 38/58 U

    Steuerpflicht für Veräußerungserlös aus dem Verkauf eines gemischtgenutzten

    Auszug aus BFH, 11.09.1969 - IV R 160/67
    Der Ansicht des Steuerpflichtigen kann nicht zugestimmt werden, weil ein Wirtschaftsgut grundsätzlich nicht teilbar ist (BFH-Urteile IV 38/58 U vom 24. September 1959, BFH 69, 550, BStBl III 1959, 466; I 103/60 S vom 22. November 1960, BFH 72, 259, BStBl III 1961, 97).
  • BFH, 27.01.2016 - X R 2/14

    Nutzungsausfallentschädigung für Kfz - Investitionsabzugsbetrag - Gewinngrenze

    Allerdings kann es ungeachtet der gemischten Nutzung nur ganz --ggf. als gewillkürtes-- oder gar nicht als Betriebsvermögen erfasst werden, da ein bewegliches Wirtschaftsgut nicht teilbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. September 1969 IV R 160/67, BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317).
  • BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84

    Langjährige Verluste eines Erfinders allein kein Beweisanzeichen für fehlende

    a) Für die ertragsteuerrechtliche Einstufung der Erfindertätigkeit kommt es zunächst darauf an, ob sie innerhalb einer bereits bestehenden, Einkünfte hervorbringenden Tätigkeit ausgeübt wird oder ob sie selbst den Beginn einer solchen Tätigkeit darstellt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. September 1969 IV R 160/67, BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317).
  • BFH, 29.04.1993 - IV R 61/92

    Einstufung einer Tätigkeit als gewerblich - Ausübung einer freiberuflichen

    Das gilt aber nur für die Verwertung in Form der Nutzungsüberlassung (Lizenzvergabe; BFH-Urteil vom 11. September 1969 IV R 160/67, BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317).

    Verwertet dagegen der Steuerpflichtige die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Tätigkeit mittelbar durch Einsatz in seinem eigenen Betrieb, richtet sich die Art der Einkünfte nach denen, die durch den Betrieb erzielt werden (BFH-Urteil in BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317; Schick, a.a.O., S. 22).

  • BFH, 23.04.2003 - IX R 57/99

    Zeitlich begrenzte Überlassung; Erfindung

    Diese ist als solche, was ihre Einordnung in die Einkunftsarten des EStG anbelangt, farblos; steuerliche Bedeutung erhält sie erst, wenn sie auf die Erzielung von Einkünften gerichtet ist (BFH-Urteil vom 11. September 1969 IV R 160/67, BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317).
  • BFH, 08.06.1995 - IV R 80/94

    Herstellung farbiger Reliefkarten zur Nutzung gegen Entgelt ist nicht bereits

    So hat der BFH angenommen, daß eine Erfindung notwendiges Betriebsvermögen eines vom Erfinder betriebenen Gewerbebetriebes sein kann (Senatsurteil vom 11. September 1969 IV R 160/67, BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317).
  • FG Nürnberg, 07.12.2017 - 6 K 1148/16

    Versicherungsnehmer, Leistungen, Fahrzeug, Unfall, Versicherungsleistung,

    Allerdings kann es ungeachtet der gemischten Nutzung nur ganz - ggf. als gewillkürtes - oder gar nicht als Betriebsvermögen erfasst werden, da ein bewegliches Wirtschaftsgut nicht teilbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 11.11.1969 IV R 160/67, BStBl II 1970, 317).
  • BFH, 30.11.1978 - IV R 15/73

    Ermittlung des festzustellenden Gewinnes - Personengesellschaft - Autorenrecht

    An dieser Auffassung hält der Senat nach nochmaliger Überprüfung und in Übereinstimmung mit der Entwicklung der neueren Rechtsprechung (siehe insbesondere BFH-Urteil vom 11. Mai 1976 VIII R 111/71, BFHE 119, 253, BStBl II 1976, 641; ferner auch BFH-Urteil vom 11. September 1969 IV R 160/67, BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317) nicht mehr fest.
  • FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 1687/16

    Patent, Erfindung, Schadensersatz, Patentanmeldung, Italien, Arbeit,

    Für die ertragsteuerrechtliche Einstufung der Erfindertätigkeit kommt es zunächst darauf an, ob sie innerhalb einer bereits bestehenden, Einkünfte hervorbringenden Tätigkeit ausgeübt wird oder ob sie selbst den Beginn einer solchen Tätigkeit darstellt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11.09.1969 IV R 160/67, BStBl II 1970, 317).
  • FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00

    Steuerbare Einkünfte aus der Verwertung einer Erfindung

    Je nach Art. der Verwertung kann die Erfindung zum gewerblichen oder zum freiberuflichen Betriebsvermögen gehören (BFH-Urteil vom 11.09.1969 IV R 160/67, BStBl. II 1970, 317).
  • BFH, 28.03.1984 - I R 191/79

    Renteneinnahmen aus der Veräußerung eines Patents bleiben bei späterer

    Damit war das umstrittene Patent bis zur Veräußerung Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens der selbständigen Tätigkeit des Klägers (vgl. BFH-Urteile vom 2. Juni 1976 I R 20/74, BFHE 119, 410, BStBl II 1976, 666, und vom 11. September 1969 IV R 160/67, BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317).
  • FG Hamburg, 04.09.2007 - 3 K 91/06

    Erbschaftsteuer: Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens

  • BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85

    Lizenzeinnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Bewertung der Tätigkeit eines

  • BFH, 26.05.1994 - IV B 33/93

    Zuordnung einer Arbeitnehmer-Erfindung

  • BFH, 23.08.1984 - IV R 154/81
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