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   BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02   

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https://dejure.org/2005,748
BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02 (https://dejure.org/2005,748)
BFH, Entscheidung vom 19.05.2005 - IV R 17/02 (https://dejure.org/2005,748)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - IV R 17/02 (https://dejure.org/2005,748)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1, § 14, § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1; AO 1977 § 174 Abs. 4, § 367 Abs. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 4 Abs. 1; AO § 174 Abs. 4
    Erstellung einer Betriebsaufgabebilanz auf einen bestimmten Zeitpunkt auch bei "gestreckter" Betriebsaufgabe; Zeitpunkt der Gewinnrealisierung für einzelne Aufgabevorgänge

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1, § 14, § 16 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1; AO 1977 § 174 Abs. 4, § 367 Abs. 2

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 14; ; EStG § 16 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 16 Abs. 3 Satz 1; ; AO 1977 § 174 Abs. 4; ; AO 1977 § 367 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im Rahmen einer zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe; zur Änderung wegen widerstreitender Steuerfestsetzung nach § 174 Abs.4 AO 1977

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitlich gestreckte Betriebsaufgabe steuerlich einheitlich zu beurteilen ? Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit ? Zuordnung eines Überpreises ? Zuordnung von in einem anderen Kalenderjahr angefallenen Beratungskosten zu einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewinn aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs als teil der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufgabe; Fortführung des Betriebs als Bedingung für eine ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 174 Abs 4, AO 1977 § 367 Abs 2 S 2, EStG § 14, EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 3, EStG § 24, EStG § 11
    Betriebsaufgabe; Betriebsgrundstück; Betriebsveräußerung; Landwirtschaft; Nachträgliche Betriebsausgabe; Verböserung; Widerstreitende Steuerfestsetzung; Zeitpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 384
  • BB 2005, 1490
  • BB 2005, 1897
  • DB 2005, 1425
  • DB 2007, 5
  • BStBl II 2005, 384
  • BStBl II 2005, 637
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 06.10.1993 - I R 97/92

    Veräußerungskosten mindern ohne Rücksicht auf ihre zeitliche Entstehung den

    Auszug aus BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02
    Auch soweit der BFH im Rahmen des § 16 EStG eine nachträgliche Berücksichtigung letztlich erfolglos gebliebener Aufwendungen als Betriebsausgaben zu Lasten des laufenden Gewinns für möglich hält (BFH-Urteil vom 6. Oktober 1993 I R 97/92, BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287, 288, zu 3. c der Entscheidungsgründe), betrifft dies nur den Fall einer vollends gescheiterten Betriebsaufgabe oder -veräußerung.

    Insoweit folgt der Senat dem Urteil des I. Senats des BFH in BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287, wonach die Attraktivkraft des Veräußerungsvorgangs zu einer Berücksichtigung der in früheren oder späteren Jahren angefallenen Veräußerungskosten im Jahr der Veräußerung zwingt.

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 25/88

    1. Veräußerung des Inventars eines Pachtbetriebs durch den alten an den neuen

    Auszug aus BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02
    Denn § 174 Abs. 4 Satz 1 AO 1977 bleibt auch dann anwendbar, wenn der Saldo zwischen den Auswirkungen der Änderung zugunsten und der Änderung zuungunsten des Steuerpflichtigen zu einer Steuermehrbelastung führt (Senatsurteil vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373, zu II. 2. der Entscheidungsgründe, m.w.N.).

    Dem steht das Urteil des Senats in BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373 nicht entgegen.

  • BFH, 09.04.1987 - IV R 332/84

    Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes -

    Auszug aus BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02
    Selbst wenn man der Erwägung folgen sollte, dass ein flächenbezogener Kaufpreis nicht als ein auf mehrere Wirtschaftsgüter entfallender Gesamtkaufpreis zu werten ist, schließt dies nicht aus, dass der Erwerber einen Überpreis gerade deshalb zahlt, um damit dem Veräußerer auch den Wert des Wohngebäudes zu entgelten und so gerade dessen wirtschaftlichen Interessen Rechnung zu tragen (s. etwa Senatsurteil vom 9. April 1987 IV R 332/84, BFH/NV 1987, 763).

    Der Senat verweist insoweit auf die Gründe seiner Entscheidung in BFH/NV 1987, 763.

  • BFH, 27.10.1977 - IV R 60/74

    Behandlung der durch die Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer

    Auszug aus BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02
    Veräußerungskosten sind Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zum Veräußerungsvorgang stehen (Senatsurteile vom 27. Oktober 1977 IV R 60/74, BFHE 123, 553, 556, BStBl II 1978, 100, 101, und vom 26. März 1987 IV R 20/84, BFHE 149, 557, BStBl II 1987, 561, 563).
  • BFH, 17.04.1997 - VIII R 47/95

    Wesentliche Beteiligung: Fehlgeschlagene Veräußerungskosten

    Auszug aus BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02
    Dem steht das Urteil des BFH vom 17. April 1997 VIII R 47/95 (BFHE 184, 275, BStBl II 1998, 102) nicht entgegen.
  • BFH, 26.03.1987 - IV R 20/84

    Hoferbfolge - Hofordnung - Erbengemeinschaft - Mitunternehmerschaft - Weichende

    Auszug aus BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02
    Veräußerungskosten sind Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zum Veräußerungsvorgang stehen (Senatsurteile vom 27. Oktober 1977 IV R 60/74, BFHE 123, 553, 556, BStBl II 1978, 100, 101, und vom 26. März 1987 IV R 20/84, BFHE 149, 557, BStBl II 1987, 561, 563).
  • BFH, 03.07.1991 - X R 163/87

    1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der

    Auszug aus BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02
    Für sie ist im Bereich des § 16 EStG kein Raum (BFH-Urteil vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802, 805, zu 2. e der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02
    In einem solchen Fall ist der Gesamtkaufpreis im Zweifel nach dem Teilwert bzw. Verkehrswert der veräußerten Gegenstände aufzuteilen (s. auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, 526, BStBl II 1978, 620, 625, zu D. II. 3. der Gründe).
  • BFH, 29.07.2003 - X B 12/03

    Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02
    Bei der Betriebsaufgabe handelt es sich um einen tatsächlichen Vorgang, dessen steuerliche Folgen --mit Ausnahme des Sonderfalls der Betriebsverpachtung-- nicht durch eine Aufgabeerklärung herbeigeführt werden können (BFH-Beschluss vom 29. Juli 2003 X B 12/03, BFH/NV 2003, 1575).
  • BFH, 16.12.1981 - I R 131/78

    Verteilung des Überpreises - Teilwert eines Grundstücks - Bebautes Grundstück

    Auszug aus BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02
    Da sich --wie der BFH in diesem Zusammenhang ausgesprochen hat-- die Teilwerte mit den Veräußerungspreisen weitgehend decken, führt die Aufteilung nach den Verkehrswerten zu einem zutreffenden Ergebnis (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1981 I R 131/78, BFHE 135, 185, BStBl II 1982, 320).
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 42/99

    Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe

  • BFH, 13.04.1989 - IV R 204/85

    Anforderungen an Versteuerung des bei einerVeräußerung erzielten Gesamterlöses

  • BFH, 15.02.1989 - X R 97/87

    1. Anschaffungskosten des Grund und Bodens bei Erwerb mit Abbruchabsicht - 2.

  • BFH, 10.11.1997 - GrS 1/96

    Bilanzberichtigung und widerstreitende Steuerfestsetzung

  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

  • BFH, 21.01.1971 - IV 123/65

    Grund und Boden - Veräußerung - Gewinnermittlung - Aufstehende Gebäude -

  • BFH, 05.07.1984 - IV R 36/81

    Zur Unterscheidung zwischen der Vorbereitung einer künftigen Betriebsaufgabe und

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

  • BFH, 12.09.2002 - IV R 66/00

    Einkommensteuer - Gewinn - Betriebsvermögen - Veräußerung - Entnahme - Verhältnis

  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

  • BFH, 11.12.1980 - I R 119/78

    Nach Betriebsaufgabe geleistete Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben

  • FG Berlin, 04.09.2000 - 9 K 9188/97

    Änderung eines Steuerbescheides wegen widerstreitender

  • BFH, 16.11.2017 - VI R 63/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

    a) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (BFH-Urteile in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

    Auch im Rahmen einer Betriebsaufgabe bestimmt sich der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung weder nach dem Datum des Vertragsschlusses oder dem Übergang des zivilrechtlichen Eigentums noch nach dem Tag der Kaufpreiszahlung, sondern allein nach dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, 77, BStBl II 1993, 897, 902, zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Betriebsveräußerung, und BFH-Urteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Betriebsaufgabe; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 260).

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).
  • BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06

    Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe

    a) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebes in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (Senatsurteil vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.a der Gründe; Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 173, jeweils m.w.N.).

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637).

    c) Bei der Betriebsaufgabe handelt es sich um einen tatsächlichen Vorgang, dessen steuerliche Folgen nicht durch eine Aufgabeerklärung herbeigeführt werden können, es sei denn, es liegt ausnahmsweise der Sonderfall einer Betriebsverpachtung vor (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.c der Gründe; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 2003 X B 12/03, BFH/NV 2003, 1575; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 185; dazu auch nachfolgend unter f).

    f) Nur im Falle einer Betriebsunterbrechung (Betriebsverpachtung) kann eine Betriebsaufgabe durch eine Erklärung herbeigeführt werden (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.c der Gründe; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1575).

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