Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.09.2007

Rechtsprechung
   BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2340
BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05 (https://dejure.org/2007,2340)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2007 - IV R 17/05 (https://dejure.org/2007,2340)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - IV R 17/05 (https://dejure.org/2007,2340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 22 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2 § 22 Nr. 3
    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Nutzungsdauer

  • datenbank.nwb.de

    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Nutzungsdauer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb ? Abgrenzung gegenüber Vermögensverwaltung ? Ankauf und Vermietung von ca. 40 Maschinen durch eine GbR ? Vermietung an eine einzige GmbH ? Veräußerung von Maschinen zwecks Austauschs aus technischen Gründen ? Keine Verklammerung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gelegentlicher Verkauf beweglicher Wirtschaftsgüter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gelegentlicher Verkauf beweglicher Wirtschaftsgüter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Austausch vermieteter beweglicher Wirtschaftsgüter vor Ablauf der gewöhnlichen oder tatsächlichen Nutzungsdauer gegen neuere funktionstüchtigere Wirtschaftsgüter und Möglichkeit eines Rückschlusses auf eine gewerbliche Tätigkeit des vermietenden Unternehmens; Erfordernis ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Nutzungsdauer

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 22 Nr 3
    Gewerbebetrieb; Sonstige Einkünfte; Veräußerungsgewinn; Vermietung; Vermögensverwaltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 183
  • BB 2007, 2053
  • DB 2007, 2013
  • BStBl II 2007, 768
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02

    Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05
    Diesen Entscheidungen lagen Fälle zugrunde, in denen der jeweilige Vermietungserlös nicht zur Anschaffung eines neuen Wirtschaftsgutes ausreichte und die Veräußerung des Wirtschaftsgutes nach kurzer Vermietungsphase erforderlich war, um überhaupt einen Gewinn zu erzielen und damit den Unternehmenszweck zu erfüllen (BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 37/00, BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464, zur Vermietung sowie An- und Verkauf von Wohnmobilen; Senatsbeschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559, zu einem ähnlichen Sachverhalt bei Flugzeugen).

    Auch wenn sich die Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel nicht undifferenziert auf die Abgrenzung zwischen Vermietung und Handel bei beweglichen Wirtschaftsgütern übertragen lässt (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 1559), kann dieser Rechtsprechung doch der Grundsatz entnommen werden, dass der Steuerpflichtige den Bereich der Vermögensverwaltung nicht notwendigerweise bereits dann verlässt, wenn er das Wirtschaftsgut nicht während der gesamten gewöhnlichen Nutzungsdauer vermietet.

    Solche Umstände können --neben der vorstehend erwähnten Notwendigkeit von Verkäufen zur Erzielung eines Totalgewinns-- in der großen Anzahl der verkauften Wirtschaftsgüter bestehen (so bereits Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 1559).

  • BFH, 18.05.1999 - III R 65/97

    Segelyacht nicht zulagenbegünstigt

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05
    Zur Vermögensverwaltung gehören zudem Leistungen wie Pflege, Wartung und Versicherung des vermieteten Objekts, die im Rahmen einer normalen Vermietungstätigkeit anfallen (BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619).

    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann --ausnahmsweise-- erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH-Urteile in BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774 - Vermietung eines Wohnmobils; vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510, und in BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, m.w.N. - Vermietung einer Segelyacht; vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467, und IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14 - Vermietung von Flugzeugen).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    Erst wenn innerhalb dieses Zeitraums mehr als 3 Objekte veräußert werden, geht der BFH von einem gewerblichen Grundstückshandel aus (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 2. der Gründe).

  • BFH, 12.11.1997 - XI R 44/95

    Wohnmobilvermietung als sonstige Einkünfte

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05
    Hinzu kommen muss als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. November 1997 XI R 44/95, BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774).

    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann --ausnahmsweise-- erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH-Urteile in BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774 - Vermietung eines Wohnmobils; vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510, und in BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, m.w.N. - Vermietung einer Segelyacht; vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467, und IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14 - Vermietung von Flugzeugen).

  • BFH, 02.05.2000 - IX R 71/96

    Einkunftsart bei Flugzeugvermietung

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05
    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann --ausnahmsweise-- erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH-Urteile in BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774 - Vermietung eines Wohnmobils; vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510, und in BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, m.w.N. - Vermietung einer Segelyacht; vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467, und IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14 - Vermietung von Flugzeugen).
  • BFH, 26.10.1989 - IV R 23/89

    Kein Klagerecht nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO für handelsrechtlich voll beendete

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05
    Mit der Vollbeendigung entfällt die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer und die Fähigkeit der Gesellschaft, als Prozessstandschafterin für ihre Gesellschafter aufzutreten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 26. Oktober 1989 IV R 23/89, BFHE 159, 15, BStBl II 1990, 333; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung § 48 FGO Rz 15).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05
    Diesen Entscheidungen lagen Fälle zugrunde, in denen der jeweilige Vermietungserlös nicht zur Anschaffung eines neuen Wirtschaftsgutes ausreichte und die Veräußerung des Wirtschaftsgutes nach kurzer Vermietungsphase erforderlich war, um überhaupt einen Gewinn zu erzielen und damit den Unternehmenszweck zu erfüllen (BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 37/00, BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464, zur Vermietung sowie An- und Verkauf von Wohnmobilen; Senatsbeschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559, zu einem ähnlichen Sachverhalt bei Flugzeugen).
  • BFH, 24.02.2005 - X B 132/04

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und eines

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05
    Die Folge eines über 5 Jahre hinausgehenden Zeitraums ist vielmehr lediglich die, dass sich die in von dem zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung hinsichtlich des Vorliegens einer bedingten Veräußerungsabsicht verringert und ggf. durch andere Anhaltspunkte ergänzt werden muss (BFH-Urteil vom 29. November 1989 X R 100/88, BFHE 159, 161, BStBl II 1990, 1060; aus neuerer Zeit: BFH-Beschluss vom 24. Februar 2005 X B 132/04, juris).
  • BFH, 25.07.2001 - X R 55/97

    Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05
    Sein Bild ist gekennzeichnet durch die wiederholte Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Sinne eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809 "Beteiligungshandel").
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97

    Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05
    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann --ausnahmsweise-- erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH-Urteile in BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774 - Vermietung eines Wohnmobils; vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510, und in BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, m.w.N. - Vermietung einer Segelyacht; vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467, und IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14 - Vermietung von Flugzeugen).
  • BFH, 29.04.1999 - III R 38/97

    InvZul, Anspruchsberechtigung; Differenzierung nach Einkunftsarten; Abgrenzung

  • BFH, 29.11.1989 - X R 100/88

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

  • FG Baden-Württemberg, 24.02.2005 - 8 K 72/04

    Gewerblichkeit der Maschinen an einen Geschäftspartner vermietenden GbR

  • BFH, 17.01.1972 - GrS 10/70

    Absicht, unter Ausnutzung der Steuervergünstigung im Baupatenverfahren Steuern zu

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97

    Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften

  • BFH, 19.01.2017 - IV R 50/14

    Abgrenzung des physischen Goldhandels von privater Vermögensverwaltung - keine

    cc) Das "Bild des Handels" ist durch die Ausnutzung substantieller Werte durch Umschichtung von Vermögenswerten gekennzeichnet; es unterscheidet sich von der "Vermögensumschichtung im Rahmen privater Vermögensverwaltung" durch den marktmäßigen Umschlag von Sachwerten (z.B. BFH-Urteil vom 31. Mai 2007 IV R 17/05, BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768, unter II.2.b, m.w.N.).
  • BFH, 14.07.2016 - IV R 34/13

    Vermietung eines Einkaufszentrums kein Gewerbebetrieb - Berücksichtigung

    Es sind die jeweiligen artspezifischen Besonderheiten zu beachten (vgl. BFH-Urteile vom 22. Januar 2003 X R 37/00, BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464; vom 31. Mai 2007 IV R 17/05, BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768; vom 2. September 2008 X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012).
  • BFH, 11.10.2012 - IV R 32/10

    Abgrenzung von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung bei

    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Gewerbebetriebs ist nach der Rechtsprechung des BFH im Übrigen, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.III.3.b aa (1) der Gründe; seitdem ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 31. Mai 2007 IV R 17/05, BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768, unter II.2.

    Das "Bild des Handels" ist durch die Ausnutzung substantieller Werte durch Umschichtung von Vermögenswerten gekennzeichnet; es unterscheidet sich von der "Vermögensumschichtung im Rahmen privater Vermögensverwaltung" durch den marktmäßigen Umschlag von Sachwerten (z.B. BFH-Urteil in BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.).

    Vielmehr sind die jeweiligen artspezifischen Besonderheiten zu beachten (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil in BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768, unter II.2.a der Gründe).

    Insoweit verhält es sich nicht anders als bei Erwerb und Veräußerung beweglicher Sachen im Rahmen der Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände; stellen diese Vorgänge den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Fruchtziehung gerichteten Tätigkeit dar, so kann eine gewerbliche Vermietungstätigkeit --ausnahmsweise-- erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung insgesamt das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH-Urteil in BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768, unter II.2.c der Gründe).

    Etwas anderes lässt sich auch nicht dem BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02 (BFH/NV 2002, 1559, unter 1.b cc der Gründe) und dem BFH-Urteil in BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768 (unter II.2.f der Gründe) entnehmen.

  • BFH, 30.11.2023 - IV R 10/21

    Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres

    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Gewerbebetriebs ist nach der Rechtsprechung des BFH im Übrigen, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25.06.1984 - GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.III.3.b aa (1); seitdem ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 31.05.2007 - IV R 17/05, BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768, unter II.2.; vom 11.10.2012 - IV R 32/10, BFHE 239, 248, BStBl II 2013, 538, Rz 23 ff.; vom 19.01.2017 - IV R 50/14, BFHE 257, 35, BStBl II 2017, 456, Rz 26 ff.).

    cc) Das "Bild des Handels" ist durch die Ausnutzung substantieller Werte durch Umschichtung von Vermögenswerten gekennzeichnet; es unterscheidet sich von der "Vermögensumschichtung im Rahmen privater Vermögensverwaltung" durch den marktmäßigen Umschlag von Sachwerten (z.B. BFH-Urteile vom 31.05.2007 - IV R 17/05, BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768, unter II.2.b; vom 19.01.2017 - IV R 50/14, BFHE 257, 35, BStBl II 2017, 456, Rz 29, m.w.N.).

    Vielmehr sind die jeweiligen artspezifischen Besonderheiten zu beachten (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 31.05.2007 - IV R 17/05, BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768, unter II.2.a; vom 19.01.2017 - IV R 50/14, BFHE 257, 35, BStBl II 2017, 456, Rz 29; vom 11.10.2012 - IV R 32/10, BFHE 239, 248, BStBl II 2013, 538, Rz 29).

  • BFH, 19.01.2017 - IV R 50/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 1. 2017 IV R 50/14 - Klagebefugnis

    cc) Das "Bild des Handels" ist durch die Ausnutzung substantieller Werte durch Umschichtung von Vermögenswerten gekennzeichnet; es unterscheidet sich von der "Vermögensumschichtung im Rahmen privater Vermögensverwaltung" durch den marktmäßigen Umschlag von Sachwerten (z.B. BFH-Urteil vom 31. Mai 2007 IV R 17/05, BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768, unter II.2.b, m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Hinzukommen muss als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (zur Abgrenzung vgl. BFH, Urt. v. 31.5.2007, BFHE 218, 183; Beschl. v. 20.10.2009, BFH/NV 2010, 198).
  • FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07

    Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei der Vermietung von Containern

    Die Absicht, gewerbliche Gewinne zu erzielen, muss durch eine Tätigkeit verfolgt werden, die nach allgemeiner Auffassung als unternehmerisch gewertet wird (BFH, Urteil vom 31.05.2007, IV R 17/05, BFH/NV 2007, 1971 ff., 1972 m.w.N.).

    Vielmehr sind die jeweiligen artspezifischen Besonderheiten zu beachten (BFH, Urteil vom 31.05.2007, IV R 17/05, a.a.O.).

    Der Bundesfinanzhof hat eine Tätigkeit auch dann insgesamt als gewerblich angesehen, wenn die Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter mit deren An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert war (BFH, Urteil vom 31.05.2007 IV R 17/05, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der BFH-Rechtsprechung).

  • FG Münster, 30.05.2008 - 12 K 3905/05

    Ankauf, Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen; Gewinnermittlung

    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann in solchen Fällen ausnahmsweise erst dann in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH-Urteile vom 31.05.2007 IV R 17/05, BStBl II 2007, 768 ; vom 22.01.2003 X R 37/00, BFHE 201, 264 , BStBl. II 2003, 464; vom 29.04.1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510 , und in BFHE 188, 490 , BStBl II 1999, 619, m.w.N. - Vermietung einer Segelyacht; vom 02.05.2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84 , BStBl II 2000, 467 , und IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14 - Vermietung von Flugzeugen).

    Diesen Entscheidungen lagen Fälle zugrunde, in denen der jeweilige Vermietungserlös nicht zur Anschaffung eines neuen Wirtschaftsgutes ausreichte und die Veräußerung des Wirtschaftsgutes nach kurzer Vermietungsphase erforderlich war, um überhaupt einen Gewinn zu erzielen und damit den Unternehmenszweck zu erfüllen (vgl. BFH-Urteile vom 31.05.2007 IV R 17/05, BStBl II 2007, 768 ; vom 26.06.2007 IV R 49/04, BFH/NV 2007, 2004 ; vom 22.01.2003 X R 37/00, BFHE 201, 264 , BStBl. II 2003, 464; BFH-Beschluss vom 04.07.2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559).

    Werden vermietete Wirtschaftsgüter vor Ablauf der gewöhnlichen oder tatsächlichen Nutzungsdauer veräußert und nehmen die Verkäufe nach ihrer absoluten Zahl oder im Verhältnis zu den vermieteten Wirtschaftsgütern einen Umfang an, der die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in der Vordergrund treten lässt, wird der Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen (BFH-Urteil vom 31.05.2007 IV R 17/05, BFHE 218, 183 , BStBl. II 2007, 768).

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 6 K 6322/17

    Ansehen einer an einer weiteren Personengesellschaft beteiligten

    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Gewerbebetriebs ist nach der Rechtsprechung des BFH im Übrigen, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 - GrS 4/82 -, BStBl II 1984, 751 ; seitdem ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 31. Mai 2007 - IV R17/05 -, BStBl II 2007, 768 ).

    Das "Bild des Händlers" ist durch die Ausnutzung substantieller Werte durch Umschichtung von Vermögenswerten gekennzeichnet; es unterscheidet sich von der "Vermögensumschichtung im Rahmen privater Vermögensverwaltung" durch den marktmäßigen Umschlag von Sachwerten (z.B. BFH-Urteil vom 31. Mai 2007 - IV R 17/05 -, BStBl II 2007, 768 ).

  • FG Nürnberg, 28.02.2013 - 6 K 875/11

    Handel mit physischen Metallen als gewerbliche Tätigkeit - Wahlrecht des

    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Gewerbebetriebs ist nach der Rechtsprechung des BFH im Übrigen, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25.06.1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751; BFH-Urteile vom 31.05.2007 IV R 17/05, BStBl II 2007, 768; und vom 11.10.2012 IV R 32/10, DStR 2013, 126).

    Ob Veräußerungen noch der Vermögensverwaltung zuzuordnen sind, lässt sich nicht für alle Wirtschaftsgüter nach einheitlichen Maßstäben beurteilen; vielmehr sind die jeweiligen artspezifischen Besonderheiten zu beachten (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 31.05.2007 IV R 17/05, BStBl II 2007, 768).

  • FG Niedersachsen, 06.12.2016 - 8 K 123/16

    Rechtsstreit um die Versteuerung von Gewinnen aus der Gründung und Veräußerung

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2019 - 8 K 8055/17

    Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Vermietung einer Lagerhalle -

  • BFH, 08.03.2010 - III B 123/09

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenzrüge

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20

    Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung beim Handel

  • BFH, 01.04.2009 - X B 173/08

    Vermietung von Wohnmobilen als gewerbliche Betätigung

  • BFH, 21.11.2008 - IV B 141/07

    Verstoß der Vorinstanz gegen den klaren Inhalt der Akten

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.10.2019 - 8 K 8045/19

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei kürzungsschädlicher

  • FG Köln, 19.04.2018 - 13 K 2410/12
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 3 K 2108/18

    Gewerbliche Einkünfte aus der Überlassung von Domain-Namen - Grenze zur privaten

  • FG Nürnberg, 11.02.2009 - V 316/06

    Investitionszulagenanspruch für vermietete Maschinen zur Herstellung von

  • FG München, 06.10.2015 - 2 K 466/15

    Leistungen, Kaufpreis, Hund, Minderung, Hundehaltung, Gutachten, Werbungskosten,

  • FG Hessen, 06.09.2021 - 8 K 1871/13

    Berücksichtigen des sich aus einem Verkauf von Edelmetallen der

  • FG Düsseldorf, 23.05.2023 - 13 K 2029/22

    Steuerfreiheit von nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in

  • FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05

    Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung zweier Objekte

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.10.2019 - 8 K 8045/19

    Gewerbesteuermessbetrag 2012

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 10.09.2007 - IV R 17/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,75526
BFH, 10.09.2007 - IV R 17/05 (https://dejure.org/2007,75526)
BFH, Entscheidung vom 10.09.2007 - IV R 17/05 (https://dejure.org/2007,75526)
BFH, Entscheidung vom 10. September 2007 - IV R 17/05 (https://dejure.org/2007,75526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,75526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht