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   BFH, 20.10.1983 - IV R 175/79   

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https://dejure.org/1983,128
BFH, 20.10.1983 - IV R 175/79 (https://dejure.org/1983,128)
BFH, Entscheidung vom 20.10.1983 - IV R 175/79 (https://dejure.org/1983,128)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 1983 - IV R 175/79 (https://dejure.org/1983,128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 139, 561
  • NJW 1984, 1920 (Ls.)
  • NVwZ 1984, 823
  • BB 1984, 515
  • BStBl II 1984, 221
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.01.1974 - IV R 76/70

    Tarifermäßigung für Ausgleichszahlungen, die ein Kommissionsagent erhält

    Auszug aus BFH, 20.10.1983 - IV R 175/79
    Das Fehlen einer solchen Regelung muß als Lücke im Gesetz ("planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes"; vgl. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Aufl., 1983 S. 359, m. w. N.; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1974 IV R 76/70, BFHE 111, 329, BStBl II 1974, 295) aufgefaßt werden.

    Während die Möglichkeit, Lücken durch Analogie mit steuermindernder Wirkung zu füllen, von der Rechtsprechung des BFH ständig praktiziert wird (vgl. BFHE 111, 329, BStBl II 1974, 295), werden gegen die Lückenfüllung mit zweischneidiger oder gar einseitig belastender Wirkung rechtsstaatliche Bedenken geäußert (vgl. z. B. Friauf, Kruse, Felix in Tipke, Grenzen der Rechtsfortbildung durch Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften im Steuerrecht, S. 53 ff., 71 ff., 99 ff.).

  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    a) Eine richterliche Rechtsfortbildung, zu der auch der Analogieschluss zählt (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 132, 99 ), hat der Gesetzgeber seit langem anerkannt und den obersten Gerichtshöfen des Bundes ausdrücklich als Aufgabe überantwortet (vgl. BVerfGE 149, 126 m.w.N.; vgl. etwa für den Bundesfinanzhof § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO; zur Zulässigkeit auch belastender Analogieschlüsse im Steuerrecht siehe etwa BFHE 139, 561 ; siehe auch Englisch, in Tipke/Lang, Steuerrecht, 24. Aufl. 2021, Rn. 5.78 ff. m.w.N.).
  • FG Saarland, 16.11.2017 - 1 K 1441/15

    (Abzugsfähigkeit von Gewerbesteuer als Veräußerungskosten bei der Berechnung

    Soweit das Gesetz Regelungslücken aufweist, die als planwidrige Unvollkommenheit anzusehen sind, ist es zwar Aufgabe der Rechtsprechung, unter gewissen Voraussetzungen diese Lücken auszufüllen (vgl. BFH vom 2. Dezember 2015 V R 25/13, BStBl II 2017, 547; vom 14. April 2015 GrS 2/12, BStBl II 2015, 1007), selbst wenn sich dies zu Lasten des Steuerpflichtigen, also steuerverschärfend, auswirkt (vgl. etwa BFH vom 20. Oktober 1983 IV R 175/79, BStBl II 1984, 221; vgl. zur Auslegung v.a. auch Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand Juli 2017, § 4, Rz. 360 ff.).

    Dies erfordert jedoch, dass sich einwandfrei ergibt, dass eine Lücke im Gesetz vorliegt, die es auszufüllen gilt, welches sich wiederum aus dem im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Sinnzusammenhang, also dem gesetzgeberischen Plan, ergeben muss (vgl. BFH vom 20. Oktober 1983 IV R 175/79, BStBl II 1984, 221 m.w.N.).

  • BFH, 14.02.2007 - II R 66/05

    Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in Kapitalgesellschaft

    Eine Lückenfüllung durch steuerverschärfende Analogie ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 20. Oktober 1983 IV R 175/79, BFHE 139, 561, BStBl II 1984, 221) nicht generell ausgeschlossen.
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