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   BFH, 13.03.1986 - IV R 176/84   

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https://dejure.org/1986,1752
BFH, 13.03.1986 - IV R 176/84 (https://dejure.org/1986,1752)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1986 - IV R 176/84 (https://dejure.org/1986,1752)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1986 - IV R 176/84 (https://dejure.org/1986,1752)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 14 und § 16 Abs. 4 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Betriebsveräußerung - Dauernde Berufsunfähigkeit - Befristete Verpachtung - Spätere Veräußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 14, § 16 Abs. 4 S. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsveräußerung wegen dauernder Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 399
  • BB 1986, 1420
  • BStBl II 1986, 601
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.08.1981 - VIII R 25/79

    Auslegung des Begriffs der dauernden Berufsunfähigkeit im Sinne des § 16 Abs. 4

    Auszug aus BFH, 13.03.1986 - IV R 176/84
    Wie der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 18. August 1981 VIII R 25/79 (BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293) ausgeführt hat, sah der Entwurf der Bundesregierung zunächst die Verdoppelung des Freibetrags lediglich bei einer Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs wegen "dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit vor" (BTDrucks. VI/1901 S. 3, 12).

    Wenn das FG anschließend ausführt, für einen derartigen Nachweis reichen die vorgelegten hausärztlichen Bescheinigungen nicht aus, so steht das in Widerspruch zum angeführten Urteil des VIII. Senats in BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293, der auch ein privatärztliches Gutachten als möglichen Nachweis einer dauernden Berufsunfähigkeit gelten läßt.

  • Drs-Bund, 03.03.1971 - BT-Drs VI/1901
    Auszug aus BFH, 13.03.1986 - IV R 176/84
    Wie der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 18. August 1981 VIII R 25/79 (BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293) ausgeführt hat, sah der Entwurf der Bundesregierung zunächst die Verdoppelung des Freibetrags lediglich bei einer Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs wegen "dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit vor" (BTDrucks. VI/1901 S. 3, 12).

    Der Bundesrat sprach sich aber für die späterhin Gesetz gewordene Fassung aus, um auch die Fälle zu begünstigen, in denen "eine gewisse Erwerbsfähigkeit in einem anderen Beruf erhalten geblieben ist" (BTDrucks VI/1901 S. 16).

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 13.03.1986 - IV R 176/84
    Nach dem Urteil des Senats vom 18. März 1964 IV 114/61 S (BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303) in Verbindung mit der Entscheidung des Großen Senats vom 13. November 1963 GrS 1/63 S (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) bleibt der Verpächter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Landwirt mit land- und forstwirtschaftlichem Betriebsvermögen und mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn er bei Beginn der Verpachtung keine Betriebsaufgabe erklärt.
  • BFH, 18.03.1964 - IV 114/61 S

    Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe - Land- und

    Auszug aus BFH, 13.03.1986 - IV R 176/84
    Nach dem Urteil des Senats vom 18. März 1964 IV 114/61 S (BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303) in Verbindung mit der Entscheidung des Großen Senats vom 13. November 1963 GrS 1/63 S (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) bleibt der Verpächter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Landwirt mit land- und forstwirtschaftlichem Betriebsvermögen und mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn er bei Beginn der Verpachtung keine Betriebsaufgabe erklärt.
  • BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Dieses Recht des Steuerpflichtigen findet seine Rechtfertigung darin, dass die Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit im Fall der Verpachtung nicht endgültig sein muss, solange die Möglichkeit der Wiederaufnahme durch die Beendigung des Pachtverhältnisses besteht (BFH-Urteil vom 13. März 1986 IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601).
  • BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Dieses Recht des Steuerpflichtigen findet seine Rechtfertigung darin, dass die Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit im Fall der Verpachtung nicht endgültig sein muss, solange die Möglichkeit der Wiederaufnahme durch die Beendigung des Pachtverhältnisses besteht (BFH-Urteil vom 13. März 1986 IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601).
  • BFH, 29.03.2017 - VI R 82/14

    Treu und Glauben bei rechtsfehlerhafter Übertragung einer § 6c-Rücklage

    Dieses Recht des Steuerpflichtigen findet seine Rechtfertigung darin, dass die Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit im Fall der Verpachtung nicht endgültig sein muss, solange die Möglichkeit der Wiederaufnahme durch die Beendigung des Pachtverhältnisses besteht (BFH-Urteile vom 13. März 1986 IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601, und vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710).
  • BFH, 06.04.2016 - X R 52/13

    Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung

    Folgerichtig hat die Rechtsprechung das Verpächterwahlrecht in der Weise eingegrenzt, dass die Einstellung der betrieblichen Tätigkeit durch die Verpachtung des Betriebs im Ganzen nicht endgültig ist, weil und solange die Möglichkeit der Wiederaufnahme der eigenen betrieblichen Tätigkeit durch die Beendigung des Pachtverhältnisses besteht (vgl. BFH-Urteile vom 13. März 1986 IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601; vom 20. April 1989 IV R 95/87, BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863, unter II.1.; beide für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die der BFH seit dem Urteil vom 18. März 1964 IV 114/61 S, BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303, nach denselben Grundsätzen behandelt).
  • BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91

    Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft bei Erbengemeinschaft

    Schließlich waren die Erwerbsminderung und die spätere Erkrankung des Klägers zu 1. - zumal angesichts der weiteren Erfassung der Pachteinnahmen bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - keine objektiven Umstände, die die Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit durch die Erbengemeinschaft unmöglich machten (vgl. BFH-Urteile vom 13. März 1986 IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601, und in BFH/NV 1990, 86).
  • FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06

    Betriebsaufgabe des verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen

    Bei einer Betriebs- oder Teilbetriebsverpachtung im ganzen führen die Pachteinnahmen weiterhin zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und die verpachteten Nutzflächen sind notwendiges land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen, da der Betrieb in anderer Form fortgeführt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. September 1997 IV R 97/96, BFH/NV 1998, 311), solange der Verpächter - wie im Streitfall weder C noch die Klägerin - nicht die Aufgabe des Betriebs erklärt (BFH-Urteil vom 13. März 1986 IV R 176/84, BStBl II 1986, 601; Seeger in Schmidt, EStG, 27. Auflage 2008, § 13 Rz. 27).

    Dieses Recht des Steuerpflichtigen findet seine Rechtfertigung darin, dass die Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit im Falle der Verpachtung nicht endgültig sein muss, solange die Möglichkeit der Wiederaufnahme durch die Beendigung des Pachtverhältnisses besteht (BFH-Urteile vom 13. März 1986 IV R 176/84, 399, a.a.O.; vom 20. April 1989 IV R 95/87, BStBl II 1989, 863).

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

    Dieses Recht des Steuerpflichtigen findet nach der angeführten Rechtsprechung seine Rechtfertigung darin, daß die Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit im Falle der Verpachtung nicht endgültig sein muß, solange die Möglichkeit der Wiederaufnahme durch die Beendigung des Pachtverhältnisses besteht (BFH-Urteil vom 13. März 1986 IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601).
  • BFH, 26.09.1996 - IV R 17/96
    Von der durch das Jahressteuergesetz (JStG) 1996 eingeführten Bezugnahme auf den sozialversicherungsrechtlichen Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit hat der Bundesfinanzhof (BFH) diesen Begriff eigenständig ausgelegt (BFH-Urteile vom 18. August 1981 VIII R 25/79, BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293, [BFH 18.08.1981 - VIII R 25/79] und vom 13. März 1986 IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601 [BFH 13.03.1986 - IV R 176/84]).

    Entsprechend hat der Senat eine Betriebsveräußerung wegen dauernder Berufsunfähigkeit auch dann angenommen, wenn ein Betriebsinhaber seinen Betrieb wegen seines die berufliche Tätigkeit ausschließenden Gesundheitszustandes zunächst befristet verpachtet und nach Erlangung der Gewißheit, daß er dauernd unfähig bleiben werde, den Betrieb wieder selbst zu übernehmen, veräußert (BFH in BFHE 146, 399, [BFH 13.03.1986 - IV R 176/84] BStBl II 1986, 601 [BFH 13.03.1986 - IV R 176/84]).

    Obwohl nach der Rechtsprechung des BFH eine privatärztliche Bescheinigung zum Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i. S. des § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG ausreicht (Urteile in BFHE 134, 548, [BFH 18.08.1981 - VIII R 25/79] BStBl II 1982, 293 [BFH 18.08.1981 - VIII R 25/79] und in BFHE 146, 399, [BFH 13.03.1986 - IV R 176/84] BStBl II 1986, 601 [BFH 13.03.1986 - IV R 176/84]), sind die vorgelegten befristeten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht geeignet, den Nachweis dauernder Berufsunfähigkeit zu erbringen.

  • BFH, 14.12.2022 - X R 10/21

    Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 EStG

    Denn die höchstrichterliche Rechtsprechung hatte den Begriff der Berufsunfähigkeit, der sich auch in § 1246 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung als Voraussetzung für die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente fand, für Zwecke des § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. eigenständig ausgelegt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18.08.1981 - VIII R 25/79, BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293; nachfolgend BFH-Urteile vom 13.03.1986 - IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601, und vom 25.08.1993 - IV R 45/91, BFH/NV 1994, 614).
  • FG Düsseldorf, 20.02.2002 - 16 K 5432/99

    Betriebsveräußerung; Freibetrag; Berufsunfähigkeit; Zumutbare Tätigkeit -

    a) Vor der durch das JStG 1996 eingeführten Bezugnahme auf den sozialversicherungsrechtlichen Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit hat der Bundesfinanzhof (BFH) diesen Begriff eigenständig ausgelegt (BFH-Urteile vom 18. August 1981 VIII R 25/79, BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293; vom 13. März 1986 IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601; vom 6. September 1996 IV R 17/96, BFH/NV 1997, 224).

    Für die Frage der Berufsunfähigkeit ist die Möglichkeit der Ausübung eines Verweisungsberufs daher nur beachtlich, wenn der Verweisungsberuf im bisherigen Betrieb ohne größere Schwierigkeiten ausgeübt werden kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293 und in BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601).

  • BFH, 11.12.1996 - X R 228/93

    Unterscheidung zwischen der Erledigung eines Rechtsstreits durch Urteil

  • BFH, 26.04.1989 - I R 163/85

    Einstufung eines veräußerten Grundstücksteils als Betriebs- oder Privatvermögen -

  • FG Niedersachsen, 02.07.1999 - IX 84/96

    Gewährung des Veräußerungsfreibetrages bei Veräußerung einer

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