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   BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09 (FG Düsseldorf, Urteil vom 12. 3. 2009 - 14 K 5123/05 G, EFG 2009 S. 1854.)   

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BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09 (FG Düsseldorf, Urteil vom 12. 3. 2009 - 14 K 5123/05 G, EFG 2009 S. 1854.) (https://dejure.org/2010,1780)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2010 - IV R 18/09 (FG Düsseldorf, Urteil vom 12. 3. 2009 - 14 K 5123/05 G, EFG 2009 S. 1854.) (https://dejure.org/2010,1780)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - IV R 18/09 (FG Düsseldorf, Urteil vom 12. 3. 2009 - 14 K 5123/05 G, EFG 2009 S. 1854.) (https://dejure.org/2010,1780)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters - Doppelbelastung mit Lotterie- und Gewerbesteuer verfassungsrechtlich unbedenklich - staatliches Glücksspielmonopol mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar - Niederlassungsfreiheit - ...

  • openjur.de

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters; Doppelbelastung mit Lotterie- und Gewerbesteuer verfassungsrechtlich unbedenklich; staatliches Glücksspielmonopol mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar; Niederlassungsfreiheit; ...

  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 3 Nr 1, GewStDV § 13, GG Art 2 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 12 Abs 1, GG Art 14, EG Art 49, EG Art 50
    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters - Doppelbelastung mit Lotterie- und Gewerbesteuer verfassungsrechtlich unbedenklich - staatliches Glücksspielmonopol mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar - Niederlassungsfreiheit - ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters - Doppelbelastung mit Lotterie- und Gewerbesteuer verfassungsrechtlich unbedenklich - staatliches Glücksspielmonopol mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar - Niederlassungsfreiheit - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 1 GewStG 1999, § 13 GewStDV 1999, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters - Doppelbelastung mit Lotterie- und Gewerbesteuer verfassungsrechtlich unbedenklich - staatliches Glücksspielmonopol mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar - Niederlassungsfreiheit - ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters

  • rewis.io

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters - Doppelbelastung mit Lotterie- und Gewerbesteuer verfassungsrechtlich unbedenklich - staatliches Glücksspielmonopol mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar - Niederlassungsfreiheit - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters - Doppelbelastung mit Lotterie- und Gewerbesteuer verfassungsrechtlich unbedenklich - staatliches Glücksspielmonopol mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar - Niederlassungsfreiheit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuerfreiheit des privaten Veranstalters einer nicht genehmigten Lotterie; Privater Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie als Einnehmer einer staatlichen Lotterie i.S. d. § 13 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung ( GewStDV ); Verfassungsmäßigkeit der ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine GewSt-Freiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Nicht genehmigte Lotterie: Spieleinsatz-Gelder sind vom Veranstalter zu versteuern - Gewinne unterliegen der Gewerbesteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Steuerglück für nichtstaatliche Lotterie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Doppelbesteuerung für ungenehmigte Lotterien

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerbesteuerfreiheit des privaten Veranstalters einer nicht genehmigten Lotterie; Privater Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie als Einnehmer einer staatlichen Lotterie i.S. d. § 13 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV); Verfassungsmäßigkeit der ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nicht genehmigte Lotterie gewerbesteuerpflichtig

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Nicht genehmigte Lotterie: Spieleinsatz-Gelder sind vom Veranstalter zu versteuern - Gewinne unterliegen der Gewerbesteuer

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nicht genehmigte Lotterie: Spieleinsatz-Gelder sind vom Veranstalter zu versteuern

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Spieleinsatz-Gelder bei nicht genehmigter Lotterie vom Veranstalter zu versteuern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 197
  • NJW-RR 2011, 538
  • NVwZ-RR 2011, 381
  • BB 2011, 469
  • DB 2011, 391
  • BStBl II 2011, 368
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 02.04.2008 - II R 4/06

    Begriffsdefinition "Staatlich" - Lotterieunternehmen - Staatsaufsicht

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09
    Die vom FG Köln gegen sein Urteil vom 16. November 2005  11 K 3095/04 zugelassene Revision wies der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 2. April 2008 II R 4/06 (BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735) als unbegründet zurück, u.a. mit der Begründung, die Klägerin habe eine der Lotteriesteuer unterliegende Lotterie veranstaltet.

    Zwar trage der dem zugrunde liegende Belastungsvergleich bei der Klägerin nicht, weil diese nach dem BFH-Urteil in BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735 lotteriesteuerpflichtig sei.

    Ausgehend hiervon wird die Klägerin ungeachtet dessen, dass sie nach dem BFH-Urteil in BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735 eine Lotterie veranstaltet hat, von den genannten Befreiungsvorschriften nicht erfasst.

    c) Auch wenn die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 1 GewStG nach den vorgenannten Erwägungen im Ergebnis auch der Vermeidung einer Doppelbelastung durch Lotteriesteuer und (hier) Gewerbesteuer dient, begegnet es unter den im Streitfall vorliegenden Umständen keinen gleichheitsrechtlichen Zweifeln, wenn die Klägerin --wie der BFH in seinem Urteil in BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735 bestätigt hat-- lotteriesteuerpflichtig ist, zugleich aber auch wegen der Nichtanwendbarkeit des § 3 Nr. 1 GewStG --mit dem möglichen Ergebnis einer steuerlichen Doppelbelastung-- gewerbesteuerpflichtig ist.

    Die Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht ist ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 115, 276; BFH-Urteile vom 29. März 2006 II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354, und in BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735).

    Der Verfolgung dieses (zulässigen) Lenkungszwecks dient auch die Lotteriesteuer; die Besteuerung verfolgt insoweit einen hinreichenden, legitimen Gemeinwohlzweck (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735, m.w.N.).

    Das Verbot, nicht genehmigte Lotterien zu veranstalten, schließt die Besteuerung nicht aus (BFH-Urteil in BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09
    e) Soweit sich die Klägerin schließlich auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 8. September 2010 C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 (Recht der Internationalen Wirtschaft --RIW-- 2010, 711) beruft, führt auch dies nicht zur Gewerbesteuerfreiheit der Klägerin.

    bb) Nach diesen Maßstäben sind im Streitfall weder die Niederlassungsfreiheit noch der freie Dienstleistungsverkehr berührt, so dass sich vorliegend die Frage der Auslegung der Art. 43 und 49 EG und der Anwendung der vom EuGH in RIW 2010, 711 konkretisierten Rechtsgrundsätze nicht stellt.

    cc) Im Übrigen sprächen auch die vom EuGH in RIW 2010, 711 ausgeführten gemeinschaftsrechtlichen Maßstäbe dafür, eine --wie nach Auffassung des EuGH durch die nationalen Gerichte zu beurteilen ist-- möglicherweise zurzeit defizitäre Sicherung des Lenkungszwecks der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht nicht durch eine Minderung der Lenkungseffizienz des derzeit bestehenden normativen Rahmens des staatlichen Glücksspielmonopols zu verstärken.

    Nach dem EuGH-Urteil in RIW 2010, 711 muss ein staatliches Monopol auf Sportwetten und Lotterien dem Erfordernis der Verhältnismäßigkeit genügen.

  • BFH, 29.03.2001 - III B 80/00

    Keine GewSt-Befreiung für private Spielgeräte- und Spielhallenbetreiber

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09
    Für die Privilegierung von staatlichen Lotteriegesellschaften gelten insoweit die gleichen verfassungsrechtlichen Erwägungen wie für die gleichfalls in § 3 Nr. 1 GewStG geregelte Begünstigung von zugelassenen öffentlichen Spielbanken (vgl. dazu und zum insoweit anzulegenden verfassungsrechtlichen Maßstab BFH-Beschluss vom 29. März 2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1294, m.w.N.).

    So wie bei öffentlichen Spielbanken die Spielbankabgabe das Äquivalent für die Befreiung von der Gewerbesteuer und anderen Steuerarten darstellt (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1294), stellt bei der staatlichen Lotterie die Lotteriesteuer das Äquivalent für die gleichermaßen gewährte Befreiung u.a. von der Gewerbesteuer dar.

    Dies gilt für die Lotteriesteuer ungeachtet dessen, dass in der frühen historischen Entwicklung der Steuerbefreiung für staatliche Lotterieunternehmen (näher hierzu BFH-Urteil vom 24. Oktober 1984 I R 158/81, BFHE 142, 500, BStBl II 1985, 223) moderne gleichheitsrechtliche Überlegungen, die ohne Beschränkung auf ein einzelnes Steuergesetz auf den durch die steuerrechtliche Gesamtregelung hergestellten Belastungserfolg abstellen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1294, m.w.N.), ersichtlich keine Rolle gespielt haben.

  • BFH, 22.07.2008 - VI R 56/05

    Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu Versicherungsbeiträgen an eine

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09
    Art. 49 EG verlangt die Beseitigung jeglicher Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit und die Aufhebung aller Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs, soweit sie darauf beruhen, dass der Dienstleistende in einem anderen Mitgliedstaat als dem Dienstleistungsort niedergelassen ist (z.B. BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 VI R 56/05, BFHE 222, 442, BStBl II 2008, 894, unter II.3.a der Gründe, m.w.N.); denn Dienstleistungen i.S. des Art. 50 EG (heute: Art. 57 AEUV) sind zeitlich beschränkte Leistungen, die ohne dauerhafte Niederlassung in dem betreffenden Mitgliedstaat erbracht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Juli 2007 I B 70/07, BFH/NV 2007, 2357).

    Danach fallen unter Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Tätigkeit des Leistenden zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 222, 442, BStBl II 2008, 894, unter II.3.a der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 01.12.2010 - IV R 17/09

    Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen - Gewinn

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09
    Wegen der Begründung im Einzelnen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom heutigen Tag in der Rechtssache IV R 17/09 Bezug genommen.

    Wegen der möglichen Anknüpfungspunkte für eine solche Schätzung nimmt der erkennende Senat gleichfalls auf seine Entscheidung in dem Verfahren IV R 17/09 Bezug.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Jundt - Freier Dienstleistungsverkehr - Nebenberufliche Lehrtätigkeit - Begriff

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09
    bb) Ein staatliches Glücksspielmonopol ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist (vgl. BVerfG-Urteil vom 28. März 2006  1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276, für das staatliche Wettmonopol für Sportwetten in Bayern).

    Die Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht ist ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 115, 276; BFH-Urteile vom 29. März 2006 II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354, und in BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735).

  • FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 14 K 5123/05

    Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung einer Lotto-Spielgemeinschaft

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09
    Wie sich aus der vom Finanzgericht (FG) mit Beschluss vom 4. Mai 2009  14 K 5123/05 G erkannten Berichtigung des Tatbestands des hier angefochtenen Urteils ergibt, wurden nach den Angaben der Steuerfahndung für ca. 2 % der Einsätze der Mitspieler Lottoscheine abgegeben.

    Das FG vertrat in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1854 veröffentlichten Entscheidung u.a. die Ansicht, dass die Klägerin nicht von der Gewerbesteuer befreit sei und die Spieleinsatz-Anteile unter keinem rechtlichen Aspekt gewinnneutral zu behandeln seien.

  • BFH, 29.03.2006 - II R 59/04

    Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09
    Die Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht ist ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 115, 276; BFH-Urteile vom 29. März 2006 II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354, und in BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00

    Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09
    d) Die Doppelbelastung der Klägerin mit Lotterie- und Gewerbesteuer führt auch nicht unter dem Aspekt der Übermaßbesteuerung zu einer Grundrechtsverletzung, wobei auch hier offenbleiben kann, ob die hier vorliegende Steuerbelastung in den Schutzbereich des Art. 14 GG oder des subsidiär anwendbaren Art. 2 Abs. 1 GG fällt, denn es ist nicht erkennbar, dass im Streitfall eine verfassungsrechtliche Obergrenze zumutbarer Belastung erreicht worden wäre (vgl. zum Maßstab z.B. BVerfG-Beschluss vom 12. Mai 2009  2 BvL 1/00, BVerfGE 123, 111, unter B.III. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06

    Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers für unbeschränkt

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09
    aa) Die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit sollen lediglich die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern (z.B. EuGH-Urteil vom 6. Dezember 2007 C-298/05, Slg. 2007, I-10451, Rdnr. 33; BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857, unter II.2.b der Gründe).
  • BFH, 09.07.2007 - I B 70/07

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • EuGH, 18.12.2007 - C-281/06

    Columbus Container Services - Art. 43 EG und 56 EG - Einkommen- und

  • EuGH, 06.12.2007 - C-298/05

    Avalon Service-Online-Dienste - Verbindung

  • EuGH, 15.10.2007 - C-409/07

    Happel - Verbindung

  • EuGH, 15.10.2007 - C-410/07
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 310/83

    Toto- und Lotto-Annahmestelle kann mit Tabakwareneinzelhandel einen einheitlichen

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/62

    Anwendung der gewerbesteuerrechtlichen Befreiungsvorschrift auf eine von einer

  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

  • FG Köln, 16.11.2005 - 11 K 3095/04

    Renn-, Wett- und Lotteriegesetz

  • BFH, 14.03.1961 - I 240/60 S

    Steuerbefreiung bei Betrieb einer Lotterie durch eine Kapitalgesellschaft

  • BFH, 25.03.1976 - IV R 205/75

    Lotteriesteuerpflicht einer an eine genehmigte Lotterie angehängten Lotterie

  • BFH, 24.10.1984 - I R 158/81

    Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen; Zurückweisung ausländischer

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank;

    Die Spielbankabgabe soll ein Äquivalent für die weitgehende Ausnahme von der allgemeinen Besteuerung darstellen (vgl. BFH, Urteil vom 1.12.2010 - IV R 18/09 - BFHE 232, 197 = juris Rn. 26; Beschluss vom 29.3.2001, a. a. O., Rn. 29).
  • BFH, 04.03.2013 - III B 64/12

    Gewerbesteuerfreiheit für einen Lotterieeinnehmer

    aa) Der BFH hat bereits mehrfach in rechtsgrundsätzlicher Weise entschieden, dass die Anwendbarkeit der Befreiungsvorschriften nach § 3 Nr. 1 GewStG und § 13 GewStDV --ausgehend vom Wortsinn "staatlich"-- strikt auf solche Unternehmen beschränkt ist, die der Staat unmittelbar selbst betreibt oder die in der Form der rechtsfähigen, der Staatsaufsicht unterliegenden Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert sind (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1961 I 240/60 S, BFHE 72, 581, BStBl III 1961, 212; vom 19. November 1985 VIII R 310/83, BStBl II 1986, 719; vom 1. Dezember 2010 IV R 18/09, BFHE 232, 197, BStBl II 2011, 368; Urteil des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/62 S, BFHE 78, 496, BStBl III 1964, 190).
  • BFH, 01.12.2010 - IV R 17/09

    Lotterieeinnehmer auch mit der Haltung von Lagerlosen und deren Teilnahme an der

    Aber auch ungeachtet dessen bestehen gegen die Annahme einer Gewerbesteuerpflicht der Klägerin keine rechtlichen Bedenken; der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe seiner Entscheidung vom heutigen Tag in dem Verfahren IV R 18/09.
  • FG Düsseldorf, 29.03.2012 - 8 K 4014/10

    Gewerbesteuerpflicht einer Lotto- und Totoannahmestelle - Voraussetzungen der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, der sich das Gericht anschließt, ist staatliches Lotterieunternehmen im Sinne der beiden genannten Vorschriften nur ein solches Unternehmen, das der Staat unmittelbar selbst betreibt oder das in der Form einer rechtsfähigen, der Staatsaufsicht unterliegenden Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert ist (so schon: BFH, Urteil vom 14.03.1961 I 240/60 S, Bundessteuerblatt - BStBl - III 1961, 212; ebenso: BFH, Urteil vom 13.11.1963 GrS 1/62 S, BStBl III 1964, 190; zuletzt: BFH, Urteile vom 01.12.2010 IV R 18/09 und IV R 39/07, BStBl II 2011, 368 und Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2010, 842; nichts anderes ergibt sich auch aus dem von der Klägerin herangezogenen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12.03.2009, 14 K 5123/05 G, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1854).
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