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   BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99   

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https://dejure.org/2000,521
BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99 (https://dejure.org/2000,521)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2000 - IV R 18/99 (https://dejure.org/2000,521)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2000 - IV R 18/99 (https://dejure.org/2000,521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Tarifbegünstigung - Anteilsveräußerung - Ausscheiden wesentlicher Betriebsgrundlagen

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Buchwertübertragung von wesentlichen Grundlagen vor Anteilsveräußerung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34, EStG § 16
    Buchwert; Kommandit; Mitunternehmer; Mitunternehmeranteil; Personengesellschaft; Tarif; Übertragung; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 193, 116
  • NJW-RR 2001, 895
  • BB 2000, 2556
  • DB 2000, 2459
  • BStBl II 2001, 229
  • NZG 2001, 702
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Diese Rechtsansicht beruhe auf Vorstellungen, die an die sog. Gesamtplanrechtsprechung anknüpfe (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229), welche aber nur im Rahmen des § 16 EStG für die Frage der Tarifbegünstigung nach § 34 EStG relevant sei.

    Das BMF-Schreiben in BStBl I 2005, 458 verweise deshalb zutreffend auf die bisher zu § 7 EStDV a.F. ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (u.a. die im BFH-Urteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229 vertretene sog. Gesamtplanrechtsprechung).

    Wegen des identischen Wortlauts von § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG und § 7 Abs. 1 EStDV a.F. könne die zu letztgenannter Vorschrift ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung auch auf die gesetzliche Nachfolgevorschrift, die lediglich klarstellende Funktion habe, angewandt werden; hierzu gehöre auch die Anwendung der sog. Gesamtplanrechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229, und vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).

  • BFH, 10.04.2013 - I R 80/12

    BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen

    Ebenso wie die Einbringung aus einem Einzel- oder Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen unter Fortführung des Buchwerts erfolgen konnte (Senatsurteil vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 20. Dezember 1977, BStBl I 1978, 8 --sog. Mitunternehmer-Erlass--, Rz 57, 62), ließ die Rechtsprechung auch die Buchwertübertragung zwischen Gesamthandsvermögen von Schwesterpersonengesellschaften zu (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229; Senatsurteil vom 25. November 2009 I R 72/08, BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471; so bereits zuvor Korn, Kölner Steuerdialog --KÖSDI-- 1997, 11219, 11223; Pensel/Hild, Der Betrieb --DB-- 1985, 1710, 1712; Schmidt, EStG, 17. Aufl., § 15 Rz 683; a.A. Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., S. 461).

    Die stillen Reserven wurden demgegenüber unentgeltlich in die Schwesterpersonengesellschaft eingebracht (BFH-Urteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229), so dass sie insoweit steuerverstrickt blieben.

    Eine mit dem Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1997) zu bewertende Entnahme hinsichtlich des unentgeltlichen Teils vermied der BFH (in dem Urteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229 unausgesprochen) mit einer teleologischen Reduktion des Begriffs der Entnahme.

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, § 4 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG 1997 sei nicht anwendbar, weil der Gesetzgeber des Steuersenkungsgesetzes zu der Rechtslage vor dem 1. Januar 1999 habe zurückkehren wollen, so dass die Rechtsprechung des BFH zur Möglichkeit einer Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zu Buchwerten (BFH-Urteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229; s. bereits unter B.I.1.) Anwendung finde (in diesem Sinne aber Reiß in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 15 Rz 388).

  • BFH, 19.03.2014 - X R 28/12

    Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an

    (2) Dem BFH-Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99 (BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229, unter 3.b) lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem Grundstücke mit stillen Reserven zum Buchwert (ohne Gewährung zusätzlicher Gesellschaftsrechte) von einer Personengesellschaft an eine Schwester-Personengesellschaft verkauft worden waren.

    Schon damals vertraten allerdings erhebliche Teile der Literatur --zumeist unter Berufung auf die nicht tragenden Erwägungen im Urteil des IV. Senats in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229-- die Auffassung, teilentgeltliche Übertragungen seien nach Maßgabe der modifizierten Trennungstheorie zu beurteilen (Düll/Fuhrmann/Eberhard, DStR 2000, 1713, 1716; Korn, KÖSDI 2000, 12646, 12650, und KÖSDI 2002, 13272, 13276; Geck, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 2001, 41, 43; Schulze zur Wiesche, DStZ 2002, 740, 745, und DB 2004, 1388; Wendt, EStB 2002, 137, 138; FR 2002, 53, 63, und FR 2005, 468, 474; Böhme/Forster, Betriebs-Berater --BB-- 2003, 1979, 1983; Groh, DB 2003, 1403, 1408; Scharfenberg, DB 2012, 193).

  • BFH, 25.11.2009 - I R 72/08

    Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine

    Dass das Wirtschaftsgut in der Folge nicht im privaten Bereich der Gesellschafter genutzt wird, hindert das Vorliegen einer Entnahme nicht; die Übertragung auf die andere Gesellschaft (Schwestergesellschaft) ist vielmehr aus steuerrechtlicher Sicht eine Einlage, die an die vorausgegangene Entnahme anschließt (BFH-Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, 120, BStBl II 2001, 229, 231; Reiß, Steuerberater-Jahrbuch 2001/2002, S. 281, 311; Groh, DB 2002, 1904, 1906).

    c) Der BFH hat zur Rechtslage vor der Geltung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Unternehmenssteuerreform (UntStFG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3858, BStBl I 2002, 35) entschieden, dass die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Gesamthandsvermögen von Schwestergesellschaften zu Buchwerten möglich sei (BFH-Urteil in BFHE 193, 116, 120, BStBl II 2001, 229, 231).

  • BFH, 27.10.2015 - X R 28/12

    Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei

    Darüber hinaus hat der IV. Senat erklärt, auch er sei der Auffassung, dass keine Abweichung i.S. des § 11 Abs. 3 FGO von den genannten Urteilen sowie vom BFH-Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99 (BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229) vorläge, wenn der X. Senat in der im Anfragebeschluss angekündigten Weise entscheiden würde.

    Nach beiden Auffassungen sind teilentgeltliche Geschäfte in einen voll unentgeltlichen und einen entgeltlichen Teil aufzuteilen (so ausdrücklich auch der IV. Senat in seinem Urteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229, unter 3.b) und beide Teile den jeweils für sie geltenden Rechtsfolgen zu unterwerfen.

  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    Dabei kann offenbleiben, ob es sich bei dieser Rechtsfigur lediglich um einen speziellen Anwendungsfall des § 42 AO (so BFH-Urteil in BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471) oder um eine davon unabhängige eigenständige steuerrechtliche Würdigung mehrerer wirtschaftlich zusammenhängender Sachverhalte anhand des Normzwecks handelt (so BFH-Urteile vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229, und vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).
  • BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von

    (1) Das FA beruft sich darauf, der BFH habe mit seinen Urteilen vom 6. September 2000 IV R 18/99 (BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229) und vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03 (BFHE 212, 360, BStBl II 2006, 359) der Rechtsfigur eines Gesamtplans nicht nur unter dem Aspekt der §§ 16, 34 EStG, sondern z.B. auch in Bezug auf § 42 der Abgabenordnung (AO) Bedeutung beigemessen.

    Die kurz vor einer Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs stattfindende Übertragung wesentlicher Betriebsgrundlagen ohne Aufdeckung der in ihnen gebundenen stillen Reserven stehe einer Tarifbegünstigung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns dann entgegen, wenn beide Vorgänge auf einem vorher gefassten Plan beruhten (BFH-Urteile in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194; vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; vom 19. November 2009 IV R 89/06, BFH/NV 2010, 818; vom 30. August 2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376).

  • BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11

    Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in

    bb) Soweit es um die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen nach zuvor erfolgter Buchwert-Übertragung wesentlicher Betriebsgrundlagen geht, hat der Senat im Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99 (BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229) ausgeführt, die angesprochenen Vorgänge dürften nicht isoliert voneinander betrachtet werden, weil der "Wert" eines Mitunternehmeranteils, abgesehen von ggf. vorhandenem Sonderbetriebsvermögen, vom vorhandenen Gesellschaftsvermögen geprägt werde.

    Denn auch in diesen Fällen werden --wie auch in dem dem Senatsurteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229 zugrunde liegenden Fall-- in der Person des Veräußerers nicht alle stillen Reserven in einem einheitlichen Vorgang aufgedeckt.

    Indessen kann es im Hinblick auf das Ziel des § 34 EStG, nur "außerordentliche Einkünfte" im Sinne einer zusammengeballten Realisierung der während vieler Jahre entstandenen stillen Reserven nicht nach dem progressiven Einkommensteuertarif zu erfassen, keinen Unterschied machen, ob --wie in dem dem Urteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229 zugrunde liegenden Fall-- die Mitunternehmeranteile an der Personengesellschaft, die die stillen Reserven ursprünglich erwirtschaftet hat und der zuvor wesentliche Betriebsgrundlagen entzogen wurden, oder --wie im Streitfall-- die Mitunternehmeranteile an der neu gegründeten KG, die nur Teile der wesentlichen Betriebsgrundlagen der ursprünglichen KG übertragen bekommen hat, veräußert werden.

  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

    Werden wesentliche Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens hingegen im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung zu Buchwerten in ein anderes Betriebsvermögen überführt, ist der Gewinn aus der Anteilsveräußerung nicht tarifprivilegiert, weil nicht die gesamten stillen Reserven des veräußerten Mitunternehmeranteils aufgedeckt wurden (Urteil in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635; Beschluss in BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890; bestätigt durch Beschluss des Großen Senats in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, zu Abschn. C. V. 1. c der Gründe; ebenso zur Übertragung von Gesamthandsvermögen auf Schwesterpersonengesellschaften Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2000, 2123).

    Selbst dann, wenn man dies bejahte, stünde im Streitfall der Anwendbarkeit der §§ 16, 34 EStG entgegen, dass die Veräußerung der 10 %igen Kommanditbeteiligung sowie die unentgeltliche Grundstücksübertragung aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs von Kauf- und Schenkungsvertrag und der Vertragsvereinbarungen, nach denen beide Vermögensgegenstände zum 1. Januar 1990 auf die Erwerberin (C.W.) übergehen sollten, als einheitlicher Vorgang zu werten sind (vgl. hierzu BFH in DStR 2000, 2123).

    Ist somit bei getrennter Würdigung von Veräußerungs- und Einbringungsvorgang davon auszugehen, dass W.W. aus dem Verkauf des 10 %igen Kommanditanteils einen laufenden Gewinn erzielt hat, so könnte --was sowohl das FA als auch die Vorinstanz verkannt haben-- dann eine andere Beurteilung geboten sein, wenn beide Umstrukturierungsmaßnahmen --weil auf einem einheitlichen Gesamtplan beruhend-- als einheitlicher Vorgang zu werten wären (vgl. hierzu oben Abschn. I. 1. d der Gründe, sowie BFH-Urteil in DStR 2000, 2123).

    Für den Streitfall könnte dies bedeuten, dass W.W. --trotz Buchwertübertragung des Grundstücks "IE"-- einen Aufgabegewinn nach § 16 Abs. 2 EStG unter Berücksichtigung der zu Abschn. a dargelegten Wertansätze erzielt hätte, weil er --beispielsweise im Unterschied zu dem Sachverhalt, über den im Urteil in BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342 zu entscheiden war (vgl. auch BFH-Urteil in DStR 2000, 2123, m.w.N. aus der Rechtsprechung)-- keine (wesentlichen) Wirtschaftsgüter unter Fortführung der stillen Reserven in seinem Betriebsvermögen zurückbehielt.

  • BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen -

    Folge hiervon ist nicht nur, dass die Vergünstigungen der §§ 16, 34 EStG zu versagen sind, wenn beispielsweise die der eigenen Geschäftstätigkeit der Personengesellschaft zuzuordnenden Grundstücke --im sachlichen Zusammenhang der Betriebsveräußerung durch die Oberpersonengesellschaft-- zu Buchwerten in das Vermögen einer Schwesterpersonengesellschaft oder in ein anderes betriebliches Eigenvermögen der Gesellschafter übertragen (oder überführt) werden (sog. Gesamtplanrechtsprechung; BFH-Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229).

    Zwar wurden auch in dem dem Urteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229 zugrunde liegenden Fall mitunternehmerische Beteiligungen einer Oberpersonengesellschaft --vor Veräußerung der Anteile an dieser Gesellschaft-- in das Vermögen einer Schwesterpersonengesellschaft zu Buchwerten übertragen.

  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

  • FG Köln, 18.03.2009 - 4 K 2555/06

    Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns;

  • BFH, 05.02.2014 - X R 22/12

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 23/01

    Wechsel der Unternehmensform - Kapitalgesellschaft - Personengesellschaft -

  • BFH, 22.11.2013 - III B 35/12

    Mehraktige Veräußerung eines Mitunternehmeranteils und sog.

  • FG Hessen, 15.08.2013 - 1 K 2111/09

    Keine Tarifbegünstigung des Gewinns aus der entgeltlichen Veräußerung eines

  • BFH, 19.01.2011 - X B 43/10

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

  • BFH, 05.07.2005 - VIII R 65/02

    Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 15/00

    Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR

  • FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11

    Keine Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung in den Fällen des § 6 Abs. 3 EStG

  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93

    Ermittlung des Rentenbarwerts - Rentenverpflichtungen - Vorsichtsgebot -

  • FG Köln, 21.06.2006 - 14 K 506/03

    Buchwertfortführung nach Einbringung von MU-Anteilen in eine KapG

  • FG Düsseldorf, 04.12.2014 - 14 K 2968/09

    Übertragung von Wirtschaftsgütern einer KG auf Ein-Mann-GmbH & Co. KG des

  • FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05

    Zeitgleiche Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes

  • FG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 14 K 2982/10

    Unentgeltlichkeit der Einbringung eines Grundstücks bei Einräumung einer

  • FG Niedersachsen, 25.10.2011 - 15 K 10217/09

    Tarifbegünstigung der Veräußerung eines Kommanditanteils: keine die Einbeziehung

  • FG München, 25.07.2002 - 5 K 5285/99

    Tarifbegünstigte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • BFH, 19.11.2009 - IV R 89/06

    Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides - Unanfechtbarkeit i. S. d. § 171 Abs.

  • FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 3 K 1348/10

    Realteilung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern einer Gesamthand auf

  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 99/03

    Veräußerung einer Beteiligung als Gewerbeertrag

  • BFH, 16.12.2004 - IV R 3/03

    Zahnarztpraxis: Dentallabor als wesentliche Betriebsgrundlage

  • BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99

    Veräußerungsfreibetrag bei Aufgabe eines Restbetriebs

  • FG Nürnberg, 20.03.2008 - VI 247/06

    Tarifbegünstigung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines

  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer

  • FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13

    Buchwertfortführung bei Übertragung des Teils eines Kommanditanteils nach § 6

  • FG Hessen, 13.04.2011 - 12 K 1395/07

    Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe

  • FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06

    Steuerrechtliche Einordnung eines Immobilienverkaufs unter Eheleuten; Beurteilung

  • FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 1176/17

    Steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von sog.

  • FG Düsseldorf, 26.10.2007 - 18 K 621/04

    Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem

  • FG Schleswig-Holstein, 01.11.2008 - 2 K 175/05

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1

  • FG Köln, 17.03.2010 - 2 K 1049/03

    Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 17 EStG bei Erwerbwesentlicher Beteiligung

  • BFH, 14.12.2010 - X B 120/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz

  • FG Düsseldorf, 04.05.2005 - 13 K 5044/04

    Übertragung; Sonderbetriebsvermögen; Gesamthandsvermögen; Übernahme von

  • FG Nürnberg, 11.04.2013 - 6 K 730/10

    Kein tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen bei

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 K 2493/08

    Realisierung des Geschäftswerts einer KG nach Übertragung des

  • FG Nürnberg, 27.04.2005 - V 117/04

    Gewinn aus Veräußerung sämtlicher Kommanditanteile an einer

  • FG Münster, 29.11.2012 - 3 K 3834/10

    Veräußerung eines 100 %igen KapG-Anteils im SBV gewerbesteuerpflichtig

  • FG Niedersachsen, 07.03.2007 - 11 K 437/06

    Keine verdeckte Kaufpreiszahlung an Personengesellschafter durch Zahlung einer

  • FG Hamburg, 19.11.2008 - 6 K 174/05

    Einkommensteuer: Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an eine bislang nur

  • FG München, 12.11.2003 - 9 K 4811/01

    Teilanteilsübertragung Sonderbetriebsvermögen; Buchwertfortführung bei

  • FG Hamburg, 15.12.2000 - I 148/95

    Auslegung einer Klageschrift; Überführung eines Betriebsgrundstücks des

  • FG Köln, 24.03.2011 - 10 K 473/08

    Versteuerung eines Mitunternehmeranteils mit der Tarifvergünstigung i.S.d. § 34

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