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   BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72   

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BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72 (https://dejure.org/1976,349)
BFH, Entscheidung vom 24.06.1976 - IV R 199/72 (https://dejure.org/1976,349)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 1976 - IV R 199/72 (https://dejure.org/1976,349)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 425
  • DB 1976, 1941
  • BStBl II 1976, 670
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.01.1966 - IV 76/63
    Auszug aus BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72
    Der Beklagte und Revisionskläger (FA) vertrat demgegenüber unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 13. Januar 1966 IV 76/63 (BFHE 84, 461, BStBl III 1966, 168) die Auffassung, der Gewinn aus der Veräußerung des Schiffes sei nicht tafifbegünstigt, weil das bisherige Einzelunternehmen weder veräußert noch aufgegeben, sondern lediglich in anderer Rechtsform (Aufnahme des Sohnes als Gesellschafter) fortgeführt worden sei.

    Mindestens sei die Veräußerung nach den Grundsätzen der Selbstbindung der Verwaltung als steuerbegünstigte Betriebsaufgabe zu behandeln, weil das BFH-Urteil IV 76/63 nach einem Erlaß der Finanzbehörde Hamburg vom 23. Juli 1968 auf Gesellschaftsgründungen bis zum 30. April 1966 nicht anzuwenden sei.

    Bleibt der bisherige Betriebsinhaber weiterhin gewerblich tätig, so liegt keine Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe vor, wenn sich der alte und der neue Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den Verhältnissen des Einzelfalls als wirtschaftlich identisch darstellen (z. B. weil die Betriebsmittel oder das Wirkungsfeld oder die Kundschaft unverändert geblieben sind) und demgemäß eine Fortführung des bisherigen Unternehmens, eventuell unter Änderung der innerbetrieblichen Struktur oder der Rechtsform anzunehmen ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. Januar 1966 IV 76/63, vom 19. April 1966 I 221/63, BFHE 85, 445, BStBl III 1966, 459; siehe auch BFH-Urteil vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219).

    Auf dieser Grundlage hat der erkennende Senat mit Urteil IV 76/63 eine Betriebsveräußerung (Betriebsaufgabe) verneint, wenn der Inhaber eines Frachtschiffahrtsunternehmens, der mit seinem einzigen Schiff die Küstenfrachtschiffahrt nach dänischen Häfen und auf Binnengewässern betreibt, dieses Schiff veräußert, im zeitlichen Zusammenhang damit und unter Aufnahme eines Gesellschafters ein größeres Schiff erwirbt und damit die Frachtschiffahrt nach Großbritannien und Skandinavien betreibt, weil sich in einem solchen Falle der bisherige Charakter des seinem Wirkungskreis nach nicht ortsgebundenen Unternehmens nicht geändert hat, insbesondere der bisherige Geschäftszweig nicht aufgegeben worden ist.

    Der Streitfall entspricht nur dem ersten Anschein nach dem mit Urteil IV 76/63 entschiedenen Sachverhalt.

  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72
    Aufgegeben wird ein Gewerbebetrieb im ganzen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder einzeln an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und damit der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189 [196], BStBl II 1975, 168).
  • BFH, 24.01.1973 - I R 156/71

    Partenreederei - Veräußerung des einzigen Schiffes - Auflösung nach Verkauf -

    Auszug aus BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72
    Bleibt der bisherige Betriebsinhaber weiterhin gewerblich tätig, so liegt keine Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe vor, wenn sich der alte und der neue Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den Verhältnissen des Einzelfalls als wirtschaftlich identisch darstellen (z. B. weil die Betriebsmittel oder das Wirkungsfeld oder die Kundschaft unverändert geblieben sind) und demgemäß eine Fortführung des bisherigen Unternehmens, eventuell unter Änderung der innerbetrieblichen Struktur oder der Rechtsform anzunehmen ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. Januar 1966 IV 76/63, vom 19. April 1966 I 221/63, BFHE 85, 445, BStBl III 1966, 459; siehe auch BFH-Urteil vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219).
  • BFH, 19.04.1966 - I 221/63

    Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe - Beendigung der bisherigen Vertretungen und

    Auszug aus BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72
    Bleibt der bisherige Betriebsinhaber weiterhin gewerblich tätig, so liegt keine Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe vor, wenn sich der alte und der neue Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den Verhältnissen des Einzelfalls als wirtschaftlich identisch darstellen (z. B. weil die Betriebsmittel oder das Wirkungsfeld oder die Kundschaft unverändert geblieben sind) und demgemäß eine Fortführung des bisherigen Unternehmens, eventuell unter Änderung der innerbetrieblichen Struktur oder der Rechtsform anzunehmen ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. Januar 1966 IV 76/63, vom 19. April 1966 I 221/63, BFHE 85, 445, BStBl III 1966, 459; siehe auch BFH-Urteil vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219).
  • BFH, 04.04.1968 - IV R 122/66

    Personengesellschaft - Einbringung eines Einzelunternehmens - Aufstockung der

    Auszug aus BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72
    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann der Senat dahingestellt lassen, ob dann, wenn das Unternehmen des Klägers und das Unternehmen der Gesellschaft entgegen den vorstehenden Ausführungen als wirtschaftlich identisch anzusehen wären, einkommensteuerrechtlich gleichwohl eine nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 Abs. 1 und 2 EStG begünstigte Veräußerung (Aufgabe) des ganzen Gewerbebetriebs anzunehmen wäre, weil der Kläger sein (dann fortbestehendes) Unternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht hat, ohne daß dabei irgendwelche stillen Reserven im Betriebsvermögen des Unternehmens des Klägers unaufgedeckt geblieben sind, und ob der Erlös aus der Veräußerung des Schiffes im Hinblick auf den zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser (unterstellten) Einbringung als Bestandteil des begünstigten Veräußerungs-(Aufgabe-) gewinns zu werten wäre (vgl. die BFH-Urteile vom 4. April 1968 IV R 122/66, BFHE 92, 330, BStBl II 1968, 580, und vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270; ferner die für das Streitjahr allerdings noch nicht gültige Vorschrift des § 22 Abs. 3 Satz 2 des Umwandlungs-Steuergesetzes 1969).
  • BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65

    Einzelunternehmen - Einbringung in OHG - Steuerfreiheit - Tarifvergünstigung -

    Auszug aus BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72
    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann der Senat dahingestellt lassen, ob dann, wenn das Unternehmen des Klägers und das Unternehmen der Gesellschaft entgegen den vorstehenden Ausführungen als wirtschaftlich identisch anzusehen wären, einkommensteuerrechtlich gleichwohl eine nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 Abs. 1 und 2 EStG begünstigte Veräußerung (Aufgabe) des ganzen Gewerbebetriebs anzunehmen wäre, weil der Kläger sein (dann fortbestehendes) Unternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht hat, ohne daß dabei irgendwelche stillen Reserven im Betriebsvermögen des Unternehmens des Klägers unaufgedeckt geblieben sind, und ob der Erlös aus der Veräußerung des Schiffes im Hinblick auf den zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser (unterstellten) Einbringung als Bestandteil des begünstigten Veräußerungs-(Aufgabe-) gewinns zu werten wäre (vgl. die BFH-Urteile vom 4. April 1968 IV R 122/66, BFHE 92, 330, BStBl II 1968, 580, und vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270; ferner die für das Streitjahr allerdings noch nicht gültige Vorschrift des § 22 Abs. 3 Satz 2 des Umwandlungs-Steuergesetzes 1969).
  • BFH, 28.10.2009 - I R 99/08

    Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland

    Entscheidend ist, ob sich der ursprüngliche und der andernorts fortgeführte Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den Verhältnissen des Einzelfalls als wirtschaftlich identisch darstellen (z. B. weil die Betriebsmittel oder das Wirkungsfeld oder die Kundschaft unverändert geblieben sind) und demgemäß eine Fortführung des bisherigen Unternehmens - eventuell unter Änderung der innerbetrieblichen Struktur oder der Rechtsform - anzunehmen ist (vgl. BFH-Urteile vom 19. April 1966 I 221/63, BFHE 85, 445, BStBl III 1966, 459; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, BStBl II 1976, 670; vom 28. Juni 2001 IV R 23/00, BFHE 196, 228, BStBl II 2003, 124).
  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs ist anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entgeltlich auf einen Erwerber übertragen werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, BStBl II 1976, 670).
  • BFH, 28.10.2009 - I R 28/08

    Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der

    Entscheidend ist, ob sich der ursprüngliche und der andernorts fortgeführte Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den Verhältnissen des Einzelfalls als wirtschaftlich identisch darstellen (z.B. weil die Betriebsmittel oder das Wirkungsfeld oder die Kundschaft unverändert geblieben sind) und demgemäß eine Fortführung des bisherigen Unternehmens --eventuell unter Änderung der innerbetrieblichen Struktur oder der Rechtsform-- anzunehmen ist (vgl. BFH-Urteile vom 19. April 1966 I 221/63, BFHE 85, 445, BStBl III 1966, 459; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, BStBl II 1976, 670; vom 28. Juni 2001 IV R 23/00, BFHE 196, 228, BStBl II 2003, 124).
  • BFH, 11.12.1980 - I R 119/78

    Nach Betriebsaufgabe geleistete Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben

    Diese muß nicht notwendig in einem Akt vollzogen werden (vgl. z.B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, 196, BStBl II 1975, 168, und vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, BStBl II 1976, 670).

    Mit der Betriebsaufgabe (§ 16 EStG) hört der Betrieb in der Regel auf, als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen (BFHE 114, 189, 195, BStBl II 1975, 168, BFHE 119, 425, BStBl II 1976, 670).

  • FG Köln, 15.11.2012 - 10 K 1692/10

    Tarifbegünstigte Betriebsveräußerung eines Maler- und Lackierbetriebs trotz

    Der bisherige Betrieb wird fortgeführt, wenn sich der alte und der neue Betrieb unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als wirtschaftlich identisch darstellen (BFH, Urteil vom 24.06.1976, IV R 199/72, BStBl. II 1972, 670).

    Zu berücksichtigen sind insoweit die Verwendung der Betriebsmittel, das Wirkungsfeld und die Kundschaft (BFH, Urteil vom 24.06.1976, IV R 199/72, BStBl. II 1972, 670).

  • BFH, 28.03.1985 - IV R 88/81

    Zurückbehalten eines Grundstücks bei Betriebsveräußerung

    Wesentlich ist allein, daß das Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen übergeht (BFH-Urteile vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, BStBl II 1976, 670) und es dem Erwerber möglich ist, den Betrieb fortzuführen; unerheblich ist es, ob er dies tatsächlich tut.
  • BFH, 04.02.1982 - IV R 150/78

    Keine Tarifbegünstigung, wenn eine für den Gewinn aus der Veräußerung eines

    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn ein Gewerbetreibender alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entgeltlich auf einen Erwerber überträgt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 108, 111, 113, BStBl II 1973, 219; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, 427, BStBl II 1976, 670).
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90

    Zu den Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung bei einer Partenreederei

    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber übertragen werden (vgl. Urteile vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, BStBl II 1976, 670; vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; vom 3. Oktober 1989 VIII R 142/84, BFHE 159, 428, BStBl II 1990, 420).
  • BFH, 03.10.1989 - VIII R 142/84

    Die Veräußerung von Fernverkehrsgenehmigungen in engem zeitlichen und sachlichen

    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs ist anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entgeltlich oder teilentgeltlich auf einen Erwerber übertragen werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, BStBl II 1976, 670).
  • BFH, 24.11.1982 - I R 123/78

    Bei Verlagerung eines unselbständigen Betriebsteils in das Ausland wird kein

    a) Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert werden und damit der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, BStBl II 1976, 670).
  • FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06

    Tonnagebesteuerung ist bei kurzzeitigem Einsatz eines Seeschiffes zur

  • FG Düsseldorf, 30.08.2001 - 1 K 4883/97

    Gartenbaubetrieb; Betriebsaufgabe; Vermietung; Zurückbehaltenes Betriebsvermögen;

  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer

  • FG Niedersachsen, 18.12.2001 - 14 K 275/98

    Ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung eines Gewerbebetriebs; Gebäude mit

  • BFH, 30.09.1993 - IV B 182/92

    Anforderungen an die Geltenmachung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher

  • FG Düsseldorf, 17.08.2000 - 10 K 5594/96

    Wesentlichen Betriebsgrundlagen; Betriebsveräußerung; Aufbauplan -

  • FG Köln, 16.03.1981 - II (XIV) 203/77

    Zur Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns bei Notariatsbetriebsaufgabe

  • OLG Köln, 24.05.1982 - 17 W 107/82

    Allgemeine Registervollmacht eines Kommanditisten

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