Rechtsprechung
   BFH, 04.05.2017 - IV R 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35059
BFH, 04.05.2017 - IV R 2/14 (https://dejure.org/2017,35059)
BFH, Entscheidung vom 04.05.2017 - IV R 2/14 (https://dejure.org/2017,35059)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - IV R 2/14 (https://dejure.org/2017,35059)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,35059) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 2 Abs 1, GewStG § 10a, EStG § 15 Abs 3 Nr 2
    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 GewStG 2002, § 10a GewStG 2002, § 15 Abs 3 Nr 2 EStG 2002
    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

  • IWW

    § 10a des Gewerbesteuergesetzes, § ... 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 15 Abs. 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 10a GewStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 10a Satz 2 GewStG, § 10a Satz 1 GewStG, §§ 7 bis 10 GewStG, § 14 GewStG, § 184 Abs. 1 Satz 2 AO, § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG, § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG, § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG, § 15 Abs. 3 EStG, § 15 Abs. 2, Abs. 3 EStG, § 15 EStG, § 2 Abs. 1 GewStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, § 15 Abs. 2 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Abzugs des Gewerbeverlustes gemäß § 10a GewStG bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft; Anforderungen an die Feststellung der Unternehmensidentität

  • Betriebs-Berater

    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

  • rewis.io

    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten PersGes.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2, § 10a; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2
    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

  • rechtsportal.de

    GewStG § 2, § 10a; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2
    Voraussetzungen des Abzugs des Gewerbeverlustes gemäß § 10a GewStG bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerblich geprägte Personengesellschaften - und die Unternehmensidentität

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unternehmensidentität bei gewerblich geprägter Personengesellschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unternehmensidentität bei gewerblich geprägter Personengesellschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Unternehmensidentität bei gewerblich geprägten Personengesellschaften

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 10a, GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 3 Nr 2, EStG § 15 Abs 2 S 1
    Gewerbeverlust, Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Unternehmensidentität, Gewerbebetrieb

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 258, 470
  • BB 2017, 2262
  • DB 2017, 2393
  • BStBl II 2017, 1138
  • NZG 2018, 114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 30.10.2019 - IV R 59/16

    Untergang von Gewerbeverlusten bei Betriebsverpachtung

    Dabei ist über die Frage eines (anteiligen) Untergangs des vortragsfähigen Gewerbeverlusts (Fehlbetrags) infolge eines (anteiligen) Wegfalls der Unternehmensidentität im Verlustfeststellungsbescheid des Erhebungszeitraums zu entscheiden, in dem der hierfür maßgebliche Umstand eingetreten ist, nicht erst im Gewerbesteuermessbescheid des (nachfolgenden) Verlustabzugsjahrs (dazu grundlegend BFH-Urteil in BFHE 255, 266, BStBl II 2017, 482, Rz 20 ff.; vgl. auch BFH-Urteil vom 04.05.2017 - IV R 2/14, BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 28, m.w.N.; Suchanek/Hesse in Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, a.a.O., § 10a Rz 37 f., 203 f.; anderer Ansicht FG Köln, Urteil vom 15.02.2012 - 10 K 1830/10, unter 1.).

    Bei Prüfung der Unternehmensidentität gelten für Personengesellschaften --entgegen der Auffassung der Klägerin nicht nur für originär gewerblich tätige, sondern auch für gewerblich geprägte i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG (dazu grundlegend BFH-Urteil in BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 30 f.)-- folgende Grundsätze:.

    a) Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb identisch ist mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahr der Entstehung des Verlusts bestanden hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil in BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 33, m.w.N.).

    Ob diese die gleiche (wirtschaftlich identisch) geblieben ist, muss nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Berücksichtigung ihrer wesentlichen Merkmale wie insbesondere der Art der Betätigung, des Kunden- und Lieferantenkreises, der Arbeitnehmerschaft, der Geschäftsleitung, der Betriebsstätten sowie der Zusammensetzung des Aktivvermögens beurteilt werden (z.B. BFH-Urteil in BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 34, m.w.N.).

    Bei einer Personengesellschaft ist hierbei auf die von ihr ausgeübte werbende Tätigkeit abzustellen (BFH-Urteil in BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 35).

    Die Unternehmensidentität kann daher auch dadurch wechseln, dass sie ihre ursprüngliche werbende Tätigkeit einstellt und eine anders gelagerte werbende Tätigkeit aufnimmt (BFH-Urteil in BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 38).

  • BFH, 27.06.2019 - IV R 44/16

    Keine Gewährung der erweiterten Kürzung bei Beteiligung einer

    Anders als eine natürliche Person kann eine Personengesellschaft zur gleichen Zeit nur einen Gewerbebetrieb i.S. des § 2 Abs. 1 GewStG unterhalten, wobei dies auch dann gilt, wenn sie gleichzeitig sachlich an sich selbständige Tätigkeiten ausübt (z.B. BFH-Urteil vom 04.05.2017 - IV R 2/14, BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 36).
  • BFH, 17.01.2019 - III R 35/17

    Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine

    a) Der Begriff der Unternehmensidentität besagt, dass der im Kürzungsjahr bestehende Gewerbebetrieb identisch sein muss mit dem Gewerbebetrieb, der im Verlustentstehungsjahr bestanden hat (BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 165/76, BFHE 122, 307, BStBl II 1977, 666; vom 12. Januar 1983 IV R 177/80, BFHE 138, 90, BStBl II 1983, 425; vom 11. Oktober 2012 IV R 38/09, BFHE 240, 90, BStBl II 2013, 958; vom 7. September 2016 IV R 31/13, BFHE 255, 266, BStBl II 2017, 482, und vom 4. Mai 2017 IV R 2/14, BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138; Güroff in Glanegger/Güroff, 9. Aufl., § 10a Rz 10 ff.; Blümich/Drüen, § 10a GewStG Rz 45 ff.).

    Bei einer Personengesellschaft ist darauf abzustellen, ob die tatsächlich ausgeübte gewerbliche Betätigung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG i.V.m. § 15 Abs. 2 und Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) die gleiche geblieben ist (BFH-Urteil in BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 34).

    Bei einer Kapitalgesellschaft, die eine betriebliche Einheit auf einen anderen Rechtsträger überträgt, stellt sich das Problem der Unternehmensidentität nicht, weil deren Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt (BFH-Urteil in BFHE 148, 158, BStBl II 1987, 310; BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 I R 59/12, BFHE 246, 27, BStBl II 2014, 1016, Rz 35, und BFH-Urteil in BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 31).

  • BFH, 19.12.2019 - IV R 8/17

    Wegfall der Unternehmensidentität kann zu abgekürztem Erhebungszeitraum führen;

    Insoweit hat das FG nicht berücksichtigt, dass auch eine gewerblich geprägte Personengesellschaft nacheinander mehrere Gewerbebetriebe haben kann (z.B. BFH-Urteil vom 04.05.2017 - IV R 2/14, BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 38 f., m.w.N.).

    Denn der Steuergegenstand, die gewerbliche Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG i.V.m. § 15 EStG, wird durch die Tätigkeit der Personengesellschaft bestimmt (z.B. BFH-Urteil in BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 34 f., m.w.N.).

  • BFH, 27.06.2019 - IV R 45/16

    Inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 27.06.2019 IV R 44/16 - Keine Gewährung der

    Anders als eine natürliche Person kann eine Personengesellschaft zur gleichen Zeit nur einen Gewerbebetrieb i.S. des § 2 Abs. 1 GewStG unterhalten, wobei dies auch dann gilt, wenn sie gleichzeitig sachlich an sich selbständige Tätigkeiten ausübt (z.B. BFH-Urteil vom 04.05.2017 - IV R 2/14, BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 36).
  • BFH, 10.02.2022 - IV R 6/19

    Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co.

    Eine Personengesellschaft, auch eine gewerblich geprägte i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG, kann --ebenso wie der Einzelunternehmer-- nacheinander mehrere Betriebe betreiben (z.B. BFH-Urteil vom 04.05.2017 - IV R 2/14, BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 38 f.).

    Ob diese die gleiche geblieben ist, muss nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Berücksichtigung ihrer wesentlichen Merkmale wie insbesondere der Art der Betätigung, des Kunden- und Lieferantenkreises, der Arbeitnehmerschaft, der Geschäftsleitung, der Betriebsstätten sowie der Zusammensetzung des Aktivvermögens beurteilt werden (z.B. BFH-Urteile in BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 34, m.w.N.; in BFHE 267, 425, BStBl II 2020, 401, Rz 27).

    Mit dem Ende der sachlichen Steuerpflicht entfällt die Unternehmensidentität (BFH-Urteil in BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 33) und umgekehrt (BFH-Urteil in BFHE 267, 425, BStBl II 2020, 401, Rz 26).

    Sollte hingegen ein (laufender) negativer Gewerbeertrag gegeben sein, würde dieser Gewerbeverlust --ebenso wie die ggf. für diesen Betrieb nach § 10a GewStG festgestellten Fehlbeträge (z.B. BFH-Urteil in BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 28)-- ersatzlos entfallen.

  • FG München, 25.01.2023 - 6 K 1787/19

    Bescheid, Revision, Biogasanlage, Gesellschafter, Einspruchsverfahren,

    Denn mit der Aufgabe bzw. der Veräußerung eines Teilbetriebs verliert der ursprüngliche Betrieb seine (Teil-)Unternehmensidentität, weil dadurch der wirtschaftliche Zusammenhang der fortgeführten mit der bisherigen (umfassenderen) gewerblichen Tätigkeit teilweise aufgegeben wird (BFH, Urteil vom 4. Mai 2017 - IV R 2/14 -, BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rn. 37).

    Diese gewerbesteuerrechtlichen Grundsätze gelten auch bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, die nicht originär gewerblich tätig ist, sondern einen Gewerbebetrieb nur aufgrund der Fiktion des § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG unterhält (BFH, Urteil vom 4. Mai 2017 - IV R 2/14 -, BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rn. 39).

  • BFH, 01.09.2022 - IV R 13/20

    Zum Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen

    Der Gewerbesteuermessbescheid entfaltet insoweit keine Bindungswirkung für den Verlustfeststellungsbescheid (vgl. BFH-Urteile vom 07.09.2016 - IV R 31/13, BFHE 255, 266, BStBl II 2017, 482, Rz 23, 28 ff.; vom 04.05.2017 - IV R 2/14, BFHE 258, 470, BStBl II 2017, 1138, Rz 28).
  • FG Düsseldorf, 09.07.2018 - 2 K 2170/16

    Voraussetzungen für die Feststellung eines vortragsfähigen Fehlbetrags als

    Denn Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10a GewStG ist bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften außer der - im Streitfall unproblematisch vorliegenden - Unternehmensidentität auch die Unternehmeridentität (vgl. z.B. aktuell BFH-Urteil vom 04.05.2017 IV R 2/14, BStBl. II 2017, 1138 m.w.N.).

    Die zivilrechtliche Grundentscheidung, das Gesellschaftsvermögen einer Kapitalgesellschaft von dem Vermögen ihrer Gesellschafter zu trennen (Trennungsprinzip), rechtfertigt die unterschiedliche steuerliche Behandlung (vgl. auch BFH-Urteil vom 04.05.2017 a.a.O. betreffend das Merkmal der Unternehmensidentität).

  • FG München, 17.04.2018 - 12 K 273/18

    Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

    Denn bei einer Personengesellschaft ist auf die von der Personengesellschaft ausgeübte werbende Tätigkeit abzustellen, auch wenn die Mitunternehmer Träger des Verlustabzugs sind, denn der Steuergegenstand, die gewerbliche Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG i.V.m. § 15 EStG, wird durch die Tätigkeit der Personengesellschaft bestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 4. Mai 2007 IV R 2/14, BStBl II 2017, 1138).
  • FG Köln, 27.10.2021 - 3 K 2815/16

    Berücksichtigung eines festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht